Betreff
Erhöhung der Nutzungsgebühren der Übergangsheime für Asylbewerber und Flüchtlinge der Stadt Hilden
7. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Übergangsheime der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 50/104
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Nutzungsgebühren für die Übergangsheime für Asylbewerber und Flüchtlinge der Stadt Hilden zu erhöhen und die Satzung – gemäß Anlage - dementsprechend zu ändern.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die städtischen Übergangsheime sind für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern vorgesehen.

Zurzeit hält die Stadt Hilden Übergansheime an folgenden Standorten vor:

 

  • Forststraße 21, 21a und 23a
  • Hegelstraße 29
  • Oststraße 69
  • Oststraße 71
  • Nordstraße 12 a +b
  • Kilvertzhof 12-14
  • Richrather Straße 255-257
  • Furtwänglerstr. 2
  • Ellerstr. 155
  • Walderstr.98
  • Furtwänglerstr.52
  • Schalbruch 31 b
  • Breddert 1
  • Herderstraße 33-35
  • Krabbenburg 6

 

Laut Gebührensatzung aus dem Jahr 2016 werden zurzeit 115,- € pro Person an Gebühren erhoben.

 

Die Unterhaltungskosten für die Bereitstellung von Übergangsheimen steigen regelmäßig. Dies macht eine Anpassung der Gebühren, die für die Nutzung der Unterkünfte erhoben werden, notwendig. Eine Anpassung auf die Höhe der tatsächlichen Miet- und Betriebskosten wird für angemessen erachtet.

 

Dies wird zukünftig mit Blick auf die angespannte Haushaltslage jährlich erfolgen.

 

Bezogen auf die Hildener Übergangsheime werden aktuell Benutzungsgebühren in Höhe von 115,- € pro Person erhoben.

 

Bei der Berechnung der neuen Benutzungsgebühren wurde von jedem Haus ein Quotient aus Miet-/Betriebskosten und Vollbelegung gebildet und der Durchschnittswert aller Häuser ermittelt.

 

Dies ergab eine durchschnittliche Benutzungsgebühr pro Person und Monat in Höhe von 120,- €.

 

Die gerechtfertigte Erhöhung von 5,- € würde bei der zu erwartenden Belegung der Unterkünfte zu einer Nettoertragssteigerung von 66.000 €  führen.

 

gez.

Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

050303 4000

433020

Benutzungsgebühren Unterkünfte

+66.000 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die neuen Ansätze sind im Entwurf 2018 enthalten.

Gesehen Klausgrete