- Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die in den § 14
GemHVO-Unterlagen beschriebenen Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung der
Walter-Wiederhold-Schule, Düsseldorfer Str. 148. Die Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2018 etatisiert.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Für das vergangene Haushaltsjahr wurde u.a.
die Planung der baulichen Ertüchtigung der Walter-Wiederhold-Schule an der
Düsseldorfer Straße in den Haushaltsplan aufgenommen. Diese Planungs-/Baumaßnahme
war Bestandteil des zuvor vom Schul- und Sportausschuss sowie dem Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beratenen und schließlich vom Haupt- und Finanzausschuss
beschlossenen Schulgebäudeunterhaltungsprogramms. Nunmehr werden die Unterlagen
nach § 14-Unterlagen vorgelegt.
Das Schulgebäude
an der Düsseldorfer Straße 148 besteht aus einem Altbau aus den Anfängen des
20. Jahrhunderts sowie aus einem kleinen Anbau, der im Jahre 1965 errichtet
wurde. Nachdem das Schulgebäude
in den vergangenen Jahren brandschutztechnisch durch den Anbau einer
außenliegenden Fluchttreppe sowie den Einbau von Brandschutztüren ertüchtigt wurde, soll nunmehr in den
Jahren 2018 und 2019 eine vollständige bauliche Ertüchtigung unter Berücksichtigung
aller technischen und schulischen Aspekte durchgeführt werden. Das Gebäude bedarf
insofern einer gründlichen Überarbeitung der Innenräume sowie einer Sanierung
der Dach- und Fassadenflächen.
Bei örtlichen
Begehungen, auch unter Teilnahme der Schulleitung, wurden erforderliche Maßnahmen
festgelegt, die im Einzelnen im Projektbuch raumweise dargestellt und in die
Kostenberechnung eingeflossen sind. Die im Projektbuch angegebenen Kosten in
Höhe von rund 765.000 € brutto wurden gemeinsam mit Nutzern und dem beauftragten
Architekturbüro auf Einsparungsmöglichkeiten untersucht. Es konnten
Einsparungen im Bereich der Fugen-, Oberboden- und Dachsanierung in Höhe von
rund 139.800 € erarbeitet werden, so dass der im Haushalt etatisierte
Kostenrahmen in Höhe von 625.200 € eingehalten wird.
Die vom Beratungs- und Prüfungsamt (BPA) geforderte Korrektur der Anlage 1 Projektbuch kann zur Zeit nicht durchgeführt werden, da die genauen Festlegungen zu den Einsparungen und die zugehörigen Massenermittlungen erst zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung und der folgenden Ausschreibungen erstellt werden. Hierzu müssen alle Räume auf den Zustand der vorhandenen Ausbaumaterialien geprüft und dann entschieden werden, was erhaltenswert ist und was saniert/renoviert werden muss. Die Kostenberechnung im Projektbuch enthält zurzeit in zuvor genannten Gewerken noch den kompletten Ansatz der möglichen Massen. Das Amt für Gebäudewirtschaft wird vor der Ausschreibung auf der Basis der Ausführungsplanung gemeinsam mit dem Architekten die Maßnahmen aus dem Projektbuch auf die tatsächlich zu sanierenden Massen reduzieren und damit die Einsparsumme von 139.800 € konkret ausweisen, wie dies vom BPA berechtigterweise gefordert wird. Diese konkretisierte belastbare Kostenermittlung wird dann mit dem BPA vor einer Ausschreibung abgestimmt. Diese Vorgehensweise wurde so mit dem BPA vereinbart.
Im Wesentlichen werden
in den Klassenzimmern zur Herstellung einer DIN-gerechten Raumakustik die alten
nicht schallschutzwirksamen Abhangdecken ausgebaut und neue Akustikdecken eingezogen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Beleuchtung auf ein modernes und energiesparendes
sowie dem schulischen Bedarf entsprechendes System umgestellt. Sämtliche
Raumoberflächen werden überarbeitet bzw. erneuert.
Ziel der Maßnahmen
ist neben der Steigerung der Behaglichkeit die Optimierung des Lernverhaltens
der Kinder, da Farben, Beleuchtung und Hörbarkeit natürlich einen nicht zu unterschätzenden
Einfluss auf die Aufnahmefähigkeit und psychische Konstitution der Kinder
haben.
Die WC-Räume für
die Lehrer erhalten neue Oberflächen in Form von Fliesen und Deckenanstrich
sowie neue Sanitärobjekte. Die Sanierung der Schülertoiletten wurde bereits im
Jahr 2017 abgeschlossen.
Türen und Zargen
und die Fußleisten in den Fluren und Treppenhäusern sowie in der Verwaltung
werden ebenfalls erneuert oder renoviert, die Flure zum Teil mit
Akustikelementen ausgestattet.
Weiterhin wird die
ehemalige Wohnung im Dachgeschoss des Altbaus für schulische Zwecke umgebaut.
Hier entstehen zusätzliche zwei Räume, eine Teeküche und ein WC. Statische Untersuchungen
im Vorfeld ergaben, dass hierzu eine Verstärkung der Deckenkonstruktion erforderlich
ist, um die höheren Verkehrslasten (mehr Personen als bei einer Wohnungsnutzung)
aufzunehmen. Die Wohnung wird entkernt und es werden alle Oberflächen und die
Beleuchtung erneuert. Ebenso werden hier die haustechnischen Installationen
erneuert und der neuen Nutzung angepasst, die Erneuerung der Heizungsanlage ist
planmäßig für das Jahr 2020 vorgesehen.
Im Zusammenhang
mit der Erneuerung der Dacheindeckung erhält der Mehrzweckraum im Dachgeschoss eine Wärmedämmung und neue Dachflächenfenster,
um die starke Hitzeentwicklung in den Sommermonaten abzumildern.
Ferner sind
weitere, kleinere und in sich abgeschlossene Maßnahmenpakete wie eine Schimmel-
sanierung im Kellergeschoss, die Errichtung eines Vordachs über dem
Haupteingang sowie die Erneuerung der Elektroinstallation (Anpassung an die
gesetzlichen Vorgaben) im Haushaltsansatz enthalten. Im Außenbereich wird eine
neue Sitzgruppe die vorhandenen, aber maroden Bänke ersetzen.
Nach Durchführung
der Maßnahme wird sich das Schulgebäude in einem zeitgemäßen und entsprechend
wertgesteigerten Zustand befinden. Die Gesamtmaßnahme wird zu 100 % aus den
Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule“ durch das Land NRW finanziert.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261700113 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0113030010 / I261600113 |
096002 |
Zugänge AIB |
60.000 |
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2018 |
0113030010 / I261600113 |
096002 |
Zugänge AIB |
263.200 |
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2019 |
0113030010 / I261600113 |
096002 |
Zugänge AIB |
302.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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