Erläuterungen zum
Antrag:
Die Drahtkäfige sollten das
bestehende System zunächst ergänzen,
nicht ersetzen. Zum Jahresende
2018 sollte von der Verwaltung über die
Erfahrungen mit dem Test
berichtet werden. Falls sich die Handhabung bewährt,
könnte dann über eine
Ausweitung des Versuchs oder gar über eine dauerhafte
Implementierung in das
Abfallentsorgungssystem der Stadt nachgedacht werden.
Ziel: Die arbeitsteilige
Handhabung - die Bürger sind für das Einsammeln zuständig,
die Stadt übernimmt die Abfuhr
(kostenfrei) und trägt damit auch zur Motivation der
Bürger bei.
Erwartung: Wenn das
Laubsammeln und das -entsorgen vereinfacht werden, wird
das möglicherweise auch zu
einer effektiveren Reinigung des öffentlichen
Straßenraums führen und die
Sauberkeit und den Straßenzustand verbessern helfen.
Hilden, 30.10.2017
gez. Ludger Reffgen gez.
Markus Hanten
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
Antragstext:
Angesichts
der von vielen Anliegern baumgesäumter Straßen als unzulänglich
empfundenen
Regelung, zur Laubentsorgung Papiersäcke kaufen zu sollen, oder die
zum
Teil großen Laubmengen zum Bauhof zu bringen, möge der Umwelt- und
Klimaschutzausschuss
beschließen,
•
zum Herbst nächsten Jahres an einigen Straßen mit starkem Baumbestand -
wie
zum Beispiel der Feldstraße oder der Hoffeldstraße - versuchsweise
Drahtkäfige
aufzustellen, die den Anwohnern das Laubsammeln erleichtern
und die bei Bedarf von der Stadt geleert werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Mail vom 26.10.17 beantragte die Fraktion Bürgeraktion
Hilden für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am
16.11.2017 den Punkt "Laubentsorgung an Straßen mit
großem Baumbestand" auf der Tagesordnung vorzusehen. Gleichzeitig
wurde mitgeteilt, dass für die Sitzung im Rahmen eines Antrags einen
Beschlussvorschlag unterbreiten wird, der in den nächsten Tagen nachreichen
werden sollte.
Am 30.10.17 ging der
Antrag/Beschlußvorschlag bei der Verwaltung ein.
Es liegt ebenfalls ein Antrag der Fraktion
„Allianz für Hilden“ vor, den Anliegern städtischer Straßen, an denen
städtische Bäume stehen, in der jährlichen Herbstzeit auf Anfrage eine
angemessene Anzahl Laubbeutel kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Angebote zur Entsorgung von Herbstlaub:
Herbstlaub wird - wenn
eine Eigenkompostierung nicht möglich ist - über die Biotonnen entsorgt und der
Kompostierung zugeführt.
Es ist auch
möglich, Laub im Herbst auf dem Grundstück zu lagern (Winterquartier für Igel
etc.) und in den folgenden vegetations- und laubfreien Wintermonaten nach und
nach über die Biotonne zu entsorgen.
Zudem wird Laub
auch täglich von 8-12 Uhr sowie Do. von 14-18 Uhr kostenlos auf dem Zentralen
Bauhof angenommen (Bringservice).
Zusätzlich und bequem kann man Laub auch vor Ort abholen lassen. Dazu können die
120 l Laubsäcke zum Preis von 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof erworben und
neben die Biotonnen zur Abfuhr bereitgestellt gestellt werden (Holservice).
Für diesen
Laub-Abholservice werden lediglich die Einkaufskosten der Papiersäcke sowie 20
% der Transport- und Verwertungskosten (entsprechend der Biotonnengebühr)
berechnet.
Das zusätzliche und
bequeme Angebot Laubsack ist somit zu 80 % quersubventioniert, d.h. alle Gebührenzahler
(auch die im Geschosswohnungsbau ohne Garten) zahlen für die Grün- und
Laubabfälle mit.
Gebührenrecht:
Jede Gebühr, so
sieht es das Kommunalabgabengesetz (KAG) vor, soll nach dem tatsächlichen
Ausmaß der Inanspruchnahme (Verursacherprinzip) einer öffentl. Einrichtung
bemessen werden.
Diese Feststellung
aber ist fast unmöglich zu treffen. Um eine weitgehende Äquivalenz - so der Gesetzesbegriff
- zwischen erbrachter Entsorgungs- beziehungsweise Reinigungsleistung und
geforderter Gebühr herzustellen, bleibt nur die Möglichkeit bestehen, die
Kosten der durch die Stadt erbrachten Leistungen nach wahrscheinlichen,
angenommenen Kriterien auf die Abgabepflichtigen zu verteilen
(Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
Dabei werden die
Vorhaltekosten für Personal und Gerät (Fixkosten) zu einem großen Teil auf alle
Gebührenpflichtigen umgelegt.
Mengenabhängige bzw. zusätzliche Kosten, die darüber hinausgehen, werden
dann als Leistungsgebühr abgerechnet. Hier können auch Lenkungszwecke verankert
werden z.B. um die Eigenkompostierung gem. LAbfG zu fördern.
Das Gebührenrecht kennt
keine Sozial- oder Härtefallregelungen beispielsweise für den Anfall von
höheren Laubmengen, höherem Windelanfall oder Reinigungsverpflichtungen von älteren
oder mobilitätseingeschränkten Menschen.
Sollten hier
Vergünstigungen, Erleichterungen oder Befreiungen vorgesehen werden, muss dies
außerhalb der Gebühren zu Lasten des allg. Haushaltes geschehen.
Im Fall einer
kostenlosen Laubsacks wäre dann die Frage zu stellen, ob und wieviel Laub aus
Privatgärten zu Lasten der Allgemeinheit über dieses Angebot entsorgt würde.
Unabhängig davon
wird an dieser Stelle in Erinnerung gerufen, dass im höchstmöglichen zulässigen
Rahmen die Abfuhrgebühren der Biotonnen mit einem 80 %-igen Anteil durch die
Restmüllgebühren quersubventioniert sind. Die Gebühr der Laubsäcke orientiert
sich an den Gebühren der Biotonnenabfuhr. Ohne Quersubventionierung müßte mit
einer Laubsackgebühr in Höhe der Restmüllsackgebühren gerechnet werden.
Historie zum Laubsack:
Das zusätzliche
Angebot Laubsackabfuhr wurde 2008 in mehreren Sitzungsvorlagen erläutert und im
Rat am 17.12.2008 mit 41 :3 Stimmen beschlossen. Ab Herbst 2009 konnten die Laubsäcke zum
Preis von 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof zu den allgemeinen Öffnungszeiten
gekauft werden.
Die städt.
Laubsäcke werden am jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtag im Holsystem mitgenommen.
Der Satzungspreis von 1 € beinhaltet den Sackeinkauf incl. der zu 80 %
subventionierten Abfuhr- und Kompostierungskosten der Biotonne – ist also auch
ein vergünstigter Preis mit lenkender Wirkung.
Für ca. 20 laubstarke Straßen in Hilden wurde die Reinigungsfrequenz der
Kehrmaschine nach Bedarf angehoben, um die Anwohner hier zusätzlich zu
entlasten.
Das Angebot wurde
im ersten Jahr gut angenommen und es wurden 1.325 Laubsäcke gekauft. Dies
entsprach auch den Logistikplanungen, die davon ausgingen, dass die
bereitgestellten Laubsäcke auch im Rahmen der Bioabfallentsorgung mit abgeholt
werden können.
In Rahmen der
Beratung zur Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im H + F Ausschuss
vom 02.12.2009 wurde dann aber die Gebühr von 1 € mehrheitlich aufgehoben. Da
keinerlei Beschränkungen in diesem Beschluss eingeflossen sind, hat dies in den
Jahren 2010 und 2011 zu mannigfaltigen Problemen bzgl. der mengenmäßigen
Zuteilung der Laubsäcke und der Abfuhrlogistik geführt:
·
Durch die 4-fache Menge an
ausgegebenen Laubsäcken schaffte der Bauhof die Abfuhr der Laubsäcke teilweise
nicht mehr im Rahmen der turnusmäßigen Biotonnenabfuhr.
·
Der Anreiz zur
Eigenkompostierung und zur kostengünstigeren Grünabfallannahme auf dem
Wertstoffhof wurde deutlich reduziert. Der Anreiz zur Eigenkompostierung ist
aber im LAbfG vorgeschrieben.
·
Mit der vollkommenen
Freigabe der Laubsäcke ohne eine anteilige Kostenbelastung der Verursacher konnte
keine komplette Abrechnung der Kosten über die Abfallentsorgungsgebühr
erfolgen.
·
Dem
Wahrscheinlichkeitsmaßstab liegt die Annahme zugrunde, dass alle Nutzer eines
Systems entsprechende Abfälle haben – dies ist bei vielen Bewohnern im
Geschosswohnungsbau nicht so.
·
Die Laubsäcke werden immer
(je nach Grundstückslage mehr oder weniger) sowohl für Laub von Straßenbäumen
als auch von Gartengehölzen gleichermaßen genutzt.
Im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz vom 12.09.2011 (WP-09-14 SV 68/028) wurden diese
Probleme erörtert und die Verwaltung hat vorgeschlagen:
·
Laubsäcke wieder gegen eine
Gebühr abzugeben. Diese Gebühr könnten
auch auf 50 Ct. pro Sack reduziert
werden, was quasi dem Einkaufspreis der Säcke entspricht.
·
Eine kostenlose Ausgabe der
Säcke wird auf die Bewohner von Straßen mit hohem Anteil an großen Straßenbäumen
beschränkt (Finanzierung aus allg. Haushalt).
Der Ausschuss bzw. der Rat ist diesen Verwaltungsvorschlägen nicht
gefolgt und hat schließlich nur die Wiedereinführung einer Gebühr von 1 €
beschlossen.
Vor dem Hintergrund der erheblichen
Quersubventionierung der Laubsackgebühren sieht die Verwaltung keine Möglichkeit
einer noch weitergehenden Subventionierung. Die bisherige Regelung sollte auch
weiterhin beibehalten werden. Sollte der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
dennoch eine Änderung beabsichtigen, bedarf es nach der Zuständigkeitsordnung
einer weiteren Vorberatung im HuF und eines abschließenden Beschlußes durch den
Rat der Stadt Hilden.
Nach dem vorliegenden Antrag der
Fraktion Bürgeraktion sollen in
baumgesäumten Straßen Drahtkäfige aufgestellt werden, die bei Bedarf von
der Stadt geleert werden sollen. Die Kürze der Zeit zwischen Einreichung des
Beschlussvorschlages und der Erstellung dieser Sitzungsvorlage hat zur
Konsequenz, dass nur eine erste Bewertung bzw. Stellungnahme erfolgen kann.
·
Auch hier muß eine Abgrenzung von
Laubstraßen und Nichtlaubstraßen erfolgen.
·
Für die Beschaffung von Drahtkäfigen
müßten zusätzliche Haushaltsmittel veranschlagt werden.
·
Im Gegensatz zur Laubsackentsorgung
müssten eine ausreichende Zahl von Standplätzen zur Positionierung der
Laubkäfige gefunden werden, die in nicht zu großer Entfernung zueinander
aufzubauen sind. Dies dürfte bei vielen innerstädtischen Straßen nur schwer zu
lösen sein.
·
Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt im
Zuge der regulären Biotonnenabfuhr. Zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal
werden nicht benötigt. Dies ist bei der „Drahtkäfig-Variante“ nicht möglich. Es
bedarf einer zusätzlichen Logistik mit Fahrzeugen und Personal. In anderen
Städten werden Fahrzeuge (Abfallentsorgungsfahrzeuge oder LKW) mit
leistungsfähigen Saugern ausgestattet. Diese Fahrzeuge fahren dann in der
Laubzeit regelmäßig und wiederkehrend die Standorte der Drahtkäfige an. Die
Fahrzeuge sind mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt.
·
Eine Refinanzierung über den
Gebührenhaushalt ist nicht möglich, so dass der zusätzliche Aufwand durch den
allgemeinen Haushalt zu finanzieren ist.
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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