Betreff
Schulgebäudeunterhaltungsprogramm
- Anpassungen durch den Haushaltsplanentwurf 2018 -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/033
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die Anpassungen im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm zur Kenntnis.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zu den Haushaltsplanberatungen des Jahres 2017 hatte die Verwaltung zuletzt ein neues Schulgebäudeunterhaltungsprogramm vorgelegt.

 

Mit diesem Programm sollten u.a. die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt kalkulierbarer gestaltet und letztlich auch Reparaturstaus vermieden werden. Über die Mittelbereitstellung sollte sodann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres entschieden werden. Nunmehr steht innerhalb der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 auch die weitere Entscheidung zum Schulgebäudeunterhaltungsprogramm an.

 

Der Kämmerer hat in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in der Sitzung des Rates vom 13.12.2017 sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es zur künftigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Hilden auch erforderlich war, Verschiebungen von Maßnahmen innerhalb des Gebäudeunterhaltungsbudgets vorzunehmen. Von den mehrfachen Kürzungsrunden war daher auch das im Vorjahr beschlossene Schulgebäudeunterhaltungsprogramm betroffen.

 

Die Verwaltung hat bei der Überprüfung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen verschoben werden können, besonderen Wert darauf gelegt, dass nicht durch Streichung von notwendigen Maßnahmen die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich werden. Hier wäre sonst eine Verbesserung des Ergebnishaushaltes nicht zu realisieren gewesen. Weiterhin wurden alle weiteren Maßnahmen bei den Überlegungen ausgenommen, bei denen sich durch eine Verschiebung negative Folgewirkungen auf den Substanzerhalt der städtischen Gebäude ergeben hätten. Abschließend wurde alle diejenigen Maßnahmen von Veränderungen ausgenommen, bei denen eine Finanzierung über das Landesprogramm „Gute Schule“ sichergestellt ist.

 

Die letztlich von einer Verschiebung betroffenen Einzelmaßnahmen des Schulgebäudeunterhaltungsprogrammes sind aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ersichtlich. Teilweise sind darin auch Maßnahmen enthalten, bei denen eine Realisierung vor Beschlussfassung über die Schulentwicklungsplanung nicht sinnvoll ist.

 

Aus heutigen Sicht ist der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes für die kommenden beiden Haushaltsjahre mit 4,7 Mio. € und 5,1 Mio. € in sehr deutlichem Umfang negativ. Auch für die Verwaltung ist es äußerst betrüblich, eine erst vor Kurzem aufgestellte Unterhaltungsplanung schon ein Haushaltsjahr später wieder in Frage zu stellen. Allerdings ist es auch erforderlich, auf die sich negativ verändernden finanziellen Rahmenbedingungen zu reagieren. Es sei an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen, dass das beschlossene Schulgebäudeunterhaltungsprogramm insgesamt 170 Veranschlagungen in verschiedenen Haushaltsjahren vorgesehen hat, davon aber „nur“ 30 Maßnahmen von einer Verschiebung betroffen sind. Komplette Streichungen wurden nicht vorgenommen, so dass auf der nun veränderten Basis eine Fortschreibung des Programms beispielsweise mit Ablauf der beiden nächsten Haushaltsjahre vorgenommen werden könnte.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301 Gebäudeunterhaltung / 011303 Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Anpassungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthalten

Gesehen Klausgrete