Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Kultur und Heimatpflege stimmt der Erarbeitung eines Kommunalen Gesamtkonzeptes
Kulturelle Bildung zu und beauftragt die Verwaltung über die weiteren
Entwicklungsschritte kontinuierlich zu berichten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Kommunales Gesamtkonzept „Kulturelle
Bildung“
- Zur Bedeutung Kultureller Bildung vor Ort
„Kulturelle Bildung als Teil einer umfassenden
Allgemeinbildung hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert.
Bildungsangebote in den Bereichen Musik, Spiel, Theater,
Tanz, Literatur, Bildende Kunst und Medien sollen allen Kindern und
Jugendlichen von Anfang an und lebensbegleitend zur Verfügung stehen.
Sie sollen die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen
Leben ermöglichen und den einzelnen in seiner persönlichen Entwicklung
stärken.“
(© 2018 Arbeitsstelle "Kulturelle
Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW" – Akademie der Kulturellen Bildung
des Bundes und des Landes NRW)
Das Land NRW fördert die kulturelle Bildung
in besonderem Maße.
So wurden u.a. eine Reihe von
Landesprogrammen zur Stärkung der kulturellen Bildung ins Leben gerufen, von
denen auch Hilden profitiert (wie bspw. „JeKits – Jedem Kind Instrumente,
Tanzen, Singen“, „Kulturrucksack NRW“, „Pädagogische Landkarte –
Außerschulische Lernorte in NRW“, „Bildungspartner NRW“).
Der entscheidende Ort für eine gelingende
Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen ist aber die Kommune. Hier wird
die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt, und es werden vielfältige
Gelegenheiten für die Begegnung und die aktive Beschäftigung mit Kultur
geschaffen. Dabei ist Kulturelle Bildung stets eine Querschnittsaufgabe von
Jugend-, Bildungs-, Schul- und Kulturbereich, die einer guten Vernetzung
bedarf, damit die vorhandenen Angebote und Kompetenzen, als auch die
bereitgestellten Mittel gleichermaßen effektiv und effizient im Sinne aller
Kinder und Jugendlichen (sowie natürlich auch Erwachsener) genutzt werden
können.
Bereits 2007 hat der Deutsche Städtetag
ebenso wie die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ die Bedeutung
Kultureller Bildung als Teil der ganzheitlichen Bildung deutlich herausgestellt
und entsprechende Aufgaben und Ziele für die Kommunen formuliert.
„Der öffentliche Auftrag zum Aufbau und
Erhalt einer Infrastruktur der kulturellen Bildung bedarf aktiven staatlichen
und kommunalen Handelns. Förderleistungen in diesem Bereich liegen im öffentlichen
Interesse.“
(Schlussbericht der
Enquete-Kommission 2007)
„Kognitives, soziales und emotionales Lernen
müssen miteinander verbunden und in verbindliche Vernetzungsstrukturen einbezogen
werden. Die kulturelle Bildung, die kognitives Lernen ergänzt, Kreativität
fördert und Integration unterstützt, ist in ein Gesamtkonzept umfassender
Bildung zu integrieren.“
(Aachener Erklärung des
Deutschen Städtetages anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ 2007)
- Kulturelle Bildung und
Bildungsnetzwerk
Vielerorts entstanden daraufhin in den
vergangenen Jahren „Bildungsnetzwerke“, in
denen selbstverständlich auch kulturelle Bildungseinrichtungen Berücksichtigung
finden oder, wie in Hilden, zumindest erwähnt werden.
„Außerschulische Jugend- Bildungs- und
Kultureinrichtungen richten Ressourcen und Handeln konzentriert auf das Ziel
„Bildung“ hin aus.
Kultureinrichtungen, Büchereien, VHS,
Sportbüros und andere stadtnahe Bildungsträger sollen sich zu Kooperationen an
die Strukturen des Bildungsnetzwerkes andocken.“
(Strategiepapier und
Rahmenhandlungskonzept der Stadt Hilden für ein lokales Bildungsnetzwerk 2009)
Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen
und Schulen sind allerdings nicht erst aufgrund des Strategiepapiers, sondern
auch aus eigenem Selbstverständnis heraus in den pädagogischen Programmen der
städtischen Kultureinrichtungen seit vielen Jahren fest verankert.
Die Stadtbücherei, die Musikschule sowie das
Archiv der Stadt Hilden sind Bildungspartner verschiedener Hildener Schulen und
führen konstante Kooperationsprogramme (wie etwa „JeKits“ und – seit 2017 -
„Kita und Musikschule“) als auch regelmäßig stattfindende Projekte und andere Angebote
in und mit Schulen durch.
Eine
Vernetzung aller Akteure und eine gemeinsame Koordination der verschiedenen Angebote
im Bereich der Kulturellen Bildung (in Kooperation mit Kindertagesstätten und
Schulen sowie auch außerschulisch), findet jedoch nicht statt.
- Ziele und Chancen eines kommunalen
Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung
Gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Schule und
Sport plant der Kulturbereich nun, Schritt für Schritt ein Gesamtkonzept
Kulturelle Bildung für Hilden zu entwickeln.
Um Orte und Akteure im Bereich der
Kulturellen Bildung zu vernetzen, die Angebote aufeinander abzustimmen, weiter
zu entwickeln und zu qualifizieren, haben sich bereits viele Kommunen (wie
bspw. Monheim und Beckum) auf den Weg gemacht, ein solches Konzept zu
entwickeln, oder blicken bereits auf langjährige Erfahrungen mit einem solchen
zurück (Dortmund).
https://www.monheim.de/fileadmin/.../Kulturelle_Bildung/gesamtkonzept_kubim.pdf
Erzielt werden soll
mit einem solchen Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung:
1.
Eine
vollständige Auflistung und Beschreibung der vorhandenen Einrichtungen und Angebote
2.
Die
Strukturierung und Förderung der Vernetzung und Kooperation der (kommunalen) Kultur-
und Jugendeinrichtungen miteinander unter Einbeziehung weiterer Akteure
3.
Eine
inhaltlich, zeitlich und organisatorisch aufeinander abgestimmte und
strukturierte
Zusammenarbeit
mit Kindertagesstätten und Schulen
4.
Der
regelmäßige Austausch über Bedarfe, Möglichkeiten und notwendige Rahmenbedingungen
5.
Die
Entwicklung und Formulierung gemeinsamer Ziele und ggf. die Modifizierung
und/oder Erweiterung der Angebote
6.
Die
Sicherung der Qualität kultureller Bildungsangebote durch gegenseitige
Qualifizierung der Akteure sowie gemeinsame Fortbildungen und Veranstaltungen
Am
Ende soll ein durchgängiges Konzept für kulturelle Bildung vorliegen, das auf
die Bedarfe der (jeweiligen) Zielgruppe/n ausgerichtet - vom Kleinkind-Alter
bis zum Schulabschluss und darüber hinaus (Stichwort „Lebenslanges Lernen“) -
und an den gemeinsamen Zielen sowie an den Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten
der verschiedenen Akteure orientiert ist.
Es sollen Strukturen entstehen, die einen
chancengerechten Zugang zu kultureller Bildung und eine nachhaltige Wirkung der
entsprechenden Angebote in Hilden gewährleisten.
Die Beschlussfassung des Ausschusses für
Kultur und Heimatpflege vorausgesetzt, werden das Amt für Jugend, Schule und
Sport und das Kulturamt gemeinsam 2018 erste Schritte zur Entwicklung eines
Kommunalen Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung für Hilden einleiten.
Der Ausschuss wird regelmäßig über den Stand
der Entwicklung informiert.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen - Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |