Betreff
Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Ausblick auf mögliche Entwicklungen der Vertragsgestaltung
Vorlage
WP 14-20 SV 50/099
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt der Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10.000 € an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für das Haushaltsjahr 2018 nach Vorberatung im Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss zu.

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung, einen neuen Vertragsentwurf ab dem Haushaltsjahr 2019 vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. wurde zum 01.01.2013 letztmalig angepasst. Bis einschließlich 31.12.2011 wurde ein Zuschuss in Höhe von 164.000 € geleistet, im Jahr 2012 aufgrund einer personellen Veränderung in der Geschäftsführung der FZG ein Betrag in Höhe von 136.426,50 €. Mit dem Vertrag zum 01.01.2013 wurde die Gesamtförderung auf 134.335,29 € festgelegt.

 

Eingeführt wurde die Zweiteilung des Zuschusses in die anteiligen Personalkosten eines Geschäftsführers mit einer Anpassung an die Steigerung des Verbraucherpreisindexes (hier: Anpassung bei einer Steigerung um mehr als 5%) und einer davon unabhängigen Gewährung der Miete, die aufgrund eines Staffelmietvertrages jedes Jahr anzupassen sein sollte.

Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex erfolgte erstmals zum 01.12.2016.

 

Die seit dem 01.01.2013 erfolgten Steigerungen der Personalkosten spiegelten sich jedoch nicht in der in diesem Zeitraum erfolgten Anpassung des Verbraucherpreisindexes wieder. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge hat die Freizeitgemeinschaft entsprechend § 3 Absatz 5 der Vereinbarung Gespräche mit der Stadt Hilden aufgenommen, um die finanzielle Situation des Vereines zu erörtern.

 

Im Lauf der Gespräche kristallisierte sich heraus, dass eine Festlegung der Geschäftsführungsanteile aus der Vereinbarung aufgrund der bisherigen Leistungsbeschreibung ausgesprochen schwierig ist. Konsens wurde dahingehend erzielt, dass die Vereinbarung einer grundsätzlichen Betrachtung auch hinsichtlich der Leistungsbeschreibung bedarf, um eine für alle Beteiligten eindeutige Leistungsbeschreibung zu erzielen.

Zunächst wurde überlegt, ob eine Anpassung anhand der Berechnungsweise zu der Vereinbarung ab 01.01.2013 erfolgen sollte. Grundlage sollte der KGSt Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2016/2017“ sein.

 

Nach Abwägung aller Faktoren macht die Verwaltung den Vorschlag, für das Jahr 2018 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu gewähren. Der einmalige Zuschuss wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass die Freizeitgemeinschaft den Zuschuss erstattet, wenn die Prüfung des Haushaltsjahres 2018 durch das BPA im Jahr 2019 ergibt, dass ein Überschuss erwirtschaftet wurde.

 

Das Jahr 2018 soll dazu genutzt werden, eine eindeutige Leistungsbeschreibung festzulegen einschließlich der Grundlagen der Gegenfinanzierung der einzelnen Geschäftsbereiche (Mittel der Stadt Hilden, Kreismittel, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Mitgliedbeiträgen, etc.).

Auf dieser Grundlage soll für das Haushaltsjahr 2019 ein neuer Vertragsentwurf erstellt werden, der neben dem Portfolio der Angebote auch konkrete Leistungsbeschreibungen enthält.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0502015000

531860

 

Zuschüsse FZG

157.945,- € incl. einmaligem Zuschuss von 10.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2018

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete