- 3. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Hilden und seiner Ausschüsse vom 23.04.2008 in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
Erläuterungen
und Begründungen:
Unter TOP 9.7 der Ratssitzung vom 21.03.2018
(Vorlagennummer WP 14-20 SV 01/084/2) wurde die Einführung der digitalen Gremienarbeit
beschlossen.
Die derzeitige Geschäftsordnung sieht vor,
dass die Einladung zu einer Ratssitzung in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Im
Rahmen der Einführung der digitalen Gremienarbeit ist es erforderlich, die
Geschäftsordnung so anzupassen, dass auch die elektronische Ratsarbeit zulässig
ist. Zudem sollten einige Paragraphen korrigiert bzw. der gängigen Praxis
angepasst werden. Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung wie in der Anlage
1 gegenübergestellt zu ändern.
Als Anlage 2 ist
die komplette Fassung der Geschäftsordnung einschließlich der Änderungen beigefügt.
Zu den Änderungen
im Einzelnen:
§ 2 Einberufung des Rates
Absatz 3: Der Bezugsparagraf wird von § 1 Abs. 1 korrigiert in § 3
Abs. 1. Der Verweis auf § 1 ist unabhängig von der Entscheidung über die
Einführung der digitalen Gremienarbeit fehlerhaft und bedarf einer Korrektur.
§ 2a Digitale Gremienarbeit
Die Zustellung der Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen ist
zurzeit formal nur dann rechtssicher, wenn sie schriftlich, d.h. auf Papier,
erfolgt. Eine Einladung per Email gilt dabei nicht als schriftlich, sondern als
„in Textform“. Auf diese Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn das
Rats- oder Ausschussmitglied ausdrücklich auf die Schriftform verzichtet.
Mit den vorgesehenen Regelungen werden die Voraussetzungen geschaffen,
dass ein Verzicht auf schriftliche Einladungen auch mit den Regelungen der
Geschäftsordnung konform geht.
Die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen ist rechtlich nicht zwingend in
Papierform erforderlich. Dennoch würde die Bereitstellung der Unterlagen in
digitaler Form gegen die bisherigen Regelungen der Geschäftsordnung verstoßen.
Auch hier soll ein freiwilliger Verzicht ermöglicht werden.
§ 3 Ladungsfrist
Absätze 2 und 3 werden an die digitale Gremienarbeit angepasst.
§ 6 Presse
Absatz 1 sollte um
„die Öffentlichkeit“ erweitert werden und - der gängigen Praxis bereits entsprechend
– auf digitale Bereitstellung umgestellt werden.
§ 7 Fraktionen
Absatz 4 wird sinnentsprechend statt in § 7 in dem neuen § 26 in Absatz 4
geregelt.
§ 9 Einwohnerfragestunde
Absatz 4 wird der gängigen Praxis angepasst.
§ 16 Meldung zu Wort und Worterteilung
Absatz 4 wird der gängigen Praxis angepasst.
§ 17 Sachanträge
Absatz 1 wird der gängigen Praxis angepasst.
§ 22 Sachanträge
Absätze 2 und 3 werden der gängigen Praxis angepasst.
§ 23 Niederschrift
Absatz 5 wird neu
eingefügt. Zuvor hieß es in § 24 Abs. 3:
„Die Niederschrift ist allen Ausschussmitgliedern und den Fraktionen
zuzuleiten.“ Der gängigen Praxis bereits entsprechend sollte auch hier eine
digitale Bereitstellung festgeschrieben werden: „Die Niederschrift wird online
im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt. Die Rats- und
Ausschussmitglieder sowie die Fraktionen werden elektronisch über die
Abrufbarkeit der Niederschrift informiert.“
§ 24 Verfahren in den Ausschüssen
Mit dem neu eingefügten § 23, Absatz 6 wird § 24, Absatz 3 ersetzt. Daher kann Absatz 3
in der bisherigen Fassung gestrichen werden. Als neuer Absatz 3 wird zur
Klarstellung für die Ausschüsse eine Regelung zur Information über Zeit, Ort
und Tagesordnung der Ausschusssitzungen eingefügt.
§ 26 Datenschutz und Datenverarbeitung
Hierin werden die Themen Datenschutz und Datenverarbeitung aufgenommen.
Die Regelungen sind angelehnt an die Regelungen der Mustergeschäftsordnung des
Städte- und Gemeindebundes.
§§ 26 - 28
Auf Grund des neu eingefügten § 26 finden sich die ursprünglichen
Paragrafen 26 bis 28 inhaltlich unverändert in den Paragrafen 27 bis 29 wieder.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin