Betreff
Anregung nach §24 GO, Fußgängerampel Richrather Straße in Höhe S-Bahnhof
Vorlage
WP 14-20 SV 66/099
Aktenzeichen
66.1 LSA Richrather Str
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

 

 


Antragstext:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Hilden hat generell, wie auch der Verfasser der Anregung nach § 24 GO, ein erhebliches Interesse daran, dass an der in der Anregung benannten Stelle eine Fußgängerampel installiert wird. Zur sachgerechten Entscheidungsfindung ist es allerdings notwendig, einige Informationen darzustellen.

 

Die Richrather Straße ist eine Landesstraße. Der Verfasser der Anregung hat daher richtigerweise selbst schon dargestellt, dass die Straßenbaulast beim Landesbetrieb Straßen NRW liegt. Dies betrifft auch alle Ampeln an dieser Straße. Die Aufgabe der Stadt ist es als Straßenverkehrsbehörde ausschließlich, ein Ampelsteuerungsprogramm für neu einzurichtende Ampeln zu erstellen und dies dem Landesbetrieb gegenüber verkehrsrechtlich anzuordnen.

 

Die Planung und Anordnung ist seitens der Stadt Hilden auch schon langer Zeit erfolgt.

Insofern hat die Stadtverwaltung ihre Aufgabe zeitgerecht und fachlich vollständig erfüllt. Diesseits wurde der Landesbetrieb mehrfach an die Realisierung der Fußgängerampel erinnert. Rein rechtlich hat die Stadtverwaltung keine Möglichkeit, die Realisierung zu einem bestimmten Termin vom Landesbetrieb zu erzwingen.

 

Vor kurzer Zeit ist der Landesbetrieb an die Stadt Hilden mit dem Vorschlag herangetreten, dass die Stadtverwaltung die Anlage realisiert und der Landesbetrieb die Kosten trägt. Dies vor dem Hintergrund, dass der Landesbetrieb in früheren Jahren Ingenieurstellen abgebaut und wohl nunmehr weder genügend Personalkapazitäten hat, noch freie Ingenieurstellen besetzt bekommt, um seine Aufgabe zeitnah erfüllen zu können. Der Vorschlag des Landesbetriebs wurde natürlich geprüft, da die Stadtverwaltung auch Interesse am Bau der Fußgängerampel hat.

 

Beim Tiefbau- und Grünflächenamt sind jedoch die Personalkapazitäten im Straßenbau ebenfalls angespannt. Eine freie Ingenieurstelle kann mangels geeigneter Bewerber bereits seit April 2016 nicht besetzt werden. Eingeplante städtische Projekte mussten und müssen daher bereits seit geraumer Zeit verschoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund kann es nicht zielführend sein, dass der Landesbetrieb sich seiner originären Aufgaben und seiner Personalprobleme zu Lasten der Stadt Hilden entledigt. Insofern hat die Verwaltung den Vorschlag des Landesbetriebs derzeit ablehnen müssen.

 

Wegen des besonderen städtischen Interesses ist die Stadt Hilden allerdings grundsätzlich bereit, die Aufgabe des Landesbetriebs zu übernehmen. Wenn die freie Straßenbauingenieurstelle im Tiefbau- und Grünflächenamt besetzt werden kann, wird die Verwaltung Kontakt mit dem Landesbetrieb aufnehmen, um auf den Vorschlag des Landesbetriebs zurückzukommen und die Ampel schnellstmöglich mit städtischer Unterstützung zu realisieren.

 

Nach aktueller Mitteilung des Landesbetriebs geht man dort bei einer Planung/Ausschreibung von Seiten des Landesbetriebs in 2018 von einem Bau in 2019 aus. Eine Übernahme der Aufgabe durch die Stadt Hilden dürfte voraussichtlich auch nicht zu einer signifikant schnelleren Ausführung führen. Dies auch vor dem Hintergrund der uns bekannten Beschäftigungssituation bei den Fachbüros für Ampelplanungen.

 

 

Birgit Alkenings