Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und
Sport und im Haupt- und Finanzausschuss zum 01.08.2018 in den Grundschulen der
Stadt Hilden die Bildungs- und Betreuungsangebote der aktuellen Nachfrage
anzupassen und zunächst für 2 Jahre folgende neue Gruppen einzurichten:
OGS-Gruppen: 0,5
voraussichtlicher Standort: Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch-Schule
VGS-Plus-Gruppen 2
voraussichtliche Standorte:
Astrid Lindgren Schule und Verbundschule Kalstert/Walderstrasse oder
Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls.
Erläuterungen und Begründungen:
Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2018/19 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und
OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schulträger dar. Bereits seit nunmehr 14 Jahren bilden die
Angebote der Offenen Ganztagsschule in Hilden einen wichtigen Bildungsbaustein
der kommunalen Schullandschaft. Die hohe Nachfrage belegt den Qualitätsgrad,
der das OGS Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell
gemacht hat und durch eine aktuelle, eigene
Elternbefragung im Sommer 2017 (Anlage 1) noch einmal ausdrücklich bestätigt
wurde. Über 90% der befragten Eltern waren mit der Qualität zufrieden und würden
das Angebot empfehlen. Dies ist eine weitere Bestätigung für die Arbeit der Verwaltung,
wie durch das im Jahr 2014
verabschiedete Konzept OGS 2020, ein
nachhaltiger Qualitätsentwicklungsprozess auf den Weg gebracht wurde.
Die Schulverwaltung hatte bereits im
vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen des Verteilungsprozesses von Hildener
Schülerinnen und Schülern aufgezeigt. Diese gelten auch noch im diesjährigen
Verfahren und stellen die zentralen Regulationsgrößen dar.
Wie
ebenfalls in der SV WP-14-20 51/128 angekündigt,
hatte die Schulverwaltung im vergangenen Jahr die Überprüfung dieser
Regulationsgrößen auf die Agenda gesetzt. Zielführend dafür war der Auftrag aus
Politik und Verwaltungsvorstand, den steigenden Bedarfen an Bildung und Betreuung
im schulischen Umfeld passgenau gerecht zu werden und gleichzeitig
Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Das gilt gleichermaßen für den
Gebäudebestand der Schulen, wie für die OGS-Versorgung. Die Fragen der
allgemeinen Schulentwicklung und der Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten
in der Ganztagsbetreuung sind ohnehin im Ergebnis nicht voneinander zu trennen
und bedürfen eines integrierten Ansatzes der Schulentwicklungsplanung.
Ziel der Verwaltung war es daher, schon für das diesjährige Anmeldeverfahren
ein angepasstes Verfahren einer Steuerung von Schülerströmen zu entwickeln.
Dieses Verfahren sollte pädagogische und wirtschaftliche Standards miteinander
verbinden. Wie bekannt, konnte der
Schulentwicklungsprozess Grundschulen jedoch nicht im gesteckten Zeitrahmen
abgeschlossen werden. Die Verwaltung wurde vom Fachausschuss mit der Überarbeitung des Prozesses
beauftragt. Dieses erfolgt aktuell im Rahmen einer von Ausschuss definierten
Arbeitsgruppe unter Moderation eines externen Schulentwicklungsplaners (Herr Dr.
Meyer von der Firma Gebit aus Münster).
Ziel
ist es nunmehr, eine neue und abgestimmte Schulentwicklungsplanung im Juni 2018 dem Rat der Stadt Hilden zur
Entscheidung vorzulegen. Insofern müssen Schulen und Schulträger für das
diesjährige Anmeldungsverfahren für das Schuljahr 2018/19 vorerst weiterhin von
den derzeit gültigen Planungsvoraussetzungen der vergangenen Jahre ausgehen.
