Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2018 und 21. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/036
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2017

Gebühren 2018

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.650,00 Euro

1.597,20 Euro

   770 l          

1.925,00 Euro

1.863,40 Euro

1.100 l          

2.750,00 Euro

2.662,00 Euro

     40 l   14-täglich

50,00 Euro

48,40 Euro

     60 l          

75,00 Euro

72,60 Euro

     80 l          

100,00 Euro

96,80 Euro

   120 l          

150,00 Euro

145,20 Euro

   140 l          

175,00 Euro

169,40 Euro

   240 l          

300,00 Euro

290,40 Euro

   660 l          

825,00 Euro

798,60 Euro

   770 l          

962,50 Euro

931,70 Euro

1.100 l          

1.375,00 Euro

1.331,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2017

Gebühren 2018

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.)

3,00 Euro

3,00 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,32 Euro

8,32 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2018:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. In 2018 sinkt die Gebühr weiter auf jetzt 1,21 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

Damit sinken die Restmüllgebühren unter das Gebührenniveau aus dem Jahre 1996.

Diese erfreuliche Gebührenentwicklung ist im Wesentlichen durch zwei Faktoren bestimmt. Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sinken um 93.769 €. Einzelne Ertragspositionen konnten in Summe um rund 54.880 € gesteigert werden.

Auch das um 6.600 Liter gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen wirkt sich positiv aus.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen um +4.318 Euro (+2,06 %). Die Kompostierungsentgelte bleiben unverändert bei 418.800 Euro.

Die Kfz-Aufwendungen steigen um +1.464 Euro (+1,19 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu unverändert. Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +1.453 Euro (+0,91 %).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +19.000 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.

 


Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Gebühr pro Liter

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sinkt die Gebühr in 2018 auf 1,21 Euro pro Liter. Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sinken um -93.769 Euro (-4,74 %).

 

Der Aufwand für die Aus- und Fortbildung steigt um 9.000 Euro, da im Jahr 2018 einige Mitarbeiter den Führerschein Klasse C machen sollen. Neu eingestellte Mitarbeiter können diesen nur noch selten vorweisen, was aber für den laufenden Betrieb von Nöten ist.

 

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um +44 Euro und bleiben somit nahezu unverändert.

 

Die Erträge aus dem Verkauf des Altpapiers steigen im Vergleich zum Vorjahr um +30.000 Euro.

Die Erträge aus dem Altmetallverkauf steigen um 10.200 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2014 bis 2016 jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 328.895 Euro eingerechnet. Dies ist eine Steigung von +14.479 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +6.600 Liter.

 

Die gesunkenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt -79.104 € (-1,55 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +52.407 € (+6,82 %).

 

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -131.512 € (-3,03 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens sinkt die Gebühr um 0,04 Euro auf 1,21 Euro pro Liter (-3,20 %).

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Gebühr pro Liter

1,33 Euro

1,36 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,25 Euro

1,21 Euro

 

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

                        - einen städtischen Laubsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Restmüll / Mischmüll

- die Annahme von Altholz

- die Annahme von Bauschutt

 

 

2.  21. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 21. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 21. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.  21. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2018

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Ansätze sind im Entwurf 2018 enthalten!

 

Gesehen Klausgrete