Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
- 3. Änderung
Vorlage
WP 14-20 SV 01/087
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seiner Ausschüsse vom 23.04.2008 in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Unter TOP 9.7 der Ratssitzung vom 21.03.2018 (Vorlagennummer WP 14-20 SV 01/084/2) wurde die Einführung der digitalen Gremienarbeit beschlossen.

 

Die derzeitige Geschäftsordnung sieht vor, dass die Einladung zu einer Ratssitzung in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Im Rahmen der Einführung der digitalen Gremienarbeit ist es erforderlich, die Geschäftsordnung so anzupassen, dass auch die elektronische Ratsarbeit zulässig ist. Zudem sollten einige Paragraphen korrigiert bzw. der gängigen Praxis angepasst werden. Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung wie in der Anlage 1 gegenübergestellt zu ändern.

 

Als Anlage 2 ist die komplette Fassung der Geschäftsordnung einschließlich der Änderungen beigefügt.

 

Zu den Änderungen im Einzelnen:

 

§ 2     Einberufung des Rates

Absatz 3: Der Bezugsparagraf wird von § 1 Abs. 1 korrigiert in § 3 Abs. 1. Der Verweis auf § 1 ist unabhängig von der Entscheidung über die Einführung der digitalen Gremienarbeit fehlerhaft und bedarf einer Korrektur.

 

§ 2a     Digitale Gremienarbeit

Die Zustellung der Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen ist zurzeit formal nur dann rechtssicher, wenn sie schriftlich, d.h. auf Papier, erfolgt. Eine Einladung per Email gilt dabei nicht als schriftlich, sondern als „in Textform“. Auf diese Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn das Rats- oder Ausschussmitglied ausdrücklich auf die Schriftform verzichtet.

Mit den vorgesehenen Regelungen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Verzicht auf schriftliche Einladungen auch mit den Regelungen der Geschäftsordnung konform geht.

 

Die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen ist rechtlich nicht zwingend in Papierform erforderlich. Dennoch würde die Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form gegen die bisherigen Regelungen der Geschäftsordnung verstoßen. Auch hier soll ein freiwilliger Verzicht ermöglicht werden.

 

§ 3 Ladungsfrist

Absätze 2 und 3 werden an die digitale Gremienarbeit angepasst.

 

§ 6 Presse

Absatz 1 sollte um „die Öffentlichkeit“ erweitert werden und - der gängigen Praxis bereits entsprechend – auf digitale Bereitstellung umgestellt werden.

 

§ 7 Fraktionen

Absatz 4 wird sinnentsprechend statt in § 7 in dem neuen § 26 in Absatz 4 geregelt.

 

§ 9 Einwohnerfragestunde

Absatz 4 wird der gängigen Praxis angepasst.

 

§ 16 Meldung zu Wort und Worterteilung

Absatz 4 wird der gängigen Praxis angepasst.

 

§ 17 Sachanträge

Absatz 1 wird der gängigen Praxis angepasst.

 

§ 22 Sachanträge

Absätze 2 und 3 werden der gängigen Praxis angepasst.

 

§ 23 Niederschrift

Absatz 5 wird neu eingefügt. Zuvor hieß es in § 24 Abs. 3: „Die Niederschrift ist allen Ausschussmitgliedern und den Fraktionen zuzuleiten.“ Der gängigen Praxis bereits entsprechend sollte auch hier eine digitale Bereitstellung festgeschrieben werden: „Die Niederschrift wird online im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt. Die Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Fraktionen werden elektronisch über die Abrufbarkeit der Niederschrift informiert.“

 

§ 24 Verfahren in den Ausschüssen

Mit dem neu eingefügten § 23, Absatz 6 wird § 24, Absatz 3 ersetzt. Daher kann Absatz 3 in der bisherigen Fassung gestrichen werden. Als neuer Absatz 3 wird zur Klarstellung für die Ausschüsse eine Regelung zur Information über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen eingefügt.

 

§ 26 Datenschutz und Datenverarbeitung

Hierin werden die Themen Datenschutz und Datenverarbeitung aufgenommen. Die Regelungen sind angelehnt an die Regelungen der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes.

 

§§ 26 - 28

Auf Grund des neu eingefügten § 26 finden sich die ursprünglichen Paragrafen 26 bis 28 inhaltlich unverändert in den Paragrafen 27 bis 29 wieder.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin