Erläuterungen und Begründungen:
Seit 2007 werden
aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer Sitzungsvorlage
die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden
Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden
Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die Vorlage der Sitzungsvorlage
erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im
Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der Jahre 2018 - 2021.
Die
Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und
voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:
voraussichtliche Lebensdauer
Die
voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge,
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung
verbindlichen Abschreibungstabelle nach
NKF. Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit
zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird
lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.
Technische Zustandsbewertung
Die Kriterien für
die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer
Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen
Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die
Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B.
Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen
Aussonderung.
Zum Ende der
vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen,
erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes, insbesondere der im
Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden
Einheiten.
Ob eine
Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B.
Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.
Liegen sachliche
Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß,
technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis,
dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar
ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln
für eine Ersatzbeschaffung.
Die Beschaffung
von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren
technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der
voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung
rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.
Für die im
Haushaltsjahr 2018 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.
Zustandsbeschreibungen
für in der Finanzplanung 2019 - 2021 vorgesehene Beschaffungen werden nicht
gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr
bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen aus Sicht der Verwaltung
zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Aktuelle Einsparungen in 2017
Auch im laufenden
Haushaltsjahr 2017 war das Fachamt weiterhin bemüht, der anhaltenden angespannten
Haushaltssituation und dem Sparwillen der Verwaltung Rechnung zu tragen. Wann
immer sich im Rahmen einer notwendigen Ersatzbeschaffung die Möglichkeit ergab,
ein Gebraucht-/ Vorführfahrzeug oder -maschine erwerben zu können, wurde dies
im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften umgesetzt, auch bei noch
ausstehenden Ersatzbeschaffungen aus dem Vorjahr. So wurden als Gebraucht- bzw.
Vorführgerätschaften gekauft:
Aufsatztellerstreuer für Winterdienst-LKW
(Einsparung Haushaltsausgaberest in 2017 in Höhe von 23.701,-- €)
Aerifiziergerät als Vorführgerät
(Einsparung in 2017 in Höhe von 799,95 €)
Pkw-Kombi für das
Ordnungsamt als Gebrauchtfahrzeug (ehemals Kommandowagen der Feuerwehr)
(Einsparung Haushaltsausgaberest in 2017 wird nach Umbau/ Ausbau bei ca.
16.300,-- € liegen)
Durch
Ansatzkürzungen oder Investitionsstreichungen/ -verschiebungen wurden für 2018 60.000,-- € eingespart.
Die einzelnen Maßnahmen sind nachstehend aufgelistet.
Folgende
Einsparungen wurden
seitens des Fachamtes und nach Kürzungsliste des Amtes für Finanzservice
vorgenommen:
2018: I681400215
mit 40.000,-- € (Ersatzbeschaffung Kastenwagen einschl. Ausstattung für
Vermessungstechniker geschoben nach 2019)
I681700261 mit
20.000,-- € (RTW – Neubeschaffung gem.
RDBP, Einsparung aufgrund Ausschreibungsergebnis)
2019
- 2021:
Für das
Planungsjahr 2019 konnten vorerst 22.000,-- € „eingespart“ werden:
2019: I681200187
mit 22.000,-- € (Ersatzbeschaffung
Fahrzeug für die Poststelle
geschoben
nach 2020)
Jedoch kommt es für
den Planungszeitraum 2019 durch die Maßnahmenverschiebung von 2018 nach 2019 zu
einer Erhöhung des Investitionsvolumens um 18.000,-- € auf insgesamt 517.200,--
€.
Für das
Planungsjahr 2020 konnten vorerst 78.360,-- € „eingespart“ werden:
2020: I681800268
mit 78.360,-- € (Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportfahrzeug
– MTF –
für die Feuerwehr
geschoben nach 2021)
Jedoch kommt es für
den Planungszeitraum 2020 durch die Maßnahmenverschiebung von 2019 nach 2020 nur
zu einer Reduzierung des Investitionsvolumens um 56.360,-- € auf insgesamt 597.770,--
€.
Für das
Planungsjahr 2021 konnten vorerst 26.000,-- € „eingespart“ werden:
2021: I681800267
mit 26.000,-- € (Keine Aufnahme der
Ersatzbeschaffung des Großraum Pkw Team Bürgermeisterbüro in den Finanzplanungszeitraum;
Investitionsnr. wird somit gestrichen)
Durch die Maßnahmenverschiebung
von 2020 nach 2021 kommt es jedoch zu einer Erhöhung des Investitionsvolumens
um 52.360,-- € auf insgesamt 78.360,-- €.
