- Anpassungen durch den Haushaltsplanentwurf 2018 -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach
Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz die Anpassungen im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Zu den Haushaltsplanberatungen des Jahres 2017 hatte die Verwaltung
zuletzt ein neues Schulgebäudeunterhaltungsprogramm vorgelegt.
Mit diesem Programm sollten u.a. die finanziellen Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt kalkulierbarer gestaltet und letztlich auch Reparaturstaus
vermieden werden. Über die Mittelbereitstellung sollte sodann im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres entschieden werden. Nunmehr steht
innerhalb der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 auch die weitere Entscheidung
zum Schulgebäudeunterhaltungsprogramm an.
Der Kämmerer hat in seiner Rede zur Einbringung des
Haushaltsplanentwurfes in der Sitzung des Rates vom 13.12.2017 sehr deutlich
darauf hingewiesen, dass es zur künftigen Sicherung der finanziellen
Handlungsfähigkeit der Stadt Hilden auch erforderlich war, Verschiebungen von
Maßnahmen innerhalb des Gebäudeunterhaltungsbudgets vorzunehmen. Von den
mehrfachen Kürzungsrunden war daher auch das im Vorjahr beschlossene
Schulgebäudeunterhaltungsprogramm betroffen.
Die Verwaltung hat bei der Überprüfung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen
verschoben werden können, besonderen Wert darauf gelegt, dass nicht durch
Streichung von notwendigen Maßnahmen die Bildung von
Instandhaltungsrückstellungen erforderlich werden. Hier wäre sonst eine
Verbesserung des Ergebnishaushaltes nicht zu realisieren gewesen. Weiterhin
wurden alle weiteren Maßnahmen bei den Überlegungen ausgenommen, bei denen sich
durch eine Verschiebung negative Folgewirkungen auf den Substanzerhalt der
städtischen Gebäude ergeben hätten. Abschließend wurde alle diejenigen
Maßnahmen von Veränderungen ausgenommen, bei denen eine Finanzierung über das
Landesprogramm „Gute Schule“ sichergestellt ist.
Die letztlich von einer Verschiebung betroffenen Einzelmaßnahmen des
Schulgebäudeunterhaltungsprogrammes sind aus der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage ersichtlich. Teilweise sind darin auch Maßnahmen enthalten, bei
denen eine Realisierung vor Beschlussfassung über die Schulentwicklungsplanung
nicht sinnvoll ist.
Aus heutigen Sicht ist der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes für die
kommenden beiden Haushaltsjahre mit 4,7 Mio. € und 5,1 Mio. € in sehr
deutlichem Umfang negativ. Auch für die Verwaltung ist es äußerst betrüblich,
eine erst vor Kurzem aufgestellte Unterhaltungsplanung schon ein Haushaltsjahr
später wieder in Frage zu stellen. Allerdings ist es auch erforderlich, auf die
sich negativ verändernden finanziellen Rahmenbedingungen zu reagieren. Es sei
an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen, dass das beschlossene
Schulgebäudeunterhaltungsprogramm insgesamt 170 Veranschlagungen in
verschiedenen Haushaltsjahren vorgesehen hat, davon aber „nur“ 30 Maßnahmen von
einer Verschiebung betroffen sind. Komplette Streichungen wurden nicht
vorgenommen, so dass auf der nun veränderten Basis eine Fortschreibung des Programms
beispielsweise mit Ablauf der beiden nächsten Haushaltsjahre vorgenommen werden
könnte.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301
Gebäudeunterhaltung / 011303 Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Anpassungen
sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthalten Gesehen Klausgrete |
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