Betreff
IHK Projekt B2 Warringtonplatz - Entwurfsplanung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/096
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die vorgelegte Planung zum Warringtonplatz (IHK Projekt B2) und beauftragt die Verwaltung nach Vorliegen des Förderbescheides mit der weiteren Umsetzung des Projektes.


Erläuterungen und Begründungen:

Auf Grundlage der beiden vorgelegten Planvarianten hatte der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) sich in seiner Sitzung am 20.04.2016 für die Weiterführung der Planung auf Grundlage der Variante 2 ausgesprochen.

Wegen der nachfolgend erlassenen Haushaltssperre wurde der Auftrag für die Fortführung der Planung  jedoch zunächst nicht vergeben. Dies erfolgte erst, nachdem der UKS in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die weitere Beauftragung der Entwurfsplanung beschlossen hatte.

 

Wegen einer „Überzeichnung“ des aktuellen Städtebauförderungsprogramms (d.h. es wurden weit mehr Förderungsmittel beantragt als überhaupt Finanzmittel zur Verfügung stehen), mussten die Bezirksregierungen Anpassungen des jeweiligen Budgets (Kürzungen) vornehmen.

 

Die für die Stadt Hilden bereits bewilligten Mittel in Höhe von 170.000€ ergeben (bei einer Förderquote von 50%) ein Projektvolumen von 340.000€. Da sich mit diesem Projekt-Volumen kein allein funktionsfähiger Abschnitt aus der bereits beantragten Fördermaßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ herauslösen lies, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Fördermittel nicht zurück zu geben, sondern auf das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ zu verlagern.

 

Die Auswirkungen wurden von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/144 dargelegt und dem Haupt- und Finanzausschuss  am 28.06.2017 zur Vorberatung und dem Rat am 12.07.2017 zur Entscheidung vorgelegt.

 

In Bezug auf das IHK Projekt B2 „Aufwertung des Warringtonplatzes“ wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen, die im Städtebauförderungsprogramm 2017 für Hilden enthaltenen Fördermittel in Höhe von 170.000€ für das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes umzuwidmen“

 

Da der zur Fortführung beschlossene Vorentwurf  (Variante 2) für das Projekt B2 Kosten in Höhe von insgesamt 360.000€ ausgewiesen hatte (Fördermittelanteil 180.000€), mussten die Antragsunterlagen entsprechend angepasst werden.

In der als Anlage beigefügten Planung sowie in der ebenfalls beigefügten Kostenberechnung sind diese modifizierten Antragsbedingungen bereits berücksichtigt.

Daher wurde der ursprüngliche Antrag für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ mit Schreiben vom 24.07.2017 zurückgezogen und am 10.08.2017 ein neuer Antrag für die Maßnahme B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ gestellt.

 

Da es sich bei der Sanierung des Warrington-Platzes zum weitaus überwiegenden Teil um den Umbau einer bestehenden Anlage handelt, die in der städtischen Bilanz als sogenannter „Festwert“ geführt wird, sind die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt ebenfalls als „Aufwand für Festwerte“ etatisiert (insgesamt 280.000€).

Die Spielgeräte sind nach den städt. Bilanzierungsrichtlinien als Investition anzusetzen. Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates obliegt eine Entscheidung darüber dem Jugendhilfeausschuss. Die Spielgeräteausstattung für das Projekt B2 wird in Höhe von 60.000€ im Rahmen der Spielgeräteausstattung auf öffentlichen Spielplätzen und den hierfür zu erstellenden §14-Unterlagen nach  GemHVO daher dort beraten.

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130001

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

B2 Warrington-Platz

2017

1301010010

414100 /

545007

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

8.500 € /

50.000 €

2018

1301010010

414100 / 379530/

545007

 

096021

Zuschüsse vom Land /

 

Aufwand für Festwerte

Zugänge Spielgeräte

12.000 € /

30.000 €/

230.000 €

 

60.000 €

2019

1301010010

414100

 

Zuschüsse vom Land

 

51.000 €

 

2020

1301010010

414100

Zuschüsse vom Land

 

42.000 €

 

2021

1301010010

414100

Zuschüsse vom Land

26.500 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Ansätze sind im Haushalt 2017 bzw. Haushaltsplanentwurf 2018 (incl. Spielplätze) enthalten.

Gesehen Klausgrete