Betreff
Kommunales Gesamtkonzept "Kulturelle Bildung"
Vorlage
WP 14-20 SV 41/069
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt der Erarbeitung eines Kommunalen Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung zu und beauftragt die Verwaltung über die weiteren Entwicklungsschritte kontinuierlich zu berichten.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Kommunales Gesamtkonzept „Kulturelle Bildung“

 

  • Zur Bedeutung Kultureller Bildung vor Ort

 

„Kulturelle Bildung als Teil einer umfassenden Allgemeinbildung hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert.

Bildungsangebote in den Bereichen Musik, Spiel, Theater, Tanz, Literatur, Bildende Kunst und Medien sollen allen Kindern und Jugendlichen von Anfang an und lebensbegleitend zur Verfügung stehen.

Sie sollen die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen und den einzelnen in seiner persönlichen Entwicklung stärken.“

(© 2018 Arbeitsstelle "Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW" – Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW)

 

Das Land NRW fördert die kulturelle Bildung in besonderem Maße.

 

So wurden u.a. eine Reihe von Landesprogrammen zur Stärkung der kulturellen Bildung ins Leben gerufen, von denen auch Hilden profitiert (wie bspw. „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“, „Kulturrucksack NRW“, „Pädagogische Landkarte – Außerschulische Lernorte in NRW“, „Bildungspartner NRW“).

 

Der entscheidende Ort für eine gelingende Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen ist aber die Kommune. Hier wird die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt, und es werden vielfältige Gelegenheiten für die Begegnung und die aktive Beschäftigung mit Kultur geschaffen. Dabei ist Kulturelle Bildung stets eine Querschnittsaufgabe von Jugend-, Bildungs-, Schul- und Kulturbereich, die einer guten Vernetzung bedarf, damit die vorhandenen Angebote und Kompetenzen, als auch die bereitgestellten Mittel gleichermaßen effektiv und effizient im Sinne aller Kinder und Jugendlichen (sowie natürlich auch Erwachsener) genutzt werden können.

 

Bereits 2007 hat der Deutsche Städtetag ebenso wie die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ die Bedeutung Kultureller Bildung als Teil der ganzheitlichen Bildung deutlich herausgestellt und entsprechende Aufgaben und Ziele für die Kommunen formuliert.

 

Der öffentliche Auftrag zum Aufbau und Erhalt einer Infrastruktur der kulturellen Bildung bedarf aktiven staatlichen und kommunalen Handelns. Förderleistungen in diesem Bereich liegen im öffentlichen Interesse.“

(Schlussbericht der Enquete-Kommission 2007)

 

Kognitives, soziales und emotionales Lernen müssen miteinander verbunden und in verbindliche Vernetzungsstrukturen einbezogen werden. Die kulturelle Bildung, die kognitives Lernen ergänzt, Kreativität fördert und Integration unterstützt, ist in ein Gesamtkonzept umfassender Bildung zu integrieren.“

(Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ 2007)

 

  • Kulturelle Bildung und Bildungsnetzwerk

 

Vielerorts entstanden daraufhin in den vergangenen Jahren „Bildungsnetzwerke“, in denen selbstverständlich auch kulturelle Bildungseinrichtungen Berücksichtigung finden oder, wie in Hilden, zumindest erwähnt werden.

 

„Außerschulische Jugend- Bildungs- und Kultureinrichtungen richten Ressourcen und Handeln konzentriert auf das Ziel „Bildung“ hin aus.

 

Kultureinrichtungen, Büchereien, VHS, Sportbüros und andere stadtnahe Bildungsträger sollen sich zu Kooperationen an die Strukturen des Bildungsnetzwerkes andocken.“

(Strategiepapier und Rahmenhandlungskonzept der Stadt Hilden für ein lokales Bildungsnetzwerk 2009)

 

Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen sind allerdings nicht erst aufgrund des Strategiepapiers, sondern auch aus eigenem Selbstverständnis heraus in den pädagogischen Programmen der städtischen Kultureinrichtungen seit vielen Jahren fest verankert.

 

Die Stadtbücherei, die Musikschule sowie das Archiv der Stadt Hilden sind Bildungspartner verschiedener Hildener Schulen und führen konstante Kooperationsprogramme (wie etwa „JeKits“ und – seit 2017 - „Kita und Musikschule“) als auch regelmäßig stattfindende Projekte und andere Angebote in und mit Schulen durch.

Eine Vernetzung aller Akteure und eine gemeinsame Koordination der verschiedenen Angebote im Bereich der Kulturellen Bildung (in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen sowie auch außerschulisch), findet jedoch nicht statt.

 

  • Ziele und Chancen eines kommunalen Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung

 

Gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Schule und Sport plant der Kulturbereich nun, Schritt für Schritt ein Gesamtkonzept Kulturelle Bildung für Hilden zu entwickeln.

 

Um Orte und Akteure im Bereich der Kulturellen Bildung zu vernetzen, die Angebote aufeinander abzustimmen, weiter zu entwickeln und zu qualifizieren, haben sich bereits viele Kommunen (wie bspw. Monheim und Beckum) auf den Weg gemacht, ein solches Konzept zu entwickeln, oder blicken bereits auf langjährige Erfahrungen mit einem solchen zurück (Dortmund).

 

https://www.monheim.de/fileadmin/.../Kulturelle_Bildung/gesamtkonzept_kubim.pdf

 

https://www.beckum.de/.../KULTUR/Kulturelle_Bildung/STADT_BECKUM_Kommunales_Gesamtkonzept_für_Kulturelle_Bildung.pdf

 

https://www.dortmund.de/media/p/kulturelle_bildung/downloads_kubi/gesamtkonzept_1/Dortmund_Kommunales_Gesamtkonzept_Stand_2016.pdf

 

 

Erzielt werden soll mit einem solchen Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung:

 

1.    Eine vollständige Auflistung und Beschreibung der vorhandenen Einrichtungen und Angebote

 

2.    Die Strukturierung und Förderung der Vernetzung und Kooperation der (kommunalen) Kultur- und Jugendeinrichtungen miteinander unter Einbeziehung weiterer Akteure

 

3.    Eine inhaltlich, zeitlich und organisatorisch aufeinander abgestimmte und strukturierte

Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen

 

4.    Der regelmäßige Austausch über Bedarfe, Möglichkeiten und notwendige Rahmenbedingungen

 

5.    Die Entwicklung und Formulierung gemeinsamer Ziele und ggf. die Modifizierung und/oder Erweiterung der Angebote

 

6.    Die Sicherung der Qualität kultureller Bildungsangebote durch gegenseitige Qualifizierung der Akteure sowie gemeinsame Fortbildungen und Veranstaltungen

 

Am Ende soll ein durchgängiges Konzept für kulturelle Bildung vorliegen, das auf die Bedarfe der (jeweiligen) Zielgruppe/n ausgerichtet - vom Kleinkind-Alter bis zum Schulabschluss und darüber hinaus (Stichwort „Lebenslanges Lernen“) - und an den gemeinsamen Zielen sowie an den Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure orientiert ist.

 

Es sollen Strukturen entstehen, die einen chancengerechten Zugang zu kultureller Bildung und eine nachhaltige Wirkung der entsprechenden Angebote in Hilden gewährleisten.

 

Die Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vorausgesetzt, werden das Amt für Jugend, Schule und Sport und das Kulturamt gemeinsam 2018 erste Schritte zur Entwicklung eines Kommunalen Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung für Hilden einleiten.

 

Der Ausschuss wird regelmäßig über den Stand der Entwicklung informiert.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen - Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt