hier: Anregungen gegen die beabsichtigte Einziehung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Das Verfahren zur
Einziehung des ehemaligen Parkplatzes Am Kronengarten als öffentlichen Verkehrsfläche
wird mit der Bekanntmachung des Verwaltungsaktes fortgesetzt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am
15.09.2004 hat der Rat der Stadt Hilden auf Basis der Sitzungsvorlage Nr.
IV-1-418 die Entwidmung des ehemaligen Parkplatzes Am Kronengarten als
öffentliche Verkehrsfläche beschlossen.
Die Entwidmung wird
durch eine Einziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) durchgeführt. Im StrWG NW wird für die
Einziehung ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben: Zunächst muss die Absicht
der Einziehung drei Monate vor dem eigentlichen Verwaltungsakt ortsüblich
bekannt zu machen, um insbesondere den Anliegern und eventuellen
Sondernutzungsberechtigten Gelegenheit zu geben, Änderungswünsche und Bedenken
vorzubringen. Erst anschließend kann der Verwaltungsakt der Einziehung inkl.
einer Rechtbehelfsbelehrung (Einspruchsfrist: 1 Monat) im Amtsblatt der Stadt
Hilden ortsüblich bekannt gemacht werden.
Im Amtsblatt am 29.09.2004
wurde die Absicht der Einziehung des ehemaligen Parkplatzes bekannt gemacht.
Mit beigefügten
Schreiben vom 15.12.2004 haben Frau V. Mylord und Herr J. Buse, Heiligenstraße
19 als Anlieger Anregungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgetragen. In
dem früher rein gewerblich genutzten Gebäude im rückwärtigen Teil des
Grundstücks Heiligenstraße 19 befindet sich heute eine Wohnung mit einer
Garage. Das restliche Gebäude wird durch einen gewerblichen Mieter als
Abstellfläche genutzt.
Frau Mylord und Herr
Buse befürchten, dass durch die beabsichtigte Einziehung die Mieterin der
Wohnung die Garage, die unmittelbar an das städtische Grundstück angrenzt,
sowie der gewerbliche Mieter seinen Parkplatz, der auch heute nur über das
Grundstück Heiligenstraße 17 erreicht wird, nicht mehr anfahren können.
Weiterhin hat Frau
Kriegisch als Mieterin der oben erwähnten Wohnung sich mit beigefügten
Schreiben vom 15.12.2004 ebenfalls gegen eine Einziehung ausgesprochen.
Das Grundstück
Heiligenstraße 19 liegt innerhalb des Umlegungsverfahrens Nr. 40, dass zur Realisierung
des Bebauungsplans Nr. 14B eingeleitet wurde. Im Rahmen der Umlegung sind
bereits mehrere Gespräche mit Frau Mylord und Herrn Buse geführt worden. Falls
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes objektiv ein wirtschaftlicher
Wertverlust gegenüber der heutigen Situation eintritt, wird dieser im Umlegungsverfahren
ausgeglichen.
Im Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 14B, der am 08.12.2004 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt
und beschlossen wurde, ist zur Erschließung des rückwärtigen Teils des
Grundstücks Heiligenstraße 19 – insbesondere für die vorhandene Wohnnutzung –
ein Geh- und Fahrrecht durch das Parkhaus vorgesehen. In der Bürgeranhörung zu
diesem Bebauungsplanentwurf am 27.01.2005 wurde diese Erschließung auf Frage
von Frau Kriegisch auch öffentlich erläutert.
Da die Lage der
Erschließung verändert wird, ist die heutige Garage mit einem Kfz nicht mehr anfahrbar.
Bisher wurde im Rahmen der Umlegung deshalb erörtert, eine neue, tatsächlich
größere Garage am östlichen Ende des Grundstücks als Ersatz zu errichten.
Für die Erschließung
des gewerblichen Teils wird entweder eine Lösung gefunden, die der heutigen
Situation entspricht oder, wenn keine Erschließung realisiert werden kann, wird
der Mietausfall im Rahmen der Umlegung ausgeglichen.
Im heute
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 14A wird für den Bereich der ehemaligen
rein gewerblich genutzten baulichen Nebenanlage nicht überbaubare
Grundstücksfläche festgesetzt, so dass das Gebäude heute nur Bestandsschutz
besitzt. Im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14B ist für ein Teilbereich des
Gebäudes eine Baumöglichkeit für ein zweigeschossiges Wohngebäude vorgesehen.
Dadurch wird die heutige Nutzung des eingeschossigen Gebäudes planungsrechtlich
abgesichert.
Vor dem hier
erläuterten Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, nach Prüfung der
Anregungen, das Verfahren zur vollständigen Einziehung des ehemaligen
Parkplatzes Am Kronengarten mit der Bekanntmachung des Verwaltungsaktes fortzusetzen.
( Günter Scheib )