Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-) Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2018 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 14-20 SV 68/043
Aktenzeichen
IV/68-03-02-07/
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2018 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2007 werden aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer Sitzungsvorlage die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die Vorlage der Sitzungsvorlage erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der Jahre 2018 - 2021.

 

Die Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

 

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen Abschreibungstabelle nach NKF. Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.

 

Technische Zustandsbewertung

 

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B. Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

Ob eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

Für die im Haushaltsjahr 2018 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.

 

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung 2019 - 2021 vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

 

Aktuelle Einsparungen in 2017

 

Auch im laufenden Haushaltsjahr 2017 war das Fachamt weiterhin bemüht, der anhaltenden angespannten Haushaltssituation und dem Sparwillen der Verwaltung Rechnung zu tragen. Wann immer sich im Rahmen einer notwendigen Ersatzbeschaffung die Möglichkeit ergab, ein Gebraucht-/ Vorführfahrzeug oder -maschine erwerben zu können, wurde dies im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften umgesetzt, auch bei noch ausstehenden Ersatzbeschaffungen aus dem Vorjahr. So wurden als Gebraucht- bzw. Vorführgerätschaften gekauft:

 

Aufsatztellerstreuer für Winterdienst-LKW (Einsparung Haushaltsausgaberest in 2017 in Höhe von 23.701,-- €)

 

Aerifiziergerät als Vorführgerät (Einsparung in 2017 in Höhe von 799,95 €)

 

Pkw-Kombi für das Ordnungsamt als Gebrauchtfahrzeug (ehemals Kommandowagen der Feuerwehr) (Einsparung Haushaltsausgaberest in 2017 wird nach Umbau/ Ausbau bei ca. 16.300,-- € liegen) 

 

 

Durch Ansatzkürzungen oder Investitionsstreichungen/ -verschiebungen wurden für 2018 60.000,-- € eingespart. Die einzelnen Maßnahmen sind nachstehend aufgelistet.

 

Folgende Einsparungen wurden seitens des Fachamtes und nach Kürzungsliste des Amtes für Finanzservice vorgenommen:

 

2018:   I681400215 mit  40.000,-- €   (Ersatzbeschaffung Kastenwagen einschl. Ausstattung für Vermessungstechniker geschoben nach 2019)

            I681700261 mit 20.000,-- €    (RTW – Neubeschaffung gem. RDBP, Einsparung aufgrund Ausschreibungsergebnis)

 

2019 - 2021:  

           

Für das Planungsjahr 2019 konnten vorerst 22.000,-- € „eingespart“ werden:

 

2019:   I681200187 mit   22.000,-- € (Ersatzbeschaffung Fahrzeug für die Poststelle

 geschoben nach 2020)

           

Jedoch kommt es für den Planungszeitraum 2019 durch die Maßnahmenverschiebung von 2018 nach 2019 zu einer Erhöhung des Investitionsvolumens um 18.000,-- € auf insgesamt 517.200,-- €.

 

Für das Planungsjahr 2020 konnten vorerst 78.360,-- € „eingespart“ werden:

 

2020:   I681800268 mit   78.360,-- € (Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportfahrzeug – MTF –

 für die Feuerwehr geschoben nach 2021)

 

Jedoch kommt es für den Planungszeitraum 2020 durch die Maßnahmenverschiebung von 2019 nach 2020 nur zu einer Reduzierung des Investitionsvolumens um 56.360,-- € auf insgesamt 597.770,-- €.

 

Für das Planungsjahr 2021 konnten vorerst 26.000,-- € „eingespart“ werden:

 

2021:   I681800267 mit   26.000,-- € (Keine Aufnahme der Ersatzbeschaffung des Großraum Pkw Team Bürgermeisterbüro in den Finanzplanungszeitraum; Investitionsnr. wird somit gestrichen)

Durch die Maßnahmenverschiebung von 2020 nach 2021 kommt es jedoch zu einer Erhöhung des Investitionsvolumens um 52.360,-- € auf insgesamt 78.360,-- €.

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Nachstehend werden die für 2018ff geplanten Ersatzbeschaffungen detailliert beschrieben (analog ihrer Listung im Haushaltsplan-Entwurf 2018):

 

I681300198

 

EB Löschfahrzeug LF 8/6, ME-2882

 

Das zu ersetzende Löschgruppenfahrzeug stammt aus dem Jahr 2000. Der technische Zustand ist entsprechend seinem Alter, der Fahrleistungen  sowie der Betriebsstunden des Fahrzeugs. Aufgrund technischer und einsatztaktischer Entwicklungen müssen bei einer Nutzung über den Nutzungszeitraum hinaus Änderungen und Instandsetzungen an Ein- sowie Aufbauten vorgenommen werden. Die Kosten für Instandsetzungsarbeiten am Aufbau und dessen technischen Einrichtungen (z.B. Pumpe) können nach heutigem Stand nicht beziffert werden, da der Aufbauhersteller auf dem Markt nicht mehr vertreten ist. Bedingt durch diesen Umstand müssen Ersatzteile von anderen Herstellern angefertigt werden oder sind nicht mehr verfügbar. Allein der Umstand der Ersatzteilversorgung für die feuerwehrtechnischen Ein- und Aufbauten macht die weitere Nutzung des Fahrzeugs unwirtschaftlich.

Aufgrund der langen Vorlaufzeit (Lieferzeit rd. 52 Wochen) war eine Ausschreibung und Auftragsvergabe bereits in 2016 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der angespannten Haushaltssituation im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2016 in die Finanzzeiträume 2017 und 2018 geschoben. Eine weitere Schiebung der Maßnahme erfolgte im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 in die Finanzzeiträume 2018 und 2019. Der Ansatz für das Fahrgestell konnte nach Vorlage eines Infoangebotes aktuell kalkuliert und entsprechend angepasst werden. Die Restzahlung erfolgt bei Auslieferung des Löschfahrzeuges in 2019. Die Kosten für die Funkkomponenten sind im Anschaffungspreis enthalten.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                             Mai 2000        

AfA-Nr. 6.06 Ende ND (15 Jahre):                           Mai 2015        

                                  

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:                   9.967  

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:                   482  (Stadtverkehr)

 

Betriebsstd. Nebenantrieb gesamt per 30.06.2017:    155

Betriebsstd.  Ø  pro Jahr:                                                11

 

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -                                           

                                  

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten

                                              

2011                                            1.596,88 € 

2012                                            1.799,14 € 

2013                                            2.124,44 € 

2014                                            2.269,61 € 

2015                                            2.693,00 €             

2016                                            1.743,46 €

1. HJ 2017                                     351,23 €

 

 

 

 

 

 

I681400216

 

EB für Kombi Kanalunterhaltung, ME-6197

 

Die seinerzeit im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 erfolgte Ansatzkürzung um 10% ist aufgrund der Preissteigerungen im Automobilbereich wieder hinzugerechnet worden.

Es handelt sich hier um einen Kastenwagen (Transporter) mit spezieller GS-geprüfter Fahrzeuginneneinrichtung für die Unterhaltungsarbeiten der Kanäle. Eine stetige Kürzung des Ansatzes steht dem Beschaffungsvorgang in heutiger Unkenntnis über die Preisentwicklung konträr gegenüber.  

Aktuelle Mängel: Das ABS-Steuergerät weist Aussetzer auf, was zur Folge hat, dass das ABS nicht funktioniert. Die Sitze sind verschlissen, der Kabelstrang zu den Rückleuchten ist komplett oxidiert. Es besteht Motorölverlust und Kühlwasserverlust am Zylinderkopf.

 

Daten zum Altfahrzeug:

                                                                   

EZ auf Stadt:                                               Dez. 2005

AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre):             Dez. 2015

                   

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:        68.184         

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:       5.110

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten

                                              

2011                                            2.318,10 € 

2012                                            5.057,83 € 

2013                                            2.001,91 € 

2014                                            3.016,15 € 

2015                                            3.925,55 €             

2016                                            6.192,98 €

1. HJ 2017                                     212,81 €

 

 

I681400217

 

EB für Sportplatzmäher

 

