Betreff
Landesinitiative StadtUmland.NRW: Teilnahme der Stadt Hilden an der Kooperation "Zwischen Rhein und Wupper:zusammen - wachsen"
Verstetigung der Kooperation
Vorlage
WP 14-20 SV 61/161
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, dass sich die Stadt Hilden an der längerfristigen interkommunalen Zusammenarbeit „Zwischen Rhein und Wupper“ mit der Ausrichtung beteiligt, konkrete Projekte anzustoßen und durchzuführen. In der nächsten Arbeitsphase sollen die drei Pilotprojekte konkretisiert und zu antragsreifen Maßnahmen entwickelt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Arbeitsphase in 2018 und 2019 personell zu unterstützen.

Sollte der Kreis Mettmann den Kostenbeitrag in Höhe von 0,05 Euro je Einwohner und Jahr nicht zahlen, wird die Stadt Hilden diesen Beitrag zur Verfügung stellen und zahlen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.06.2017 über das Kooperationsprojekt „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen – wachsen“ berichtet (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/143).

Im September 2017 wurden alle Rats- und Fraktionsmitglieder und die Verwaltungsvorstände der Städte, die an der Kooperation bisher teilgenommen haben, zu einer ersten „Regionalkonferenz“ im historischen Lokschuppen in Erkrath-Hochdahl eingeladen.

Diese Regionalkonferenz sollte dazu dienen, den Kooperationsgedanken weiter zu „streuen“ und so eine Perspektive für eine „Verstetigung“ der Kooperation zu entwickeln.

Denn auch die neue Landesregierung hat sich grundsätzlich zu der weiteren Unterstützung der StadtUmland-Verbünde bekannt.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2017 erinnerte die Verwaltung noch einmal an diese Regionalkonferenz.

Am 13.10.2017 ist das Zukunftskonzept dann mit den Säulen Kooperationsstrukturen, Räumliche Perspektive und Erzählung sowie Ideen zu Pilotprojekten der Politik aus den 19 Verbundpartnern vorgestellt worden. De Veranstaltung war mit 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern allein aus der Politik und von den Verwaltungsspitzen der Kommunen und des Kreises Mettmann sehr gut besucht.

Das Zukunftskonzept „Zwischen Rhein und Wupper“:

Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der beteiligten Städte Burscheid, Düsseldorf, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Hückeswagen, Langenfeld, Leverkusen, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Wermelskirchen, Wülfrath, Wuppertal sowie des Kreises Mettmann haben die Zielrichtung der Kooperation im Vorwort zusammengefasst:

Mit 18 Kommunen und 1 Kreis zwischen Rhein und Wupper haben wir uns auf den Weg gemacht, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Unser Kooperationsraum von Leverkusen bis Velbert und Düsseldorf bis Hückeswagen ist historisch mit gemeinsamen Wurzeln verbunden und aktuell eng verflochten. Hier wohnen 2 Millionen Menschen, die ihr Leben ganz selbstverständlich über Stadtgrenzen hinweg in der Region organisieren. Jede und Jeder findet für die eigene Lebenssituation zum Wohnen, Arbeiten und Erholen einen Platz: Urbanes Leben an Rhein und Wupper, Landschaftserlebnis in den Wäldern und an den Wasserflächen des Bergischen Landes - Alle sind ganz nah dran.

Um diese Lebensqualität in die Zukunft zu tragen, müssen insbesondere zwei aktuelle Entwicklungen gemeinsam gestaltet werden:

Wir wachsen! Entgegen der Prognosen aus den letzten zwei Jahrzehnten nehmen die Bevölkerungszahlen wieder zu – und dieser Trend erreicht nach der Rheinschiene nun auch die Kommunen im Bergischen Land. Neuer, bezahlbarer und adäquater Wohnraum muss auf der Grundlage einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie für den urbanen und ländlich geprägten Raum ermöglicht werden.

Wir sind mobil. Die engen Verflechtungen zwischen den Polen des Alltaglebens Arbeiten, Wohnen, Freizeit sind verbunden mit zunehmendem Verkehr, der zusammen mit dem steigenden Transitaufkommen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur kommt. Die täglichen Wege werden zum Zeitfresser und gewinnen als Faktor von Lebensqualität an Bedeutung. Wir wollen gemeinsam über unsere Grenzen denken und die Lebenswelt der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen Nähe – zwischen Stadt und Land, zwischen Alteingesessenen und neuen Nachbarn, zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholung. Nähe, die auch Zeit schenkt. Jedem jeden Tag. 2 Millionen Stunden für Lebensqualität.

Die planerischen und strukturellen Grundlagen für die weitere Verfolgung dieses gemeinsamen Ziels sind im Zukunftskonzept abgebildet und im Anschluss an den Wettbewerb konkretisiert worden.

Insbesondere die drei Pilotprojekte sollen die strategische Zielsetzung des Konzeptes in einer nächsten Phase von gut einem Jahr anschaulich machen und für eine Infrastrukturförderung vorbereiten. Diese drei Projekte haben gemeinsam, dass sie jeweils thematisch und räumlich über die Grenzen hinweg denken.

Das Pilotprojekt Rheinisch-Bergisches Radwegenetz wird:

·        die regional ausgerichteten Fahrradwege für den touristischen und den Alltagsradverkehr betrachten,

·        die kommunalen Radverkehrsprojekte verknüpfen und mit regionaler Perspektive weiterentwickeln,

·        den Kooperationsraum von den landschaftlichen Routen neu denken – beispielsweise mit Bezug auf die Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten und Entwicklung von Wohnstandorten,

·        konkrete förderfähige neue Routen und Radwege identifizieren und deren Realisierung vorbereiten.

Das Pilotprojekt Städtebahnstudie wird

·        den Kooperationsraum als eine Stadt denken

·        und dabei die zeitliche Nähe stärker betrachten als die räumliche,

·        die Begabungen der wichtigen Knoten des Öffentlichen Verkehrs im Kooperationsraum analysieren – beispielsweise die Entwicklungsmöglichkeiten für das Wohnen - und die versteckten Potenziale an den Knoten aktivieren

·        Die Chancen der zusätzlichen Vernetzung mit anderen Verkehrssystemen und der Arbeitsteilung mit anderen Angeboten beschreiben.

Das Pilotprojekt Work-Life-Balance-Quartiere wird

·        „Eine Stunde mehr Zeit“ als Qualitätsbegriff für den Kooperationsraum schärfen – sowohl in bestehenden Stadtteilen als auch als Zukunftsmodell,

·        vom Menschen her denken – seinen Bedürfnissen in verschiedenen Lebensphasen und Lebensstilen,

·        regionale Fragestellungen lokal und ganz konkret verständlich machen,

·        urbane Qualitäten im ländlichen Raum erkennen und entwickeln.

Diese drei Pilotprojekte sollen in einer nächsten Arbeitsphase von ca. einem Jahr soweit konkretisiert werden, dass danach antragsreife Fördermaßnahmen aufgesetzt werden können.

Die Projekte werden dabei miteinander verschränkt und dienen als Referenzobjekte für die Weiterentwicklung des räumlichen Leitbildes.

Die Arbeitsstruktur wird nach dem Aufbau des letzten Jahres während der Wettbewerbsphase weitergeführt. Basis dafür soll ein Kooperationsvertrag sein, der die Eckpunkte der Zusammenarbeit verbindlich regelt.

Sobald hier konkretere Inhalte bekannt werden, wird die Stadtverwaltung entsprechend berichten.

Geschäftsstelle für den weiteren Prozess für zunächst zwei Jahre ist die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Diese Regionalmanagementorganisation des Bergischen Städtedreiecks hat bereits in der Wettbewerbsphase die Bündnispartner zusammengeführt, die Arbeitsstrukturen aufgebaut und organisiert sowie Vergaben an externe Dienstleister durchgeführt, Veranstaltungen realisiert und die Finanzierungsmittel verwaltet. Ergänzend sind Aufgaben der Fördermittelbeantragung und -abwicklung zu übernehmen.

Die Bündnispartner bringen sich mit den Fachleuten aus der Verwaltung aktiv ein. Es wird dabei zunächst von vier Arbeitstreffen der Vertreterinnen und Vertreter der Planungsämter jährlich ausgegangen. In der projektbezogenen Konkretisierung werden Fachleute weiterer Ressorts einzubeziehen sein.

Die intensive Information und Beteiligung der Politik erfolgt über Gremieninformationen, die parallel in den 19 Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Im Herbst 2018 findet die zweite Regionalkonferenz zur Präsentation der Zwischenergebnisse statt.

Die Finanzierung des nächsten Arbeitsschrittes mit der Dauer von ca. einem Jahr soll durch Fördermittel des Landes unterstützt werden; dazu werden aktuell Gespräche mit dem Land geführt. Die erforderlichen Eigenmittel werden von den Bündnispartnern je nach Bevölkerungsanteil erbracht. Es wird zunächst von einem Finanzierungbedarf von rd. 300.000 Euro ausgegangen und einer Förderquote von 80 %.

Die Eckpunkte der Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag niedergelegt.

Beim Treffen der technischen Beigeordneten am 10.11.2017 hat die Kreisverwaltung erläutert, dass sie dem Kreistag vorschlägt, den Kostenbeitrag der kreisangehörigen Kommunen aus dem Kreishaushalt zu tragen.

Sollte der Kreistag diesem Vorschlag nicht folgen, müsste die Stadt Hilden den Kostenbeitrag an die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zahlen. Konkret auf Hilden übertragen bedeutet dies einen finanziellen Aufwand von ca. 2.800 Euro für das Jahr 2018 und 2019 (ausgehend von einer Bevölkerung von 55.185 Menschen zum Stichtag 31.12.2015 gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 von IT.NRW).

Dieser Betrag ist in den Mittelanforderungen des Planungs- und Vermessungsamtes für den städtischen Haushalt des Jahres 2018 enthalten.

 

Gez.

B. Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0901010050

531700

Aufwendungen für Zuschüsse an private Unternehmen

2.800,-

2019

0901010050

531700

2.800,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der Kostenbeitrag ist im Entwurf des Haushalts 2018 enthalten.

Gesehen Klausgrete