___________________________________
Nachstehend werden
die für 2018ff geplanten Ersatzbeschaffungen detailliert beschrieben (analog ihrer
Listung im Haushaltsplan-Entwurf 2018):
I681300198
EB Löschfahrzeug LF 8/6,
ME-2882
Das zu ersetzende Löschgruppenfahrzeug stammt aus
dem Jahr 2000. Der technische Zustand ist entsprechend seinem Alter, der
Fahrleistungen sowie der Betriebsstunden
des Fahrzeugs. Aufgrund technischer und einsatztaktischer Entwicklungen müssen
bei einer Nutzung über den Nutzungszeitraum hinaus Änderungen und
Instandsetzungen an Ein- sowie Aufbauten vorgenommen werden. Die Kosten für
Instandsetzungsarbeiten am Aufbau und dessen technischen Einrichtungen (z.B.
Pumpe) können nach heutigem Stand nicht beziffert werden, da der Aufbauhersteller
auf dem Markt nicht mehr vertreten ist. Bedingt durch diesen Umstand müssen
Ersatzteile von anderen Herstellern angefertigt werden oder sind nicht mehr
verfügbar. Allein der Umstand der Ersatzteilversorgung für die
feuerwehrtechnischen Ein- und Aufbauten macht die weitere Nutzung des Fahrzeugs
unwirtschaftlich.
Aufgrund der langen Vorlaufzeit (Lieferzeit rd. 52
Wochen) war eine Ausschreibung und Auftragsvergabe bereits in 2016 vorgesehen,
wurde jedoch aufgrund der angespannten Haushaltssituation im Rahmen des
Nachtragshaushaltes 2016 in die Finanzzeiträume 2017 und 2018 geschoben. Eine
weitere Schiebung der Maßnahme erfolgte im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017
in die Finanzzeiträume 2018 und 2019. Der Ansatz für das Fahrgestell konnte
nach Vorlage eines Infoangebotes aktuell kalkuliert und entsprechend angepasst
werden. Die Restzahlung erfolgt bei Auslieferung des Löschfahrzeuges in 2019.
Die Kosten für die Funkkomponenten sind im Anschaffungspreis enthalten.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Mai 2000
AfA-Nr. 6.06 Ende
ND (15 Jahre): Mai 2015
km-Leistung gesamt
Stand 30.06.2017: 9.967
km-Leistung Ø pro
Jahr lt. Fahrtenbuch: 482
(Stadtverkehr)
Betriebsstd.
Nebenantrieb gesamt per 30.06.2017:
155
Betriebsstd. Ø pro
Jahr: 11
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 1.596,88
€
2012 1.799,14
€
2013 2.124,44
€
2014 2.269,61
€
2015 2.693,00
€
2016 1.743,46
€
1. HJ 2017 351,23 €
I681400216
EB für Kombi Kanalunterhaltung, ME-6197
Die seinerzeit im
Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 erfolgte Ansatzkürzung um 10% ist aufgrund
der Preissteigerungen im Automobilbereich wieder hinzugerechnet worden.
Es handelt sich
hier um einen Kastenwagen (Transporter) mit spezieller GS-geprüfter Fahrzeuginneneinrichtung
für die Unterhaltungsarbeiten der Kanäle. Eine stetige Kürzung des Ansatzes
steht dem Beschaffungsvorgang in heutiger Unkenntnis über die Preisentwicklung
konträr gegenüber.
Aktuelle Mängel:
Das ABS-Steuergerät weist Aussetzer auf, was zur Folge hat, dass das ABS nicht
funktioniert. Die Sitze sind verschlissen, der Kabelstrang zu den Rückleuchten
ist komplett oxidiert. Es besteht Motorölverlust und Kühlwasserverlust am
Zylinderkopf.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Dez.
