Betreff
Änderung der Verwaltungsgebührenordnung
Vorlage
WP 04-09 SV 10/006
Aktenzeichen
I/10-Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden vom 18.10.2001.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Hildener Verwaltungsgebührensatzung liegt die Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde. Die dort ermittelten Gebühren basieren auf den Stundensätze der KGSt aus den Jahren 2000 und 2001.

 

Das Innenministerium hat in einem Runderlass vom 16.11.2005 neu berechnete Stundensätze für die einzelnen Laufbahngruppen mitgeteilt und empfohlen, diese für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes zugrunde zu legen.

 

Die Überprüfung, ob Änderung der derzeitigen Gebühren notwendig erscheinen, ergab, dass drei Tarif-Nr. der Verwaltungsgebührensatzung geändert werden sollten. Bei diesen Tarif-Nr. ergab das Ergebnis der Prüfung unter Berücksichtigung des in der Mustersatzung dargestellten Verwaltungsaufwandes und der erhöhten Stundensätze des Runderlasses spürbar höhere Beträge. Darüber hinaus sieht die Mustersatzung teilweise andere Zeittaktungen für die Gebühren vor. Soweit diese auf die örtlichen Verhältnisse übertragbar waren, wurde den Anregungen gefolgt.

 

Die Erläuterungen im Einzelnen:

Tarif-Nr. 1. d)

Die geänderte Taktung stellt eine Anpassung an die Mustersatzung dar. Unter Berücksichtigung des Runderlasses des Innenministeriums ergibt sich der vorgeschlagene Betrag in Höhe von 10,00 €.

Die Überprüfung ergab, dass für die Ausführung der Tätigkeit i.d.R. eine Dauer von 15 Minuten nicht  überschritten wird.

 

Tarif-Nr. 4

Der Überprüfung wurden die Kalkulationsgrundlagen der Mustersatzung zugrunde gelegt. Da die Arbeiten in Hilden, wie in der Mustersatzung beschrieben, von Beschäftigten des gehobenen Dienstes oder entsprechend eingruppierten Angestellten wahrgenommen werden, wird vorgeschlagen, den geänderten Betrag in die Verwaltungsgebührensatzung aufzunehmen. Dem bisherigen Hildener Gebührentarif ist zugrunde gelegt, dass die Tätigkeit von Kräften des mittleren Dienstes (bzw. vergleichbaren Angestellten) wahrgenommen wird. Dies entspricht jedoch nicht der gängigen Verwaltungspraxis.

 

Tarif-Nr. 21

Die notwendigen Arbeiten beinhalten nicht nur die Übersendung bzw. Übermittlung von Daten, sondern zum Teil auch notwendigen Suchaufwand und die Aufbereitung der entsprechenden Daten. Daher wurde entgegen der Zeittaktung in der Mustersatzung (10 Minuten) der bisherige Zeitbedarf von 30 Minuten beibehalten. Die Steigerung ergibt sich aufgrund der Berücksichtigung der Stundensätze des Runderlasses.

Bei der Kalkulation der Gebühr ist davon ausgegangen worden, dass die Tätigkeiten nicht, wie bisher zugrunde gelegt, von Kräften des mittleren Dienstes (bzw. vergleichbare Angestellten) ausgeführt werden, sondern durch die Sachbearbeiter, die überwiegend im gehobenen Dienst (bzw. vergleichbaren Angestellten) eingruppiert sind. Die Mustersatzung geht ebenfalls von einer Aufgabenwahrnehmung durch Kräfte des gehobenen Dienstes (bzw. vergleichbaren Angestellten) aus.

 

Die drei beschriebenen Änderungsvorschläge sind in der nachfolgenden Tabelle den bisherigen Gebühren gegenübergestellt.

 

bisherige

Tarif-Nr.

Gegenstand

bisherige

Gebühr

in €

vorgeschlagene Gebühr

in €

1.

Vervielfältigungen und Auszüge

d)   Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.

 

je angefangene halbe Stunde 12,00 €

 

je angefangene viertel Stunde
10,00 €

4.

Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen (einschl. Zweitausfertigungen), Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch)

je angefangene halbe Stunde

17,00 €

je angefangene halbe Stunde

25,00 €

21.

Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger

je angefangene halbe Stunde

12,00 €

je angefangene halbe Stunde

20,00 €

 

Weitere Änderungen ergeben sich aus Besprechungen des Arbeitskreises „Kommunale Rauminformationssysteme“ im Kreis Mettmann. Dieser hat sich für die Vereinheitlichung der Geodatenpreise im Kreis Mettmann ausgesprochen.

 

Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass in den kreisangehörigen Städten unterschiedliche Gebühren für die Ablichtung einer technischen Zeichnung zu entrichten sind. Aus Gründen der Kundenorientierung schlägt er daher allen Städten des Kreises Mettmann vor, einheitliche Gebührensätze anzuwenden.

 

Bei der Preisfindung hat sich der Arbeitskreis an den durchschnittlichen Werten der kreisangehörigen Städte orientiert.

Gebühren, die bisher nur von einer Stadt erhoben wurden, sollen nun von den anderen kreisangehörigen Städten übernommen werden.

 

In Hilden wurden die Gebühren für die Ablichtung einer technischen Zeichnung bisher über die Tarif-Nr. 17 und 18 abgerechnet. Für transparente Lichtpausen erfolgt aufgrund eines in die Tarif-Nr. 17 eingearbeiteten Hinweises eine Verdopplung der Gebühr.

 

Diese Verdopplung der festgelegten Gebühren für flächenhafte Zeichnungen wird auch künftig beibehalten, jedoch aus Gründen der Klarheit als eigene Tarif-Nr. 17. f) bis j) ausgewiesen.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgeschlagenen kreiseinheitlichen Gebühren und die bisherigen Hildener Gebühren gegenübergestellt.

 

bisherige Tarif-Nr.

Gegenstand

bisherige Gebühr

in €

vorgeschlagene Gebühr

in €

 

Technische Zeichnungen

 

 

 

- Strichzeichnungen (Papier) -

 

 

17. a)

bis DIN A4

1,50

6,00

17. b)

DIN A3

2,50

8,00

17. c)

DIN A2

4,50

10,00

17. d)

DIN A1

6,00

12,00

17. e)

DIN A0

10,00

14,00

 

- Flächenhafte Zeichnungen

(Folie/Transparent/Glossy) -

 

 

17. a) (zzgl. Hinweis)

bis DIN A4

3,00

12,00

17. b) (zzgl. Hinweis)

DIN A3

5,00

16,00

17. c) (zzgl. Hinweis)

DIN A2

9,00

20,00

17. d) (zzgl. Hinweis)

DIN A1

12,00

24,00

17. e) (zzgl. Hinweis)

1.     DIN A0

20,00

28,00

 

Flächennutzungsplan

 

 

18. a)

a) ohne Erläuterungsbericht

12,00

24,00

18. b)

b) einschließlich Erläuterungsbericht

15,00

30,00

Neu

Vergabe von Hausnummern außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens

 

34,00

Neu

Auszug aus dem Höhenverzeichnis

 

12,00

 

Bei Anwendung der Mustersatzung und unter Berücksichtigung der vom Innenministerium mitgeteilten Stundensätze lägen die Tarif-Nr. 17 und 18 leicht über den Gebühren, die der Arbeitskreis „Kommunale Rauminformationssysteme“ den kreisangehörigen Städten kürzlich vorgeschlagen hat.

Zur Vereinheitlichung der Gebührensätze auf Kreisebene wird daher vorgeschlagen, die genannten Gebührensätze zu beschließen.

 

Diesen Aspekt berücksichtigen auch die beiden neuen Tarif-Nr. 23 und 24, die der Arbeitskreis „Kommunale Rauminformationssysteme“ den kreisangehörigen Gemeinden für die Aufnahme in die Verwaltungsgebührensatzungen vorschlägt.

 

Als Anlage 1 ist der Text der Änderungssatzung beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

diverse Verwaltungsgebühren-Haushaltsstellen

                                              

Bezeichnung:

 

Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 500 € gerechnet.

 

Sichtvermerk Kämmerer