Betreff
Datenweitergabe bei Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW
Vorlage
WP 14-20 SV 01/089
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Datenweitergabe von Anregenden bzw. Beschwerdeführern gem. § 24 GO NW zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2017 wurde der Wunsch geäußert, künftig auch über die Namen und Adressen der Anregenden bzw. Beschwerdeführer, bei denen keine unterschriebene Datenschutzerklärung vorliegt, informiert zu werden.

 

Die zugesagte rechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Rat der Stadt Hilden Empfänger der Anregungen/ Beschwerden gem. § 24 GO NW ist. Somit darf den Ratsmitgliedern die Anregung/ Beschwerde mit den personenbezogenen Daten ohne vorherige Einwilligung übermittelt werden. Gleiches gilt für die Übermittlung an Ausschussmitglieder, wenn die Behandlung von Anregungen/ Beschwerden dem jeweiligen Ausschuss übertragen wurde.

 

Dahingegen ist nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hilden und des Städte- und Gemeindebundes eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten (z. B. in den Informationssystemen)  nur mit vorheriger Zustimmung des Anregenden/ Beschwerdeführers gestattet.

 

Innerhalb des Ratsinformationssystems Session ist zu entscheiden, ob eine Vorlage mit all ihren Bestandteilen öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden soll. Die Variante, dass innerhalb einer Sitzungsvorlage sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Dokumente eingestellt werden, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Um dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Beratungen Rechnung zu tragen, sollten auch solche Anregungen und Beschwerden, bei denen der Anreger / Beschwerdeführer einer Veröffentlichung seiner Daten nicht zugestimmt hat, trotzdem öffentlich beraten werden.

 

Die ungeschwärzten Daten der Anregenden bzw. Beschwerdeführer liegen natürlich– wie bisher - in der Geschäftsstelle Rat zur Einsichtnahme vor und können durch berechtigte Gremienmitglieder eingesehen oder nachgefragt werden.

 

Gez. Birgit Alkenings