Betreff
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplanung 2017ff. - Maßnahmen zur Anpassung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht
Vorlage
WP 14-20 SV 51/170
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand von Maßnahmen zur Anpassung des Betreuungsangebotes für Kinder im Altern von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Inhaltsübersicht:

 

1.         Ausgangslage

2.         Bereits beschlossene Maßnahmen - Sachstand

3.         Mögliche weitere Maßnahmen zur Anpassung der Betreuungsangebote in Rangfolge

            Inkl. Sachstand

4.         Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW

 

 

Die Entwicklung der Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung hat für viele Kommunen in NRW - so auch in Hilden - für die Erkenntnis gesorgt, dass mindestens für einen mittelfristigen Zeitraum von einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Kindertagesplätzen  auszugehen ist. Das wurde noch vor kurzem von allen statistischen Instanzen deutlich anders bewertet und sogar von einer Reduktion der Kinderzahlen ausgegangen. (Stichwort: Demografischer Wandel). Die Vorsorgeszenarien der Kitabedarfsplanungen müssen vor diesem Hintergrund überarbeitet und der neuen Situation angepasst werden. Das erfolgt in der routinemäßigen Kindergartenbedarfsplanung im Februar 2018, die dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.  Vor dem Hintergrund der Entwicklung möchte die Verwaltung allerdings schon in dieser Sitzung einen Ausblick sowohl auf konkrete Potentiale, wie auch auf weitere mögliche Lösungsansätze geben.

 

1.         Ausgangslage

 

Die mittelfristige Prognose (WP 14 -20 SV 51/143) ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ergab, dass für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht auch unter Einbezug des Neubaus Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch Anhebung der Gruppenstärken (um 2 Kinder pro Gruppe) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im laufenden Kindergartenjahr wird eine Versorgungsquote von rd. 99 %, im Kindergartenjahr 2018/2019 von rd. 96%, erwartet.

Damit die Überbelegungen mindestens um 50% reduziert und die gemäß der Prognose im Kitajahr 2018/2019 fehlende 65 Plätze zur Verfügung stehen, müssen rd. 125 Plätze neu geschaffen werden.

 

Per Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland(LVR) Nr. 42-9/2017 ist die Stadt Hilden darüber informiert worden, dass ein neues Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ zur Verfügung steht, das den Ausbau an Plätzen für U3-, Ü3- und U6- Kinder fördert. Die Stadt Hilden kann grundsätzlich über ein Budget in Höhe von rd. 695.000 € verfügen. Neu ist, dass auch Erhaltungsmaßnahmen mit einem Maximalbetrag in Höhe von rd. 173.000 € (im Gesamtbudget enthalten) gefördert werden können. Förderfähig im Wege einer 90%igen Anteilsfinanzierung sind alle Maßnahmen, die grundsätzlich bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sind. Die Erfahrung aus vergangenen Investitionsprogrammen hat jedoch gezeigt, dass bei Bauverzögerungen auf Antrag eine Verlängerung des Durchführungs- und Bewilligungszeitraumes möglich war. Das Budget ist gesichert bis zum 10.01.2018, danach werden die Restmittel nach Eingangsdatum beim Landesjugendamt bewilligt. Da Rückflüsse zu erwarten sind, können zur Ausfinanzierung der Maßnahmen auch Anträge gestellt werden, die über das o.g. Budget der Stadt Hilden hinausgehen. Vorsorglich werden alle Maßnahmen (siehe Punkte 2.1 bis 3.4.) dem Landesjugendamt gemeldet. Nachfolgend wird jeweils die maximal mögliche Bundesbeteiligung benannt. Da es eventuell nicht möglich ist, alle Maßnahmen unter Einbezug von diesen Drittmitteln zu finanzieren, schlägt die Verwaltung eine Rangfolge vor. Die Rangfolge beinhaltet vorrangig eine Umsetzungsprognose. Wirtschaftliche Aspekte sind selbstverständlich eingeflossen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen enthalten ebenfalls den Hinweis über eine mögliche Teilfinanzierung durch Bundesmittel.

 

Die Anpassung der Betreuungsangebote ist dringend geboten. Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 12.07.2017 bereits kurzfristig wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen beschlossen.

 

 

2.         Bereits beschlossene Maßnahmen

 

2.1.      Die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der inklusiven Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht.

 

Zur Realisierung der Maßnahme wurden mit SV 51/156 bereits 27.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Ein zunächst geplanter Umbau der Sanitäranlagen zur Nutzung durch Kleinkinder hätte unverhältnismäßig hohe Kosten ausgelöst. Aus diesem Grund ist es nun notwendig, den Bauwagen mit einem WC zu beschaffen. Die Herstellung der Wasser- und Abwasseranschlussleitung löst Kosten in Höhe von 10.000 € aus, die über das Produkt 011303 / I261700119 gedeckt sind. Die Ausschreibung des Bauwagens erfolgt in Kürze.

 

Bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau Ü3 oder U6 könnten von den Gesamtkosten in Höhe von 51.000 € (inklusive der Ausstattung 14.000 €) maximal rd. 46.000 € refinanziert werden. Es ist geplant, kurzfristig einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen beim LVR zu stellen.

 

Platzbedarf:                                                                                      125 Plätze

Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme:                                105 Plätze

 

 

2.2.      Die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht

 

Aktueller Sachstand:

Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor.

Bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau Ü3 oder U6 könnten von den Gesamtkosten in Höhe von rd. 40.000 € (inklusive der Ausstattung 14.000 €) rd. 37.000 € refinanziert werden.

Die Ausschreibung des Bauwagens erfolgt in Kürze.

 

Es ist geplant, kurzfristig einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen beim LVR zu stellen.

 

Platzbedarf:                                                                                      105 Plätze

Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme:                                  90 Plätze

 

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung von weiteren Maßnahmen zu prüfen. Hier insbesondere weitere Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des Betreuungsangebotes für diese Altersgruppe vorzunehmen und dem Ausschuss vorzulegen. Über die Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zu entscheiden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmittel soll hierbei einfließen.

 


3.         Sachstand mögliche weitere Maßnahmen zur Anpassung der Betreuungsangebote in

Rangfolge

 

 

3.1.      Eröffnung einer Wander- und Erlebnisgruppe am Standort Kita AWO „Kolpingstraße“, Kolpingstr. 12, zum 01.08.2018 (15 Plätze Ü3).

 

Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und 10.000 € für die Anschluss- und Erschließungskosten (ohne Wasseranschluss, da sehr kostenaufwendig) müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Vorschlag: Produkt 011303 „Investitionen“, I261700119 Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“. Zusätzlich erhält der Träger einen Zuschuss für die Ausstattung der Plätze in Höhe von maximal 14.000 €.

 

Die Stadt gewährt dem Träger ab Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerkennungsfähigen Betriebskosten von rd. 77.000 € pro Jahr davon rd. 55% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.

Absatz

Von den Gesamtkosten in Höhe von 41.000 € könnten bei Inanspruchnahme von Bundesmitteln Ausbau Ü3 oder U6 rd. 37.000 € refinanziert werden.

 

Platzbedarf:                                                                                                  90 Plätze

Restbedarf nach Umsetzung der Maßnahme:                                            75 Plätze

 

Diese Maßnahme stellt eine kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Lösung dar. Zudem wäre diese Lösung ein Gewinn für die Altersstruktur dieser Kita sowie eine zeitgemäße Erweiterung der pädagogischen Konzeption. Es ist geplant, einen Beschluss dieser Maßnahme über den Jugendhilfeausschuss im Februar 2018 herbeizuführen, da derzeit noch weitere Trägerabsprachen notwendig sind.

 

 

 

Die nachfolgend genannten Maßnahmen lösen, zusätzlich zur Ausstattung, Investitionen für Neu- oder Umbau aus. Sie sind fakultativ. Sie zeigen Potential für weitere 142 Plätze Ü3 und 12 Plätze U3 auf. Sie befinden sich jedoch planungstechnisch in einer so frühen Phase, dass sie weder haushalttechnisch geplant werden können, noch eine definitive Realisierungsoption besteht.  Auf eine Konkretisierung der Planungen zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird hingearbeitet.

 

3.2       Planung und Qualifizierung eines Gebäudes im Stadtgebiet Nord/West zu einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung (6 Plätze U3/54 Plätze Ü3) durch einen Investor zum Betrieb in freier Trägerschaft spätestens zum 01.01.2019. Aktuell laufen Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit.

 

Ein laufender zusätzlicher Mietzuschuss für den Träger ist sehr wahrscheinlich, der sich letztlich an der Investitionssumme orientieren wird.

Bei Umsetzung der Maßnahme besteht grundsätzlich die Möglichkeit Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm in Anspruch zu nehmen (Umbau: 11.700 € pro Platz/ Ausstattung: 3.150 € pro Platz; Zweckbindung 20 Jahre). Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, wirkt sich die Inanspruchnahme von Bundesmitteln auf die nach KiBiz förderfähige Jahreskaltmiete aus.

 


3.3.      Qualifizierung und Erweiterung der kath. Kita „St. Elisabeth“, Heerstraße 63, um eine Gruppe (20 Kinder Ü3) bis spätestens zum 01.01.2019.

 

Platzbedarf:                                                                                      75 Plätze

Restbedarf:                                                                                       55 Plätze

 

Die Kosten für den Umbau und Ausstattung können derzeit noch nicht benannt werden

 

Bei Umsetzung der Maßnahme besteht grundsätzlich die Möglichkeit Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm in Anspruch zu nehmen (Umbau: 11.700 € pro Platz/ Ausstattung: 3.150 € pro Platz). Die größte Hürde wird hier die vertragliche Übereinkunft mit der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus und dem Erzbistum Köln sein. Ein vom Erzbistum Köln allgemein vorgeschriebener Vertragsentwurf liegt der Verwaltung bereits vor. Zum jetzigen Sachstand wird aller Voraussicht nach eine Sonderfinanzierung der Umbau-, Ausstattungs- und aller Betriebskosten (inkl. Erhaltungsaufwand für das Gebäude - im Unterschied zu den „anerkennungsfähigen“ Betriebskosten), erwartet. Das würde bedeuten, dass aus städtischen Mitteln, neben den nach KiBiz anerkennungsfähigen 100% Betriebskosten, auch alle weiteren Kosten finanziert werden müssten.

Die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus hat zwischenzeitlich noch ergänzt, dass erst ein Vorstandsbeschluss erfolgen und im Anschluss ein Antrag beim Erzbistum Köln gestellt werden muss, um den Bedarf an einer weiteren Kath. Kitagruppe darzulegen. Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist nicht zu rechnen.

 

Sofern die oben genannten Forderungen finanziert würden, wäre zudem ein Präzedenzfall geschaffen, der Folgeeffekte für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen der anderen Träger erwarten lässt.

 

3.4.      Planung und ggf. Neubau am Standort Grundschulverbund „Beethovenstraße“ für bis zu 4 Gruppen (12 Plätze U3/68 Plätze Ü3), in Kombination mit einem Angebot der Offenen Ganztagsschule bis spätestens zum 01.01.2021 zum Betrieb in städtischer Trägerschaft. Vorrangig wird aber die Unterbringung des Offenen Ganztages in den vorhandenen Räumen geprüft.

 

Die genannte Maßnahme soll im Kontext  Kindergartenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung weiter verfolgt werden. Das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung wird im Sommer 2018 erwartet.

 

Die Inanspruchnahme von Bundesmitteln ist nur möglich, sofern die Maßnahme bis zum 30.06.2021 realisiert werden kann und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Rückflüsse zur Verfügung stehen (Neubau inkl. Ausstattung: 27.000 € pro Platz).

 

 

 

4.         Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW

 

Neben der Zulage zu den Kindpauschalen, die es seit dem 01.08.2016 gibt und rein aus Landesmitteln finanziert werden und der befristeten gesetzlichen Steigerung der Kindpauschalen um 3% für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2019 unter städt. Beteiligung an der Finanzierung, wird nun aller Voraussicht nach ein „Rettungsprogramm“ Kindertageseinrichtungen für den Erhalt der Trägervielfalt beschlossen. Für die Übergangsfinanzierung (d.h. bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, erwartet im Sommer 2019) wird zur Abwendung der Schließung von Einrichtungen das Land im Nachtragshaushalt 2017 insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Bis zur Umsetzung einer neuen Finanzierungsstruktur beabsichtig das Land, alle Träger von Kindertageseinrichtungen noch in 2017 mit pauschalierten Einmalbeträgen mit überjähriger Verwendungsmöglichkeit in den Kindergartenjahren 2017/2018 als auch 2018/2019 zu unterstützen. Hierzu wird ein einmaliger landesseitiger Zuschuss zu den Kindpauschalen festgeschrieben. Die Verteilung der Landesmittel ergibt sich aus der Anzahl der Kindpauschalen in den jeweiligen Gruppenformen, die das Jugendamt in seiner verbindlichen Mitteilung zum 15. März 2017 angemeldet hat. Der Zuschuss muss nicht durch einen weiteren Finanzierungsanteil des Jugendamtes oder des Trägers ergänzt werden. Um den Trägern eine Nutzung der Mittel auch im Kindergartenjahr 2018/2019 zu ermöglichen, wird die Regelung zu den Höchstgrenzen für die Rücklagenbildung zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 einmalig ausgesetzt.

Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist die Weitergabe an die freien Träger. Eine direkte Refinanzierung von städtischen (freiwilligen oder gesetzlichen) Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Für die Stadt Hilden ergeben sich für die Haushaltsjahre 2017 - 2019 aller Voraussicht nach die folgenden Beträge:

 

Kitas in städtischer Trägerschaft - Einnahme:

2017:                                                                           76.900 €

2018:                                                                         184.500 €

2019:                                                                         107.600 €

                                                           Summe:          369.000 €

 

Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel zur Deckung aller Aufwendungen im Zeitraum 01.08.2017 – 31.07.2019 zu nutzen.

 

Kitas freier Träger Einnahme = Ausgabe:

2017:                                                                         201.600 €

2018:                                                                         483.800 €

2019:                                                                         282.200 €

                                                           Summe:          967.600 €

 

Gesamtsumme:                                                rd. 1,337 Mio €

 

Die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen freier Träger entsprechen dem Aufwand.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen   - teilweise noch nicht abzusehen!

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101 und

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261700120

 

Bauwagen für Kindertageseinrichtungen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

I261700120

096002

 

Bauwagen für Kindertageseinrichtungen

57.500,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

I261700120

096002

 

Bauwagen für Kindertageseinrichtungen

94.500,- €

2017

I510000035

 

Kita Einrichtung

14.000,- €

2018

 

I261700120 und

I510000035

Landesmittel für die Maßnahmen 2.1, 2.2 und 3.1

Bauwagen für Kindertageseinrichtungen und

Kita - Einrichtung

 

100.000,- € 14.000,- €

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Hinweis: Die benötigten Mittel würden überplanmäßig bei der I261700120 / I510000035  bereitgestellt, bzw. sind für 2018 im Entwurf enthalten. Deckung I261700119.

Gesehen Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen:             Noch nicht zu übersehen

 

Gesehen, gez. Danscheidt