Betreff
Zweckgebundene Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 50/106
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2018 veranschlagten Einzelzuschüsse an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt 5.360 Euro wie in Anlage 1 dargestellt zu verteilen.

Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2016, erhalten die Migrantenvereine Einzelzuschüsse für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

die im Strategiepapier Integration definiert sind.

 

Seit dem Jahr 2017 stehen insgesamt € 5.360,-- für Einzelzuschüsse zur Verfügung. Die Anträge für das Jahr 2018 wurden von fünf Vereinen fristgerecht eingereicht. Vier Vereine beantragten keine Zuschüsse.

 

Das Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine mit der Zusendung des Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung und die entsprechende Frist hingewiesen.

 

In der Anlage 1 ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung eingegangenen Anträge beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu den kalkulierten Kosten und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten Zuschusses, außerdem auch jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro Verein und den Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel.

Insgesamt haben die Vereine Projekte und Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation € 8.550,-- benötigten. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt

€ 6.650,--.

 

In den Anlagen 1.1 – 1.12  sind die Anträge der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine konkret angestellt haben.

In manchen Anträgen sind die Planungen sehr konkret, in anderen Anträgen weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung dessen muss berücksichtigt werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der Integrationsrat letztlich beschließt, für die abschließende Planung eines Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist.

 

Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.

 

Anmerkung:

Da das Antragsverfahren überwiegend digital und per Email abgewickelt wurde, tragen die in der Anlage beigefügten Anträge überwiegend keine Unterschrift. Die Anträge liegen dem Integrationsbüro jedoch auch unterschrieben im Original vor.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0505011000

531800

Zuschüsse

5.360,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

12/2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete