Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2018 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung 2018
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.
Für das Jahr 2018 erfolgt weitestgehend eine moderate Senkung der einzelnen Gebührensätze.
1. Personalkosten
Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten
Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist
zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2017 ein Anstieg von 2,91 % zu
verzeichnen.
Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2018 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2014 bis 31.08.2017.
2. Grabeinfassungen
und Steinbänder bei pflegefreien Gräbern
Aufgrund der steigenden Bestattungszahlen musste der Ansatz für die Beschaffung der Steine für die Grabeinfassungen und für die Steinbänder der pflegefreien Gräber angepasst werden. Insbesondere bei der Grabart „pflegefreie Gräber“ ist in den letzten Jahren eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Die Kosten für die Steinbänder sind in der entsprechenden Erwerbsgebühr enthalten.
3. Ergebnisse aus
Vorjahren
Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2018 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 190.030,- € zu berücksichtigen. Aufgrund gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten drei Jahren waren die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen.
II. Änderung der
Gebührensatzung
1. Gebührensätze
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 25. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.
Anlagen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2018
2. 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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