Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
a) auf Antrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den
Jugendhilfeausschuss
als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Annegret
Gronemeyer: Marianne Münnich
(anstelle von Helga
Achterwinter)
Aufsichtsrat
Bildung³ gGmbH
als
stimmberechtigtes Mitglied Annegret
Gronemeyer
(anstelle von Helga
Achterwinter)
als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Annegret
Gronemeyer: Marianne Münnich
(anstelle von Annegret Gronemeyer)
b) auf Antrag der
Fraktion Allianz für Hilden in den
Sozialausschuss
als 2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied für Heike
Limbart Regina
Brödenfeld
(anstelle von
Heike Richarz)
als stellv.
beratendes Mitglied für Franz-Josef Verhalen Regina
Brödenfeld
(anstelle von
Heike Richarz)
c) auf Antrag der SPD-Fraktion in den
Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz
als stimmberechtigtes
Mitglied Kimberly
Bauer
(anstelle von Michael Altieri)
Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss
als stellv. stimmberechtigtes Mitglied für
Frank Sondermann (SB) Kimberly
Bauer
(anstelle von Michael Altieri)
Erläuterungen und Begründungen:
Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Für den Jugendhilfeausschuss und den Aufsichtsrat der Bildung³ gGmbH gelten die nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Demnach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.
Stimmberechtigt sind 9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt. Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen.
Aufsichtsrat Bildung³ gGmbH
Auszug aus § 11: „Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 9 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter durch die Räte der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein im gleichen Verhältnis entsendet werden (…).“
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.
Gez. Birgit Alkenings