Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 17. Januar 2006 hat die
Bürgeraktion Hilden eine Einberufung des Rates gem. § 47 Abs. 1 Satz 4 der GO
NW beantragt. Unter anderem soll der Haushaltsplanentwurf 2006 zur Beratung gestellt
werden - hier: Auswirkung der Orientierungsdaten 2006 bis 2009 des Landes auf
die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Hilden (Anlage 3).
Mit Sitzungsvorlage Nr. 20/042 wurde der Rat
darüber informiert, dass abweichend von den bisherigen Gepflogenheiten es sehr
schwierig sei, bereits im Jahre 2005 den Haushaltsplanentwurf für 2006
einzubringen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Rahmendaten durch das
Land fehlen würden. In dieser Sitzungsvorlage wurde daher dem Rat der Stadt ein
"Fahrplan" für die Haushaltsplanberatungen 2006 einschließlich der
erforderlichen Fachausschüsse vorgelegt. Nach intensiver Diskussion wurde
dieser Fahrplan in den Sitzungskalender so aufgenommen. Vorgesehen ist daher,
den Haushaltsplan der Stadt Hilden am 01. März 2006 einzubringen.
Die Orientierungsdaten, die mit Runderlass
vom 29. Dezember 2005 durch den Innenminister veröffentlicht wurden, sind dabei
für den Plan 2006 wichtig aber teilweise auch von untergeordneter Bedeutung.
Viel wichtiger und ausschlaggebender für das Verschieben der Einbringung des
Haushaltes war und ist die Höhe der Kreisumlage 2006 sowie die Modalitäten zum
Solidarbeitrag 2006.
Mit Schreiben vom 24. Januar 2006 wurde das
Finanzdezernat davon unterrichtet, dass es im Jahre 2006 vorerst bei einem
Hebesatz von 44,6 %Punkten bleiben soll. Weiterhin wird ausgeführt, dass die
Umlagegrundlagen noch fehlen würden, so dass eine spezifizierte Aufschlüsselung
der tatsächlichen Höhe, die sich für die einzelnen Städte daraus ergibt, auch
heute noch nicht gesagt werden kann (siehe Anlage 1).
Weiterhin hatte ich mit Schreiben vom 15.
Dezember 2005 an die Fraktionen und die stellv. Bürgermeisterin/den stellv.
Bürgermeister (Anlage 2) davon unterrichtet, dass die Landesregierung
Überlegungen anstellt, die Abrechnung des Solidarbeitrages zu ändern, was die
Stadt Hilden aktuell aber auch in den Folgejahren erheblich treffen würde. Alle
wurden gebeten sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz so nicht
verabschiedet wird. Allerdings ergibt sich nach Auskunft des Städte- und
Gemeindebundes NRW aktuell die Situation, dass im Gesetzesentwurf diese Regelung
so aufgenommen wurde. Dieses sind leider schon wieder negative Auswirkungen von
netto rd. 0,9 Mio. € im Verwaltungshaushalt für das lfd. Jahr.
Die Einbringung des GFG 2006 ist erst für den
14. oder 15. Februar 2006 vorgesehen, erst danach sind die genauen Auswirkungen
bekannt. Da es sich bei den genannten Summen um Millionen Euro handeln kann,
bleibt die Verwaltung bei der Auffassung, dass es sinnvoll ist, bei Einbringung
des Haushaltes zumindest die geplante Tendenz zu wissen, um entsprechend darauf
reagieren zu können. In den Verwaltungen, die ihre Haushalte bereits jetzt
eingebracht haben, ist immer darauf hingewiesen worden, dass je nach
Beschlusslage des GFG 2006 unverzüglich ein Nachtrag eingebracht werden müsste.
Auch gibt es bei den Städten, die niedrige Gewerbesteuereinnahmen zu
verzeichnen haben, nicht die Problematik des „Solidarbeitrages 2006“, weil im
Regelfall durch die erhöhten Gewerbesteuerumlagen der Solidarbeitrag abgegolten
ist und Erstattungsbeträge nicht anfallen.
Darüber hinaus muss darauf hingewiesen
werden, dass bislang durch die Übergangswirtschaft keine einzige
Dringlichkeitsentscheidung - anders als von der antragstellenden Fraktion
befürchtet - notwendig wurde.
Aus Sicht der Verwaltung ist es daher nach
wie vor sinnvoll, bei der vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Zeitplanung
für die Haushaltseinbringung und - beratung zu bleiben.
Günter Scheib