Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Arbeit der Preisträger des Förderpreises Integration zur Kennntis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit November 2015 gibt es das „Cafe International“ der Pfarrgemeinde St. Jakobus Hilden, wo sich Flüchtlinge und Hildener Bürger einmal in der Woche, samstags nachmittags von 14-17 Uhr, im Atrium St. Jacobus, Mittelstr. 8, auf Augenhöhe begegnen und austauschen können.
50 Ehrenamtliche sorgen jede Woche für einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf. Als niederschwelliges Integrationsangebot will das „Café International“ sowohl neuen aber auch „alten“ Nachbarn helfen, einander besser zu verstehen. Jeder ist herzlich willkommen und eingeladen, miteinander ins Gespräch zu kommen, Vorurteile abzubauen und Menschen zu helfen. 60 bis 80 Menschen besuchen wöchentlich das Café International.
Das Projekt „Café International“ ist Mitte März 2017 von der Stadt Hilden mit dem Förderpreis Integration ausgezeichnet worden.
Frau Thalia Banti ist die
erste Vorsitzende des Griechisch-Deutschen Freundeskreis PHILIA Hilden
e.V. und weitere Preisträgerin des Förderpreises Integration.
Der
Verein ist dank der Initiative durch Frau Banti zu einer festen kulturellen
Institution in Hilden geworden. Nicht nur Griechen und Deutsche tragen den
Verein, sondern auch Menschen aus Portugal, Polen, der Türkei, Tunesien und der
Republik Kongo sind als Mitglieder aktiv. Auf Initiative des Vereins finden
viele öffentliche Vorträge über griechische Geschichte, Literatur, Musik und
Tanz statt. Sie organisierte mehrere Ausflüge zu Städten, Museen und
historischen Gebäuden in unserer Region.
Darüber
hinaus engagiert sich Frau Banti in gesellschaftlichen Zusammenhängen, die
einer Unterstützung bedürfen.
gez.
Birgit
Alkenings
.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 Hilfen zur
Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0505012000 |
549610 |
Aufwendungen Projekte/Förderpreise |
800,- € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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