Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2018 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2018 ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1)
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2017 |
Gebühr
2018 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,36 Euro |
1,38 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,82 Euro |
1,84 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,64 Euro |
1,65 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,45 Euro |
1,47 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,27 Euro |
1,28 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2017 |
Gebühr
2018 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
1,90 Euro |
1,74 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,42 Euro |
1,31 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
0,95 Euro |
0,87 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,47 Euro |
0,44 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
2.1 Sonstige
Gebühren:
Für den Erwerb von
Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 40 kg auf 6,00 Euro festgelegt.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die
Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2018:
Zur
Straßenreinigungsgebühr:
In 2018 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,02 Euro auf 1,84 Euro (+1,10 %).
Für das Jahr 2018 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 45,00 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sinken im Vergleich zum Vorjahr um -212 Euro.
Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung steigen um +2.047 Euro (+0,56 %).
Die gebührenrelevante Interne Leistungsverrechnung für Kfz beträgt für 2018 insgesamt 122.128 Euro. Davon sind 67.713 Euro für die Straßenreinigung. Die übrigen 54.415 Euro werden über die Umlage Kfz mit dem Winterdienst verrechnet.
Für die Straßenreinigung sinkt somit die ILV Kfz um -633 Euro (-0,93 %).
Die Aufwendungen für die Internen Leistungsverrechnungen für die Gebührenveranlagung, die Personalbetreuung usw. mit anderen Ämtern (z.B. Kämmerei, Haupt- und Personalamt) betragen für das Jahr 2017 für die gebührenrelevante Straßenreinigung 36.592 Euro. Die Steigung für die gebührenrelevante Straßenreinigung beträgt +3.228 Euro (+9,68 %).
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Straßenreinigungsgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühr eine Überdeckung in Höhe von +20.726 Euro einkalkuliert. Dies sind jedoch 3.904 Euro weniger als im Vorjahr.
Insgesamt sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um +2.731 € (+0,48 %) gestiegen.
Die Erlöse für die Straßenreinigung sinken um -3.747 Euro (-5,15 %). Dies liegt hauptsächlich an den gesunkenen Vorjahresüberschüssen.
Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um +700 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um +5.309 Euro (+1,30 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,02 Euro auf 1,84 Euro je Frontmeter (+1,10 %).
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
2,22 € |
1,77 € |
1,79 € |
1,82 € |
1,72 € |
1,76 € |
1,82 € |
1,84 € |
Zur
Winterdienstgebühr:
Die Winterdienstgebühr sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,08 Euro auf 0,87 Euro (-8,42 %).
Aufgrund der geringeren Einsatzzeiten für den Winterdienst sinken die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 90.356 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.
Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 350 to Salz für die Jahre 2017 bis 2018 angemeldet. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.
Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 10.507 Euro geplant.
Auch hier steigen die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung um +2.174 Euro (+6,93 %) auf 33.543 Euro.
Die Aufwendungen für die Winterdienstgeräte sinken im Vergleich zum Vorjahr um -379 Euro auf 54.415 Euro.
Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um +10.764 € auf 278.460 Euro (+4,02 %) gestiegen.
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Winterdienstgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für den Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von +33.092 Euro eingerechnet. Dies sind 24.305 Euro mehr als im Vorjahr.
Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um +700 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.
Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -15.695 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,87 Euro je Frontmeter festgelegt.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,09 € |
1,26 € |
1,26 € |
1,26 € |
0,95 € |
0,95 € |
0,87 € |
2. 12. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beigefügt.
In § 1 der 12. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Seit der Einführung des Verkaufs von Granulat zum Streuen auf Gehwegen hat sich herausgestellt, dass hauptsächlich Sackware gekauft wird. Lose Ware wird nicht nachgefragt, da der PKW-Transport in mitzubringenden Behältnissen recht unkomfortabel ist. Dies wird in der Gebührensatzung entsprechend angepasst.
Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen:
1. 12. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2018
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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