2005
AfA-Nr. 6.08 Ende
ND (10 Jahre): Dez. 2015
km-Leistung gesamt
Stand 30.06.2017: 68.184
km-Leistung Ø pro
Jahr lt. Fahrtenbuch: 5.110
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 2.318,10
€
2012 5.057,83
€
2013 2.001,91
€
2014 3.016,15
€
2015 3.925,55
€
2016 6.192,98
€
1. HJ 2017 212,81 €
I681400217
EB für Sportplatzmäher
Die
Ersatzbeschaffung des Sportrasenspindelmähers für die Unterhaltung des
Sportrasenplatzes der Bezirkssportanlage am Bandsbusch ist bereits zur
Mittelanmeldung 2017 als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2017
veranschlagt gewesen. Der Beschaffungsvorgang soll noch in 2017 und die
Auslieferung ursprünglich zur Mähsaison 2018 erfolgen. Da die Bezirkssportanlage
aber noch einen neuen Rasen erhalten soll, wird mit den Mäharbeiten erst nach
der Anwachsphase des neues Rasens begonnen werden, so dass eine Auslieferung
wahrscheinlich erst nach Sommer 2018 erfolgen wird - bis dahin müsste auch eine
gewisse Scherfestigkeit des neuen Rasenbelages gegeben sein. Allerdings stellt
sich kein Anbieter nach erfolgter Auftragserteilung den Spindelrasenmäher
solange bis zur Auslieferung „auf Halde“, so dass nach einer Übertragung der
Haushaltsmittel nach 2018 der Beschaffungsvorgang im Laufe kommenden Jahres
durchgeführt werden wird.
Daten zum
Altgerät:
Auslieferung an
Stadt: Aug.
2007
AfA-Nr. 4.22 Ende
ND (9 Jahre): Aug. 2016
Die Kosten für den
Mäher (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Unterhaltungskosten
(Ersatzteile und Versicherung)
2011 1.079,43
€
2012 565,08 €
2013 1.065,90
€
2014 276,16 €
2015 480,73 €
2016 258,33 €
1. HJ 2017 995,10 €
I681400221
EB Hakenlifter 3-Achser für ME-2247
Es handelt sich
bei diesem LKW um das Reservefahrzeug im Winterdienstfahrzeugpool, falls einer
der lt. Winterdienstgutachten geforderten 4 Groß-LKW ausfallen sollte.
Die ursprünglich
für 2017 vorgesehene Ersatzbeschaffung (EB) wurde bereits im Rahmen der HH-Planberatungen
2014 und wiederholt für 2015 in das Jahr 2018 geschoben.
Da zum heutigen
Zeitpunkt der techn. Zustand des Fahrzeuges nach einem evtl. Winterdiensteinsatz
2017/ 2018 nicht abzusehen ist, wird die Planung einer EB für das Jahr 2018
vorgesehen.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Feb.
2004
AfA-Nr. 6.10 Ende
ND (12 Jahre): Feb. 2016
km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017: 170.135
km-Leistung
Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch: 4.036
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 23.850,33
€
2012 18.416,15
€
2013 26.943,49
€
2014 16.599,42
€
2015 11.454,43
€
2016 15.072,27
€
1. HJ 2017 18.393,65
€
I681500232
EB für Doppelkabiner ME-6251 (Forst)
Da das Fahrzeug
durch enge Forstwege bewegt wird, ist der Lack der Karosserie stark in Mitleidenschaft
gezogen, wodurch es zu starkem Rostbefall kommt.
Der Unterboden ist
ebenfalls verrostet, da die Fahrten durch unwegsames Gelände ihre Spuren
zeigen. Fahrer- und Beifahrersitze, sowie der Rest vom Führerhausinnenraum sind
stark verschlissen.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Jan. 2007
AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre): Jan. 2017
km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:
48.936
km-Leistung
Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch:
3.388
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 3.179,37
€
2012 2.720,10
€
2013 2.733,57
€
2014 2.290,85
€
2015 2.626,94
€
2016 4.364,27
€
1. HJ 2017 2.911,90
€
I681500236
EB Hausmüllsammelfahrzeug, ME - 5657
Es handelt sich
hier um die Ersatzbeschaffung eines Hausmüllsammelfahrzeuges aus dem Jahre
2008.
