Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 beigefügte 1.
Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden vom 18.10.2001.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Hildener
Verwaltungsgebührensatzung liegt die Verwaltungsgebührenmustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde. Die dort ermittelten
Gebühren basieren auf den Stundensätze der KGSt aus den Jahren 2000 und 2001.
Das Innenministerium hat in einem Runderlass
vom 16.11.2005 neu berechnete Stundensätze für die einzelnen Laufbahngruppen
mitgeteilt und empfohlen, diese für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes
zugrunde zu legen.
Die Überprüfung, ob Änderung der derzeitigen
Gebühren notwendig erscheinen, ergab, dass drei Tarif-Nr. der
Verwaltungsgebührensatzung geändert werden sollten. Bei diesen Tarif-Nr. ergab
das Ergebnis der Prüfung unter Berücksichtigung des in der Mustersatzung
dargestellten Verwaltungsaufwandes und der erhöhten Stundensätze des
Runderlasses spürbar höhere Beträge. Darüber hinaus sieht die Mustersatzung
teilweise andere Zeittaktungen für die Gebühren vor. Soweit diese auf die
örtlichen Verhältnisse übertragbar waren, wurde den Anregungen gefolgt.
Die Erläuterungen im Einzelnen:
Tarif-Nr. 1. d)
Die geänderte Taktung stellt eine Anpassung
an die Mustersatzung dar. Unter Berücksichtigung des Runderlasses des
Innenministeriums ergibt sich der vorgeschlagene Betrag in Höhe von 10,00 €.
Die Überprüfung ergab, dass für die
Ausführung der Tätigkeit i.d.R. eine Dauer von 15 Minuten nicht überschritten wird.
Tarif-Nr. 4
Der Überprüfung wurden die
Kalkulationsgrundlagen der Mustersatzung zugrunde gelegt. Da die Arbeiten in
Hilden, wie in der Mustersatzung beschrieben, von Beschäftigten des gehobenen
Dienstes oder entsprechend eingruppierten Angestellten wahrgenommen werden,
wird vorgeschlagen, den geänderten Betrag in die Verwaltungsgebührensatzung
aufzunehmen. Dem bisherigen Hildener Gebührentarif ist zugrunde gelegt, dass
die Tätigkeit von Kräften des mittleren Dienstes (bzw. vergleichbaren
Angestellten) wahrgenommen wird. Dies entspricht jedoch nicht der gängigen
Verwaltungspraxis.
Tarif-Nr. 21
Die notwendigen Arbeiten beinhalten nicht nur
die Übersendung bzw. Übermittlung von Daten, sondern zum Teil auch notwendigen
Suchaufwand und die Aufbereitung der entsprechenden Daten. Daher wurde entgegen
der Zeittaktung in der Mustersatzung (10 Minuten) der bisherige Zeitbedarf von
30 Minuten beibehalten. Die Steigerung ergibt sich aufgrund der
Berücksichtigung der Stundensätze des Runderlasses.
Bei der Kalkulation der Gebühr ist davon
ausgegangen worden, dass die Tätigkeiten nicht, wie bisher zugrunde gelegt, von
Kräften des mittleren Dienstes (bzw. vergleichbare Angestellten) ausgeführt
werden, sondern durch die Sachbearbeiter, die überwiegend im gehobenen Dienst
(bzw. vergleichbaren Angestellten) eingruppiert sind. Die Mustersatzung geht
ebenfalls von einer Aufgabenwahrnehmung durch Kräfte des gehobenen Dienstes
(bzw. vergleichbaren Angestellten) aus.
Die drei
beschriebenen Änderungsvorschläge sind in der nachfolgenden Tabelle den bisherigen
Gebühren gegenübergestellt.
bisherige Tarif-Nr. |
Gegenstand |
bisherige Gebühr in € |
vorgeschlagene Gebühr in € |
1. |
Vervielfältigungen und Auszüge d) Für
individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird
eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. |
je angefangene halbe Stunde 12,00 € |
je angefangene viertel Stunde |
4. |
Erteilung von
Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen (einschl. Zweitausfertigungen),
Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur
Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch) |
je angefangene halbe Stunde 17,00 € |
je angefangene halbe Stunde 25,00 € |
21. |
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger |
je angefangene halbe Stunde 12,00 € |
je angefangene halbe Stunde 20,00 € |
Weitere Änderungen ergeben sich aus
Besprechungen des Arbeitskreises „Kommunale Rauminformationssysteme“ im Kreis
Mettmann. Dieser hat sich für die Vereinheitlichung der Geodatenpreise im Kreis
Mettmann ausgesprochen.
Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass in
den kreisangehörigen Städten unterschiedliche Gebühren für die Ablichtung einer
technischen Zeichnung zu entrichten sind. Aus Gründen der Kundenorientierung
schlägt er daher allen Städten des Kreises Mettmann vor, einheitliche
Gebührensätze anzuwenden.
Bei der Preisfindung hat sich der
Arbeitskreis an den durchschnittlichen Werten der kreisangehörigen Städte
orientiert.
Gebühren, die bisher nur von einer Stadt
erhoben wurden, sollen nun von den anderen kreisangehörigen Städten übernommen
werden.
In Hilden wurden die Gebühren für die
Ablichtung einer technischen Zeichnung bisher über die Tarif-Nr. 17 und 18
abgerechnet. Für transparente Lichtpausen erfolgt aufgrund eines in die
Tarif-Nr. 17 eingearbeiteten Hinweises eine Verdopplung der Gebühr.
Diese Verdopplung der festgelegten Gebühren
für flächenhafte Zeichnungen wird auch künftig beibehalten, jedoch aus Gründen
der Klarheit als eigene Tarif-Nr. 17. f) bis j) ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die
vorgeschlagenen kreiseinheitlichen Gebühren und die bisherigen Hildener
Gebühren gegenübergestellt.
bisherige Tarif-Nr. |
Gegenstand |
bisherige Gebühr in € |
vorgeschlagene Gebühr in € |
|
Technische Zeichnungen |
|
|
|
- Strichzeichnungen (Papier) - |
|
|
17. a) |
bis DIN A4 |
1,50 |
6,00 |
17. b) |
DIN A3 |
2,50 |
8,00 |
17. c) |
DIN A2 |
4,50 |
10,00 |
17. d) |
DIN A1 |
6,00 |
12,00 |
17. e) |
DIN A0 |
10,00 |
14,00 |
|
-
Flächenhafte Zeichnungen (Folie/Transparent/Glossy)
- |
|
|
17. a) (zzgl. Hinweis) |
bis DIN A4 |
3,00 |
12,00 |
17. b) (zzgl. Hinweis) |
DIN A3 |
5,00 |
16,00 |
17. c) (zzgl. Hinweis) |
DIN A2 |
9,00 |
20,00 |
17. d) (zzgl. Hinweis) |
DIN A1 |
12,00 |
24,00 |
17. e) (zzgl. Hinweis) |
1.
DIN A0 |
20,00 |
28,00 |
|
Flächennutzungsplan |
|
|
18. a) |
a) ohne Erläuterungsbericht |
12,00 |
24,00 |
18. b) |
b) einschließlich Erläuterungsbericht |
15,00 |
30,00 |
Neu |
Vergabe von Hausnummern außerhalb eines
Baugenehmigungsverfahrens |
|
34,00 |
Neu |
Auszug aus dem Höhenverzeichnis |
|
12,00 |
Bei Anwendung der Mustersatzung und unter
Berücksichtigung der vom Innenministerium mitgeteilten Stundensätze lägen die
Tarif-Nr. 17 und 18 leicht über den Gebühren, die der Arbeitskreis „Kommunale
Rauminformationssysteme“ den kreisangehörigen Städten kürzlich vorgeschlagen
hat.
Zur Vereinheitlichung der Gebührensätze auf
Kreisebene wird daher vorgeschlagen, die genannten Gebührensätze zu beschließen.
Diesen Aspekt berücksichtigen auch die beiden
neuen Tarif-Nr. 23 und 24, die der Arbeitskreis „Kommunale
Rauminformationssysteme“ den kreisangehörigen Gemeinden für die Aufnahme in die
Verwaltungsgebührensatzungen vorschlägt.
Als Anlage 1 ist der
Text der Änderungssatzung beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: diverse Verwaltungsgebühren-Haushaltsstellen |
Bezeichnung: |
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Es wird mit
jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 500 € gerechnet. |
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Sichtvermerk
Kämmerer |
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