Dreh- und Angelpunkt der perspektivischen Überlegungen
für den Ganztagsbetrieb war die Schaffung eines neuen Angebotes mit dem
Arbeitstitel VGS-Plus. Dieses ist
grob skizziert zwischen dem bisherigen OGS und VGS-Angebot angesiedelt. Der entscheidende
Unterschied zur VGS liegt in einer etwas längeren Betreuungsdauer und der
Möglichkeit des Mittagessens. Allerdings ist es im Vergleich zur OGS weit
überwiegend ein Betreuungsangebot.
Ebenfalls nach den Ergebnissen der Elternbefragung
(Anlage 1) gibt es eine Zielgruppe von ca. 10 % der Hildener Eltern, für die
ein solches Angebot in Frage käme. Das differiert jedoch von Standort zu
Standort. Klassen mit einem rhythmisierten Ganztag kommen dafür generell nicht
in Frage. Natürlich ist ein solches
Angebot auch kostengünstiger für die Stadt Hilden, da geringere Personal- uns
Sachstandards angesetzt werden können. Die Ergebnisse der Elternbefragungen
lassen aber auch erkennen, dass die Anzahl der „Upgrader“ von VGS nach VGSplus
sich ungefähr die Waage hält mit der Anzahl der „Downgrader“ von OGS nach VGS
plus. Das würde die Kostensenkung relativieren.
Dennoch erscheint das Projekt VGS plus
interessant, da es neben dem Kostenaspekt auch die Bedarfslage eines Teils der
Elternschaft aufnimmt. Eine Dreiteilung des Angebotes würde korrespondieren mit
dem für die Eltern bekannten Kitaverfahren mit 25, 35 und 45 Stundenplätzen. Deshalb entwickelte
die Verwaltung ein Eckpunktepapier (Anlage 2), welches ein Handlungskonzept VGS
plus für die kommenden 2 Jahre definiert:
- Nutzung des bestehenden Qualitätszirkels
OGS zur Entwicklung eines Profils „VGS-Plus“.
- Einführung einer Pilotgruppe VGS-Plus in
der Grundschule am Elbsee ab Schuljahr 2017/18. (ist in Abstimmung mit der
Schule erfolgt, 12 Kinder werden teilnehmen).
- Auswertung der dort gesammelten
Erfahrungen.
- Auswertung der durchgeführten
Elternbefragung.
- Einrichtung von insgesamt weiteren VGS-Plus-Gruppen zum Schuljahr
2018/19 an unterschiedlichen Schulen, zur „Pufferung“ von Bedarfen und
Kostenbegrenzung. Die Notwendigkeit wird aus der kommenden Anmeldephase im
Oktober 2017 abgeleitet.
- Einbindung des Entscheidungsprozesses in
die Schulentwicklungsplanung.
- Satzungsänderung
- Beschluss des in die
Schulentwicklungsplanung integrierten Konzeptes VGS-Plus => nach Plan
Juni 2018, Umsetzung zum Schuljahr 2019/20
Dieses
Handlungskonzept skizziert ein zweijähriges Pilotprojekt, das die Machbarkeit
und Umsetzbarkeit der Idee VGS plus erkunden will. Über das Ergebnis werden
Fachausschuss und Rat informiert und entscheiden über das weitere Vorgehen. Die
in dieser Vorlage eingebrachten Beschlüsse zur Bereitstellung von Personal und
Sachkosten für weitere Gruppen sind insofern auf 2 Jahre befristet, um
Spielräume für perspektivische Entscheidung zu behalten.
Zur
Verdeutlichung der Bedarfe zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre:
Name der Grundschule |
Entwicklung der OGS- Gruppen in den
letzten 5 Jahren |
||||
Schuljahr 2013/14 |
Schuljahr 2014/15 |
Schuljahr 2015/16 |
Schuljahr 2016/17 |
Schuljahr 2017/18 |
|
Adolf-Reichwein-Schule |
2 |
3 |
2,5 |
2 |
7 |
Adolf-Kolping-Schule
|
3 |
3 |
3 |
4 |
Jetzt Verbund Beethovenstr. |
Astrid-Lindgren-Schule
|
3 |
3 |
4 |
5 |
5 |
Schule
am Elbsee |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
Verbundsch.
Kalstert |
6 |
6 |
7 |
7 |
7 |
Verbundsch.
Schulstr. |
5 |
5 |
5,5 |
5,5 |
5,5 |
Wilhelm-Busch-Schule |
6 |
7 |
7 |
8 |
8,5 |
Wilhelm-Hüls-Schule |
7 |
8 |
8 |
8 |
8,5 |
Summe der Gruppen |
36 |
39 |
41 |
43,5 |
45,5 |
OGS-Plätze
Orientierungswert
25 |
900 |
975 |
1.025 |
1.088 |
1125 |
Grundschüler
gesamt |
1.791 |
1.770 |
1.753 |
1.776 |
1.777 |
Versorgungsquote
in
%für OGS |
51 |
56 |
58,5 |
61,5 |
63,5 |
VGS-Plätze |
440 |
440
|
440 |
440 |
370 |
VGS
plus - Plätze |
- |
- |
- |
- |
17 |
Betreuungsplätze
insgesamt |
1.340 |
1.415 |
1.465 |
1.528 |
1577 |
Versorgungsquote
Betreuungsplätze in Grundschulen in % |
75 |
80 |
84 |
87 |
89 |
Nach den Schulanmeldungen für das Schuljahr
2018/2019 im Oktober 2017 standen bei Vorlagenerstellung noch nicht die abschließenden Zahlen über
Schulneulinge und Betreuungswünsche an den jeweiligen Standtorten zur
Verfügung.
Die in der Folge dargestellte Analyse und Bedarfsplanung steht insofern
unter dem Vorbehalt der von den Schulleitungen gemeldeten Zahlen, die nach den
Herbstferien 2017 feststehen dürften. Erfahrungsgemäß verändern sich die
Anmeldezahlen nicht mehr in planungsrelevanter Größenordnung. Ggf. wird im
Ausschuss noch berichtet, so dass die Gesamtplanung Bestand haben wird, die
Standorte aber noch wechseln könnten.
Mit der unten aufgeführten Tabelle liegt
der Verwaltung eine Grundlage für die Beurteilung der OGS-Bedarfe in den
Grundschulen für das nächste Schuljahr vor. Es sei explizit einmal darauf hingewiesen, dass dieses Zahlenwerk zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage (27.10.17) noch vorläufig ist.
Grundsätzlich existiert für das OGS-System
eine Sollgröße von 25 Plätzen. Wie im OGS-Konzept 2020 beschlossen, besteht
ein Belegungslimit von 29 Kindern pro Gruppe. Ab einer Anzahl
von 30 Kindern wird laut Konzept ein
zusätzlicher Personalbedarf bzw. Gruppenbedarf ausgelöst.
Insgesamt wird deutlich, dass 5 der 8
Hildener Grundschulen knapp unter oder sogar über der Belegungsgrenze liegen.
Das macht die Situation in diesen Systemen in hohem Maße pädagogisch anspruchsvoll.
In Systemen über 30 ist eine Handlungsnotwendigkeit gegeben. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass mittelfristig auch wieder eine Annäherung an die
Sollgröße von 25 Kindern erfolgen sollte. Nur das lässt eine Umsetzung des
Bildungsauftrages dauerhaft zu. Das Konzept VGS-Plus könnte hier eine
Entlastungsfunktion bieten.
Aus den vorliegenden Zahlen (> 30) ergibt sich ein akuter
Handlungsbedarf an 2 Standorten:
1. Die
Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch
bleibt im Bestand so gut wie stabil
Die vorliegenden Zahlen weisen einen Bedarf
von 10,84 Gruppen aus. Bei aktuell 8,5 Gruppen stehen nominell 213 Plätze zur Verfügung. Der Bedarf liegt zum
01.08.18 bei 271 Plätzen, es fehlen 58 Plätze. Vor dem Hintergrund der noch
nicht komplett verteilten Kinder aus der Anmeldephase 2018/19 besteht an dieser
Schule allerdings die Möglichkeit, dass der Bedarf kurzfristig noch ansteigt.
Im Laufe des Schuljahres sind ggfls. weitere Kinder aufzunehmen, da sich erst
später Förderbedarfe ergeben und eine Ummeldung zur Schule des gemeinsamen
Lernens notwendig wird.
Mit der Einrichtung einer zusätzlichen halben
Gruppe würden dort künftig 9 OGS-Gruppen
und somit nominell 225 Plätze
angeboten. Bei aktuell erkennbaren 271
Teilnehmern ergibt sich eine durchschnittliche Gruppenstärke von 30
Kindern. Vor dem Hintergrund des Kostendrucks
ist diese Maßnahme ausreichend und vertretbar und mit der Schulleitung abgestimmt.
Bei einem unterjährigen, weiteren
signifikanten Anstieg der durchschnittlichen Kinderzahl in den Gruppen, müsste
mit dem Konzeptinstrument des Personalaufschlages gegengesteuert werden.
2. Die Katholische
Gemeinschaftsgrundschule Astrid-Lindgren erhöht ihren Bestand
Die künftigen Aufnahmen verursachen
rechnerisch einen Bedarf von 6,36
Gruppen. Mit aktuell 5 Gruppen stehen aktuell 125 Plätze zur Verfügung. Der
Bedarf liegt zum 01.08.18 bei 159 Plätzen, es
fehlen 34 Plätze.
Mit der Einrichtung einer VGS-Plus-Gruppe
würden dort zukünftig 5 OGS-Gruppen, 5 VGS-Gruppen und 1 VGS-Plus-Gruppe
angeboten. Es könnte demnach für 20 Kinder VGS-Plus angeboten werden. Weitere
14 Kinder könnten in die bestehenden 5 Gruppen einmünden. Die 5 OGS-Gruppen
wären bei 139 Kindern, durchschnittlich
mit 28 Kindern je Gruppe, belegt.
Vor dem Hintergrund des Kostendrucks ist auch
diese Maßnahme ausreichend und vertretbar. Im Übrigen könnten an dieser Schule
auch Kinder aus dem Einzugsbereich der Verbundschule Schulstraße einen
OGS-Platz erhalten. Ein zusätzlicher Bedarf am Standort Schulstraße würde
entfallen.
3. Eine weitere VGS-Plus Gruppe sollte nach Ansicht der Verwaltung an einem
dritten Standort eingerichtet werden.
In der Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls
weisen die Durchschnittswerte Gruppenstärken von knapp unter 30 aus. Unter dem
Vorbehalt der Vorläufigkeit des Zahlenwerkes könnten sich auch noch hier Verschiebungen
> 30 ergeben, die Handeln notwendig machen.
Im Verbundschulsystem Kalstert/Walderstrasse gibt es im Ergebnis der
Elternbefragung einen hohen Bedarf an VGS-Plus Plätzen. Daher würde sich die
Verwaltung mit der Entscheidung wo die zweite VGS-Plus Gruppe eingerichtet
werden soll, an den zeitnahen
Entwicklungen orientieren. Die grundsätzliche Entscheidung zur Einrichtung der
Gruppe müsste allerdings bereits jetzt
getroffen werden, um handlungsfähig zu bleiben. Die Installation von zwei weiteren
VGS-Plus Gruppen im Schuljahr 2018/2019 auf insgesamt drei VGS-Plus Gruppen (1
VGS-Plus Gruppe im Schuljahr 2017/2018) wäre zielführend, um in der Pilotphase
Erfahrungen mit dem neuen System zu
sammeln.
Finanzielle Aspekte:
Zur Verdeutlichung an dieser Stelle noch einmal die Gegenüberstellung
der jährlichen Zuschussbedarfe je Betreuungsform:
|
Unter Beachtung der üblichen Verfahrensweise aus den vergangenen Jahren
wäre im August 2018 mit der Einrichtung von 2 OGS-Gruppen zu rechnen gewesen
(WBS und ALS). Dies hätte eine Jahreszuschussbedarf von
2 x 26.000 € = 52.000 €
Eigenanteil für die Stadt ausgelöst.
Die hier vorgeschlagene Lösung ist deutlich günstiger.
Eigenanteil
Stadt
OGS: 0,5 x 26.000 € = 13.000
€
VGS-Plus: 2,0 x 12.000 € = 24.000
€
Aufwand pro Jahr = 37.000 €
Die Ersparnis liegt im kommenden Haushaltsjahr bei 15.000 €, also rund
30 %. Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten konzeptionellen
Rahmenbedingungen erscheint das Gesamtangebot als Bedarfsgerecht (siehe Elternbefragung)
und qualitativ ausgewogen.
Fazit
Bei der hier dargestellten Sitzungsvorlage ist
stets zu berücksichtigen, dass die hier zu treffenden Entscheidungen erst
Auswirkungen auf die Situation zum Schuljahr 2018/19 heben werden.
Auf der Basis der beschriebenen Situation sollten nun eine weitere halbe OGS-Gruppe,
sowie zwei zusätzliche VGS-Plus-Gruppen eingerichtet werden. Dies verdeutlicht
die Absicht der Verwaltung, sich den erkannten Bedarfen von Eltern und Kindern
anzunähern und gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Dies erfolgt
wie oben bereits ausgeführt im Rahmen einer 2 jährigen Pilotphase, die begleitet und evaluiert wird. Nach
Abschluss werden die Erkenntnisse dem Ausschuss zur weiteren Entscheidung
vorgelegt.
Wie in den Vorjahren ist es erforderlich, im Vorgriff auf den
Haushaltsplan 2018, schon jetzt die Einrichtung der 0,5 zusätzlichen OGS
Gruppe und von 2 VGS-Plus Gruppen und die Bereitstellung der erforderlichen
Mittel zu beschließen. Ansonsten könnten frühestens im April/Mai 2018
entsprechende Platzzusagen an die Eltern erfolgen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung ist mit der Vertreterin der
Hildener Grundschulleitungen abgestimmt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen 0,5 OGS-Gruppen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
|||
|
|||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2018 |
0301010040 |
414130 |
Landesmittel |
5.120 |
|||
2018 |
0301010040 |
433110 |
Elternbeiträge |
7.200 |
|||
2018 |
0301010040 |
433120 |
Essensbeiträge |
4.000 |
|||
|
|
|
Personalkosten p. a. |
32.300 |
|||
2018 |
0301010040 |
527910 |
Materialpauschale |
500 |
|||
2018 |
0301010040 |
527950 |
Essen |
4.515 |
|||
2018 |
0301010040 |
081201 |
Ausstattung |
2.500 |
|||
|
|
|
|
|
|||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2018 |
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Ansätze sind im Entwurf 2018
enthalten! Gesehen Klausgrete |
|||||||
Finanzielle Auswirkungen 2 VGS-Plus-Gruppen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0301010050 |
414130 |
Landesmittelanteil |
3.550 |
||
2018 |
0301010050 |
433110 |
Elternbeiträge |
7.000 |
||
2018 |
0301010050 |
433120 |
Essensbeiträge |
13.440 |
||
|
|
|
Personalkosten p. a. |
42.000 |
||
2018 |
0301010050 |
527910 |
Materialpauschale |
2.000 |
||
2018 |
0301010050 |
527950 |
Essen, Frischkost |
15.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Ansätze sind im Entwurf 2018
enthalten! Gesehen Klausgrete |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
|
|
Planstelle(n): I.
Personelle Auswirkungen für 0,5 Gruppen OGS 25,18
Std. Erzieher
5,25
Std. Küchenkraft II.
Personelle
Auswirkungen für 2 Gruppen VGS-Plus 30,00 Std.
Erzieher 21,00 Std.
Küchenkraft |
|||
Vermerk Personaldezernent Der Personalbedarf wird
zunächst befristet für zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Gez. Danscheidt |
|||
|