Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die
Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat
der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind
rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.
Bericht über die Zuschüsse
an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2017
Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund
der Zuschussrichtlinien im Jahr 2017 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 98.545,42
€ (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen
aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.
Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und Jugendförderung |
Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2017 auf 7,- € festgesetzt.
Für 19 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 26.810 € (Vorjahr = 28.766,33 €).
Die Fördersumme wurde für 3.830 Kinder und
Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18
Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.163 Jugendliche).
Zuschüsse zur
Teilnahme an Meisterschaften |
6 Vereine haben einen Zuschussantrag für die
Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 16.750,45 € (Vorjahr = 13.970,30 €),
der sich wie folgt aufteilt:
a) |
Pauschalzuschuss für Amateur- und
Jugendmannschaften |
7.400 € |
b) |
Verpflegungspauschale bei Deutschen
Meisterschaften und höher |
3.363,35 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
5.987,10 € |
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Gesamt: |
16.750,45 € |
Übungsleiterförderung |
17 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 298
Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2017 konnte ein Zuschuss in Höhe von 20.860 € (Vorjahr 19.670 €) ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur
Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter
Sportanlagen |
Der Aufwand für 21 bezuschusste Vereine belief sich
auf 20.500 € (Vorjahr 22.600 €).
Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich
um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je
eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände,
Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2017 wurde an den Verein „Düssel Diver SDC
Hilden e.V.“ für sein 25-jähriges Bestehen ein Zuschuss in Höhe von 125,- ausgezahlt.
Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in
Höhe von 11.000 €.
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im
Jahr 2017 mit 2.499,97 € bezuschusst:
- TUS Hilden:
Hildanuslauf mit 1.135,67 €
- SV Hilden
Ost: Ost Cup mit 800 €
Pokalfinale mit 564,30 €
Zuschüsse aus
den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes
erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung
kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für
die Vereine betrug im Jahr 2017 30.000
€, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es
wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2016 in Höhe von 41.299,12 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2017 71.299,12 € zur Verfügung standen. Nach
Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung
wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 28.935,64 €
ausgezahlt:
SV Hilden Ost:
Der SV Hilden Ost hat für die Anschaffung zweier
zusätzlicher Jugendtore einen Zuschuss in Höhe von 815,86 € erhalten.
Seglergemeinschaft
Hilden:
Die Seglergemeinschaft erhielt für den Ausbau des
Kellers im Vereinsheim den Restzuschuss in Höhe von 24.015,75 €.
Tennis-Sport-Club
Hilden:
Der Tennis-Sport-Club erhielt für die Erneuerung
der Pflaster- und Wegeflächen eine Zuschuss in Höhe von 2.436,50 €.
Turn- und
Sportverein Hilden:
Der TuS Hilden erhielt für die Anschaffung
höhenverstellbarerer Basketballkörbe und einer Fechtmeldeanlage einen Zuschuss
in Höhe von 1.667,53 €.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0802010010 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
98.800,- |
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2017 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
71.299,12 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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