Verstetigung der Kooperation
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss, dass sich die Stadt Hilden an der längerfristigen
interkommunalen Zusammenarbeit „Zwischen Rhein und Wupper“ mit der Ausrichtung
beteiligt, konkrete Projekte anzustoßen und durchzuführen. In der nächsten
Arbeitsphase sollen die drei Pilotprojekte konkretisiert und zu antragsreifen
Maßnahmen entwickelt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Arbeitsphase in 2018 und
2019 personell zu unterstützen.
Sollte der Kreis Mettmann den Kostenbeitrag in Höhe von 0,05 Euro je Einwohner
und Jahr nicht zahlen, wird die Stadt Hilden diesen Beitrag zur Verfügung
stellen und zahlen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
21.06.2017 über das Kooperationsprojekt „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen –
wachsen“ berichtet (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/143).
Im
September 2017 wurden alle Rats- und Fraktionsmitglieder und die
Verwaltungsvorstände der Städte, die an der Kooperation bisher teilgenommen
haben, zu einer ersten „Regionalkonferenz“ im historischen Lokschuppen in
Erkrath-Hochdahl eingeladen.
Diese
Regionalkonferenz sollte dazu dienen, den Kooperationsgedanken weiter zu
„streuen“ und so eine Perspektive für eine „Verstetigung“ der Kooperation zu
entwickeln.
Denn auch die neue
Landesregierung hat sich grundsätzlich zu der weiteren Unterstützung der
StadtUmland-Verbünde bekannt.
In
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2017 erinnerte die
Verwaltung noch einmal an diese Regionalkonferenz.
Am
13.10.2017 ist das Zukunftskonzept dann mit den Säulen Kooperationsstrukturen,
Räumliche Perspektive und Erzählung sowie Ideen zu Pilotprojekten der Politik
aus den 19 Verbundpartnern vorgestellt worden. De Veranstaltung war mit 130
Teilnehmerinnen und Teilnehmern allein aus der Politik und von den
Verwaltungsspitzen der Kommunen und des Kreises Mettmann sehr gut besucht.
Das Zukunftskonzept „Zwischen Rhein und
Wupper“:
Die
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der beteiligten Städte Burscheid,
Düsseldorf, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Hückeswagen, Langenfeld,
Leverkusen, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert,
Wermelskirchen, Wülfrath, Wuppertal sowie des Kreises Mettmann haben die
Zielrichtung der Kooperation im Vorwort zusammengefasst:
Mit 18 Kommunen und 1
Kreis zwischen Rhein und Wupper haben wir uns auf den Weg gemacht, um die
aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Unser
Kooperationsraum von Leverkusen bis Velbert und Düsseldorf bis Hückeswagen ist
historisch mit gemeinsamen Wurzeln verbunden und aktuell eng verflochten. Hier
wohnen 2 Millionen Menschen, die ihr Leben ganz selbstverständlich über
Stadtgrenzen hinweg in der Region organisieren. Jede und Jeder findet für die
eigene Lebenssituation zum Wohnen, Arbeiten und Erholen einen Platz: Urbanes
Leben an Rhein und Wupper, Landschaftserlebnis in den Wäldern und an den
Wasserflächen des Bergischen Landes - Alle sind ganz nah dran.
Um diese Lebensqualität
in die Zukunft zu tragen, müssen insbesondere zwei aktuelle Entwicklungen
gemeinsam gestaltet werden:
Wir wachsen! Entgegen der
Prognosen aus den letzten zwei Jahrzehnten nehmen die Bevölkerungszahlen wieder
zu – und dieser Trend erreicht nach der Rheinschiene nun auch die Kommunen im
Bergischen Land. Neuer, bezahlbarer und adäquater Wohnraum muss auf der
Grundlage einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie für den urbanen und ländlich
geprägten Raum ermöglicht werden.
Wir sind mobil. Die engen
Verflechtungen zwischen den Polen des Alltaglebens Arbeiten, Wohnen, Freizeit
sind verbunden mit zunehmendem Verkehr, der zusammen mit dem steigenden
Transitaufkommen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur
kommt. Die täglichen Wege werden zum Zeitfresser und gewinnen als Faktor von
Lebensqualität an Bedeutung. Wir wollen gemeinsam über unsere Grenzen denken
und die Lebenswelt der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen Nähe –
zwischen Stadt und Land, zwischen Alteingesessenen und neuen Nachbarn, zwischen
Wohnen, Arbeiten und Erholung. Nähe, die auch Zeit schenkt. Jedem jeden Tag. 2
Millionen Stunden für Lebensqualität.
Die
planerischen und strukturellen Grundlagen für die weitere Verfolgung dieses
gemeinsamen Ziels sind im Zukunftskonzept abgebildet und im Anschluss an den Wettbewerb
konkretisiert worden.
Insbesondere
die drei Pilotprojekte sollen die
strategische Zielsetzung des Konzeptes in einer nächsten Phase von gut einem
Jahr anschaulich machen und für eine Infrastrukturförderung vorbereiten. Diese
drei Projekte haben gemeinsam, dass sie jeweils thematisch und räumlich über
die Grenzen hinweg denken.
Das Pilotprojekt Rheinisch-Bergisches
Radwegenetz wird:
·
die regional
ausgerichteten Fahrradwege für den touristischen und den Alltagsradverkehr
betrachten,
·
die kommunalen
Radverkehrsprojekte verknüpfen und mit regionaler Perspektive weiterentwickeln,
·
den
Kooperationsraum von den landschaftlichen Routen neu denken – beispielsweise
mit Bezug auf die Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten und Entwicklung von
Wohnstandorten,
·
konkrete
förderfähige neue Routen und Radwege identifizieren und deren Realisierung
vorbereiten.
Das Pilotprojekt Städtebahnstudie wird
·
den
Kooperationsraum als eine Stadt denken
·
und dabei die
zeitliche Nähe stärker betrachten als die räumliche,
·
die Begabungen
der wichtigen Knoten des Öffentlichen Verkehrs im Kooperationsraum analysieren
– beispielsweise die Entwicklungsmöglichkeiten für das Wohnen - und die versteckten
Potenziale an den Knoten aktivieren
·
Die Chancen der
zusätzlichen Vernetzung mit anderen Verkehrssystemen und der Arbeitsteilung mit
anderen Angeboten beschreiben.
Das Pilotprojekt
Work-Life-Balance-Quartiere wird
·
„Eine Stunde mehr
Zeit“ als Qualitätsbegriff für den Kooperationsraum schärfen – sowohl in
bestehenden Stadtteilen als auch als Zukunftsmodell,
·
vom Menschen her
denken – seinen Bedürfnissen in verschiedenen Lebensphasen und Lebensstilen,
·
regionale
Fragestellungen lokal und ganz konkret verständlich machen,
·
urbane Qualitäten
im ländlichen Raum erkennen und entwickeln.
Diese
drei Pilotprojekte sollen in einer nächsten Arbeitsphase von ca. einem Jahr
soweit konkretisiert werden, dass danach antragsreife Fördermaßnahmen
aufgesetzt werden können.
Die
Projekte werden dabei miteinander verschränkt und dienen als Referenzobjekte
für die Weiterentwicklung des räumlichen Leitbildes.
Die
Arbeitsstruktur wird nach dem Aufbau des letzten Jahres während der
Wettbewerbsphase weitergeführt. Basis dafür soll ein Kooperationsvertrag sein,
der die Eckpunkte der Zusammenarbeit verbindlich regelt.
Sobald
hier konkretere Inhalte bekannt werden, wird die Stadtverwaltung entsprechend
berichten.
Geschäftsstelle für den weiteren Prozess
für zunächst zwei Jahre ist die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
Diese Regionalmanagementorganisation des Bergischen Städtedreiecks hat bereits
in der Wettbewerbsphase die Bündnispartner zusammengeführt, die
Arbeitsstrukturen aufgebaut und organisiert sowie Vergaben an externe
Dienstleister durchgeführt, Veranstaltungen realisiert und die
Finanzierungsmittel verwaltet. Ergänzend sind Aufgaben der
Fördermittelbeantragung und -abwicklung zu übernehmen.
Die
Bündnispartner bringen sich mit den Fachleuten aus der Verwaltung aktiv ein. Es
wird dabei zunächst von vier Arbeitstreffen der Vertreterinnen und Vertreter
der Planungsämter jährlich ausgegangen. In der projektbezogenen Konkretisierung
werden Fachleute weiterer Ressorts einzubeziehen sein.
Die
intensive Information und Beteiligung der Politik erfolgt über
Gremieninformationen, die parallel in den 19 Gebietskörperschaften durchgeführt
werden. Im Herbst 2018 findet die zweite Regionalkonferenz zur Präsentation
der Zwischenergebnisse statt.
Die
Finanzierung des nächsten Arbeitsschrittes mit der Dauer von ca. einem Jahr
soll durch Fördermittel des Landes unterstützt werden; dazu werden aktuell
Gespräche mit dem Land geführt. Die erforderlichen Eigenmittel werden von den
Bündnispartnern je nach Bevölkerungsanteil erbracht. Es wird zunächst von einem
Finanzierungbedarf von rd. 300.000 Euro ausgegangen und einer Förderquote von
80 %.
Die
Eckpunkte der Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag niedergelegt.
Beim
Treffen der technischen Beigeordneten am 10.11.2017 hat die Kreisverwaltung
erläutert, dass sie dem Kreistag vorschlägt, den Kostenbeitrag der
kreisangehörigen Kommunen aus dem Kreishaushalt zu tragen.
Sollte
der Kreistag diesem Vorschlag nicht folgen, müsste die Stadt Hilden den
Kostenbeitrag an die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
zahlen. Konkret auf Hilden übertragen bedeutet dies einen finanziellen Aufwand
von ca. 2.800 Euro für das Jahr 2018 und 2019 (ausgehend von einer Bevölkerung
von 55.185 Menschen zum Stichtag 31.12.2015 gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf
Basis des Zensus 2011 von IT.NRW).
Dieser
Betrag ist in den Mittelanforderungen des Planungs- und Vermessungsamtes für
den städtischen Haushalt des Jahres 2018 enthalten.
Gez.
B.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0901010050 |
531700 |
Aufwendungen für Zuschüsse an private Unternehmen |
2.800,- |
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2019 |
0901010050 |
531700 |
2.800,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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||
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der Kostenbeitrag ist im Entwurf des
Haushalts 2018 enthalten. Gesehen
Klausgrete |
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