Die Ersatzbeschaffung des Sportrasenspindelmähers für die Unterhaltung des Sportrasenplatzes der Bezirkssportanlage am Bandsbusch ist bereits zur Mittelanmeldung 2017 als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2017 veranschlagt gewesen. Der Beschaffungsvorgang soll noch in 2017 und die Auslieferung ursprünglich zur Mähsaison 2018 erfolgen. Da die Bezirkssportanlage aber noch einen neuen Rasen erhalten soll, wird mit den Mäharbeiten erst nach der Anwachsphase des neues Rasens begonnen werden, so dass eine Auslieferung wahrscheinlich erst nach Sommer 2018 erfolgen wird - bis dahin müsste auch eine gewisse Scherfestigkeit des neuen Rasenbelages gegeben sein. Allerdings stellt sich kein Anbieter nach erfolgter Auftragserteilung den Spindelrasenmäher solange bis zur Auslieferung „auf Halde“, so dass nach einer Übertragung der Haushaltsmittel nach 2018 der Beschaffungsvorgang im Laufe kommenden Jahres durchgeführt werden wird.

 

Daten zum Altgerät:

 

Auslieferung an Stadt:                                   Aug. 2007

AfA-Nr. 4.22 Ende ND (9 Jahre):                 Aug. 2016

 

Die Kosten für den Mäher (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Unterhaltungskosten (Ersatzteile und Versicherung)

                                              

2011                                            1.079,43 € 

2012                                               565,08 € 

2013                                            1.065,90 € 

2014                                               276,16 € 

2015                                               480,73 €            

2016                                               258,33 €

1. HJ 2017                                     995,10 €

 

                               

I681400221

 

EB Hakenlifter 3-Achser für ME-2247

 

Es handelt sich bei diesem LKW um das Reservefahrzeug im Winterdienstfahrzeugpool, falls einer der lt. Winterdienstgutachten geforderten 4 Groß-LKW ausfallen sollte.

Die ursprünglich für 2017 vorgesehene Ersatzbeschaffung (EB) wurde bereits im Rahmen der HH-Planberatungen 2014 und wiederholt für 2015 in das Jahr 2018 geschoben.

Da zum heutigen Zeitpunkt der techn. Zustand des Fahrzeuges nach einem evtl. Winterdiensteinsatz 2017/ 2018 nicht abzusehen ist, wird die Planung einer EB für das Jahr 2018 vorgesehen.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                 Feb. 2004

AfA-Nr. 6.10 Ende ND (12 Jahre):               Feb. 2016

 

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:          170.135                                                                

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:            4.036

                                                                           

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten

                                              

2011                                            23.850,33 €          

2012                                            18.416,15 €          

2013                                            26.943,49 €          

2014                                            16.599,42 €          

2015                                            11.454,43 €                      

2016                                            15.072,27 €

1. HJ 2017                                  18.393,65 €

 

 

 

I681500232

 

EB für Doppelkabiner ME-6251 (Forst)

 

Da das Fahrzeug durch enge Forstwege bewegt wird, ist der Lack der Karosserie stark in Mitleidenschaft gezogen, wodurch es zu starkem Rostbefall kommt.

Der Unterboden ist ebenfalls verrostet, da die Fahrten durch unwegsames Gelände ihre Spuren zeigen. Fahrer- und Beifahrersitze, sowie der Rest vom Führerhausinnenraum sind stark verschlissen.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                           Jan. 2007

AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre):                         Jan. 2017

                                                                               

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:                48.936                                                           

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:                3.388

                                                                           

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2011                                            3.179,37 € 

2012                                            2.720,10 € 

2013                                            2.733,57 € 

2014                                            2.290,85 € 

2015                                            2.626,94 €            

2016                                            4.364,27 €

1. HJ 2017                                  2.911,90 €

 

 

 

                                                                                                                                                      

I681500236

 

EB Hausmüllsammelfahrzeug, ME - 5657    

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Hausmüllsammelfahrzeuges aus dem Jahre 2008.

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017ff wurde eine VE veranschlagt, um in 2017 die Ausschreibung und die Auftragsvergabe durchführen zu können. Die Auslieferung und Zahlungswirksamkeit erfolgt dann in 2018.     

