Betreff
Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 60/044
Aktenzeichen
IV/60.1-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2017

Gebühr 2018

Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je cbm

1,66 Euro

1,79 Euro

Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je cbm

0,82 Euro

0,83 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2016

Gebühr 2017

Niederschlagswassergebühr je qm

0,76 Euro

0,81 Euro

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2018

 

1.    Neue Kostenträgerstruktur

 

Für die zu berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3 genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher Umlageschlüssel verteilt.Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer für die Abwasserreinigung Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) zahlt. Dieser Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat ausgewiesenen Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und „Abwasserableitungsgebühr“ dargestellt. Als weiterer Kostenträger der Stadtentwässerung fungiert die Niederschlagswasserentsorgung.

 

1.1.  Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung
In diesem Tarif werden die Kosten für die Abwasserreinigung i. H. v. 2.762.400 € und die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.125.200 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 2.864.000 cbm zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt um 0,13 € von 1,66 € auf 1,79 € (+7,80 %)

 

1.2.  Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 242.550,01 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 294.000 cbm zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt um 0,01 € von 0,82 € auf 0,83 € (+1,22 %)

 

1.3.  Niederschlagswasser
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.281.219,54 €. Als Fläche sind 5.287.000 qm zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt um 0,05 € von 0,76 € auf 0,81 € (+6,55 %). Der vom städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt 1.182.254,69 €.

 

2.    Wichtigste Faktoren für die Gebührenerhöhungen

 

2.1.  Rückläufiger Ertrag aus zu aktivierenden Eigenleistungen
Aufgrund der erwarteten sinkenden Tätigkeit im Rahmen von Bauleitungen wird der Ansatz der zu aktivierenden Eigenleistungen um 31.200 € auf 71.600 € reduziert.

 

2.2.  Höherer Geschäftsaufwand
Insbesondere aufgrund höherer Beiträge an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) steigen die Geschäftskosten um 117.188 € auf 3.624.910 €.

 

2.3.  Kalkulatorische Kosten
Bei den kalkulatorischen Kosten ist auch auf Basis des steigenden Baupreisindexes von einer Steigerung in Höhe von 172.360 € auf 4.464.000 € auszugehen.

 

2.4.  Sinkende Verbrauchsmenge
Aufgrund der Prognosen ist von einer um 129.300 cbm verringerten Verbrauchsmenge in Höhe von insgesamt 3.158.000 cbm auszugehen.

 

 

3.    Entwicklung der Gebühren seit 2009


Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der kalkulierten Gebühren seit 2009:


 

 

2.         Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden

 

Die v. g. Satzung basiert bisher auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW aus dem Jahr 2013. Seitdem erfolgte, abgesehen von den Anpassungen der Gebührensätze, lediglich zum 01.01.2016 eine weitere Anpassung aufgrund geänderter Rechtsprechung. Am Ende des Jahres 2016 erschien eine überarbeitete Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW, welche die o. g. geänderte Rechtsprechung als auch die Änderungen des Landeswassergesetzes NRW berücksichtigt.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW zur datenschutzrechtlichen Klarstellung eine Satzungsregelung zur Datenübernahme, Datenspeicherung und Datennutzung (siehe § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 6).

Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete