Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung
im Haupt- und Finanzausschuß beschließt der Rat der Stadt Hilden,
- die Anlegung eines „Feldes“ für Sternenkinder auf dem Südfriedhof,
- die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung der
Friedhöfe der Stadt
Hilden.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Sternenkinder
Es wird beabsichtigt, auf dem Südfriedhof ein eigenes Grabfeld für sogenannte Sternenkinder einzurichten. Wikipedia beschreibt den Begriff Sternenkinder so:
Als Sternenkinder werden
im engeren und ursprünglichen Sinn Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von
weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben. Im
weiteren Sinne wird Sternenkind von
betroffenen Eltern auch für solche Kinder verwendet, die mit mehr als 500 Gramm
Geburtsgewicht sterben.
Der poetischen
Wortschöpfung liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht
der Welt erblicken durften“.
Der Begriff Sternenkind richtet den Fokus
auf das Kind selbst, im Gegensatz zu solchen Begriffen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die traditionell nicht nur für den Vorgang
des Absterbens der Leibesfrucht,
sondern auch für das abgestorbene bzw. verstorbene Lebewesen selbst verwendet
werden. Er berücksichtigt die intensive Bindung, die vor allem viele Mütter und
Väter bereits zum ungeborenen Kind entwickeln und die deswegen oft intensive
und langanhaltende Trauer, die
dessen Tod verursacht. Dieser gefühlsmäßigen Bindung widerstrebt die Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das verstorbene
kleine Wesen und die diesen Worten zugrunde liegenden Ansichten und
Verfahrensweisen. So wurden etwa Fehlgeburten mit dem Klinikmüll entsorgt.
Bisher wurde interessierten Eltern in Hilden angeboten, zur Beisetzung von Sternenkindern auf die klassischen Grabarten (z.B. Kindergräber) zurückzugreifen.
Auf Initiative der katholischen Kirche fanden zwischenzeitlich Gespräche mit einem Vertreter der katholischen Kirche, einer Vertreterin der evangelischen Kirche sowie einer Hildener Bestatterin statt. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Einrichtung eines Grabfeldes für Sternenkinder über Spendengelder zu finanzieren. In dem Sternenkinderfeld sollen in regelmäßigen Abständen die Sternenkinder, die in dem Hildener Krankenhaus in dem davor liegenden Zeitraum verstorbenen/nicht lebend zur Welt gekommen sind, gemeinsam beigesetzt werden. Zudem sollen Hildener Eltern ihr Sternenkind auch individuell beisetzen lassen können.
Zur gemeinsamen Beisetzung der Sternenkinder des Hildener Krankenhauses wird von dem Bestattungshaus Kreuer zudem ein kleiner Sarg kostenlos zur Verfügung gestellt.
Inzwischen gibt es eine konkrete Planung für ein mögliches
Sternenkinderfeld. In der Mitte des
Feldes soll eine sternenförmige Wegefläche angelegt werden, die mit Steinen
eingefasst wird. In der Mitte dieses Platzes könnte eine Bank angeordnet
werden. Das Feld wird kreisrund mit einer niedrigen Hecke eingefasst. In den
Pflanzflächen, die als eigentliche Beisetzungsfläche dienen, sollen Stauden
eingepflanzt werden.
Als Standort ist ein Feld auf dem Südfriedhof angedacht, das zentral und hell in der Mitte des Friedhofes liegt. Für die Herrichtung des Feldes werden nach einer ersten Kostenschätzung rund 3.600 € benötigt.
Da die Herrichtungskosten über Dritte getragen werden, stellt sich die Frage, ob und welche Benutzungsgebühren durch die Stadt erhoben werden sollen. Die Gebühren zum Erwerb eines Nutzungsrechtes setzen sich im Wesentlichen aus Grundstückskosten (Verzinsung der Fläche), den Kosten der Herrichtung und div. Kostenumlagen zusammen. Die Gebühren der Grabbereitung setzen sich aus den Personal- und Sachkosten zum Öffnen und Schließen des Grabes und div. Kostenumlagen zusammen. Bei der Gebühr für die Unterhaltung/Pflege der Grabstellen werden die entstandenen Kosten auf die zu pflegende Fläche umgerechnet.
Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 haben wir mit den endgültig bekannten Zahlen die möglichen Gebühren durchgerechnet;
- erste Alternative mit den Herstellungskosten,
- zweite Alternative ohne Herstellungskosten, da diese drittfinanziert werden sollen:
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Mit Herstellungskosten |
Ohne Herstellungskosten |
Nutzungsrecht |
379,94 € |
153,96 € |
Grabbereitung |
39,73 € |
39,73 € |
Unterhaltung |
106,00 € |
106,00 € |
Die Grundstücksverzinsung und auch die übrigen Kosten wurden nach der Systematik der Gebührenbedarfsberechnung durchgerechnet und verteilt.
Die Herrichtungskosten werden von der ev. Kirche, der katholischen Kirche und dem Bestattungshaus Kreuer übernommen. Zusagen liegen vor. Evtl. beteiligt sich auch noch das Hildener Krankenhaus.
Die Mittel zur Herrichtung des Sternenkinderfeldes werden von der ev. Kirche verwaltet. Nach Herrichtung geht das Sternenkinderfeld in das Eigentum der Stadt Hilden über. Der Zugang wird in der Finanzbuchhaltung als Sonderposten verbucht.
Die Bauleitung incl. Auftragsvergabe wird von der Friedhofsmeisterin, Frau Rech, übernommen.
Gemeinsames Ziel des Gesprächskreises war, möglichst im Frühjahr 2018 das Feld für die Sternenkinder hergestellt zu haben. Im Wesentlichen stehen GaLaBau-Arbeiten (Wegebau) und Pflanzarbeiten im Frühjahr an. Der Aufwand ist überschaubar, so dass die Beteiligten zuversichtlich sind, den Wunschtermin auch realisieren zu können.
Mit Fertigstellung des Feldes muss dann die Friedhofssatzung entsprechend ergänzt werden.
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Friedhöfe beigefügt.
Gez. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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