Betreff
Beschlusskontrolle der Beschlüsse des Rates der Stadt Hilden, Stand Juni 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 01/090
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Ratssitzung am

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand


WP 14-20 SV 61/171

 

Einstellung von Bauleitplan-Verfahren:

19. Änderung des Flächennutzungsplanes Hofstraße/Karnaper Straße/Eisenbahntrasse

26. Änderung des Flächennutzungsplanes Lievenstraße/Kalstert

Bebauungsplan Nr. 139 Hofstraße/Karnaper Straße/Eisenbahntrasse

B

 

am 21.03.2018

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde Ziffer 1 des Beschlussvorschlages wie folgt mehrheitlich gefasst:

1.   19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 139 für den Bereich Hofstraße/Karnaper Straße/ Eisenbahntrasse sowie
Der Aufstellungsbeschlüsse vom 19.06.1996 werden aufgehoben.

Das Bauleitplanverfahren soll mit der Zielsetzung Wohnen und Gewerbe fortgesetzt und 2019 in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

Die Prioritätenliste 2019 wird im 1. oder 2. Stadtentwicklungsausschuss des Jahres 2019 beraten werden.

WP 14-20 SV 61/163/2

 

Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN: Flächenanteil für öffentlich geförderte Wohnungen bei Bebauungsplänen

 

am 21.03.2018

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, um einen Flächenanteil von öffentlich geförderten Wohnungen von rund 30% anzustreben. Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.

 

Im Zuge jedes Bebauungsplanverfahrens, das dazu führen soll, zusätzliche Wohnbaufläche zu schaffen, wird in den jeweiligen Sitzungsvorlagen über das Ergebnis der Verhandlungen mit den Investoren berichtet.

WP 14-20 SV 01/084/1

 

Einführung der digitalen Gremienarbeit

 

am 13.12.2017

Aus der Diskussion ergaben sich folgende Arbeitsaufträge:

-        Die Verwaltung soll Kontakt zu den Verbänden und Institutionen aufnehmen, die beratende Mitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit in Gremien entsenden, um deren Einbindung in die digitale Gremienarbeit abzustimmen.

-        Die Verwaltung soll den Fraktionen eine Nutzungsvereinbarung als Muster zur Verfügung stellen, die die Fraktionen mit den von ihnen entsandten Gremienmitgliedern abschließen bzw. nach ihren Vorstellungen abändern können.

-        Die Verwaltung soll die entstehenden Zuschusskosten darstellen, wenn

-    nur Ratsmitglieder bzw.

-    Ratsmitglieder und sachkundige Bürger/innen

einen Zuschuss erhalten.

 

Die Ergebnisse der Arbeitsaufträge wurden in der Ratssitzung am 21.03.2018 mit der SV 01/084/2 dargestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden erhält von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.

 

Erfasst werden alle abschließend im Rat gefassten Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und

 

è auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden oder

è auf Initiative des Gremiums ergänzt oder geändert wurden.

 

gez. Birgit Alkenings