Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand von Maßnahmen zur Anpassung des Betreuungsangebotes
für Kinder im Altern von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Inhaltsübersicht:
1. Ausgangslage
2. Bereits beschlossene Maßnahmen -
Sachstand
3. Mögliche weitere Maßnahmen zur
Anpassung der Betreuungsangebote in Rangfolge
Inkl. Sachstand
4.
Gesetz zur Rettung der
Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW
Die Entwicklung der Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung hat für viele Kommunen in NRW - so auch in Hilden - für die Erkenntnis gesorgt, dass mindestens für einen mittelfristigen Zeitraum von einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Kindertagesplätzen auszugehen ist. Das wurde noch vor kurzem von allen statistischen Instanzen deutlich anders bewertet und sogar von einer Reduktion der Kinderzahlen ausgegangen. (Stichwort: Demografischer Wandel). Die Vorsorgeszenarien der Kitabedarfsplanungen müssen vor diesem Hintergrund überarbeitet und der neuen Situation angepasst werden. Das erfolgt in der routinemäßigen Kindergartenbedarfsplanung im Februar 2018, die dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird. Vor dem Hintergrund der Entwicklung möchte die Verwaltung allerdings schon in dieser Sitzung einen Ausblick sowohl auf konkrete Potentiale, wie auch auf weitere mögliche Lösungsansätze geben.
1. Ausgangslage
Die mittelfristige Prognose (WP 14 -20 SV
51/143) ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ergab, dass für Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht auch unter Einbezug des Neubaus
Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch Anhebung der Gruppenstärken (um 2
Kinder pro Gruppe) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten der
Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im laufenden Kindergartenjahr wird eine
Versorgungsquote von rd. 99 %, im Kindergartenjahr 2018/2019 von rd. 96%,
erwartet.
Damit die Überbelegungen mindestens um 50%
reduziert und die gemäß der Prognose im Kitajahr 2018/2019 fehlende 65 Plätze
zur Verfügung stehen, müssen rd. 125
Plätze neu geschaffen werden.
Per Rundschreiben des Landschaftsverbandes
Rheinland(LVR) Nr. 42-9/2017 ist die Stadt Hilden darüber informiert worden,
dass ein neues Bundesinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ zur Verfügung steht, das den Ausbau an Plätzen für U3-, Ü3- und U6-
Kinder fördert. Die Stadt Hilden kann grundsätzlich über ein Budget in Höhe
von rd. 695.000 € verfügen. Neu ist,
dass auch Erhaltungsmaßnahmen mit einem Maximalbetrag in Höhe von rd. 173.000 €
(im Gesamtbudget enthalten) gefördert werden können. Förderfähig im Wege einer
90%igen Anteilsfinanzierung sind alle Maßnahmen, die grundsätzlich bis zum
30.06.2021 abgeschlossen sind. Die Erfahrung aus vergangenen
Investitionsprogrammen hat jedoch gezeigt, dass bei Bauverzögerungen auf Antrag
eine Verlängerung des Durchführungs- und Bewilligungszeitraumes möglich war.
Das Budget ist gesichert bis zum 10.01.2018, danach werden die Restmittel nach
Eingangsdatum beim Landesjugendamt bewilligt. Da Rückflüsse zu erwarten sind,
können zur Ausfinanzierung der Maßnahmen auch Anträge gestellt werden, die über
das o.g. Budget der Stadt Hilden hinausgehen. Vorsorglich werden alle Maßnahmen
(siehe Punkte 2.1 bis 3.4.) dem Landesjugendamt gemeldet. Nachfolgend wird
jeweils die maximal mögliche Bundesbeteiligung benannt. Da es eventuell nicht
möglich ist, alle Maßnahmen unter Einbezug von diesen Drittmitteln zu
finanzieren, schlägt die Verwaltung eine Rangfolge vor. Die Rangfolge
beinhaltet vorrangig eine Umsetzungsprognose. Wirtschaftliche Aspekte sind
selbstverständlich eingeflossen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen enthalten
ebenfalls den Hinweis über eine mögliche Teilfinanzierung durch Bundesmittel.
Die Anpassung der Betreuungsangebote ist
dringend geboten. Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 12.07.2017 bereits kurzfristig
wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen beschlossen.
2. Bereits beschlossene Maßnahmen
2.1. Die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der inklusiven
Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3
Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht.
Zur Realisierung der Maßnahme wurden mit SV
51/156 bereits 27.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Ein zunächst geplanter
Umbau der Sanitäranlagen zur Nutzung durch Kleinkinder hätte unverhältnismäßig
hohe Kosten ausgelöst. Aus diesem Grund ist es nun notwendig, den Bauwagen mit
einem WC zu beschaffen. Die Herstellung der Wasser- und
Abwasseranschlussleitung löst Kosten in Höhe von 10.000 € aus, die über das
Produkt 011303 / I261700119 gedeckt sind. Die Ausschreibung des Bauwagens
erfolgt in Kürze.
Bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau
Ü3 oder U6 könnten von den Gesamtkosten in Höhe von 51.000 € (inklusive der
Ausstattung 14.000 €) maximal rd. 46.000 € refinanziert werden. Es ist geplant,
kurzfristig einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen
beim LVR zu stellen.
Platzbedarf: 125
Plätze
Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme: 105 Plätze
2.2. Die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am
Standort der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht
Aktueller Sachstand:
Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor.
Bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau
Ü3 oder U6 könnten von den Gesamtkosten in Höhe von rd. 40.000 € (inklusive der
Ausstattung 14.000 €) rd. 37.000 € refinanziert werden.
Die Ausschreibung des Bauwagens erfolgt in
Kürze.
Es ist geplant, kurzfristig einen entsprechenden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen beim LVR zu stellen.
Platzbedarf: 105
Plätze
Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme: 90 Plätze
Die Verwaltung wurde beauftragt, die
Umsetzung von weiteren Maßnahmen zu prüfen. Hier insbesondere weitere
Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des Betreuungsangebotes
für diese Altersgruppe vorzunehmen und dem Ausschuss vorzulegen. Über die
Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2018 zu entscheiden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmittel soll
hierbei einfließen.
3. Sachstand mögliche weitere Maßnahmen
zur Anpassung der Betreuungsangebote in
Rangfolge
3.1. Eröffnung
einer Wander- und Erlebnisgruppe am Standort Kita AWO „Kolpingstraße“,
Kolpingstr. 12, zum 01.08.2018 (15
Plätze Ü3).
Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 €
für die Anschaffung eines Bauwagens und 10.000 € für die Anschluss- und
Erschließungskosten (ohne Wasseranschluss, da sehr kostenaufwendig) müssten
außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Vorschlag: Produkt 011303 „Investitionen“,
I261700119 Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100
„Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“. Zusätzlich erhält der Träger einen
Zuschuss für die Ausstattung der Plätze in Höhe von maximal 14.000 €.
Die Stadt gewährt dem Träger ab
Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerkennungsfähigen Betriebskosten von rd.
77.000 € pro Jahr davon rd. 55% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.
Absatz
Von den Gesamtkosten in Höhe von 41.000 €
könnten bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau Ü3 oder U6 rd. 37.000 €
refinanziert werden.
Platzbedarf: 90
Plätze
Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme: 75
Plätze
Diese Maßnahme stellt eine kostengünstige
und kurzfristig umsetzbare Lösung dar. Zudem wäre diese Lösung ein Gewinn
für die Altersstruktur dieser Kita sowie eine zeitgemäße Erweiterung der
pädagogischen Konzeption. Es ist geplant, einen Beschluss dieser Maßnahme
über den Jugendhilfeausschuss im Februar 2018 herbeizuführen, da derzeit noch
weitere Trägerabsprachen notwendig sind.
Die
nachfolgend genannten Maßnahmen lösen, zusätzlich zur Ausstattung,
Investitionen für Neu- oder Umbau aus. Sie sind fakultativ. Sie zeigen
Potential für weitere 142 Plätze Ü3 und 12 Plätze U3 auf. Sie befinden sich
jedoch planungstechnisch in einer so frühen Phase, dass sie weder
haushalttechnisch geplant werden können, noch eine definitive Realisierungsoption
besteht. Auf eine Konkretisierung der
Planungen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird hingearbeitet.
3.2 Planung und Qualifizierung eines
Gebäudes im Stadtgebiet Nord/West zu einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung
(6 Plätze U3/54 Plätze Ü3) durch einen Investor zum Betrieb in freier Trägerschaft spätestens zum 01.01.2019. Aktuell laufen
Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit.
Ein laufender zusätzlicher Mietzuschuss für
den Träger ist sehr wahrscheinlich, der sich letztlich an der Investitionssumme
orientieren wird.
Bei Umsetzung der Maßnahme besteht
grundsätzlich die Möglichkeit Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm in
Anspruch zu nehmen (Umbau: 11.700 € pro Platz/ Ausstattung: 3.150 € pro Platz;
Zweckbindung 20 Jahre). Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, wirkt sich
die Inanspruchnahme von Bundesmitteln auf die nach KiBiz förderfähige
Jahreskaltmiete aus.
3.3. Qualifizierung
und Erweiterung der kath. Kita „St.
Elisabeth“, Heerstraße 63, um eine Gruppe (20 Kinder Ü3) bis spätestens zum 01.01.2019.
Platzbedarf: 75
Plätze
Restbedarf: 55
Plätze
Die Kosten für den Umbau und Ausstattung
können derzeit noch nicht benannt werden
Bei Umsetzung der Maßnahme besteht grundsätzlich
die Möglichkeit Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm in Anspruch zu nehmen
(Umbau: 11.700 € pro Platz/ Ausstattung: 3.150 € pro Platz). Die größte Hürde
wird hier die vertragliche Übereinkunft mit der Kath. Kirchengemeinde St.
Jacobus und dem Erzbistum Köln sein. Ein vom Erzbistum Köln allgemein
vorgeschriebener Vertragsentwurf liegt der Verwaltung bereits vor. Zum jetzigen
Sachstand wird aller Voraussicht nach eine Sonderfinanzierung der Umbau-,
Ausstattungs- und aller Betriebskosten (inkl. Erhaltungsaufwand für das
Gebäude - im Unterschied zu den „anerkennungsfähigen“ Betriebskosten),
erwartet. Das würde bedeuten, dass aus städtischen Mitteln, neben den nach
KiBiz anerkennungsfähigen 100% Betriebskosten, auch alle weiteren Kosten
finanziert werden müssten.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus hat
zwischenzeitlich noch ergänzt, dass erst ein Vorstandsbeschluss erfolgen und im
Anschluss ein Antrag beim Erzbistum Köln gestellt werden muss, um den Bedarf an
einer weiteren Kath. Kitagruppe darzulegen. Mit einer kurzfristigen Entscheidung
ist nicht zu rechnen.
Sofern die oben genannten Forderungen
finanziert würden, wäre zudem ein Präzedenzfall geschaffen, der Folgeeffekte
für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen der anderen Träger erwarten
lässt.
3.4.
Planung und ggf. Neubau am Standort Grundschulverbund
„Beethovenstraße“ für bis zu 4 Gruppen (12 Plätze U3/68 Plätze Ü3), in
Kombination mit einem Angebot der Offenen Ganztagsschule bis spätestens zum 01.01.2021 zum Betrieb in städtischer Trägerschaft. Vorrangig
wird aber die Unterbringung des Offenen Ganztages in den vorhandenen Räumen
geprüft.
Die genannte Maßnahme soll im Kontext Kindergartenbedarfs- und
Schulentwicklungsplanung weiter verfolgt werden. Das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung
wird im Sommer 2018 erwartet.
