Betreff
Bedarfsgerechter Ausbau der OGS/VGS-Plus, Einrichtung von zwei neuen Gruppen VGS-Plus und einer halben OGS-Gruppe zum Schuljahr 2018/2019
Vorlage
WP 14-20 SV 51/167
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt,  nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss zum 01.08.2018 in den Grundschulen der Stadt Hilden die Bildungs- und Betreuungsangebote der aktuellen Nachfrage anzupassen und zunächst für 2 Jahre folgende neue Gruppen einzurichten:

 

OGS-Gruppen:          0,5

voraussichtlicher Standort:    Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch-Schule

 

VGS-Plus-Gruppen    2         

voraussichtliche  Standorte:  Astrid Lindgren Schule und Verbundschule Kalstert/Walderstrasse oder Gemeinschaftsgrundschule  Wilhelm-Hüls.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schulträger dar.  Bereits seit nunmehr 14 Jahren bilden die Angebote der Offenen Ganztagsschule in Hilden einen wichtigen Bildungsbaustein der kommunalen Schullandschaft. Die hohe Nachfrage belegt den Qualitätsgrad, der das OGS Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell gemacht hat und durch eine aktuelle, eigene  Elternbefragung im Sommer 2017 (Anlage 1) noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde. Über 90% der befragten Eltern waren mit der Qualität zufrieden und würden das Angebot empfehlen. Dies ist eine weitere Bestätigung für die Arbeit der Verwaltung, wie durch  das im Jahr 2014 verabschiedete Konzept OGS 2020,  ein nachhaltiger Qualitätsentwicklungsprozess auf den Weg gebracht wurde.

 

Die Schulverwaltung hatte bereits im vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen des Verteilungsprozesses von Hildener Schülerinnen und Schülern aufgezeigt. Diese gelten auch noch im diesjährigen Verfahren und stellen die zentralen Regulationsgrößen dar.

 

Wie ebenfalls  in der SV WP-14-20 51/128 angekündigt,  hatte die Schulverwaltung im vergangenen Jahr die Überprüfung dieser Regulationsgrößen auf die Agenda gesetzt. Zielführend dafür war der Auftrag aus Politik und Verwaltungsvorstand, den steigenden Bedarfen an Bildung und Betreuung im schulischen Umfeld passgenau gerecht zu werden und gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Das gilt gleichermaßen für den Gebäudebestand der Schulen, wie für die OGS-Versorgung. Die Fragen der allgemeinen Schulentwicklung und der Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten in der Ganztagsbetreuung sind ohnehin im Ergebnis nicht voneinander zu trennen und bedürfen eines integrierten Ansatzes der Schulentwicklungsplanung.

Ziel der Verwaltung war es daher,  schon für das diesjährige Anmeldeverfahren ein angepasstes Verfahren einer Steuerung von Schülerströmen zu entwickeln. Dieses Verfahren sollte pädagogische und wirtschaftliche Standards miteinander verbinden.  Wie bekannt, konnte der Schulentwicklungsprozess Grundschulen jedoch nicht im gesteckten Zeitrahmen abgeschlossen werden. Die Verwaltung wurde vom Fachausschuss  mit der Überarbeitung des Prozesses beauftragt. Dieses erfolgt aktuell im Rahmen einer von Ausschuss definierten Arbeitsgruppe unter Moderation eines externen Schulentwicklungsplaners (Herr Dr. Meyer von der Firma Gebit aus Münster).

 

Ziel ist es nunmehr, eine neue und abgestimmte Schulentwicklungsplanung im Juni 2018 dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorzulegen. Insofern müssen Schulen und Schulträger für das diesjährige Anmeldungsverfahren für das Schuljahr 2018/19 vorerst weiterhin von den derzeit gültigen Planungsvoraussetzungen der vergangenen Jahre ausgehen.

Dreh- und Angelpunkt der perspektivischen Überlegungen für den Ganztagsbetrieb war die Schaffung eines neuen Angebotes mit dem Arbeitstitel VGS-Plus. Dieses ist grob skizziert zwischen dem bisherigen OGS und VGS-Angebot angesiedelt. Der entscheidende Unterschied zur VGS liegt in einer etwas längeren Betreuungsdauer und der Möglichkeit des Mittagessens. Allerdings ist es im Vergleich zur OGS weit überwiegend ein  Betreuungsangebot.

 

Ebenfalls nach den Ergebnissen der Elternbefragung (Anlage 1) gibt es eine Zielgruppe von ca. 10 % der Hildener Eltern, für die ein solches Angebot in Frage käme. Das differiert jedoch von Standort zu Standort. Klassen mit einem rhythmisierten Ganztag kommen dafür generell nicht in Frage.  Natürlich ist ein solches Angebot auch kostengünstiger für die Stadt Hilden, da geringere Personal- uns Sachstandards angesetzt werden können. Die Ergebnisse der Elternbefragungen lassen aber auch erkennen, dass die Anzahl der „Upgrader“ von VGS nach VGSplus sich ungefähr die Waage hält mit der Anzahl der „Downgrader“ von OGS nach VGS plus. Das würde die Kostensenkung relativieren.

 

Dennoch erscheint das Projekt VGS plus interessant, da es neben dem Kostenaspekt auch die Bedarfslage eines Teils der Elternschaft aufnimmt. Eine Dreiteilung des Angebotes würde korrespondieren mit dem für die Eltern bekannten Kitaverfahren mit 25, 35  und 45 Stundenplätzen. Deshalb entwickelte die Verwaltung ein Eckpunktepapier (Anlage 2), welches ein Handlungskonzept VGS plus für die kommenden 2 Jahre definiert:

 

  • Nutzung des bestehenden Qualitätszirkels OGS zur Entwicklung eines Profils „VGS-Plus“.
  • Einführung einer Pilotgruppe VGS-Plus in der Grundschule am Elbsee ab Schuljahr 2017/18. (ist in Abstimmung mit der Schule erfolgt, 12 Kinder werden teilnehmen).
  • Auswertung der dort gesammelten Erfahrungen.
  • Auswertung der durchgeführten Elternbefragung.
  • Einrichtung von insgesamt  weiteren VGS-Plus-Gruppen zum Schuljahr 2018/19 an unterschiedlichen Schulen, zur „Pufferung“ von Bedarfen und Kostenbegrenzung. Die Notwendigkeit wird aus der kommenden Anmeldephase im Oktober 2017 abgeleitet.
  • Einbindung des Entscheidungsprozesses in die Schulentwicklungsplanung.
  • Satzungsänderung
  • Beschluss des in die Schulentwicklungsplanung integrierten Konzeptes VGS-Plus => nach Plan Juni 2018, Umsetzung zum Schuljahr 2019/20

 

Dieses Handlungskonzept skizziert ein zweijähriges Pilotprojekt, das die Machbarkeit und Umsetzbarkeit der Idee VGS plus erkunden will. Über das Ergebnis werden Fachausschuss und Rat informiert und entscheiden über das weitere Vorgehen. Die in dieser Vorlage eingebrachten Beschlüsse zur Bereitstellung von Personal und Sachkosten für weitere Gruppen sind insofern auf 2 Jahre befristet, um Spielräume für perspektivische Entscheidung zu behalten.

 

Zur Verdeutlichung der Bedarfe zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre:

Name der Grundschule

Entwicklung der OGS- Gruppen in den letzten 5 Jahren

Schuljahr 2013/14

Schuljahr

2014/15

Schuljahr

2015/16

Schuljahr

2016/17

Schuljahr 2017/18

Adolf-Reichwein-Schule

2

3

2,5

2

7

Adolf-Kolping-Schule

3

3

3

4

Jetzt Verbund Beethovenstr.

