Erläuterungen zum Antrag:
Herangehensweise
In den Erläuterungen und Begründungen wird
erklärt, dass es Ziel ist (Zitat) „bis 2022 durch Prozessoptimierungen,
Aufgabenabbau …(auf) 5% des derzeitigen Stellenbestandes verzichten zu können.
Dieser Entwicklungsprozess soll in allen Fachämtern der Verwaltung auf Grundlage
von Vorschlägern der Ämter vollzogen werden. Soweit in einzelnen
Aufgabenbereichen ... (dies nicht möglich ist) ...sollte ein anderweitiger
Ausgleich z.B. innerhalb des Dezernats, vorgesehen werden."
(Zitatende)
Wenn diese Erläuterung so zu interpretieren ist, dass in jedem Dezernat
„gleich viel“ Stellenreduzierung von Anfang an vorgegeben sein soll, scheint
eine wirklich objektive Beurteilung der Gesamtsituation nicht mehr gegeben.
Eine Reduzierung in Dezernat X von 10 % und in Dezernat Y von 0%, was vielleicht sinnvoll
wäre, wäre in dieser Logik unmöglich. D.h. es
fände von Anfang an keine wirklich offene Prüfung statt. Eine Beteiligung der
Mitarbeitenden am Veränderungsprozess ist sicher sinnvoll. Allerdings stellt
sich selbstverständlich hier such die Frage der persönlichen Befangenheit,
Betriebsblindheit und „Wahrung von Pfründen“. Hier wäre ein eigenständiges
Controlling einzuführen, als Steuerungssystem für die Führungsebene, zur
Vermeidung von Doppelleistungen und zum Überstundenabbau usw.
Betriebsklima
Der Rechnungsprüfungsausschuss „hat dringenden Bedarf beim Arbeitsklima in
der Stadtverwaltung
festgestellt."
Eine schlechte Stimmung wirkt sich in jeder Organisation auf den Service,
die Kundenfreundlichkeit und die Arbeitsfähigkeit jedes Mitarbeitenden aus. Und
das kostet
Zeit, Kraft, Geld und vor allem Ressourcen.
Das Thema Betriebsklima und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, soll deshalb
in ein Personalmanagementkonzept und in das betriebliche Gesundheitsmanagement
integriert werden. Ziel muss dabei sein, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden
zu erhöhen. Deshalb ist die Verbesserung des Betriebsklimas so wichtig. Da eine
öffentliche Verwaltung kaum rnonetäre Anreize und Gewinnbeteiligungen anbieten
kann, müssen Instrumente zur Förderung gefunden werden, die auch angewendet
werden können.
Rudolf Joseph Dörthe
Dylewski
Fraktionsvorsitzender sachkundige Bürgerin
im Personalausschuss
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden wird beauftragt einen Faktencheck durchzuführen:
Die Verwaltung soll Fakten zum Stellenplan vorlegen. 2017 sind im
Stellenplan 700 Stellen dokumentiert. Bevor sich über eine Reduzierung von
Stellen Gedanken gemacht werden sollte, ist es unseres Erachtens
wichtig zuerst einmal zu prüfen, welche Stellen bzw. Stellenanteile überhaupt
„verhandelbar“ sind. D.h. es geht im Vorfeld darum welche Stellen, Pflicht und
welche „Kür“ sind. Das Ergebnis soll nach Ämtern und Dezernaten aufgeschlüsselt
werden.
1. Welche Stellen sind durch
Pflichtaufgaben, Vorgaben und Vorschriften nicht zu streichen.
• Welche dieser Stellen sind mit einem
Personalschlüssel festgeschrieben?
Z.B. X Erzieherinnen
auf X Kinder
• Mit welchen Stellen
werden Pflichtaufgaben erfüllt, könnten aber
möglicherweise durch eine andere Organisation, Prozessoptimierung,
Reduzierung der Intensität oder veränderte Aufgabenverteilung reduziert werden
und gibt es Mindestanforderungen?
2. Welche Stellen sind wann durch die Beschlüsse des Rates
eingerichtet worden und durch keine andere Vorschrift
notwendigerweise in einer Verwaltung der Größenordnung von Hilden vorzuhalten?
