Betreff
Neuwahlen einer Schiedsperson - Neuwahlen stellv. Schiedsperson
Vorlage
WP 14-20 SV 10/051
Aktenzeichen
I/10.5-30.32.60
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) für die Zeit vom 14.03.2018 – 13.03.2023 Herrn Michael Brandt als Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Süd/Ost).

 

Außerdem bestellt der Rat Herrn Jürgen Drißner (Schiedsmann im Schiedsbezirk II) zum Vertreter von Herrn Michael Brandt (Schiedsmann im Schiedsbezirk I) sowie Herrn Brandt zum Vertreter von Herrn Drißner.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren sind in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens Schiedsämter einzurichten; Rechtsgrundlage ist das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedspersonen wahrgenommen.

 

Die Wahlzeit einer Schiedsperson beträgt fünf Jahre, die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Eine vom Rat gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst nach Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts antreten, dort wird sie auch auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. Die Sachkosten des Schiedsamtes trägt die Gemeinde kraft Gesetzes.

 

In Hilden sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet, diese sind mit Hilden I (Süd/Ost) und Hilden II (Nord/West) bezeichnet. Im Schiedsbezirk I bittet Frau Schumann, aus dem Amt entlassen zu werden, da sie aus Hilden wegzieht. Es ist daher ein Nachfolger/eine Nachfolgerin für den Schiedsbezirk zu bestellen. Der bisher bereits erfolgreich als stellvertretende Schiedsperson tätige Herr Michael Brandt, Hilden, soll zur Schiedsperson bestellt werden.

 

Herr Michael Brandt war bisher als stellvertretende Schiedsperson für beide Bezirke bestellt. Herr Brandt hat sich bereit erklärt, zukünftig als Schiedsmann im Bezirk Hilden I tätig zu sein. Er soll daher zur Schiedsperson für den Bezirk Hilden I bestellt werden.

 

Weiterhin muss wegen des Ausscheidens von Frau Schumann die Vertretung neu geregelt werden. Die beiden Schiedsmänner Herr Drißner (Bezirk II) und Herr Brandt (Bezirk I) sind damit einverstanden, sich zukünftig gegenseitig zu vertreten. Deshalb schlägt die Verwaltung diese Lösung vor. Nach der Wahl durch den Rat der Stadt Hilden wird in der Presse auf die neue Besetzung des Schiedsamtsbezirks hingewiesen.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin