Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stimmt der Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10.000 € an
die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für das
Haushaltsjahr 2018 nach Vorberatung im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss
zu.
Der Rat der Stadt
Hilden beauftragt die Verwaltung, einen neuen Vertragsentwurf ab dem
Haushaltsjahr 2019 vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. wurde zum 01.01.2013
letztmalig angepasst. Bis einschließlich 31.12.2011 wurde ein Zuschuss in Höhe
von 164.000 € geleistet, im Jahr 2012 aufgrund einer personellen Veränderung in
der Geschäftsführung der FZG ein Betrag in Höhe von 136.426,50 €. Mit dem Vertrag zum 01.01.2013
wurde die Gesamtförderung auf 134.335,29 € festgelegt.
Eingeführt wurde die Zweiteilung des Zuschusses in die anteiligen
Personalkosten eines Geschäftsführers mit einer Anpassung an die Steigerung des
Verbraucherpreisindexes (hier: Anpassung bei einer Steigerung um mehr als 5%)
und einer davon unabhängigen Gewährung der Miete, die aufgrund eines
Staffelmietvertrages jedes Jahr anzupassen sein sollte.
Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex erfolgte erstmals zum 01.12.2016.
Die seit dem 01.01.2013 erfolgten Steigerungen der Personalkosten
spiegelten sich jedoch nicht in der in diesem Zeitraum erfolgten Anpassung des
Verbraucherpreisindexes wieder. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge hat
die Freizeitgemeinschaft entsprechend § 3 Absatz 5 der Vereinbarung Gespräche
mit der Stadt Hilden aufgenommen, um die finanzielle Situation des Vereines zu erörtern.
Im Lauf der Gespräche kristallisierte sich heraus, dass eine Festlegung der Geschäftsführungsanteile aus der Vereinbarung aufgrund der bisherigen Leistungsbeschreibung ausgesprochen schwierig ist. Konsens wurde dahingehend erzielt, dass die Vereinbarung einer grundsätzlichen Betrachtung auch hinsichtlich der Leistungsbeschreibung bedarf, um eine für alle Beteiligten eindeutige Leistungsbeschreibung zu erzielen.
Zunächst wurde überlegt, ob eine Anpassung anhand der
Berechnungsweise zu der Vereinbarung ab 01.01.2013 erfolgen sollte. Grundlage
sollte der
KGSt Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2016/2017“ sein.
Nach Abwägung aller Faktoren macht die Verwaltung den Vorschlag, für das
Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu gewähren. Der
einmalige Zuschuss wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass die
Freizeitgemeinschaft den Zuschuss erstattet, wenn die Prüfung des
Haushaltsjahres 2018 durch das BPA im Jahr 2019 ergibt, dass ein Überschuss
erwirtschaftet wurde.
Das Jahr 2018 soll dazu genutzt werden, eine eindeutige
Leistungsbeschreibung festzulegen einschließlich der Grundlagen der
Gegenfinanzierung der einzelnen Geschäftsbereiche (Mittel der Stadt Hilden,
Kreismittel, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Mitgliedbeiträgen,
etc.).
Auf dieser Grundlage soll für das Haushaltsjahr 2019 ein neuer
Vertragsentwurf erstellt werden, der neben dem Portfolio der Angebote auch
konkrete Leistungsbeschreibungen enthält.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0502015000 |
531860 |
Zuschüsse FZG |
157.945,- € incl. einmaligem Zuschuss von
10.000,- € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2018 |
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||