Stellungnahme der
Verwaltung:
Erläuterungen
und Begründung:
Die FDP-Fraktion beantragte in der Sitzung
des Personalausschusses am 13.02.2017, das Personalmanagement der Stadt Hilden
fortzuschreiben; der Antrag vom 07.02.2017 ist als Anlage beigefügt. In den
weiteren Ausführungen wird unterstellt, dass nicht der Rat sondern die
Verwaltung einen Faktencheck durchführen soll und es sich insofern um einen
Schreibfehler handelt.
- Faktencheck
zum Stellenplan
Die Erstellung der gewünschten Auflistung,
auf welchen Stellen oder Stellenanteilen der rd. 700 Vollzeitstellen
freiwillige Aufgaben wahrgenommen werden bzw. welche Stellen/Stellenanteile
wegen darauf wahrgenommener Pflichtaufgaben oder bestehender Vorschriften nicht
gestrichen werden können, würde einen erheblichen Aufwand in allen Fachämtern
verursachen. Eine ähnliche Auflistung wurde dem Rat durch die Verwaltung
bereits im Jahr 2012 vorgelegt; hierbei wurden die Aufgaben und Investitionen
aufgeteilt in
- Freiwillige Aufgabe
- Freiwillige Aufgabe mit Vertrag
- Pflichtaufgabe nur nach Grund
- Pflichtaufgabe nach Grund und Höhe.
Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt,
dass nur wenige Aufgaben und Investitionen den Kategorien „Freiwillige Aufgabe“
und „Freiwillige Aufgabe mit Vertrag“ zuzurechnen waren. Somit hatte bereits
diese Art der Betrachtung nicht zu neuen Erkenntnissen im Hinblick auf einen
möglichen Aufgabenwegfall geführt. Eine andere Herangehensweise in der von der
FDP beantragten Art, Stellen und Stellenanteile hinsichtlich der Wahrnehmung
von freiwilligen oder pflichtigen Aufgaben differenziert darzustellen, würde zu
keinem anderen Ergebnis führen. Bei dieser Differenzierung käme erschwerend
hinzu, dass Mitarbeiter/innen häufig Aufgaben wahrnehmen, die zu
unterschiedlichen der vier o. g. Kategorien zuzuordnen sind.
Weiterhin erscheint aus Sicht der Verwaltung
eine vergleichbare Auflistung auf Basis der vorhandenen Planstellen auch nicht
erforderlich, um dem von der FDP-Fraktion angestrebten Ziel einer Einsparung
von Stellen, auf denen freiwillige Aufgaben wahrgenommen werden, näherzukommen.
Die gewünschte Überprüfung von Stellen und Aufgaben hinsichtlich der
Notwendigkeit ihrer Beibehaltung oder die Optimierung der Aufgabenwahrnehmung
werden nämlich bereits seit Jahren durch die Verwaltung vorgenommen.
Konkret wurden/werden u. a. bereits folgende
Maßnahmen zur Prozessoptimierung genutzt:
1. Durch das Zusammenlegen von Ämtern fielen
Hierarchieebenen und Stellen/ Stellenanteile weg; Prozessabläufe wurden
schneller und effizienter.
2. Die Managementberatung BSL hat im Jahr 2011
die Gesamtverwaltung auf mögliche Einsparpotenziale untersucht; Gegenstand der
Untersuchungen waren u. a. die Analyse und Optimierung der
Organisationsstruktur sowie von Standards und Abläufen. Auch Umfang und
Ausgestaltung der Verwaltungsaufgaben wurden überprüft, sowohl im Bereich der
freiwilligen wie auch der pflichtigen Aufgaben. Soweit vom Rat beschlossen,
wurde den von BSL formulierten Vorschlägen auch gefolgt.
Weitere externe
Gutachten zur Optimierung der Aufgaben einzelner Ämter wurden ebenfalls
erstellt. Hierbei wurden jeweils auch Einsparvorschläge der Fachämter
eingeholt.
3. Verschiedene Fachämter haben ihre
Aufgabenerledigung und ihre Standards mit Hilfe von Vergleichsringen, z. B. der
KGSt, kritisch überprüft.
4. Mit der Einführung des Internen Qualitätsmanagements
(IQM) werden sukzessive die Prozesse der Verwaltung aufgenommen und auf
Optimierungsmöglichkeiten untersucht. In regelmäßigen Abständen tagt das
IQM-Projektteam, beschäftigt sich mit den erfassten Prozessen und berät über
die einzelnen Prozessabläufe. Die einzelnen Prozessschritte werden darauf hin
geprüft, ob sie verbessert werden und effizienter durchgeführt werden können,
beispielsweise durch EDV-Einsatz oder den Verzicht auf einzelne
Arbeitsschritte, die den Prozess bisher „aufblähen“, aber zukünftig entbehrlich
sind.
Die Ergebnisse werden an das
Entscheidungsgremium, die IQM-Projektgruppe, weitergeleitet, die über die
Optimierungsschritte entscheidet. Die Entscheidungen der Projektgruppe werden
daraufhin zeitnah in den Organisationseinheiten umgesetzt.
Die bereits erfassten und analysierten
Prozesse werden regelmäßig durch die Fachämter überprüft und angepasst. Eine
zentrale Prozessdatenbank für die Stadt Hilden ist im Aufbau. Alle erfassten
Prozesse werden dort zentral für die Verwaltung vorgehalten und gepflegt.
5. Die Verwaltung ist mit der Vorbereitung für die
Einführung eines Dokumenten-managementsystems (DMS) befasst; eine
Software-Ausschreibung wird in Kürze erfolgen.
Das DMS ist
ein bedeutender Bestandteil jeder Prozessoptimierung. Die Einführung bindet
zwar zunächst Personalressourcen, führt aber nach Einführung des DMS dazu,
Prozesse beschleunigen und sie transparenter und effizienter gestalten zu
können.
6. Nach Betrachtung der demografischen
Auswirkungen auf den Personalbestand war deutlich, dass die hohe Anzahl der
ausscheidenden Mitarbeiter/innen nicht komplett ersetzt werden kann. Daher wird
das Personalmanagementkonzept fortgeschrieben unter der Annahme, dass nur die
Hälfte der bis 2022 ausscheidenden Mitarbeiter/innen ersetzt werden kann.
Aktuell hat jedes Amt die Aufgabe zu überlegen, welche Aufgaben entfallen
können, so dass die dann vorhandenen Mitarbeiter/innen die verbliebenen
Aufgaben auch schaffen können.
Erste Ergebnisse sind bereits im Stellenplan
2018 berücksichtigt, Die Umsetzung in den Folgejahren wird sich in den
Stellenplänen der nächsten Jahre widerspiegeln.
7. Freiwerdende Stellen werden bereits seit
Jahren vor einer Wiederbesetzung
dahingehend untersucht, ob die Stellen im vollen Umfang wieder zu
besetzen sind, ob Stellenanteile reduziert werden können oder die Stelle
insgesamt nicht mehr benötigt wird. Diese Prüfung erstreckt sich sowohl auf die
Pflichtaufgaben als auch auf die freiwilligen Aufgaben und umfasst weiterhin
die Untersuchung der Prozessabläufe.
Die hier dargestellten Maßnahmen zeigen auf,
dass die Verwaltung einen umfangreichen Katalog zur Optimierung und Überprüfung
der Aufgaben und der Notwendigkeit und Intensität ihrer Wahrnehmung
kontinuierlich heranzieht. Der stetige Aufgabenwandel einer Verwaltung setzt
daneben voraus, dass z. B. auf Grund von Gesetzesänderungen die Prozessabläufe
ständig auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind. Neue oder
wegfallende Aufgaben führen zu Prozess- und/oder Organisationsänderungen. Die Verwaltung
ist daher permanent mit der Prozessoptimierung und der Prüfung der
Organisationsstruktur beschäftigt.
Die im Antrag aufgeworfenen Fragen stellt
sich die Verwaltung somit bereits regelmäßig und beantwortet sie u. a. mit dem
oben aufgeführten Maßnahmenkatalog. Hierbei handelt es sich nicht um einen
einmalig stattfindenden Prozess, sondern um eine dauerhaft wahrzunehmende
Aufgabe der Verwaltung.
- Betriebsklima/Zufriedenheit
der Mitarbeiter/innen
Die FDP-Fraktion beantragte weiterhin, das
Thema Betriebsklima bzw. Zufriedenheit der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
in ein Personalmanagementkonzept und das betriebliche Gesundheitsmanagement zu
integrieren. Hierzu folgender Sachstand:
1. Die Projektgruppe Personalmanagement,
bestehend aus dem Personaldezernenten, Vertreter/innen der Dezernate, dem
Beratungs- und Prüfungsamt, dem Personalrat und der
Gleichstellungsbeauftragten, hat zunächst mit einer „Bestandsaufnahme“
derjenigen Maßnahmen und Angebote begonnen, die die Stadt seit vielen Jahren
für ihre Mitarbeitenden bereitstellt. Hier sind zu nennen die sehr flexiblen
Arbeitszeitregelungen incl. der Möglichkeit von Homeoffice-Arbeit, zahlreiche
Fortbildungen, jährliche Mitarbeitergespräche, jährliche
Qualifizierungsgespräche, Leistungsentgelt über Zielvereinbarungen, Prämien für
Verbesserungsvorschläge, kostenloses und anonymes Unterstützungsangebot zu
psychologischen Problemstellungen durch ein externes Unternehmen,
gesundheitliche Betreuung durch eine eigene Betriebsärztin, strukturierte
Personalauswahlverfahren, Betriebssportangebote usw.
Verschiedene
bestehende Angebote wurden überarbeitet bzw. erweitert; derzeit wird geprüft,
ob zusätzliche Angebote sinnvoll erscheinen. Somit ist die Integration des
Themas Mitarbeiterzufriedenheit in das Personalmanagement der Stadt bereits
weit fortgeschritten. Als Ergebnis der Projektgruppenarbeit wird das bereits
seit 2002 bestehende Personalmanagementkonzept erneut fortgeschrieben werden.
2. Daneben hat sich die Projektgruppe
Personalmanagement intensiv mit dem Thema „Mitarbeiterbefragung (MAB)“
beschäftigt; der Verwaltungsvorstand hat der Durchführung der Befragung
zugestimmt. Die Befragung wurde durch einen Soziologen inhaltlich vorbereitet
und mit der Projektgruppe Personalmanagement abgestimmt. Den Schwerpunkt der
Befragung bildete die Mitarbeiterzufriedenheit; Handlungsfelder waren Themen
wie persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden, Zusammenarbeit mit
Kolleg/innen, Führung im Arbeitsalltag, Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden,
Arbeitsstrukturen sowie das Feld der individuellen Gesundheit.
Die Befragung
wurde im Dezember 2017 durchgeführt; Befragungsergebnisse liegen seit Januar
2018 vor. Eine Übersicht über die Ergebnisse stellt der MAB-Beauftragte im
Personalausschuss in der Sitzung im Februar 2018 vor.
Die Projektgruppe
Personalmanagement wird die Ergebnisse der MAB auswerten und hieraus
Handlungsvorschläge für die Verwaltungsführung erarbeiten. Zu möglichen
Handlungsvorschlägen können derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden;
es ist aber geplant, den Personalausschuss über das weitere Vorgehen zu
informieren.
3. Schließlich wurde im vergangenen Jahr einem
Mitarbeiter des Amtes 10 die Einführung eines betrieblichen
Gesundheitsmanagements übertragen. Nach Erstellung eines ersten Grobkonzepts
zum weiteren Vorgehen wird nunmehr gemeinsam mit der Personalvertretung die
Umsetzung verschiedener Bausteine eines Gesundheits-managements geplant, um
auch hierdurch die Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken und die Bindung der
Mitarbeiter/innen an ihren Arbeitgeber Stadt Hilden zu unterstützen.
Die vorgenannten Ausführungen zeigen auf,
dass die Verwaltung bereits umfangreiche Maßnahmen zur Aufgabenkritik und zur
Fortschreibung des Personalmanagementkonzeptes vorgenommen hat. Eine
Beschlussfassung des Antrages erscheint insofern entbehrlich.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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