Im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2017ff wurde eine VE veranschlagt, um in 2017 die Ausschreibung
und die Auftragsvergabe durchführen zu können. Die Auslieferung und Zahlungswirksamkeit
erfolgt dann in 2018.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Mai 2008
AfA-Nr. 6.13 Ende ND (10 Jahre): Mai 2018
km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:
166.861
km-Leistung
Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch:
18.090
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 43.752,62
€
2012 48.787,85
€
2013 36.556,34
€
2014 48.605,29
€
2015 44.729,34
€
2016 57.936,05
€
1. HJ 2017 20.875,37
€
I681600254
EB für LKW-Kipper ME-6056-Kehrrichtsammelfahrzeug
Es handelt sich
hier um die Ersatzbeschaffung eines kleinen LKW-Kippers, der bis Dezember 2014
in der Stadtreinigung eingesetzt war und dann im Rahmen der dortigen
Ersatzbeschaffung der Grünunterhaltung für die Reinigung des Stadtparks zur
Verfügung gestellt wurde und seit dem dort eingesetzt ist. Auslöser seinerzeit
war, dass die Unterbringung von Arbeitsgerätschaften auf dem Stadtparkgelände
nicht möglich war. Die Optimierung dieses Zustandes sollte im Rahmen der
Neugestaltung des Stadtparkes in Form der Errichtung einer Fertiggarage erfolgen
– dies wurde damals abgelehnt. Die manuelle Grünpflege und Reinigung der
Parkanlage ohne Fahrzeugeinsatz bedeutete Hin- und Abtransport von
Arbeitsutensilien und gesammelten Müll durch Kollegen, die außerhalb des
Stadtparkes tätig waren. Diese zeitintensiven zusätzlichen Fahrten konnten dann
durch die zur Verfügungstellung eines der alten „Räppelchen“ abgestellt werden.
Die Maßnahme wurde
bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2016ff von ursprünglich geplant 2019
nach 2020 geschoben.
Aufgrund der
aktuellen technischen Zustandsbewertung sollte die Ersatzbeschaffung jedoch vorgezogen
werden. Folgende Mängel liegen aktuell vor:
Starker Rostbefall
an Fahrzeugrahmen und -trägern, der Fahrgastinnenraum ist aufgrund des
Fahrzeugalters und der Nutzung seit über 16 Jahren stark verschlissen.
Der Ertrag aus
einer Veräußerung des bisherigen Fahrzeuges wurde bewusst für das Jahr 2019
veranschlagt, da eine Veräußerung erst nach Auslieferung der Ersatzbeschaffung
erfolgen kann.
Daten zum
Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Aug. 2001
AfA-Nr. 6.13 Ende
ND (10 Jahre): Aug. 2011
km-Leistung gesamt
Stand 30.06.2017: 106.444
km-Leistung Ø pro
Jahr lt. Fahrtenbuch: 802 (seit Einsatz für die Parkreinigung
ab
Dezember 2014)
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 6.042,38
€
2012 6.980,36
€
2013 4.662,64
€
2014 4.820,23
€
2015 2.656,72
€
2016 1.953,31
€
1. HJ 2017 111,68 €
I681700261
RTW - Neubeschaffung
Es handelt sich hier um eine komplette Neubeschaffung eines RTW für die
Feuerwehr der Stadt Hilden. Der Bedarf wird aus dem Rettungsdienstbedarfsplan
des Kreises Mettmann abgeleitet.
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens in offener Weise, erfolgt eine
jahresübergreifende Auslieferung. Der kalkulierte Ansatz ist ausreichend für
die Zahlung des Kaufpreises für das Fahrgestell und Auf-/ Ausbau, sowie
kompletter Beladung. Für das Ausschreibungsverfahren war bereits zum Haushalt
2017 eine VE veranschlagt worden. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses konnte
der für 2018 veranschlagte Restbetrag in Höhe von 205.000,-- € um 20.000,-- €
auf 185.000,-- € reduziert werden.
I681800264
EB für
Nachlaufstreugerät für Kommunalschlepper
Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Anbaugerätes für
einen Kommunalschlepper. Der Nachlaufstreuer wird in der Winterdienstperiode
auf Gehwegen im Hildener Stadtgebiet eingesetzt. Ursprünglich endete die
Nutzungsdauer im Jahre 2001. Aufgrund guter Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten (z. B. Reinigen und von Salz befreien) konnte der
Streuer über all die Jahre weiter genutzt werden. Allerdings ist jetzt der
Zeitpunkt für einen Ersatz gekommen, da das Material Ermüdungserscheinungen
aufweist und dem doch aggressiven Salzgehalt nicht mehr lange standhalten wird.
EZ auf Stadt: 1991
AfA-Nr. 4.37 (ND 10 Jahre): 2001
I681800265
EB Transporter mit
Plane und Spriegel ME-ZB 115
Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Transporters mit
Plane und Spriegel für den Bereich der Straßenunterhaltung. Bei dem Fahrzeug
sind aktuell folgende Mängel vorhanden: Durchrosten von Rahmen und Einstiegen,
undichte Hinterachse (drehende, in Öl gelagerte Teile), starke Abnutzung des
Fahrzeuginnenraumes, insbesondere des Fahrzeugbodens (Gummibelag).
EZ auf Stadt:
Nov. 2007
AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre): Nov. 2017
km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:
102.502
km-Leistung Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch: 8.924
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 5.184,66 €
2012 5.294,59 €
2013 8.132,23 €
2014 8.370,03 €
2015 3.586,85 €
2016 2.365,10 €
1. HJ 2017 2.528,48 €
I681800266
EB LKW mit
Ladebordwand und Kippfunktion ME-ZB 2222
Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für den
Transport von Sperrmüll (Elektroschrott und Weißware), welches aber auch als
Ersatzfahrzeug für das Tonnentauschfahrzeug dient. Am vorderen Kippmodul
(Kippplateau) sind die Längstlager ausgeschlagen, wodurch das Kippplateau
wackelig ist und in der Form nicht betrieben werden darf. Der Hydraulikzylinder
vom Kippplateau ist undicht, dadurch entsteht ein erhöhter Hydraulikölverlust. Bei
den Hydraulikschläuchen der hinteren Ladebordwand ist das
Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten (10 Jahre). Ein Ersatz der
Hydraulikschläuche würde alleine mit rd. 3.900,--- € netto zu Buche
schlagen.
EZ auf Stadt:
Sept. 2007
AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre): Sept. 2017
km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017: 103.097
km-Leistung Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch: 9.582
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2011 15.005,07 €
2012 11.401,78 €
2013 11.115,94 €
2014 20.097,13 €
2015 22.235,57 €
2016 15.399,38 €
1. HJ 2017 2.869,31 €
I681800271
Rückraumassistenzsystem
für Abfallentsorgungsfahrzeuge
Es handelt sich hier um die Beantragung von Haushaltsmitteln für die
Nachrüstung von Abfallentsorgungsfahrzeugen im städt. Fuhrpark mit einem
Rückraum-/ Rückfahrassistenzsystem.
"Die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Oktober 2016 eine Überarbeitung
der Branchenregel Abfallsammlung beschlossen. Aufgrund zahlreicher und oft
tödlich verlaufener Unfälle sollte das Rückwärtsfahren darin zunächst sogar
vollkommen verboten werden. Nach intensiven Gesprächen mit privaten und
kommunalen Entsorgungsverbänden wurde ein Kompromiss gefunden: das Rückwärtsfahren
ist weiter zulässig – aber unter strengeren Voraussetzungen.[1]" Hier gilt es, alle zur Verfügung stehenden
Mittel auszuschöpfen. Bei Problemen im Arbeitsschutz müssen Regelungen zur
Lösung eines Problems nach dem sogenannten TOP-Prinzip (Technische-Organisatorische-Personelle-Lösungen) gefunden werden. Im
vorliegenden Fall reicht die technische Lösung für die Einhaltung der
Branchenregelung aus. Im Übrigen kann auch ein Einweiser „unter die Räder
kommen“ – dass ist hier ja leider auch schon passiert.
In der Abfallentsorgung (Papier-, Haus-, Bio- und Sperrmüll) sind
einschl. der beiden Reservefahrzeuge insgesamt 9 Fahrzeuge eingesetzt. Pro
Fahrzeug kostet ein solches Assistenzsystem inkl. Montage und Justierung
15.000,-- € brutto.
gez.
Birgit Alkenings
[1] Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.untersuchung-fuer-den-boeblingen-abfallwirtschaftsbetrieb-1800-strassen-fuer-muellautos-gefaehrlich-page1.81ec9580-01d1-41cb-b3ee-e32037dfacb3.html
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Siehe Anlage |
Fuhrparkmanagement |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 - 2021 |
Siehe Anlage |
s. Anlage |
s. Anlage |
s. Anlage |
||
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
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|
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|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||