Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in Anerkennung der Durchführung
des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des
gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2017/2018 und des Rosenmontagszuges
2018 einen städtischen Zuschuss in Höhe
von 14.000 € an das Carnevals Comitee Hilden e. V. zu gewähren.
Die Mittel werden im
Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2018 und zur sofortigen
Verwendung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung
am 10. Dezember 2000 hatte der Rat erstmalig entschieden, dem Carnevals Comitee Hilden e. V. (CCH) einen pauschalen Zuschuss für alle
Einzelveranstaltungen und den Rosenmontagszug in Höhe von 32.500 DM (16.616,99 €)
zu gewähren.
In den Jahren 2012
bis 2016 wurde der Zuschuss von der Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden getragen.
Seit 2017 sah sich
die Stiftung nicht mehr in der Lage, diesen Zuschuss weiter zu gewähren. Die allgemein
bekannte Zinssituation auf dem Kapitalmarkt führt dazu, dass die Aktivitäten
der Stiftung deutlich reduziert werden müssen. Dieses war dann auch ein Thema
in der Kuratoriumssitzung der Stiftung und es wurde der Beschluss gefasst, den
Zuschuss künftig nicht mehr zu gewähren.
Der Rat der Stadt
Hilden hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dass stattdessen die
Stadt Hilden dem CCH einen Zuschuss gewährt. Mit Rücksicht auf die finanzielle
Situation der Stadt wurde ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt.
Mit dem
beiliegenden Antrag vom 30.10.2017 beantragt der CCH für die Session 2017/2018
sowie den Rosenmontagszug 2018 einen um weitere 1.000 € reduzierten Zuschuss in
Höhe von 14.000 €.
Für die Aufteilung
des Zuschusses auf den gesamtstädtischen Karneval und den Rosenmontagszug ist
das CCH zuständig.
gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0102013000 |
531800 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
14.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
2018 |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der Zuschuss ist im Entwurf 2018
enthalten. Über die Finanzierung wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2018 entschieden. Gesehen Klausgrete |
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