Astrid-Lindgren-Schule

3

3

4

5

5

Schule am Elbsee

4

4

4

4

4

Verbundsch. Kalstert

6

6

7

7

7

Verbundsch. Schulstr.

5

5

5,5

5,5

5,5

Wilhelm-Busch-Schule

6

7

7

8

8,5

Wilhelm-Hüls-Schule

7

8

8

8

8,5

Summe der Gruppen

36

39

41

43,5

45,5

OGS-Plätze

Orientierungswert 25

900

975

1.025

1.088

1125

Grundschüler gesamt

1.791

1.770

1.753

1.776

1.777

Versorgungsquote

in %für OGS

51

56

58,5

61,5

63,5

VGS-Plätze

440

440

440

440

370

VGS plus - Plätze

-

-

-

-

17

Betreuungsplätze insgesamt

1.340

1.415

1.465

1.528

1577

Versorgungsquote Betreuungsplätze in Grundschulen in %

75

80

84

87

89

 

 

 

Nach den Schulanmeldungen für das Schuljahr 2018/2019 im Oktober 2017 standen bei Vorlagenerstellung  noch nicht die abschließenden Zahlen über Schulneulinge und Betreuungswünsche an den jeweiligen Standtorten zur Verfügung.

 

Die in der Folge dargestellte Analyse und Bedarfsplanung steht insofern unter dem Vorbehalt der von den Schulleitungen gemeldeten Zahlen, die nach den Herbstferien 2017 feststehen dürften. Erfahrungsgemäß verändern sich die Anmeldezahlen nicht mehr in planungsrelevanter Größenordnung. Ggf. wird im Ausschuss noch berichtet, so dass die Gesamtplanung Bestand haben wird, die Standorte aber noch wechseln könnten.

 

Mit der unten aufgeführten Tabelle liegt  der Verwaltung eine Grundlage für die Beurteilung der OGS-Bedarfe in den Grundschulen für das nächste Schuljahr vor. Es sei explizit einmal darauf  hingewiesen, dass dieses Zahlenwerk zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage (27.10.17) noch vorläufig ist.  

Grundsätzlich existiert für das OGS-System eine Sollgröße von 25 Plätzen.  Wie im OGS-Konzept 2020 beschlossen, besteht ein  Belegungslimit von 29 Kindern pro Gruppe. Ab einer Anzahl von 30  Kindern wird laut Konzept ein zusätzlicher Personalbedarf bzw. Gruppenbedarf  ausgelöst.

Insgesamt wird deutlich, dass 5 der 8 Hildener Grundschulen knapp unter oder sogar über der Belegungsgrenze liegen. Das macht die Situation in diesen Systemen in hohem Maße pädagogisch anspruchsvoll. In Systemen über 30 ist eine Handlungsnotwendigkeit gegeben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mittelfristig auch wieder eine Annäherung an die Sollgröße von 25 Kindern erfolgen sollte. Nur das lässt eine Umsetzung des Bildungsauftrages dauerhaft zu. Das Konzept VGS-Plus könnte hier eine Entlastungsfunktion bieten.

Aus den vorliegenden Zahlen  (> 30) ergibt sich ein akuter Handlungsbedarf an 2 Standorten:

 

1.         Die Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch bleibt im Bestand so gut wie stabil

Die vorliegenden Zahlen weisen einen Bedarf von 10,84 Gruppen aus. Bei aktuell 8,5 Gruppen stehen nominell  213 Plätze zur Verfügung. Der Bedarf liegt zum 01.08.18 bei 271 Plätzen, es fehlen 58 Plätze. Vor dem Hintergrund der noch nicht komplett verteilten Kinder aus der Anmeldephase 2018/19 besteht an dieser Schule allerdings die Möglichkeit, dass der Bedarf kurzfristig noch ansteigt. Im Laufe des Schuljahres sind ggfls. weitere Kinder aufzunehmen, da sich erst später Förderbedarfe ergeben und eine Ummeldung zur Schule des gemeinsamen Lernens notwendig wird. 

Mit der Einrichtung einer zusätzlichen halben Gruppe würden dort künftig 9 OGS-Gruppen und somit nominell 225 Plätze angeboten. Bei aktuell erkennbaren 271 Teilnehmern ergibt sich eine durchschnittliche Gruppenstärke von 30 Kindern.  Vor dem Hintergrund des Kostendrucks ist diese Maßnahme ausreichend und vertretbar und mit der Schulleitung abgestimmt.  Bei einem unterjährigen, weiteren signifikanten Anstieg der durchschnittlichen Kinderzahl in den Gruppen, müsste mit dem Konzeptinstrument des Personalaufschlages gegengesteuert werden.

 

2.         Die Katholische Gemeinschaftsgrundschule Astrid-Lindgren erhöht ihren Bestand

Die künftigen Aufnahmen verursachen rechnerisch einen Bedarf von 6,36 Gruppen. Mit aktuell 5 Gruppen stehen aktuell 125 Plätze zur Verfügung. Der Bedarf liegt zum 01.08.18 bei 159 Plätzen, es fehlen 34 Plätze.

Mit der Einrichtung einer VGS-Plus-Gruppe würden dort zukünftig 5 OGS-Gruppen, 5 VGS-Gruppen und 1 VGS-Plus-Gruppe angeboten. Es könnte demnach für 20 Kinder VGS-Plus angeboten werden. Weitere 14 Kinder könnten in die bestehenden 5 Gruppen einmünden. Die 5 OGS-Gruppen wären bei 139 Kindern, durchschnittlich mit 28 Kindern je Gruppe, belegt.

Vor dem Hintergrund des Kostendrucks ist auch diese Maßnahme ausreichend und vertretbar. Im Übrigen könnten an dieser Schule auch Kinder aus dem Einzugsbereich der Verbundschule Schulstraße einen OGS-Platz erhalten. Ein zusätzlicher Bedarf am Standort Schulstraße würde entfallen.

 

3.         Eine weitere VGS-Plus Gruppe sollte nach Ansicht der Verwaltung an einem dritten Standort eingerichtet werden. 

In der Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls weisen die Durchschnittswerte Gruppenstärken von knapp unter 30 aus. Unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit des Zahlenwerkes könnten sich auch noch hier Verschiebungen > 30 ergeben, die Handeln notwendig machen.   Im Verbundschulsystem Kalstert/Walderstrasse gibt es im Ergebnis der Elternbefragung einen hohen Bedarf an VGS-Plus Plätzen. Daher würde sich die Verwaltung mit der Entscheidung wo die zweite VGS-Plus Gruppe eingerichtet werden soll,  an den zeitnahen Entwicklungen orientieren. Die grundsätzliche Entscheidung zur Einrichtung der Gruppe  müsste allerdings bereits jetzt getroffen werden, um handlungsfähig zu bleiben. Die Installation von zwei weiteren VGS-Plus Gruppen im Schuljahr 2018/2019 auf insgesamt drei VGS-Plus Gruppen (1 VGS-Plus Gruppe im Schuljahr 2017/2018) wäre zielführend, um in der Pilotphase Erfahrungen mit dem neuen System  zu sammeln.

 

 

 

 

Finanzielle Aspekte:

Zur Verdeutlichung an dieser Stelle noch einmal die Gegenüberstellung der jährlichen  Zuschussbedarfe je Betreuungsform:

 

 

Übersicht der Betreuungsangebote in Hilden für das Schuljahr 2017/2018

 

 

 

 

Betreuungsform

OGS

VGS Plus

VGS

Primarstufe

ja

ja

ja

Teilnehmer je Gr.

25

20

20

Standorte

7 Schulen

1 Schule

6 Schulen

Gruppen in Hilden

45,5

1

18

Geöffnet bis mind.

16.00 h

14.30 h

14.00 h

Mittagsverpflegung

ja

ja

-

Bildung

ja

-

-

Städt. Zuschussbedarf je Gr.

26.000,00 €

12.000,00 €

0,00  

                                     …je Kind

  1.080,00 €

         645,00 €

0,00  

 

Unter Beachtung der üblichen Verfahrensweise aus den vergangenen Jahren wäre im August 2018 mit der Einrichtung von 2 OGS-Gruppen zu rechnen gewesen (WBS und ALS). Dies hätte eine Jahreszuschussbedarf von

2 x 26.000 € = 52.000 €  Eigenanteil für die Stadt ausgelöst.

Die hier vorgeschlagene Lösung ist deutlich günstiger.

                                                                       Eigenanteil Stadt

OGS:              0,5 x 26.000 €            =          13.000 €

VGS-Plus:      2,0 x 12.000 €            =          24.000 €

Aufwand pro Jahr                            =          37.000 €

Die Ersparnis liegt im kommenden Haushaltsjahr bei 15.000 €, also rund 30 %. Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten konzeptionellen Rahmenbedingungen erscheint das Gesamtangebot als Bedarfsgerecht (siehe Elternbefragung) und qualitativ ausgewogen.

 

Fazit

Bei der hier dargestellten Sitzungsvorlage ist stets zu berücksichtigen, dass die hier zu treffenden Entscheidungen erst Auswirkungen auf die Situation zum Schuljahr 2018/19 heben werden. 

Auf der Basis der beschriebenen Situation  sollten nun eine weitere halbe OGS-Gruppe, sowie zwei zusätzliche VGS-Plus-Gruppen eingerichtet werden. Dies verdeutlicht die Absicht der Verwaltung, sich den erkannten Bedarfen von Eltern und Kindern anzunähern und gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen.  Dies erfolgt  wie oben bereits ausgeführt im Rahmen einer 2 jährigen Pilotphase,  die begleitet und evaluiert wird. Nach Abschluss werden die Erkenntnisse dem Ausschuss zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Wie in den Vorjahren ist es erforderlich, im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2018, schon jetzt die Einrichtung der 0,5  zusätzlichen OGS Gruppe und von 2 VGS-Plus Gruppen und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu beschließen. Ansonsten könnten frühestens im April/Mai 2018 entsprechende Platzzusagen an die Eltern erfolgen.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung ist mit der Vertreterin der Hildener Grundschulleitungen abgestimmt.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen   0,5 OGS-Gruppen

 

Produktnummer / -bezeichnung

030101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0301010040

414130

Landesmittel

5.120

2018

0301010040

433110

Elternbeiträge

7.200

2018

0301010040

433120

Essensbeiträge

4.000

 

 

 

Personalkosten

p. a.

32.300

2018

0301010040

527910

Materialpauschale

500

2018

0301010040

527950

Essen

4.515

2018

0301010040

081201

Ausstattung

2.500

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Ansätze sind im Entwurf 2018 enthalten!

Gesehen Klausgrete

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen   2 VGS-Plus-Gruppen

 

Produktnummer / -bezeichnung

030101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0301010050

414130

Landesmittelanteil

3.550

2018

0301010050

433110

Elternbeiträge

7.000

2018

0301010050

433120

Essensbeiträge

13.440

 

 

 

Personalkosten

p. a.

42.000

2018

0301010050

527910

Materialpauschale

2.000

2018

0301010050

527950

Essen, Frischkost

15.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Ansätze sind im Entwurf 2018 enthalten!

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

 

I.     Personelle Auswirkungen für 0,5 Gruppen OGS

            25,18    Std.       Erzieher               

              5,25    Std.       Küchenkraft

 

 

II.    Personelle Auswirkungen  für 2 Gruppen VGS-Plus

      30,00    Std.       Erzieher

      21,00    Std.       Küchenkraft

         

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Der Personalbedarf wird zunächst befristet für zwei Jahre zur Verfügung gestellt.

 

Gez. Danscheidt