Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das
Arbeitsprogramm 2018 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für Jugend, Schule und Sport veröffentlicht
seit dem Jahre 2011 jährlich, jeweils im letzten Quartal, ein Arbeitsprogramm
für das Folgejahr, um die Fachausschüsse über die wesentlichen
Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Dieses Vorgehen soll die Planungen des Amtes und seine
Weiterentwicklung transparent darstellen und ist als ein Bestandteil der
strategischen Ausrichtung des Amtes zu verstehen (siehe auch SV 9-14 51/131).
Aus dem beigefügten Arbeitsprogramm gehen alle
(größeren) Aufgaben und Maßnahmen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
hervor, die in 2018 einen Schwerpunkt der Arbeit bilden werden.
Geschäfte der laufenden Verwaltung, kleinere Projekte,
Maßnahmen und sogenannte „Basisarbeiten“ (wie etwa die Beratung von
Ratsuchenden im ASD oder der Psychologischen Beratungsstelle) bleiben
ungenannt.
Unterjährig sind selbstverständlich Modifikationen
möglich, sofern diese durch gesetzliche Änderungen, Modellprojekte etc.
erforderlich werden.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird jeweils durch
den im darauffolgenden Jahr erscheinenden Geschäftsbericht dokumentiert.
Die finanziellen Auswirkungen sind im
Haushaltsplanentwurf 2018 angemeldet, eine Umsetzung aber letztendlich von dem
Ergebnis der Beratungen abhängig.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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