Betreff
Haushaltsplanentwurf 2006, Auswirkungen der Orientierungsdaten 2006 bis 2009 auf die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stadt, Antrag der Bürgeraktion Hilden zur Einberufung des Rates gem. § 47 Abs. 1 Satz 4 der GO NW
Vorlage
WP 04-09 SV 20/055
Aktenzeichen
II/20 Th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 17. Januar 2006 hat die Bürgeraktion Hilden eine Einberufung des Rates gem. § 47 Abs. 1 Satz 4 der GO NW beantragt. Unter anderem soll der Haushaltsplanentwurf 2006 zur Beratung gestellt werden - hier: Auswirkung der Orientierungsdaten 2006 bis 2009 des Landes auf die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Hilden (Anlage 3).

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 20/042 wurde der Rat darüber informiert, dass abweichend von den bisherigen Gepflogenheiten es sehr schwierig sei, bereits im Jahre 2005 den Haushaltsplanentwurf für 2006 einzubringen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Rahmendaten durch das Land fehlen würden. In dieser Sitzungsvorlage wurde daher dem Rat der Stadt ein "Fahrplan" für die Haushaltsplanberatungen 2006 einschließlich der erforderlichen Fachausschüsse vorgelegt. Nach intensiver Diskussion wurde dieser Fahrplan in den Sitzungskalender so aufgenommen. Vorgesehen ist daher, den Haushaltsplan der Stadt Hilden am 01. März 2006 einzubringen.

 

Die Orientierungsdaten, die mit Runderlass vom 29. Dezember 2005 durch den Innenminister veröffentlicht wurden, sind dabei für den Plan 2006 wichtig aber teilweise auch von untergeordneter Bedeutung. Viel wichtiger und ausschlaggebender für das Verschieben der Einbringung des Haushaltes war und ist die Höhe der Kreisumlage 2006 sowie die Modalitäten zum Solidarbeitrag 2006.

Mit Schreiben vom 24. Januar 2006 wurde das Finanzdezernat davon unterrichtet, dass es im Jahre 2006 vorerst bei einem Hebesatz von 44,6 %Punkten bleiben soll. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Umlagegrundlagen noch fehlen würden, so dass eine spezifizierte Aufschlüsselung der tatsächlichen Höhe, die sich für die einzelnen Städte daraus ergibt, auch heute noch nicht gesagt werden kann (siehe Anlage 1).

 

Weiterhin hatte ich mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 an die Fraktionen und die stellv. Bürgermeisterin/den stellv. Bürgermeister (Anlage 2) davon unterrichtet, dass die Landesregierung Überlegungen anstellt, die Abrechnung des Solidarbeitrages zu ändern, was die Stadt Hilden aktuell aber auch in den Folgejahren erheblich treffen würde. Alle wurden gebeten sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Allerdings ergibt sich nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW aktuell die Situation, dass im Gesetzesentwurf diese Regelung so aufgenommen wurde. Dieses sind leider schon wieder negative Auswirkungen von netto rd. 0,9 Mio. € im Verwaltungshaushalt für das lfd. Jahr.

 

Die Einbringung des GFG 2006 ist erst für den 14. oder 15. Februar 2006 vorgesehen, erst danach sind die genauen Auswirkungen bekannt. Da es sich bei den genannten Summen um Millionen Euro handeln kann, bleibt die Verwaltung bei der Auffassung, dass es sinnvoll ist, bei Einbringung des Haushaltes zumindest die geplante Tendenz zu wissen, um entsprechend darauf reagieren zu können. In den Verwaltungen, die ihre Haushalte bereits jetzt eingebracht haben, ist immer darauf hingewiesen worden, dass je nach Beschlusslage des GFG 2006 unverzüglich ein Nachtrag eingebracht werden müsste. Auch gibt es bei den Städten, die niedrige Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen haben, nicht die Problematik des „Solidarbeitrages 2006“, weil im Regelfall durch die erhöhten Gewerbesteuerumlagen der Solidarbeitrag abgegolten ist und Erstattungsbeträge nicht anfallen. 

 

Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass bislang durch die Übergangswirtschaft keine einzige Dringlichkeitsentscheidung - anders als von der antragstellenden Fraktion befürchtet - notwendig wurde.

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher nach wie vor sinnvoll, bei der vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Zeitplanung für die Haushaltseinbringung und - beratung zu bleiben.

 

 

 

 

Günter Scheib