Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/085
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat entsendet

 

a) auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den

 

Jugendhilfeausschuss

als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Annegret Gronemeyer:               Marianne Münnich

(anstelle von Helga Achterwinter)

 

Aufsichtsrat Bildung³ gGmbH

als stimmberechtigtes Mitglied                                                                     Annegret Gronemeyer

(anstelle von Helga Achterwinter)

 

als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Annegret Gronemeyer:               Marianne Münnich

(anstelle von Annegret Gronemeyer)

 

 

b) auf Antrag der Fraktion Allianz für Hilden in den

 

Sozialausschuss

als 2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Heike Limbart                         Regina Brödenfeld

(anstelle von Heike Richarz)

 

als stellv. beratendes Mitglied für Franz-Josef Verhalen                             Regina Brödenfeld

(anstelle von Heike Richarz)

 

 

c) auf Antrag der SPD-Fraktion in den

 

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

als stimmberechtigtes Mitglied                                                                      Kimberly Bauer

(anstelle von Michael Altieri)

 

Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss

als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Frank Sondermann (SB)            Kimberly Bauer

(anstelle von Michael Altieri)

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

Für den Jugendhilfeausschuss und den Aufsichtsrat der Bildung³ gGmbH gelten die nachfolgenden Rechtsgrundlagen:

 

Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Demnach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.

Stimmberechtigt sind 9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.

 

Aufsichtsrat Bildung³ gGmbH

Auszug aus § 11: „Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 9 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter durch die Räte der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein im gleichen Verhältnis entsendet werden (…).“

 

 

Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.

 

Gez. Birgit Alkenings