Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit
ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung
und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2021, zur Beratung an die
zuständigen Fachausschüsse.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Haushaltsplan-Entwurf 2018 begründet sich auf folgenden Annahmen:
- Berücksichtigung der aktuell bekannten Entwicklung bei der
Gewerbesteuer.
- Die bisher bekannten Auswirkungen aus dem Haushaltsplan-Entwurf des
Kreises Mettmann wurden übernommen (insbesondere Kreisumlage).
- Aufnahme der bisher beschlossenen Projekte.
- Die Auswirkungen aus dem Stellenplan 2018, insbesondere durch
a)
die
Umsetzung der Konsequenzen aus dem Auslaufen der bisherigen „OptOut-Regelung“
im Bereich der Feuerwehr,
b)
die
Auswirkungen aus der Gesetzesänderung im Bereich des Unterhaltsvorschusses,
c)
zusätzliche
Stellen zur Sicherstellung der Mindestbesetzung in verschiedenen Kitas.
- Die Auswirkungen des Personalmanagementkonzeptes wurden sowohl im
Stellenplan als auch bei den Personalaufwendungen berücksichtigt.
- Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) ist – angepasst an die
aktuellen Beschlusslagen - komplett
im Entwurf 2018 enthalten.
- Projekt „Gute Schule 2020“.
- Die Auswirkungen aus den Gebührenbedarfsberechnungen sind enthalten.
- Übernahme der Daten aus der November-Steuerschätzung.
- Soweit bekannt wurden ebenfalls die Grundlagen aus dem GFG 2018
übernommen.
- Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist im
Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.
Die weiteren Details
sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung
gehalten wird bzw. können dem Haushaltsplan-Entwurf entnommen werden, der
mit seinen Anlagen in der Ratssitzung
oder wunschgemäß als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wird.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin