Betreff
Walter-Wiederhold-Strasse 16 - Bauliche Ertüchtigung
- Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/034
Aktenzeichen
I/26-grü.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die in den § 14 GemHVO-Unterlagen beschriebenen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung des Gebäudes Walter-Wiederhold-Strasse 16. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2018 etatisiert.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für das vergangene Haushaltsjahr wurde u.a. die Planung der baulichen Ertüchtigung des Gebäudes an der Walter-Wiederhold-Str. 16 in den Haushaltsplan aufgenommen. Diese Planungs-/Baumaßnahme war Bestandteil des zuvor vom Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beratenen und schließlich vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Schulgebäudeunterhaltungsprogramms. Nunmehr werden die Unterlagen nach § 14-Unterlagen vorgelegt.

 

Das ca. 1908 erbaute denkmalgeschützte Gebäude an der Walter-Wiederhold-Straße 16 wird zu schulischen Zwecken (Grundschule / OGATA) sowie zum Betrieb einer Kindertagesstätte genutzt.

In 2010 fand eine umfangreiche denkmalgerechte Sanierung der Außenhaut bestehend aus der  Erneuerung der Fenster, Sanierung der Außenwände und des Daches statt. In 2017 wurde eine Brandschutzsanierung durchgeführt, darunter der Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe sowie der Einbau von Brandschutztüren und  einer Brandmeldeanlage.

 

Nunmehr war die Aufgabenstellung, in der Kindertagesstätte und den OGATA-Räumlichkeiten unter Einbindung der Nutzer Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsangebote zu erarbeiten sowie die von der DEKRA, dem Gesundheitsamt des Kreises Mettmann und der Unfallkasse NRW bemängelten Aspekte zu beheben. Weiterhin entsprechen die Betreuungsräume hinsichtlich der Raumakustik nicht mehr den zurzeit gültigen Anforderungen hinsichtlich Integration und Arbeitsschutz. .

 

Die Akustik wird durch abgehangene Akustikdecken verbessert, die sich der Formgebung des jeweiligen Raumes anpassen und selbst zu Gestaltungsobjekten werden. So folgen die Akustikdecken in den Gruppenräumen den Kurven der zweiten Spielebene und werden in den Fluren durch indirekt beleuchtete Ausschnitte mit abgehangenen Pendelleuchten zu einem Blickfang. Im Zusammenhang mit den raumakustischen Maßnahmen wird auch ein neues Lichtkonzept auf Basis wirtschaftlicher Aspekte und kindgerechter Gestaltung erarbeitet.

 

In den Gruppenräumen wird durch folgende Maßnahmen mehr Raum für Bewegung geschaffen:

 

-      Die Treppen zu den Spielebenen werden versetzt, um Bewegungsfreiheit im Eingangsbereich der Gruppenräume zu schaffen.

 

-      Die Podeste in den Gruppenräumen werden verkleinert, einschiebbare Stufen sorgen für mehr Platz.

 

Durch den Rückbau der Spielebenen, den Neuaufbau (teilweise mit Anpassung vorhandener Elemente) werden die Anforderungen an Hygiene und ausreichender Heizleistung erfüllt. Die alten Spielebenen behinderten die Wärmeabgabe der Heizkörper.

 

Das KITA-Büro im Erdgeschoss ist zurzeit nur über die Küche zu erreichen. Es hat keinen eigenen Zugang und fungiert zudem auch als Personal- und Besprechungsraum. Diese räumliche Situation entspricht nicht den Vorgaben an eine hygienische Zubereitung der Mahlzeiten und des Arbeitsschutzes.

 

Das Büro der Kita.-Leitung mitsamt den für Kindertageseinrichtung und OGATA erforderlichen Personalräumen sowie eine WC-Anlage werden in das Dachgeschoss in die ehemalige Mietwohnung verlagert. Die Küche wird um diese Bürofläche erweitert, somit ist auch der Forderung nach geeigneten Stellmöglichkeiten für Konvektomaten etc. Genüge getan.

 

Im ersten Obergeschoss wird das vorhandene WC zurückgebaut und die Fläche mitsamt dem vorgelagerten Raum nach entsprechender Ertüchtigung zu einem weiteren OGATA-Raum ausgebaut. Im Zusammenhang mit all diesen Maßnahmen wird die veraltete Elektroinstallation den heutigen Vorgaben angepasst.

 

Gestalterisch wird das bereits im Obergeschoss ausgeführte Farb- und Formenkonzept weitergeführt, so dass die Geschosse auch optisch eine Einheit bilden. Nach Durchführung der Maßnahme wird sich das historische Gebäude in einem zeitgemäßen und entsprechend wertgesteigerten Zustand befinden.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261800135

Schulertüchtigung

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0113030010/I261800135

096002

Zugänge AIB

100.000

2019

0113030010/I261800135

096002

Zugänge AIB

160.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

Nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 Gesehen Klausgrete