Beschlussvorschlag:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) zur Prüfung der OGS-Zuwendungen im
Mai 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Prüfung der gpaNRW
fand im Mai 2017 Rahmen statt. Der Prüfer wurde seitens des Amtes umfänglich
unterstützt. Das gewünschte Material wurde ihm zeitnah und umfassend zur Verfügung
gestellt. Kontrovers diskutiert wurde
allerdings die Frage der Bereitstellung von Namenslisten der Kinder inklusive
der Förderbedarfe. Dies wurde, nach Abstimmung mit den Schulleitungen und deren
vorgesetzten Behörden, seitens des Schulträgers aus datenschutzrechtlichen
Gründen abgelehnt. Trotz anderer Rechtsauffassung hat sich der Prüfer der gpaNRW mit dieser Entscheidung zufrieden gegeben.
Insgesamt attestiert die gpaNRW dem Fachamt einen ordnungsgemäßen Umgang mit
den Fördermitteln. Es ist festzustellen, dass es sich generell um ein positives
Gesamtergebnis handelt. Bezogen auf den Gesamtaufwand im Kostenträger bewegt
sich die Höhe der Rückforderung der Bezirksregierung (9810,00
Euro) im Bereich von unter einem Prozent.
Die wenigen kritischen Feststellungen und
Empfehlungen der GPA werden
abschließend zusammengefasst und
mit einer Stellungnahme des Fachamtes versehen. Vorab noch kurze ergänzende
Erläuterungen über die Ausführungen in den Stellungnahmen hinaus:
Die Rückforderungen betreffen den Bereich die Flüchtlingskinder, deren Status
im fraglichen Zeitraum noch nicht klar definiert war. Klare Handlungsanweisungen der Bezirksregierung
fehlten bzw. wurden erst später erarbeitet. Konkret stellte gpaNRW fest, dass bei insgesamt 10 Kindern mit
Flüchtlingsstatus die Fördervoraussetzungen nicht gegeben waren, da sie schon
vor dem relevanten Stichtag an der jeweiligen Schule angemeldet waren.
Insgesamt sind so 9810,00 Euro der Bezirksregierung zu erstatten. Die Erstattung wird kurzfristig erfolgen. Die Erfahrungen der Bezirksregierung in
diesem Zusammenhang sind mannigfaltig. Rückzahlungen bezüglich der Zuschüsse
für Flüchtlingskinder kamen auch in anderen Kommunen gehäuft vor, da die
Identifizierung des Personenkreises in den Schulen häufig zu Irritationen
führte und so Abweichungen durch die gpaNRW
festgestellt wurden.
In Hilden wurde seitens der gpaNRW stichprobenhafte Prüfungen der OGS-Teilnehmerzahlen zum Stichtag
vorgenommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass an einem Standort sechs Kinder
mehr betreut wurden als von der Stadt gemeldet.
Die Schülerzahlen zum Stichtag sind die
entscheidende Bezugsgröße für die Bemessung der Landeszuwendung. Die Zahlen
werden zum Stichtag mit den OGS-Koordinatorinnen auf deren Plausibilität geprüft. Die Stadt
Hilden nutzt die Daten aus dem Elternbeitragsprogramm als Vergleichsbasis.
Ein großes Problem besteht darin, bereits zum
neuen Haushalt - quasi mit einem Jahr Vorlauf - die Planungsdaten für die
Kinder bei der Bezirksregierung zu melden. Die konkreten Daten bilden sich aber
erst im darauf folgenden Sommer, bei der Einschulung definitiv ab. Bis zu den darauffolgenden
Herbstferien sind die Kinder dann über
das Elternbeitragsprogramm erfasst, so dass erst dann eine endgültige Zuordnung
erfolgen kann.
Eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass die
Abweichungen von Ist und Soll dabei bei 1-2 % liegen. Insgesamt ist die ermittelte Zahl der angemeldeten Kinder bezogen auf das
gesamte Stadtgebiet stimmig.
Es ist insofern auch sichergestellt, dass
alle Fördermittel abgegriffen werden konnten.
Prüfauftrag gpaNRW
Hat die Stadt
Hilden die (formalen) Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt?
Feststellung gpaNRW
Die Stadt Hilden hat die
Zuwendungsvoraus-setzungen mit Ausnahme der Vorlage von Kosten-plänen erfüllt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf (BR) hat die Kostenpläne allerdings auch nicht
nachgefordert
Stellungnahme III/51
Die Bezirksregierung verlangt Konzepte sowie
Kostenpläne jeweils bei der Umwandlung einer Grundschule in eine Offene
Ganztagsschule. Bei Folgeanträgen werden diese nicht gewünscht. Dies hängt
sicher auch mit der Besonderheit zusammen, dass Hilden selbst Träger der OGS
ist.
Prüfauftrag gpaNRW
Hat
die Stadt Hilden die OGS-Teilnehmerzahlen zum Stichtag mit Hilfe eines
geeigneten Verwaltungsverfahrens ermittelt?
Feststellung gpaNRW
Das Verfahren zur Ermittlung der
OGS-Teilnehmerzahlen wies Schwachstellen auf.
Empfehlung:
Wir empfehlen der Stadt Hilden,
das Verfahren zur Ermittlung der Teilnehmerzahlen neu zu
strukturieren. Sinnvoll wäre,
dass die Stadt einige Tage vor dem Stichtag für jede Schule eine Liste mit den
OGS-Teilnehmern laut Elternbeitrags-programm ausdruckt. Den Ausdruck sollte sie
an die OGS-Verantwortlichen senden.
Diese nehmen einen Abgleich mit den tatsächlich betreuten Schülern vor.
Die Kinder aus
Flüchtlingsfamilien sind gesondert kenntlich zu machen. Grund dafür ist, dass
die Förderung dieser Kinder auf einen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt ist.
Die Stadt Hilden benötigt daher die Namen der Kinder, um die Förderdauer und
damit das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nachvollziehen zu können. Zudem
sollten die OGS-Verantwortlichen auf der Liste die Zahl der Kinder mit Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung angeben.
Die Teilnehmerliste sollte in diesem
Zusammenhang folgenden Zusatz enthalten:
„Von insgesamt ….. Schülern
werden ……. Schüler intensiv und umfassend sonderpädagogisch gefördert. Förderpläne
wurden gem. § 21 Abs. 7 Satz 3 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
(AO-SF) erstellt.
Unterschrift / Schulleitung“
Stellungnahme III/51
Der Hinweis ist grundsätzlich hilfreich.
Das Elternbeitragsverfahren lässt jedoch eine
genaue Zuordnung der Kinder so kurz nach dem Schuljahres-beginn nicht zu. Dies
hängt mit dem Beitragsfestsetzungsverfahren zusammen.
Zu Jahresbeginn wird vom Amt für Jugend,
Schule und Sport der
Bezirksregierung ein Antrag für die
Fördermittel des Landes vorgelegt. Hier wird die Zahl der OGS-Teilnehmer zum
folgenden Schuljahr geschätzt. Auf dieser Grundlage erfolgt der Förderbescheid
der Bezirksregierung. Zum festgelegten Stichtag nach den Herbstferien – also
ca. 10 Monate später - erfolgt eine
„Stichtagsmeldung“. Diese führt dann zur abschließenden Festlegung der Fördermittel.
Nach den Sommerferien liegen der
Sachbearbeiterin alle Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der OGS und
der VGS vor. Somit kann grundsätzlich festgestellt werden, wie hoch die OGS-Teilnehmerzahl
in Hildener Grundschulen ist. Die Gesamtzahl ist zuverlässig, es kann aber in
der Zeit zu kleineren Verschiebungen zwischen einzelnen Schulen kommen.
Insofern ist die Meldung zum Stichtag richtig und kann zur Berechnung der
endgültigen Fördersumme dienen. Finanzielle Ungenauigkeiten bezüglich der
Förderung sind somit in der Summe nicht zu erwarten.
Das Amt für Jugend, Schule und Sport wird zur
nächsten Stichtagsmeldung die Anmerkungen der gpaNRW
aufgreifen und das Verfahren weiter optimieren.
Prüfauftrag gpaNRW
Stimmten
die gemeldeten OGS-Teilnehmerzahlen mit den Ergebnissen der stichprobenhaften
Prüfung durch die gpaNRW überein?
Feststellung gpaNRW
An der Astrid-Lindgren-Schule
sind zum Stichtag des Schuljahres 2015/2016 sechs Schüler
mehr betreut worden als von der
Stadt gemeldet. Im Übrigen ergab die Prüfung keine Abweichung von den
gemeldeten Teilnehmerzahlen.
Die gpaNRW hat anlässlich der
Prüfung Nachweise für all jene Kinder angefordert, die von
der Stadt mit einem Bedarf an
sonder-pädagogischer Unterstützung gemeldet wurden. Üblicherweise werden der
gpaNRW die Feststellungsbescheide bzw. Förderpläne gem. § 21 Abs. 7 Satz 3
AO-SF vorgelegt. Die Schulen haben eine Vorlage von Nachweisunterlagen mit
Verweis auf datenschutzrechtliche Belange abgelehnt. Stattdessen haben sie auf
den Teilnehmerlisten, die nur die Vornamen der Kinder enthielten, die Art des
Förderbedarfs sowie eingeleitete Fördermaßnahmen dargestellt.
Stellungnahme III/51
Im Rahmen der Prüfung wurden
lediglich einzelne Schulen geprüft. Die Gesamtsumme
der Schulen wurde nicht ermittelt und überprüft. Die Meldung der Stadt Hilden zum Stichtag hat alle Kinder
in der OGS zum Stichtag berücksichtigt. Die Zuordnung zu den einzelnen Schulen
kann in wenigen Einzelfällen geringfügige Abweichungen aufweisen (s. oben).
Bei 1.044 (davon 95 mit
sonderpädagogischem Förderbedarf) gemeldeten Kindern wurden alle vorliegenden
Anmeldungen zum Stichtag berücksichtigt.
Prüfauftrag gpaNRW
Stimmten
die gemeldeten OGS-Teilnehmerzahlen mit den Ergebnissen der stichprobenhaften
Prüfung durch die gpaNRW überein?
Feststellung gpaNRW
Insgesamt zehn Kinder mit
Flüchtlingsstatus sind bereits zum Stichtag des ersten Schulhalbjahres
2014/2015 in der OGS betreut worden. Für diese Kinder erhielt die Stadt schon
eine Regelförderung. Damit bestand kein Anspruch mehr auf die erhöhte
Förderung. Sieben dieser Kinder besuchten die Grundschule Schulstraße; drei
Schüler besuchten die Grundschule Kalstert.
Stellungnahme III/51
Die Verwaltung ist hier abhängig von der
Meldung der Schulleitungen. Die Schulleitungen wissen um die Inhalte und
Anforderungen gem. Erlasslage und werden von 51 zu den Schülerdaten befragt.
Das Amt für Jugend, Schule und Sport muss sich an dieser Stelle auf die Angaben
der Schulleitungen verlassen und so die Zahlen an die BR aufbereiten. Bei
künftigen Verfahren in diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die
Koordinatorinnen der OGS prüfend in das Prozedere eingebunden werden können.
Prüfauftrag gpaNRW
Hat
die Bewilligungsbehörde die Verwendungsnachweise fristgerecht von der Stadt
Hilden erhalten?
Feststellung gpaNRW
Die Bewilligungsbehörde erhielt
die Verwendungsnachweis in beiden Schuljahren verspätet.
Stellungnahme III/51
Die Verwendungsnachweise werden
künftig rechtzeitig der Bezirksregierung vorgelegt.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 Grundschulen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0301010040 |
523100 |
Erstattungen
Land |
9.810,- € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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