Betreff
Haushaltsplanentwurf 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 20/057
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"  1. Haushaltssatzung 2006

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2006 und des fort­geschriebenen Investitionsprogramms/der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2009 zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

2. Budgetierungsverfahren

 

Auch in 2006 bleibt es - bis auf die Modelle im Jugend- und Kulturamt - bei einer auf die Ausgaben gerichteten Budgetierung.

 

Als Anlage sind dieser SV die Zusammensetzungen der einzelnen Zuschußbudgets beigefügt. Nicht aufgeführt sind dabei die Zielvereinbarungen. Die Diskussionen hierüber -  incl. der Budgethöhe - sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen erfolgen.“

                                                                              

 

 

 

 

 

 

(Günter Scheib )

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1.      Erstmalig bringt die Verwaltung den kameralen Haushalt als Produkthaushalt 2006 zur Beratung in den Gremien ein. Damit besteht einmalig für das lfd. Jahr die Möglichkeit zu sehen, wie sich/woraus sich die Produkte entwickeln, weil im hinteren Teil des Produkthaushaltes dargestellt ist, welche Haushaltsansätze welchen Produktgruppen zugeordnet werden. Technisch lässt sich leider eine Zuordnung zu den Produkten nicht abbilden. Es würde auch den Rahmen deutlich sprengen. Bekanntlich gibt es im kommenden Jahr keine Haushaltsstellen mehr, so dass dieser Teil des Planes dann entfällt.

Auch kann der Produkthaushalt 2006 nicht 100 % so aussehen, wie es der Gesetzgeber im neuen Rechnungsstil vorschreibt, weil 2 verschiedene „Buchungswelten“ vorhanden sind, die nicht zueinander passen. Sei es, dass

 

·        zukünftig auch der bisherige VWH im Finanzplanungszeitraum einzelfallbezogen geplantwird,

·        die Finanzrechnung als neue dritte Komponente zu bedienen ist,

·        dass die Investitionen anders als bisher geplant und verwaltet werden oder

·        dass natürlich auch das Budgetierungsverfahren ganz anders aussehen wird (flächendeckend).

 

            Das Jahr 2006 ist also ein „Kompromiss“. Weil aber im Jahre 2006 nach wie vor der Abschluss kameral erfolgen muss, ist auch ein „normaler“ Haushaltsplan und eine Haushaltssatzung zu erstellen. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist daher nach Abstimmung vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die Zuleitung an den Rat gemäß § 79 Abs. 2 GO NW.

 

2.      Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; die Finanz­planung ist dabei auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Investitionsprogramms auf­zustellen (§ 83 GO NW). Das Investitionsprogramm ist damit Ausgangspunkt für die Gesamt­planung. Das letzte Investitionsprogramm wurde nach den neuesten Kenntnissen überarbeitet und fortgeschrieben. Der Entwurf des neuen Investitionsprogramms und der Finanzplanung für den genannten Zeitraum ist vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Im Produkthaushalt finden Sie daher alle neuen und/oder laufenden Maßnahmen wieder. 

 

3.      Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Diskussionen über die Zuschussbud­gets - Zielvereinbarungen und Budgethöhe - im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen zu führen. Hierzu wird die Verwaltung entsprechende Sitzungsvorlagen fertigen

 

4.      Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil ein besonderes Problem die Höhe der Kreisumlage ist.

 

Bedingt durch die Auswirkungen von Hartz IV, dem Wegfall der Eigenbeteiligung an den Sozialhilfeaufwendungen und die höhere Steuerkraft der Stadt Hilden steigt die zu zahlende Umlage stark an. Waren es 2004 noch 20,3 Mio. €, in 2005 schon 28,7 Mio. € (jeweils Rechnungsergebnis) so steigt die Umlage auf voraussichtlich 32,05 Mio. € an. Es dürfte verständlich sein, dass diese Mehraufwendungen (rd. 58 %) - ohne Standards in Frage zu stellen - nicht gedeckt werden können.  Es ist daher zur zeit unmöglich einen strukturell ausgeglichenen Verwaltungshaushalt vorzulegen. Durch Verkaufserlöse, Rücklagenentnahmen, Schulbaupauschalen etc. ist ein Ausgleich – durch eine Rückzuführung vom VMH an den VWH - aber dennoch möglich.

 

 

5.      Einweiteres Problem ist die Änderung im GFG 2006, weil der Solidarbeitrag nicht mehr wie früher abgerechnet werden soll. Dieses führt dann dazu, dass die Stadt Hilden deutlich mehr über die erhöhte Gewerbesteuerumlage zahlt. Zwar wird das Jahr 2004 in 2006 und das Jahr 2005 in 2007 abgerechnet werden (in beiden Jahren ist mit deutlichen Erstattungsbeträgen zu rechnen), ab 2008 wird es aber höchstwahrscheinlich zu einer Änderung im System kommen mit geschätzten Einnahmeausfällen von 4 Mio. € /je Jahr. Alle Bemühungen diese Gesetzesänderung zu verhindern sind bisher leider gescheitert. Weitere Erkenntnisse zu diesem Thema wird es höchstwahrscheinlich in der Ratssitzung geben.   

 

     

 

 

 

 

(Günter Scheib )

Anlagen:

 

 

1.) Entwurf der Haushaltssatzung

2.) Übersicht Zuschussbudgets

 

 

 

Hinweis:

Der Produkthaushalt 2006 wurde bereits vorab zugestellt.