Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018 und
beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2018
sowie die
in vollem Wortlaut vorliegende 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2017 |
Gebühren
2018 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.650,00 Euro |
1.597,20 Euro |
770 l “ |
1.925,00 Euro |
1.863,40 Euro |
1.100 l “ |
2.750,00 Euro |
2.662,00 Euro |
40 l
14-täglich |
50,00 Euro |
48,40 Euro |
60 l “ |
75,00 Euro |
72,60 Euro |
80 l “ |
100,00 Euro |
96,80 Euro |
120 l “ |
150,00 Euro |
145,20 Euro |
140 l “ |
175,00 Euro |
169,40 Euro |
240 l “ |
300,00 Euro |
290,40 Euro |
660 l “ |
825,00 Euro |
798,60 Euro |
770 l “ |
962,50 Euro |
931,70 Euro |
1.100 l “ |
1.375,00 Euro |
1.331,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l
14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l
14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Sonstige
Gebühr |
Gebühren
2017 |
Gebühren
2018 |
Laubsack |
1,00 Euro |
1,00 Euro |
Städt. Abfallsack |
4,00 Euro |
4,00 Euro |
Kompost |
3,50 Euro |
3,50 Euro |
Tonnentausch |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Tonnentausch vor Ort |
10,00 Euro |
10,00 Euro |
Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier) |
69,03 Euro |
69,03 Euro |
Rausziehen Container 14-täglich |
138,05 Euro |
138,05 Euro |
Rausziehen Container wöchentlich |
276,10 Euro |
276,10 Euro |
Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr |
20,00 Euro |
20,00 Euro |
Sperrmüllexpress |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Restmüll (je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Altholz (je 100 ltr.) |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Sonderleerung Altpapiercontainer |
8,32 Euro |
8,32 Euro |
Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen |
1/26 der aktuellen
Gebühr |
1/26 der aktuellen
Gebühr |
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2018:
Abgesehen vom Jahr
2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant
bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter. In 2018 sinkt
die Gebühr weiter auf jetzt 1,21 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung der letzten
zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.
Damit sinken die Restmüllgebühren unter das
Gebührenniveau aus dem Jahre 1996.
Diese erfreuliche Gebührenentwicklung ist im
Wesentlichen durch zwei Faktoren bestimmt. Die Aufwendungen für die
Müllverbrennung sinken um 93.769 €. Einzelne Ertragspositionen konnten in Summe
um rund 54.880 € gesteigert werden.
Auch das um 6.600 Liter gestiegene Gesamt-Restmüllvolumen
wirkt sich positiv aus.
1.1. Zur Gebühr für Biomüll:
Für die Berechnung
der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen
um +4.318 Euro (+2,06 %). Die Kompostierungsentgelte bleiben unverändert bei
418.800 Euro.
Die Kfz-Aufwendungen
steigen um +1.464 Euro (+1,19 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu
unverändert. Insgesamt steigen die Gesamtkosten
um +1.453 Euro (+0,91 %).
Der Maßstab
(Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +19.000 Liter, was sich aber nicht auf die
Gebühr auswirkt.
Somit bleibt die
Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den
letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebühr pro Liter |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für Restmüll:
Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro
Liter) lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach
einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sinkt die Gebühr in 2018 auf
1,21 Euro pro Liter. Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sinken um -93.769 Euro (-4,74
%).
Der Aufwand für
die Aus- und Fortbildung steigt um 9.000 Euro, da im Jahr 2018 einige
Mitarbeiter den Führerschein Klasse C machen sollen. Neu eingestellte
Mitarbeiter können diesen nur noch selten vorweisen, was aber für den laufenden
Betrieb von Nöten ist.
Die Aufwendungen
für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen insgesamt um
+44 Euro und bleiben somit nahezu unverändert.
Die Erträge aus
dem Verkauf des Altpapiers steigen im Vergleich zum Vorjahr um +30.000 Euro.
Die Erträge aus
dem Altmetallverkauf steigen um 10.200 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Da die
Betriebskostenabrechnungen 2014 bis 2016 jeweils mit einem Überschuss
abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ein positives
Ergebnis aus den Vorjahren von 328.895 Euro eingerechnet. Dies ist eine
Steigung von +14.479 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das
Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +6.600 Liter.
Die gesunkenen
Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt -79.104 € (-1,55 %).
Die gestiegenen
Erträge belaufen sich auf insgesamt +52.407 € (+6,82 %).
Insgesamt sinkt
der Gebührenbedarf um -131.512 € (-3,03 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung
des Gesamt-Restmüllvolumens sinkt die Gebühr um 0,04 Euro auf 1,21 Euro pro
Liter (-3,20 %).
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in
den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gebühr pro Liter |
1,33 Euro |
1,36 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,25 Euro |
1,21 Euro |
1.3. Zu den sonstigen Gebühren
Bei den sonstigen Gebühren besteht
verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für
-
einen städtischen Abfallsack
-
einen städtischen Laubsack
-
den Tonnentausch
-
den Tonnentausch vor Ort
-
das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
-
den Sperrmüllexpress
-
die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
-
die Annahme von Restmüll / Mischmüll
-
die Annahme von Altholz
-
die Annahme von Bauschutt
2. 21.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 21. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 21.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 21. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 21. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung
zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die
Abfallbeseitigung für das Jahr 2018
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Ansätze
sind im Entwurf 2018 enthalten! Gesehen Klausgrete |
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