Die Inanspruchnahme von Bundesmitteln ist
nur möglich, sofern die Maßnahme bis zum 30.06.2021 realisiert werden kann und
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Rückflüsse zur Verfügung stehen (Neubau
inkl. Ausstattung: 27.000 € pro Platz).
4.
Gesetz zur Rettung der
Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW
Neben der Zulage zu den Kindpauschalen, die es seit dem 01.08.2016 gibt und rein aus Landesmitteln finanziert werden und der befristeten gesetzlichen Steigerung der Kindpauschalen um 3% für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2019 unter städt. Beteiligung an der Finanzierung, wird nun aller Voraussicht nach ein „Rettungsprogramm“ Kindertageseinrichtungen für den Erhalt der Trägervielfalt beschlossen. Für die Übergangsfinanzierung (d.h. bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, erwartet im Sommer 2019) wird zur Abwendung der Schließung von Einrichtungen das Land im Nachtragshaushalt 2017 insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Bis zur Umsetzung einer neuen Finanzierungsstruktur beabsichtig das Land, alle Träger von Kindertageseinrichtungen noch in 2017 mit pauschalierten Einmalbeträgen mit überjähriger Verwendungsmöglichkeit in den Kindergartenjahren 2017/2018 als auch 2018/2019 zu unterstützen. Hierzu wird ein einmaliger landesseitiger Zuschuss zu den Kindpauschalen festgeschrieben. Die Verteilung der Landesmittel ergibt sich aus der Anzahl der Kindpauschalen in den jeweiligen Gruppenformen, die das Jugendamt in seiner verbindlichen Mitteilung zum 15. März 2017 angemeldet hat. Der Zuschuss muss nicht durch einen weiteren Finanzierungsanteil des Jugendamtes oder des Trägers ergänzt werden. Um den Trägern eine Nutzung der Mittel auch im Kindergartenjahr 2018/2019 zu ermöglichen, wird die Regelung zu den Höchstgrenzen für die Rücklagenbildung zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 einmalig ausgesetzt.
Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist die Weitergabe an die freien Träger. Eine direkte Refinanzierung von städtischen (freiwilligen oder gesetzlichen) Zuschüssen ist nicht möglich.
Für die Stadt Hilden ergeben sich für die Haushaltsjahre 2017 - 2019 aller Voraussicht nach die folgenden Beträge:
Kitas in städtischer Trägerschaft - Einnahme:
2017: 76.900 €
2018: 184.500 €
2019: 107.600 €
Summe: 369.000 €
Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel zur Deckung aller Aufwendungen im Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 zu nutzen.
Kitas freier Träger Einnahme = Ausgabe:
2017: 201.600 €
2018: 483.800 €
2019: 282.200 €
Summe: 967.600 €
Gesamtsumme: rd. 1,337 Mio €
Die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen freier Träger entsprechen dem Aufwand.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen - teilweise noch nicht abzusehen!
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 und |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261700120 |
Bauwagen für
Kindertageseinrichtungen |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
I261700120 |
096002 |
Bauwagen für Kindertageseinrichtungen |
57.500,
€ |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
I261700120 |
096002 |
Bauwagen für Kindertageseinrichtungen |
94.500,- € |
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2017 |
I510000035 |
|
Kita Einrichtung |
14.000,- € |
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2018 |
I261700120 und I510000035 |
Landesmittel für die Maßnahmen 2.1, 2.2 und 3.1 |
Bauwagen für Kindertageseinrichtungen und Kita - Einrichtung |
100.000,- € 14.000,-
€ |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Hinweis: Die benötigten Mittel würden
überplanmäßig bei der I261700120 / I510000035 bereitgestellt, bzw. sind für 2018 im
Entwurf enthalten. Deckung I261700119. Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: Noch nicht zu übersehen
Gesehen, gez. Danscheidt