Beschlussvorschlag:
" 1.
Haushaltssatzung 2006
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2006 und des fortgeschriebenen
Investitionsprogramms/der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2005
bis 2009 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
2. Budgetierungsverfahren
Auch in 2006 bleibt es - bis auf die Modelle
im Jugend- und Kulturamt - bei einer auf die Ausgaben gerichteten
Budgetierung.
Als Anlage sind dieser SV die
Zusammensetzungen der einzelnen Zuschußbudgets beigefügt. Nicht aufgeführt sind
dabei die Zielvereinbarungen. Die Diskussionen hierüber - incl. der Budgethöhe - sollen im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen erfolgen.“
(Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Erstmalig
bringt die Verwaltung den kameralen Haushalt als Produkthaushalt 2006 zur Beratung
in den Gremien ein. Damit besteht einmalig für das lfd. Jahr die Möglichkeit zu
sehen, wie sich/woraus sich die Produkte entwickeln, weil im hinteren Teil des
Produkthaushaltes dargestellt ist, welche Haushaltsansätze welchen Produktgruppen zugeordnet werden. Technisch
lässt sich leider eine Zuordnung zu den Produkten nicht abbilden. Es würde auch
den Rahmen deutlich sprengen. Bekanntlich gibt es im kommenden Jahr keine Haushaltsstellen
mehr, so dass dieser Teil des Planes dann entfällt.
Auch kann der Produkthaushalt 2006 nicht 100
% so aussehen, wie es der Gesetzgeber im neuen Rechnungsstil vorschreibt, weil
2 verschiedene „Buchungswelten“ vorhanden sind, die nicht zueinander passen.
Sei es, dass
·
zukünftig
auch der bisherige VWH im Finanzplanungszeitraum einzelfallbezogen geplantwird,
·
die
Finanzrechnung als neue dritte Komponente zu bedienen ist,
·
dass die
Investitionen anders als bisher geplant und verwaltet werden oder
·
dass
natürlich auch das Budgetierungsverfahren ganz anders aussehen wird (flächendeckend).
Das
Jahr 2006 ist also ein „Kompromiss“. Weil aber im Jahre 2006 nach wie vor der Abschluss
kameral erfolgen muss, ist auch ein „normaler“ Haushaltsplan und eine Haushaltssatzung
zu erstellen. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist daher nach Abstimmung vom
Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Mit dieser Sitzungsvorlage
erfolgt die Zuleitung an den Rat gemäß § 79 Abs. 2 GO NW.
2.
Der
Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; die
Finanzplanung ist dabei auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen
Investitionsprogramms aufzustellen (§ 83 GO NW). Das Investitionsprogramm ist
damit Ausgangspunkt für die Gesamtplanung. Das letzte Investitionsprogramm
wurde nach den neuesten Kenntnissen überarbeitet und fortgeschrieben. Der
Entwurf des neuen Investitionsprogramms und der Finanzplanung für den genannten
Zeitraum ist vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Im
Produkthaushalt finden Sie daher alle neuen und/oder laufenden Maßnahmen
wieder.
3.
Wie
im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Diskussionen über die Zuschussbudgets
- Zielvereinbarungen und Budgethöhe - im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen zu führen. Hierzu wird die
Verwaltung entsprechende Sitzungsvorlagen fertigen
4.
Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen
Beratungen, weil ein besonderes Problem die Höhe der Kreisumlage ist.
Bedingt durch die
Auswirkungen von Hartz IV, dem Wegfall der Eigenbeteiligung an den
Sozialhilfeaufwendungen und die höhere Steuerkraft der Stadt Hilden steigt die
zu zahlende Umlage stark an. Waren es 2004 noch 20,3 Mio. €, in 2005 schon 28,7
Mio. € (jeweils Rechnungsergebnis) so steigt die Umlage auf voraussichtlich
32,05 Mio. € an. Es dürfte verständlich sein, dass diese Mehraufwendungen (rd.
58 %) - ohne Standards in Frage zu stellen - nicht gedeckt werden können. Es ist daher zur zeit unmöglich einen strukturell
ausgeglichenen Verwaltungshaushalt vorzulegen. Durch Verkaufserlöse,
Rücklagenentnahmen, Schulbaupauschalen etc. ist ein Ausgleich – durch eine
Rückzuführung vom VMH an den VWH - aber dennoch möglich.
5.
Einweiteres Problem ist die Änderung im GFG 2006,
weil der Solidarbeitrag nicht mehr wie früher abgerechnet werden soll. Dieses
führt dann dazu, dass die Stadt Hilden deutlich mehr über die erhöhte
Gewerbesteuerumlage zahlt. Zwar wird das Jahr 2004 in 2006 und das Jahr 2005 in
2007 abgerechnet werden (in beiden Jahren ist mit deutlichen Erstattungsbeträgen
zu rechnen), ab 2008 wird es aber höchstwahrscheinlich zu einer Änderung im
System kommen mit geschätzten Einnahmeausfällen von 4 Mio. € /je Jahr. Alle Bemühungen
diese Gesetzesänderung zu verhindern sind bisher leider gescheitert. Weitere Erkenntnisse
zu diesem Thema wird es höchstwahrscheinlich in der Ratssitzung geben.
(Günter Scheib )
Anlagen:
1.) Entwurf der Haushaltssatzung
2.) Übersicht Zuschussbudgets
Hinweis:
Der Produkthaushalt 2006 wurde bereits vorab zugestellt.