Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung
2018. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab
01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung über die Gebühren
für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 13.12.2017 mit
folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2017 |
Gebühr 2018 |
Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je cbm |
1,66 Euro |
1,79 Euro |
Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je cbm |
0,82 Euro |
0,83 Euro |
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Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2016 |
Gebühr 2017 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,76 Euro |
0,81 Euro |
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung
für die Stadtentwässerung für das Jahr 2018
1. Neue Kostenträgerstruktur
Für die zu berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3
genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt
zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher
Umlageschlüssel verteilt.Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine
differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer für die Abwasserreinigung
Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) zahlt. Dieser
Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat ausgewiesenen
Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und „Abwasserableitungsgebühr“
dargestellt. Als weiterer Kostenträger der Stadtentwässerung fungiert die
Niederschlagswasserentsorgung.
1.1. Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung
In diesem Tarif werden die Kosten für die Abwasserreinigung i. H. v. 2.762.400
€ und die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der
Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
5.125.200 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 2.864.000 cbm zugrunde zu legen.
Die Gebühr steigt um 0,13 € von 1,66 € auf 1,79 € (+7,80 %)
1.2. Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der Schmutzwasserentsorgung
inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 242.550,01 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 294.000 cbm
zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt um 0,01 € von 0,82 € auf 0,83 € (+1,22 %)
1.3. Niederschlagswasser
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der
Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Unterdeckung aus Vorjahren
berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.281.219,54 €. Als Fläche
sind 5.287.000 qm zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt um 0,05 € von 0,76
€ auf 0,81 € (+6,55 %). Der vom städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die
Straßenentwässerung beträgt 1.182.254,69 €.
2. Wichtigste Faktoren für die Gebührenerhöhungen
2.1. Rückläufiger Ertrag aus zu aktivierenden
Eigenleistungen
Aufgrund der erwarteten sinkenden Tätigkeit im Rahmen von Bauleitungen wird der
Ansatz der zu aktivierenden Eigenleistungen um 31.200 € auf 71.600 € reduziert.
2.2. Höherer Geschäftsaufwand
Insbesondere aufgrund höherer Beiträge an den Bergisch Rheinischen
Wasserverband (BRW) steigen die Geschäftskosten um 117.188 € auf 3.624.910 €.
2.3. Kalkulatorische Kosten
Bei den kalkulatorischen Kosten ist auch auf Basis des steigenden
Baupreisindexes von einer Steigerung in Höhe von 172.360 € auf 4.464.000 €
auszugehen.
2.4. Sinkende Verbrauchsmenge
Aufgrund der Prognosen ist von einer um 129.300 cbm verringerten
Verbrauchsmenge in Höhe von insgesamt 3.158.000 cbm auszugehen.
3. Entwicklung der Gebühren seit 2009
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der
kalkulierten Gebühren seit 2009:
2.
Neufassung der Satzung über Gebühren für die Entwässerung der
Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
Die v. g. Satzung basiert bisher auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW aus dem Jahr 2013. Seitdem erfolgte, abgesehen von den Anpassungen der Gebührensätze, lediglich zum 01.01.2016 eine weitere Anpassung aufgrund geänderter Rechtsprechung. Am Ende des Jahres 2016 erschien eine überarbeitete Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW, welche die o. g. geänderte Rechtsprechung als auch die Änderungen des Landeswassergesetzes NRW berücksichtigt.
Darüber hinaus empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW zur datenschutzrechtlichen Klarstellung eine Satzungsregelung zur Datenübernahme, Datenspeicherung und Datennutzung (siehe § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 6).
Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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