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                           Mai 2008

AfA-Nr. 6.13 Ende ND (10 Jahre):                         Mai 2018

                                                                               

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:                166.861                                                         

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:                18.090

                                                                           

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2011                                            43.752,62 €          

2012                                            48.787,85 €          

2013                                            36.556,34 €          

2014                                            48.605,29 €          

2015                                            44.729,34 €                      

2016                                            57.936,05 €

1. HJ 2017                                  20.875,37 €

 

 

I681600254

 

EB für LKW-Kipper ME-6056-Kehrrichtsammelfahrzeug

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines kleinen LKW-Kippers, der bis Dezember 2014 in der Stadtreinigung eingesetzt war und dann im Rahmen der dortigen Ersatzbeschaffung der Grünunterhaltung für die Reinigung des Stadtparks zur Verfügung gestellt wurde und seit dem dort eingesetzt ist. Auslöser seinerzeit war, dass die Unterbringung von Arbeitsgerätschaften auf dem Stadtparkgelände nicht möglich war. Die Optimierung dieses Zustandes sollte im Rahmen der Neugestaltung des Stadtparkes in Form der Errichtung einer Fertiggarage erfolgen – dies wurde damals abgelehnt. Die manuelle Grünpflege und Reinigung der Parkanlage ohne Fahrzeugeinsatz bedeutete Hin- und Abtransport von Arbeitsutensilien und gesammelten Müll durch Kollegen, die außerhalb des Stadtparkes tätig waren. Diese zeitintensiven zusätzlichen Fahrten konnten dann durch die zur Verfügungstellung eines der alten „Räppelchen“ abgestellt werden.

Die Maßnahme wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2016ff von ursprünglich geplant 2019 nach 2020 geschoben.

Aufgrund der aktuellen technischen Zustandsbewertung sollte die Ersatzbeschaffung jedoch vorgezogen werden. Folgende Mängel liegen aktuell vor:

Starker Rostbefall an Fahrzeugrahmen und -trägern, der Fahrgastinnenraum ist aufgrund des Fahrzeugalters und der Nutzung seit über 16 Jahren stark verschlissen.

 

Der Ertrag aus einer Veräußerung des bisherigen Fahrzeuges wurde bewusst für das Jahr 2019 veranschlagt, da eine Veräußerung erst nach Auslieferung der Ersatzbeschaffung erfolgen kann.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                 Aug. 2001

AfA-Nr. 6.13 Ende ND (10 Jahre):                Aug. 2011

                       

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:       106.444          

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:           802 (seit Einsatz für die Parkreinigung

   ab Dezember 2014)           

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                       Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2011                                            6.042,38 € 

2012                                            6.980,36 € 

2013                                            4.662,64 € 

2014                                            4.820,23 € 

2015                                            2.656,72 €            

2016                                            1.953,31 €

1. HJ 2017                                     111,68 €

 

 

I681700261

 

RTW - Neubeschaffung

 

Es handelt sich hier um eine komplette Neubeschaffung eines RTW für die Feuerwehr der Stadt Hilden. Der Bedarf wird aus dem Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann abgeleitet.

Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens in offener Weise, erfolgt eine jahresübergreifende Auslieferung. Der kalkulierte Ansatz ist ausreichend für die Zahlung des Kaufpreises für das Fahrgestell und Auf-/ Ausbau, sowie kompletter Beladung. Für das Ausschreibungsverfahren war bereits zum Haushalt 2017 eine VE veranschlagt worden. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses konnte der für 2018 veranschlagte Restbetrag in Höhe von 205.000,-- € um 20.000,-- € auf 185.000,-- € reduziert werden.

 

 

I681800264

 

EB für Nachlaufstreugerät für Kommunalschlepper

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Anbaugerätes für einen Kommunalschlepper. Der Nachlaufstreuer wird in der Winterdienstperiode auf Gehwegen im Hildener Stadtgebiet eingesetzt. Ursprünglich endete die Nutzungsdauer im Jahre 2001. Aufgrund guter Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B. Reinigen und von Salz befreien) konnte der Streuer über all die Jahre weiter genutzt werden. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt für einen Ersatz gekommen, da das Material Ermüdungserscheinungen aufweist und dem doch aggressiven Salzgehalt nicht mehr lange standhalten wird.

 

EZ auf Stadt:                                                1991

AfA-Nr. 4.37 (ND 10 Jahre):                         2001

 

 

I681800265

 

EB Transporter mit Plane und Spriegel ME-ZB 115

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Transporters mit Plane und Spriegel für den Bereich der Straßenunterhaltung. Bei dem Fahrzeug sind aktuell folgende Mängel vorhanden: Durchrosten von Rahmen und Einstiegen, undichte Hinterachse (drehende, in Öl gelagerte Teile), starke Abnutzung des Fahrzeuginnenraumes, insbesondere des Fahrzeugbodens (Gummibelag).

 

EZ auf Stadt:                                                 Nov. 2007

AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre):                         Nov. 2017

 

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:       102.502

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:        8.924

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                       Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2011                                       5.184,66 €

2012                                       5.294,59 €

2013                                       8.132,23 €

2014                                       8.370,03 €

2015                                       3.586,85 €

2016                                       2.365,10 €

1. HJ 2017                             2.528,48 €

 

 

I681800266

 

EB LKW mit Ladebordwand und Kippfunktion ME-ZB 2222

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für den Transport von Sperrmüll (Elektroschrott und Weißware), welches aber auch als Ersatzfahrzeug für das Tonnentauschfahrzeug dient. Am vorderen Kippmodul (Kippplateau) sind die Längstlager ausgeschlagen, wodurch das Kippplateau wackelig ist und in der Form nicht betrieben werden darf. Der Hydraulikzylinder vom Kippplateau ist undicht, dadurch entsteht ein erhöhter Hydraulikölverlust. Bei den Hydraulikschläuchen der hinteren Ladebordwand ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten (10 Jahre). Ein Ersatz der Hydraulikschläuche würde alleine mit rd. 3.900,--- € netto zu Buche schlagen. 

 

EZ auf Stadt:                                                 Sept. 2007

AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre):                         Sept. 2017

 

km-Leistung gesamt Stand 30.06.2017:        103.097

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:         9.582

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                       Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2011                                       15.005,07 €

2012                                       11.401,78 €

2013                                       11.115,94 €

2014                                       20.097,13 €

2015                                       22.235,57 €

2016                                       15.399,38 €

1. HJ 2017                               2.869,31 €

 

 

I681800271

 

Rückraumassistenzsystem für Abfallentsorgungsfahrzeuge

 

Es handelt sich hier um die Beantragung von Haushaltsmitteln für die Nachrüstung von Abfallentsorgungsfahrzeugen im städt. Fuhrpark mit einem Rückraum-/ Rückfahrassistenzsystem.

"Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Oktober 2016 eine Überarbeitung der Branchenregel Abfallsammlung beschlossen. Aufgrund zahlreicher und oft tödlich verlaufener Unfälle sollte das Rückwärtsfahren darin zunächst sogar vollkommen verboten werden. Nach intensiven Gesprächen mit privaten und kommunalen Entsorgungsverbänden wurde ein Kompromiss gefunden: das Rückwärtsfahren ist weiter zulässig – aber unter strengeren Voraussetzungen.[1]" Hier gilt es, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Bei Problemen im Arbeitsschutz müssen Regelungen zur Lösung eines Problems nach dem sogenannten TOP-Prinzip (Technische-Organisatorische-Personelle-Lösungen) gefunden werden. Im vorliegenden Fall reicht die technische Lösung für die Einhaltung der Branchenregelung aus. Im Übrigen kann auch ein Einweiser „unter die Räder kommen“ – dass ist hier ja leider auch schon passiert.

 

In der Abfallentsorgung (Papier-, Haus-, Bio- und Sperrmüll) sind einschl. der beiden Reservefahrzeuge insgesamt 9 Fahrzeuge eingesetzt. Pro Fahrzeug kostet ein solches Assistenzsystem inkl. Montage und Justierung 15.000,-- € brutto.

 

 

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 



[1] Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.untersuchung-fuer-den-boeblingen-abfallwirtschaftsbetrieb-1800-strassen-fuer-muellautos-gefaehrlich-page1.81ec9580-01d1-41cb-b3ee-e32037dfacb3.html


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Siehe Anlage

Fuhrparkmanagement

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018 - 2021

Siehe Anlage

s. Anlage

s. Anlage

s. Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete