Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte
Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und
optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind
die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur
Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden
wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand
der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der
Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein
sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
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Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der
Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.
Sportplatz- und
Umkleidebegehungen 2017:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im
September und Oktober 2017 durchgeführt.
Die
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren
bei den Begehungen im September und Oktober in einem allgemein guten bis sehr
guten Pflegezustand. Alle betreuenden Vereine begleiteten die Begehungen mit
vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und werden bzw. wurden
bereits behoben. Nachbegehungen waren nicht erforderlich.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich die
Sportplatzanlagen in einem gepflegten Zustand befinden. Die Verwaltung hat die
Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und
die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt
es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
gez.
Birgit Alkenings