Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 25.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 68/040
Aktenzeichen
IV/68.05.06/04-2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2018 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2018

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.

 

Für das Jahr 2018 erfolgt weitestgehend eine moderate Senkung der einzelnen Gebührensätze.

 

 

1. Personalkosten

 

Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2017 ein Anstieg von 2,91 % zu verzeichnen.

Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2018 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2014 bis 31.08.2017.

 

 

2. Grabeinfassungen und Steinbänder bei pflegefreien Gräbern

 

Aufgrund der steigenden Bestattungszahlen musste der Ansatz für die Beschaffung der Steine für die Grabeinfassungen und für die Steinbänder der pflegefreien Gräber angepasst werden. Insbesondere bei der Grabart „pflegefreie Gräber“ ist in den letzten Jahren eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Die Kosten für die Steinbänder sind in der entsprechenden Erwerbsgebühr enthalten.

 

 

3. Ergebnisse aus Vorjahren

 

Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2018 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 190.030,- € zu berücksichtigen. Aufgrund gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten drei Jahren waren die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen.

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

1.         Gebührensätze

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 25. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.

 

 

 

 

 

Anlagen:

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2018

2. 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete