Betreff
Bericht zum Maßnahmenkatalog Integration 2017 / Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 50/108
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2017 zur Kenntnis.

 

2.         Der Sozialausschuss beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2018. Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die Bereit-stellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes orientieren:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration bis heute ca. 240 Projekte und Maß-nahmen gefördert.

Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen sowie andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

In den Jahren bis 2016 stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung, aufgrund dann vom Rat beschlossener Sparmaßnahmen ist es seit 2017 jährlich immer noch ein Betrag von € 20.000,--.

 

Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt sind dabei bis zum Jahr 2015 gestiegen, im Jahr 2016 gingen die Anzahl der Anträge und das finanzielle Antragsvolumen etwas zurück. Im Jahr 2017 nahm die Anzahl der Anträge wieder zu und für das Jahr 2018 wieder etwas ab, während die Gesamtsumme der beantragen Mittel annähernd gleich blieb.

 

Ein Antragsformular erleichtert es, verschiedene Ideen und Projekte, die sich wiederrum auf unterschiedlichste Personenkreise beziehen, vergleichbar zu machen, um sie hinsichtlich ihrer Bedeutung und Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen, was auch die Beratungen im Integrationsrat und im Sozialausschuss erleichtert.

 

Die Hildener Maxime „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“ beinhaltet, dass sich Anträge in Bezug auf ihre Zielgruppen sehr stark unterscheiden können und daher teilweise kaum vergleichbar sind.

 

Ein Konsens bestand in den letzten Jahren jedoch darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig sind. Sprache und Bildung haben eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess.

 

Diese Erwägungen lagen der Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2017 zugrunde. Für 30 Projektideen waren Mittel in Höhe von € 44.931,-- beantragt worden.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte im Jahr 2017 gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte beschrieben haben.

 

Zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen.

Ein Projekt wurde allerdings aus organisatorischen Gründen nicht umgesetzt und die Mittel entsprechend auch nicht ausgezahlt.

Dennoch hat sich auch in 2017 der „Maßnahmenkatalog Integration“ als wirksames Instrument zur Steuerung der Integrationsarbeit bewährt.

 

Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per Email und per Post erfolgte, sind die meisten der beigefügten Anlagen nicht mit einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale versehen mit einer Unterschrift vor.

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2018. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge der Akteure, auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.

 

Insgesamt wurden 27 Projektanträge von 16 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt € 45.541,-- beantragt wurden.

 

Bezogen auf die sieben, im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ definierten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung folgende Vergabe der Mittel vor:

 

Handlungsfeld 1, Sprachförderung und Chancengleichheit:

14 Maßnahmen, € 14.000,--, entspricht 70% des gesamten Fördervolumens

 

Handlungsfeld 2, Stadtteilorientierte Förderung der Integration:

1 Maßnahme, € 200,--, 1%

 

Handlungsfeld 3, Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit:

3 Maßnahmen, € 1.350,--, 6,75%

 

Handlungsfeld 4, Integrationsförderung im Sport:

5 Maßnahmen, € 2.900,--, 14,5%

 

Handlungsfeld 5, Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit:

2 Maßnahmen, € 1.550,--, 7,75%

 

Es werden also weiterhin, trotz der Priorität für Maßnahmen zum Bildungs- und Spracherwerb, Angebote und Projekte aus anderen Handlungsfeldern gefördert.

 

Um den für eine Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen, war es zugleich erforderlich, einige der eingegangenen Vorschläge nicht für eine Förderung vorzuschlagen. In diesen 3 Fällen wurde der Nutzen einer Maßnahme in Bezug auf Integration als zu weitläufig erachtet.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0505012000

531800

Zuschüsse

20.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

12/2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete