- Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die in den § 14
GemHVO-Unterlagen beschriebenen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung des
Gebäudes Walter-Wiederhold-Strasse 16. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2018
etatisiert.
Erläuterungen
und Begründungen:
Für das vergangene Haushaltsjahr wurde u.a.
die Planung der baulichen Ertüchtigung des Gebäudes an der
Walter-Wiederhold-Str. 16 in den Haushaltsplan aufgenommen. Diese Planungs-/Baumaßnahme
war Bestandteil des zuvor vom Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beratenen und schließlich vom Haupt- und
Finanzausschuss beschlossenen Schulgebäudeunterhaltungsprogramms. Nunmehr
werden die Unterlagen nach § 14-Unterlagen vorgelegt.
Das ca. 1908
erbaute denkmalgeschützte Gebäude an der Walter-Wiederhold-Straße 16 wird zu
schulischen Zwecken (Grundschule / OGATA) sowie zum Betrieb einer
Kindertagesstätte genutzt.
In 2010 fand eine
umfangreiche denkmalgerechte Sanierung der Außenhaut bestehend aus der Erneuerung der Fenster, Sanierung der
Außenwände und des Daches statt. In 2017 wurde eine Brandschutzsanierung
durchgeführt, darunter der Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe sowie der
Einbau von Brandschutztüren und einer
Brandmeldeanlage.
Nunmehr war die
Aufgabenstellung, in der Kindertagesstätte und den OGATA-Räumlichkeiten unter
Einbindung der Nutzer Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsangebote zu erarbeiten
sowie die von der DEKRA, dem Gesundheitsamt des Kreises Mettmann und der
Unfallkasse NRW bemängelten Aspekte zu beheben. Weiterhin entsprechen die Betreuungsräume
hinsichtlich der Raumakustik nicht mehr den zurzeit gültigen Anforderungen
hinsichtlich Integration und Arbeitsschutz. .
Die Akustik wird
durch abgehangene Akustikdecken verbessert, die sich der Formgebung des jeweiligen
Raumes anpassen und selbst zu Gestaltungsobjekten werden. So folgen die
Akustikdecken in den Gruppenräumen den Kurven der zweiten Spielebene und werden
in den Fluren durch indirekt beleuchtete Ausschnitte mit abgehangenen
Pendelleuchten zu einem Blickfang. Im Zusammenhang mit den raumakustischen
Maßnahmen wird auch ein neues Lichtkonzept auf Basis wirtschaftlicher Aspekte
und kindgerechter Gestaltung erarbeitet.
In den
Gruppenräumen wird durch folgende Maßnahmen mehr Raum für Bewegung geschaffen:
-
Die Treppen zu den Spielebenen werden versetzt, um
Bewegungsfreiheit im Eingangsbereich der Gruppenräume zu schaffen.
-
Die Podeste in den Gruppenräumen werden
verkleinert, einschiebbare Stufen sorgen für mehr Platz.
Durch den Rückbau
der Spielebenen, den Neuaufbau (teilweise mit Anpassung vorhandener Elemente)
werden die Anforderungen an Hygiene und ausreichender Heizleistung erfüllt. Die
alten Spielebenen behinderten die Wärmeabgabe der Heizkörper.
Das KITA-Büro im
Erdgeschoss ist zurzeit nur über die Küche zu erreichen. Es hat keinen eigenen
Zugang und fungiert zudem auch als Personal- und Besprechungsraum. Diese
räumliche Situation entspricht nicht den Vorgaben an eine hygienische
Zubereitung der Mahlzeiten und des Arbeitsschutzes.
Das Büro der
Kita.-Leitung mitsamt den für Kindertageseinrichtung und OGATA erforderlichen
Personalräumen sowie eine WC-Anlage werden in das Dachgeschoss in die ehemalige
Mietwohnung verlagert. Die Küche wird um diese Bürofläche erweitert, somit ist
auch der Forderung nach geeigneten Stellmöglichkeiten für Konvektomaten etc.
Genüge getan.
Im ersten
Obergeschoss wird das vorhandene WC zurückgebaut und die Fläche mitsamt dem vorgelagerten
Raum nach entsprechender Ertüchtigung zu einem weiteren OGATA-Raum ausgebaut. Im
Zusammenhang mit all diesen Maßnahmen wird die veraltete Elektroinstallation
den heutigen Vorgaben angepasst.
Gestalterisch wird
das bereits im Obergeschoss ausgeführte Farb- und Formenkonzept weitergeführt,
so dass die Geschosse auch optisch eine Einheit bilden. Nach Durchführung der
Maßnahme wird sich das historische Gebäude in einem zeitgemäßen und
entsprechend wertgesteigerten Zustand befinden.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261800135 |
Schulertüchtigung |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0113030010/I261800135 |
096002 |
Zugänge AIB |
100.000 |
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2019 |
0113030010/I261800135 |
096002 |
Zugänge AIB |
160.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
Nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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