Betreff
Walter-Wiederhold-Schule Düsseldorfer-Str. 148 - Bauliche Ertüchtigung
- Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/032
Aktenzeichen
I/26-grü.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die in den § 14 GemHVO-Unterlagen beschriebenen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung der Walter-Wiederhold-Schule, Düsseldorfer Str. 148. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 etatisiert.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für das vergangene Haushaltsjahr wurde u.a. die Planung der baulichen Ertüchtigung der Walter-Wiederhold-Schule an der Düsseldorfer Straße in den Haushaltsplan aufgenommen. Diese Planungs-/Baumaßnahme war Bestandteil des zuvor vom Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beratenen und schließlich vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Schulgebäudeunterhaltungsprogramms. Nunmehr werden die Unterlagen nach § 14-Unterlagen vorgelegt.

 

Das Schulgebäude an der Düsseldorfer Straße 148 besteht aus einem Altbau aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts sowie aus einem kleinen Anbau, der im Jahre 1965 errichtet wurde. Nachdem das Schulgebäude in den vergangenen Jahren brandschutztechnisch durch den Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe sowie den Einbau von Brandschutztüren ertüchtigt wurde, soll nunmehr in den Jahren 2018 und 2019 eine vollständige bauliche Ertüchtigung unter Berücksichtigung aller technischen und schulischen Aspekte durchgeführt werden. Das Gebäude bedarf insofern einer gründlichen Überarbeitung der Innenräume sowie einer Sanierung der Dach- und Fassadenflächen.

 

Bei örtlichen Begehungen, auch unter Teilnahme der Schulleitung, wurden erforderliche Maßnahmen festgelegt, die im Einzelnen im Projektbuch raumweise dargestellt und in die Kostenberechnung eingeflossen sind. Die im Projektbuch angegebenen Kosten in Höhe von rund 765.000 € brutto wurden gemeinsam mit Nutzern und dem beauftragten Architekturbüro auf Einsparungsmöglichkeiten untersucht. Es konnten Einsparungen im Bereich der Fugen-, Oberboden- und Dachsanierung in Höhe von rund 139.800 € erarbeitet werden, so dass der im Haushalt etatisierte Kostenrahmen in Höhe von 625.200 € eingehalten wird.

 

Die vom Beratungs- und Prüfungsamt (BPA) geforderte Korrektur der Anlage 1 Projektbuch kann zur Zeit nicht durchgeführt werden, da die genauen Festlegungen zu den Einsparungen und die zugehörigen Massenermittlungen erst zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung und der folgenden Ausschreibungen erstellt werden. Hierzu müssen alle Räume auf den Zustand der vorhandenen Ausbaumaterialien geprüft und dann entschieden werden, was erhaltenswert ist und was saniert/renoviert werden muss. Die Kostenberechnung im Projektbuch enthält zurzeit in zuvor genannten Gewerken noch den kompletten Ansatz der möglichen Massen. Das Amt für Gebäudewirtschaft wird vor der Ausschreibung auf der Basis der Ausführungsplanung gemeinsam mit dem Architekten die Maßnahmen aus dem Projektbuch auf die tatsächlich zu sanierenden Massen reduzieren und damit die Einsparsumme von 139.800 € konkret ausweisen, wie dies vom BPA berechtigterweise gefordert wird. Diese konkretisierte belastbare Kostenermittlung wird dann mit dem BPA vor einer Ausschreibung abgestimmt. Diese Vorgehensweise wurde so mit dem BPA vereinbart.

 

Im Wesentlichen werden in den Klassenzimmern zur Herstellung einer DIN-gerechten Raumakustik die alten nicht schallschutzwirksamen Abhangdecken ausgebaut und neue Akustikdecken eingezogen. In diesem Zusammenhang wird auch die Beleuchtung auf ein modernes und energiesparendes sowie dem schulischen Bedarf entsprechendes System umgestellt. Sämtliche Raumoberflächen werden überarbeitet bzw. erneuert.

 

Ziel der Maßnahmen ist neben der Steigerung der Behaglichkeit die Optimierung des Lernverhaltens der Kinder, da Farben, Beleuchtung und Hörbarkeit natürlich einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Aufnahmefähigkeit und psychische Konstitution der Kinder haben.

 

Die WC-Räume für die Lehrer erhalten neue Oberflächen in Form von Fliesen und Deckenanstrich sowie neue Sanitärobjekte. Die Sanierung der Schülertoiletten wurde bereits im Jahr 2017 abgeschlossen.

 

Türen und Zargen und die Fußleisten in den Fluren und Treppenhäusern sowie in der Verwaltung werden ebenfalls erneuert oder renoviert, die Flure zum Teil mit Akustikelementen ausgestattet.

 

Weiterhin wird die ehemalige Wohnung im Dachgeschoss des Altbaus für schulische Zwecke umgebaut. Hier entstehen zusätzliche zwei Räume, eine Teeküche und ein WC. Statische Untersuchungen im Vorfeld ergaben, dass hierzu eine Verstärkung der Deckenkonstruktion erforderlich ist, um die höheren Verkehrslasten (mehr Personen als bei einer Wohnungsnutzung) aufzunehmen. Die Wohnung wird entkernt und es werden alle Oberflächen und die Beleuchtung erneuert. Ebenso werden hier die haustechnischen Installationen erneuert und der neuen Nutzung angepasst, die Erneuerung der Heizungsanlage ist planmäßig für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Dacheindeckung erhält der Mehrzweckraum im Dachgeschoss  eine Wärmedämmung und neue Dachflächenfenster, um die starke Hitzeentwicklung in den Sommermonaten abzumildern.

 

Ferner sind weitere, kleinere und in sich abgeschlossene Maßnahmenpakete wie eine Schimmel- sanierung im Kellergeschoss, die Errichtung eines Vordachs über dem Haupteingang sowie die Erneuerung der Elektroinstallation (Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben) im Haushaltsansatz enthalten. Im Außenbereich wird eine neue Sitzgruppe die vorhandenen, aber maroden Bänke ersetzen.

 

Nach Durchführung der Maßnahme wird sich das Schulgebäude in einem zeitgemäßen und entsprechend wertgesteigerten Zustand befinden. Die Gesamtmaßnahme wird zu 100 % aus den Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule“ durch das Land NRW finanziert.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261700113

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0113030010 / I261600113

096002

Zugänge AIB

  60.000

2018

0113030010 / I261600113

096002

Zugänge AIB

263.200

2019

0113030010 / I261600113

096002

Zugänge AIB

302.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete