Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Beleuchtung des Gehweges zwischen der Nordstraße und der Mozartstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/102
Aktenzeichen
66.1 Beleuchtung
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Zwischen der Mozartstraße 74 und der Nordstraße 17 ist ein kleiner Park mit Spielplatz. Den nutzen viele Menschen als Fußweg Richtung Innenstadt bzw. auf dem Weg nach Hause. Er dient als Abkürzung zu jeder Tageszeit.

 

In den Wintermonaten wird diese Funktion durch die fehlende Beleuchtung zeitlich deutlich eingeschränkt. Damit die Hildener Bürgerinnen und Bürger sicheren Fußes den Park durchqueren können, wird eine entsprechende Beleuchtung dringend benötigt.


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion Hilden bittet die Verwaltung, die Kosten für die Installation einer Straßenlaterne oder ähnlichen Beleuchtung in dem Park bzw. auf dem Spielplatz zwischen den Häusern Mozartstraße 74 und Nordstraße 17 zu ermitteln und in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einen Umsetzungsvorschlag darzustellen.

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Der angesprochene Gehweg beginnt an der Nordstraße und führt zunächst etwa 50 m als asphaltierter Weg bis zum Wendehammer der Koenneckestraße. Nach etwa 35 m (ausgehend von der Nordstraße) zweigt vom asphaltierten Abschnitt ein Weg mit ungebundener Befestigung ab und führt bis zu einem asphaltierten Stich der Mozartstraße bei Haus-Nr. 74.

Der gesamte Gehweg von der Nordstraße bis zur Mozartstr. 74 hat eine Länge von etwa 130 m.

 

In Höhe der Wegabzweigung in Richtung Koenneckestraße ist bereits ein Lichtpunkt (3) vorhanden. Der Rest der Strecke ist unbeleuchtet. In der Stichstraße (Mozartstraße) ist ebenfalls ein Lichtpunkt (16) vorhanden, der etwa 35 m vom Stichstraßenende entfernt ist.

 

Für den zu beleuchtenden Streckenabschnitt wurde von der Firma SWARCO V.S.M. als Betriebsführer der Straßenbeleuchtung eine Vorplanung aufgestellt. Danach sollen insgesamt 5 Leuchten mit einem Abstand von etwa 25 m aufgestellt werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß beiliegender Kostenberechnung auf ca.  17.400 €. Der vorhandene Lichtpunkt 3 wird dabei im Zuge des Erneuerungsprogrammes ausgetauscht, was durch die Beleuchtungspauschale bereits kostenseitig abgedeckt ist. Damit können 1.500 € von den Gesamtkosten abgezogen werden. Somit betragen die Investitionskosten ca. 16.000 €.

 

Bei einer Realisierung in 2018, eine entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt, wäre eine Finanzierung aus dem bestehenden Haushaltsrest 2017 und dem angemeldeten Ansatz zum Haushalt 2018 grundsätzlich finanzierbar.

 

Es gibt aber an einer anderen Stelle einen wesentlich dringenderen Bedarf zur Beleuchtungsergänzung:

 

Der Kreis Mettmann führt mit den kreisangehörigen Städten regelmäßig Verkehrsschauen auf der Basis der STVO durch, um die Verkehrssicherheitslage zu prüfen und etwaigen Änderungsbedarf zu ermitteln.

Eine solche Verkehrsschau wurde aktuell im Dezember 2017 auf den Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Beleuchtungssituation an den „Zebrastreifen“ am sogenannten „ALDI-Ei“ auf der Gerresheimer Straße mutmaßlich unzureichend ist. Diese Ersteinschätzung wurde anschließend über eine beleuchtungstechnische Untersuchung bestätigt.

 

Wegen der starken Nutzung der Übergänge und der hohen Verkehrsdichte besteht hier unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten zwingender Handlungsbedarf in 2018.

 

Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 35.000€. Zur Finanzierung würde der bestehende Haushaltsrest 2017 und der (zu erhöhende) Haushaltsansatz 2018 herangezogen.

 

Unter diesem Gesichtspunkt wird unter finanziellen Gesichtspunkten empfohlen, die beantragte Ergänzungsbeleuchtung des Fußweges auf 2019 zu verschieben, sofern der Antrag beschlossen wird. Wenn eine Realisierung doch in 2018 erfolgen soll, müsste der Haushaltsansatz zusätzlich um die o.a. Investkosten von  16.000€ erhöht werden.

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101  Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000063

Ergänzungsbeleuchtung

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010 / I660000063

096010

Beleuchtung

19.000

2018

1201010010 / I660000063

096010

Beleuchtung

10.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze (nur für die beantragte Ergänzungsbeleuchtung):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1201010010 / I660000063

096010

Beleuchtung

+16.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete