Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung in der Bahnhofskommission sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
Die Stadt Hilden belässt das Gebäude im
Privatbesitz der Eigentümergemeinschaft und beteiligt sich aus wirtschaftlichen
Gründen nicht mit städtischen Mitteln an einer Sanierung oder Neunutzung des
Bahnhofes.
Sicherungsmaßnahmen gemäß
Denkmalschutzgesetz werden angeordnet. Ein zu erstellendes grundlegendes
Gutachten soll finanziell möglich gemacht werden. (Variante 1 mit Änderung)
Günter Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema Bahnhof
beschäftigt seit Mitte der 90er Jahre Rat und Verwaltung.
Nachdem damals der
Ankauf des Bahnhofes durch den Rat der Stadt Hilden abgelehnt wurde, hatte eine
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts den Bahnhof erworben und zunächst geplant,
dort eine "Event-Gastronomie" und ein Hotel einzurichten.
In diesem
Zusammenhang hatten die Eigentümer auch beantragt, den Bahnhof zum Denkmal zu
erklären.
Nach mehreren
Umplanungen wurde auch ein Bauantrag eingereicht, der dann aber nach kurzer
Zeit wieder zurückgezogen wurde.
Seit diesem
Zeitpunkt passierte am Bahnhof nichts mehr.
In der Vergangenheit
ist der Bahnhof dann mehrfach Gegenstand politischer Diskussionen gewesen. Mehrheiten
für konkrete Pläne gab es jedoch nicht.
Mittlerweile sind
die Eigentümer nur noch nach Androhung von Ordnungsverfügungen bereit, zumindest
das Allernötigste zu tun, um das Denkmal vor dem endgültigen Verfall zu
bewahren.
Die
Eigentümergemeinschaft hatte seit einigen Jahren auch mitgeteilt, dass sie
selbst den Bahnhof nicht mehr entwickeln wird, sondern lediglich bereit ist den
Bahnhof zu einem festgelegten Preis, der aber über dem Zeitwert liegt, zu
veräußern.
Die Verwaltung hat
darauf hin versucht, Gespräche mit möglichen Investoren aufzunehmen, um den
Bahnhof einer neuen Nutzung zuzuführen. Dabei zeigte sich jedoch immer ziemlich
schnell, dass derartige Gespräche aus unterschiedlichen Gründen keinen Erfolg
haben konnten.
Zum einen war den
meisten Investoren das Umbaurisiko zu hoch und zum anderen ist die Immobilie
mit einem Durchgangsrecht versehen, was bestimmte Nutzungsarten von vorneherein
ausschließt. Nicht unerwähnt dabei bleiben darf natürlich auch, dass Investoren
zur Zeit in Gastronomiebetriebe ohne Brauereizusagen nicht investieren. Trotz
intensiver Bemühungen der Verwaltung ist es aber nicht gelungen, eine solche
Brauereibeteiligung zu erreichen, da auch hier im Augenblick eine große
Investitionszurückhaltung besteht.
Andererseits wurde
natürlich immer wieder von institutionellen Anlegern betont, dass man selbstverständlich
bereit sei, den Bahnhof in jedweder Form zu sanieren, wenn die Stadt Hilden als
Gesamtmieter auftreten und für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren das Gebäude
anmieten würde. Natürlich müsste sich dabei für den Investor eine entsprechende
Eigenkapitalrendite von rund 5 % ergeben.
Aus den genannten
Ausführungen wird deutlich, dass das Bahnhofsgebäude ohne irgendwie geartete
städtische Beteiligung wirtschaftlich nicht betrieben werden kann.
Daher wurden im
Frühsommer 2005 mit dem Architekten Herrn Christof Gemeiner intensive Gespräche
aufgenommen.
Herr Christof
Gemeiner hat als Architekt bereits das alte Güterbahnhofsgelände saniert und
hat sowohl für die jetzigen Eigentümer als auch für einen möglichen Investor
seinerzeit Pläne im Bahnhofsgebäude erstellt und verfügt daher über exzellente
Kenntnisse dieses Gebäudes.
Mit Herrn Gemeiner
wurde dann erörtert, dass man insbesondere für die Flächen im Obergeschoss für
einen Privatinvestor Ankermieter benötigen würde. Nach einigen Überlegungen kam
dann die Idee auf, die Räumlichkeiten in den Bahnhof zu verlegen, für die die
Stadt Hilden bislang an Dritte Miete bezahlt.
Dies sind die Räume
für die Fraktionen sowie die Räumlichkeiten für das Deutsche Rote Kreuz.
In einer Sitzung des
Ältestenrates vor den Sommerferien wurde deshalb gebeten einmal zu eruieren, ob
seitens der Fraktionen die Bereitschaft bestünde, in den Bahnhof umzuziehen.
Herr Gemeiner hatte für diesen Fall signalisiert, dass er dann gegebenenfalls
selbst als Investor auftreten würde.
Gleichzeitig ergäbe
sich im Kellergeschoss des Bahnhofes die Möglichkeit eine Fahrradstation
einzubauen.
Dies ist dann Thema
nach den Sommerferien im Rat gewesen. Ohne Übertreibung kann hier ausgeführt
werden, dass die Vorstellung, unter einem Dach Büroräume zu betreiben, bei den
Fraktionen keine große Begeisterung auslöste, die Überlegung andererseits
dadurch einen Beitrag zum Erhalt des Bahnhofs zu leisten ausschlaggebend war,
für alle Fraktionen letztendlich eine grundsätzliche Zustimmung zu erzielen.
In der Sitzung vom
September 2005 wurde dann einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach
einer kurzen Aussprache und anschließender Sitzungsunterbrechung fasste der Rat
auf Vorschlag des 1. Beigeordneten
Thiele einstimmig folgenden (geänderten) Beschluss:
1. „Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 11.
Dezember 2002: Er hält einen multifunktional
genutzten Bahnhof nach wie vor für ein herausragendes Projekt mit Image fördernder
Wirkung für Hilden und damit für einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor, dessen
Realisierungschance ernsthaft geprüft werden sollte.
2. Der Rat begrüßt den
Vorschlag der Stadtverwaltung, einen öffentlichen Beitrag zur Absicherung des
Gesamtrisikos eines potenziellen Investors zu leisten, beispielsweise durch
Mietgarantieren und hebt Ziffer 1 seines Beschlusses vom 8. Oktober 2003 auf.
3. Der Rat ist bereit,
finanzielle Beteiligungen der
Stadt (egal ob einmalig oder auf Dauer) bei einer Neunutzung des Bahnhofsgebäudes und möglicher weiterer
Flächen im Bahnhofsvorplatzbereich zu beschließen.
4. Dabei erwartet der
Rat, dass der Bürgermeister prüft, wie der Bahnhof für die Bürgerinnen und
Bürger wieder zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität gemacht werden kann.
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat die Verwaltung, den Ratsbeschluss vom
11. Dezember 2002 (Ziffer 4 Abs. 2) konsequent umzusetzen. Die Bahnhofskommission
ist zu informieren.
5. Der Sanierung und
Neunutzung des Bahnhofs soll im Zusammenhang mit der Überplanung der
„Nördlichen Unterstadt“ und umgesetzt werden. Dafür sollen durch einen Architektenwettbewerb
Beiträge zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept gesammelt werden.
Förderungsmöglichkeiten durch Landesmittel sind zu prüfen und auszuschöpfen.
6. Zur Sanierung und
Neunutzung des Bahnhofs hält der Rat eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und
Privaten im Rahmen eines Private-Public-Partnership für möglich. Die Verwaltung
wird beauftragt, folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Stadt und
privatem Investor zu prüfen:
·
Erwerbermodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung,
Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird. Die
Immobilie geht zum Vertragsende auf die Stadt über. Entgelt: regelmäßige
Zahlung an Privaten für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs,
die bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
·
Leasingmodell:
Privater übernimmt auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung,
Bau, Finanzierung und Betrieb des Bahnhofs, der von der Stadt genutzt wird.
Keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudes am Ende der Vertragslaufzeit.
Stattdessen Optionsrecht der Stadt, das Gebäude entweder zurückzugeben oder zu
einem bei Vertragsabschluss fest kalkulierten Restwert zu erwerben. Entgelt:
regelmäßige Leasingraten an den Privaten in feststehender Höhe für die
Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie den Betrieb.
·
Mietmodell
Entspricht dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption mit zuvor festgelegtem Kaufpreis.
Der Bahnhof kann allenfalls zum bei Vertragsablauf aktuellen Verkehrswert erworben
werden.
7. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeiten des PPP in einer
Beschlussvorlage darzustellen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden,
ob der Bahnhof unter Beteiligung/Mitwirkung städtischer Gesellschaften – wie z.
B. der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Grundstücksgesellschaft der
Stadtwerke oder die Infrastrukturgesellschaft mbH – erworben und einer sozial
und städtebaulich verträglichen Neunutzung zugeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang fordert der Rat der
Stadt Hilden die Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH auf,
Kaufverhandlungen zwecks Erwerb des Bahnhofgebäudes aufzunehmen.
8. Die Verwaltung wird
beauftragt auf der Grundlage garantierter finanzieller Beteiligung der Stadt an
Sanierung und Nutzung des Bahnhofgebäudes (z.B. Mietgarantie) mit dem Investor Christof Gemeiner oder anderen möglichen Investoren unter den gleichen Voraussetzungen
Verhandlungen aufzunehmen. Dabei wir die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter
welchen Voraussetzungen das sanierte Obergeschoss und Dachgeschoss als
Teileigentum erworben könnte.
9.
Der Rat
der Stadt Hilden erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft bei einem Ankauf des
Bahnhofsgebäudes durch den Investor, Herrn Christof Gemeiner, dort
Räumlichkeiten für die Fraktionen des Rates sowie für das Deutsche Rote Kreuz anzumieten.
10.
Im
Kellergeschoss sollen Räumlichkeiten für eine Fahrradstation angemietet werden
um die jetzt für das Abstellen von Fahrrädern verwendete städtische Fläche,
einer städtebaulichen Entwicklung zuführen zu können.
11.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor die konkreten Mietkonditionen
hierfür auszuhandeln und bis Jahresende 2005 eine entscheidungsreife Vorlage zu
erstellen.
12.
Darüber
hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sowohl mit möglichen privaten Betreibern
einer Fahrradstation, als auch mit der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Hilden
mbH Verhandlungen über den Betrieb dieser Station zu führen und auch hierfür
die exakten einmaligen und Folgekosten zu ermitteln sowie Zuschussmöglichkeiten
zu überprüfen.
13.
Weiterhin
wird die Verwaltung beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG über die Gestaltung des
Zuganges zu den Gleisen Gespräche zu führen um hier möglichst eine Kostenbeteiligung
zur Attraktivierung dieses Durchganges zu erreichen."
Zu den einzelnen
Punkten sei daher folgendes ausgeführt:
Ziffer 1 - 3
Hier gibt einen
allgemeinen Verhandlungsauftrag an die Verwaltung, der nachstehend abgearbeitet
ist.
Ziffer 4
Es wurde bereits
ausgeführt, dass die Gespräche mit Gastronomiebetreibern nicht zielführend waren.
Zur Attraktivierung
hat es ein weiteres Gespräch mit der Inhaberin eines privaten Tanzstudios gegeben,
die interessiert ist, in Bahnhofsnähe einen Veranstaltungsraum für Kleinkunst
auf privater Basis zu errichten. Die Gespräche mit dem Architekten haben aber
ergeben, dass dies an den viel zu hohen Kosten des Umbaues gegenüber eines
Neubaues scheiterte.
Desweiteren hat es
mit der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert Gespräche gegeben, mit der Bitte,
dass dort einmal geprüft wird, ob im Bahnhof ein Servicepoint (Geldautomat und
Kontoauszugdrucker und Überweisungsautomat) installiert werden kann.
Als weitere Nutzer
stehen bahnhofstypische Nutzer wie Kiosk und Bistro zur Verfügung.
Ebenfalls durch den
Beschluss hat die Verwaltung neben Herrn Gemeiner noch mit einem weiteren
Investor verhandelt. Dieser hat aber sehr frühzeitig sein Interesse aufgegeben.
Ziffer 5
Die Rahmenplanung
"Nördliche Unterstadt" ist begonnen. Die unmittelbare Bahnhofsnutzung
ist hiervon zunächst nicht tangiert, dies kann nur für die Flächen links und
rechts vom Bahnhof gelten, so dass sie bei dieser Sitzungsvorlage keine Rolle
gespielt haben.
Ziffer 6
Hier wurde der
Verwaltung aufgegeben, im Rahmen eines PPP die Modelle Erwerbermodell, Leasingmodell
und Mietmodell zu prüfen und die Vor- und Nachteile darzustellen.
Da für diese
Varianten wie eingangs aufgeführt, nur dann Investoren zur Verfügung stehen,
wenn die Stadt Hilden jeweils als Gesamtmieter auftritt, sind im Prinzip alle
unwirtschaftlich, da das gesamte Risiko bei der Stadt Hilden liegt und
lediglich die Höhe der Zahlungen hier variiert. Beim Erwerbermodell wird bereits
der Kaufpreis über die festgelegte Vertragslaufzeit mit geleistet, dies
bedeutet höhere monatliche Raten. Beim Leasingmodell besteht keine
Ankaufspflicht, sondern lediglich eine Option, das Gebäude zu einem vorher
festgelegten Preis zu erwerben, weiter zu mieten oder das Risiko der weiteren
Vermietung auf den Leasinggeber zu übertragen. Dies hat selbstverständlich
Auswirkung auf den Risikozuschlag, den sich der Leasinggeber für das Verwertungsrisiko
natürlich bezahlen lässt.
Beide Modelle sind
durch den Zuschlag deutlich teurer als ein Erwerb über eine städtische Gesellschaft
und scheiden allein schon deshalb aus.
Beim Mietmodell
handelt es sich um eine klassische Anmietung wie sie im folgenden auch noch
dargestellt wird.
Ziffer 7
Weiterhin hat die
Stadt Hilden den Ratsbeschluss der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke
Hilden mbH mitgeteilt, weil diese die einzige ist, die eventuell die
Möglichkeit hätte, Sonderabschreibungen steuerlich geltend zu machen.
Der Vorsitzende des
Aufsichtsrates der Grundstücksgesellschaft hat daher eine Sondersitzung
einberufen, in der sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Problematik befasst
hat. Der Aufsichtsrat hat den Erwerb des kompletten Bahnhofsgebäude einstimmig
abgelehnt, Teileigentumerwerb nicht grundsätzlich ausgeschlossen (siehe Anlage
1). Die übrigen Gesellschaften der Stadt wurden mit dem Thema nicht befasst, da
es hier keinen Unterschied macht, ob die Stadt Hilden oder eine dieser
Gesellschaften als Investor auftritt bzw. es sogar wie weiter unten
dargestellt, in diesem speziellen Fall negativer als die Eigenrenovierung ist.
Ziffer 8 - 11
Mit dem Architekten
Herrn Gemeiner wurde ein dezidierter Plan erarbeitet, wie das Obergeschoss mit
den Fraktionsräumen, das Erdgeschoss mit dem Deutschen Roten Kreuz und
sonstigen Dienstleistern und die Fahrradstation errichtet werden könnte.
Diese Pläne sind als
Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Für die
Unterbringung der Fraktionen gibt es hierbei zwei Varianten (Anlage 3), die
aber für die Kostenberechnung nicht so erheblich sind. Ebenso wenig wurde bei
der Gesamtfinanzierungsbetrachtung die Tatsache berücksichtigt, dass die SPD
einen Teil ihrer Räumlichkeiten an den Ortsverein untervermietet und sich hierdurch
eine Kostenminderung ergeben würde.
Die Kostenberechnung
ist als Anlage 4 beigefügt. Bei dieser Berechnung wurden als Basis die Ausschreibungsergebnisse
für das Gebäude der alten Waschkaue zu Grunde gelegt, so dass die Basis hier
keine Kostenschätzungen sondern tatsächlich, exakte Kostenberechnungen sind.
Für die Herstellung
des Gesamtbahnhofes ohne Fahrradstation und ohne Optimierung der Durchgangssituation
ergeben sich Kosten in Höhe von 3.281.461 ,- Euro. Dies ist eine extrem hohe
Zahl, die in dieser Konsequenz bei allen Planungen keiner erwartet hatte, auch
nicht der planende Architekt Herr Gemeiner.
Hierzu muss
allerdings gesagt werden, dass durch Herrn Gemeiner erstmals Mitte November
2005 nach dem das Gesamtgebäude mit einer Vielzahl von Containern Schutt
entsorgt wurde, die notwendigen Untersuchungen durch Fachingenieure
durchgeführt werden konnten. Alle früheren Ermittlungen waren ganz grobe
Schätzungen.
Auf das Schreiben
von Herrn Gemeiner (Anlage 5) und die dazugehörigen Fotos wird verwiesen.
Die Mietberechnung
hat Herr Gemeiner (Anlage 6) in zwei Szenarien dargestellt, einmal die sogenannte
"optimistische" und einmal die "pessimistische"
Betrachtung.
Bei der
optimistischen Betrachtung geht Herr Gemeiner davon aus, dass bei dem Umbau
keinerlei Unwägbarkeiten mehr hinzukommen und es bei den genannten Kosten
bleibt. Bei der pessimistischen Betrachtung wird davon ausgegangen, dass 16 %
Mehrbedarf entsteht.
Aus der Tabelle wird
aber deutlich, dass die Mietpreise inklusive Mehrwertsteuer dann monatlich
14,80 Euro bzw.
16,30 Euro für die Büroräume und 6,50 Euro respektive 8 ,- Euro pro qm für die
Fahrradstation betragen würden.
Die
Gesamtjahresmiete müsste ca. 240.000,- Euro betragen.
Dies würde alleine
für die Fraktionsräume bedeuten, dass die Stadt Hilden eine Jahresmiete von
182.676,- Euro
aufbringen müsste. Dem gegenüber stehen Zahlungen in Höhe von 44.976,- Euro
Kaltmiete, die die Stadt Hilden bislang für die jetzt genutzten Fraktionsräume
sowie die Räume des DRK bezahlt.
Im Endeffekt würde
dies bei der optimistischen Betrachtung zu einer Mehrbelastung von 137.700,-
Euro pro Jahr im Verwaltungshaushalt führen und bei der pessimistischen
Betrachtung sogar von einer Mehrbelastung von 161.454,- Euro. In diesen Kosten
sind nicht enthalten, die Betriebskosten der Fahrradstation, die rund 100.000,-
Euro jährlich betragen.
Wenn es gelingt,
einen Fahrradhändler zu finden, der sich an den Personalkosten beteiligt, so
können einschließlich der Unterstellungskosten maximal 30.000,- Euro
eingenommen werden, so dass durch den Betrieb der Fahrradstation weitere
70.000,- Euro verbleiben.
Ob die
Anschaffungskosten von 262.000,- Euro gefördert werden, ist zur Zeit fraglich
(Kostenberechnung siehe Anlage 6). Des weiteren kommen in jedem Falle noch die
Kosten für das Herrichten der Unterführung hinzu, damit der Bahnhof insgesamt
in einem geordneten Zustand ist.
Erste Gespräche mit
der Bahn sind terminiert. Es wird aber diesem Ansinnen kein großer Erfolg
versprochen, so dass rund weitere 150.000,- Euro aufgewendet werden müssen.
In die
Gesamtkostenberechnung nicht aufgenommen sind natürlich die Kosten für die
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, die ja bei allen Varianten angefallen
wären.
Nach intensiver
Diskussion mit dem Architekten ist in der oben genannten Berechnung auch kaum
Kostenoptimierungspotential vorhanden, so dass festgehalten werden muss, dass
bei dieser Lösung ein Mietpreis gezahlt werden müsste, der weit über der
durchschnittlichen in Hilden zu zahlenden Büromietenfläche liegt.
Außerdem wäre dieses
Modell für den Privatinvestor Gemeiner nur dann rentierlich, wenn die Stadt
Hilden auch sofort die Fahrradstation mit anbieten würde, weil sonst sein
Finanzierungsmodell nicht greift.
Auch wenn es gelänge
- was bisher nicht der Fall ist - einen Investor zu finden, der mit einer Anschubfinanzierung
von 500.000,- Euro einmalig einverstanden wäre, würde sich kaum ein marktüblicher
Büropreis ergeben, denn es käme immer noch für die Obergeschosse eine Miete,
bei optimistischer Betrachtung, von 13,90 Euro je qm heraus. Auch dafür sind
diese Flächen selbst im "Top-Zustand" nicht zu vermarkten.
Vor diesem
Hintergrund wurden noch einmal die Fördermöglichkeiten einer
Bahnhofsinvestition geprüft. Hier speziell die "Initiative Bahnhöfe und
Bahnflächen zur Stadt" machen. Hier könnte prinzipiell die Stadt für den
Innenausbau 25 % Förderung erhalten, allerdings gäbe es eine früheste Förderung
für das Jahr 2007 und dies auch ohne jede Verbindlichkeit.
Eigenankauf durch
die Stadt Hilden
Für einen
Eigenankauf dieser Spezialimmobilie bestände im Augenblick die Möglichkeit bei
der KfW-Förderbank für die Finanzierung Kommunaler Infrastrukturvorhaben einen
50 %igen Direktkredit preisgünstig zu Konditionen zwischen 2,55 und 3,3 %
Zinsen zu bekommen. Daher wurde dies auch einmal gegengerechnet. Wenn die Stadt
Hilden den Bahnhof zu den vorgesehenen Gesamtkosten einschließlich Unterführung
ohne Fahrradstation herrichten würde, entstünde ein Investitionsvolumen von ca.
3,4 Mio. Euro. Hieraus ergäbe sich inklusive Zinsen und 1 %iger Tilgung sowie
0,6 % Gebäudeunterhaltung ein Jahreswert von 170.000,- Euro. Von diesen
Belastungen können 39.072,- Euro abgezogen werden für Einnahmen aus
Fremdvermietung, wobei hier ein durchschnittlicher Preis von 11,- Euro
unterstellt wurde.
Dann verblieben rund
131.000,- Euro jährliche Belastung. Jetzt muss man die noch rund 45.000,- Euro
abziehen, die ohnehin aufgewendet werden für die Unterbringung der Fraktionen
und des Deutschen Roten Kreuzes, so dass bei dieser Variante ein jährlicher
Mehrbetrag von 86.000,- Euro zuzüglich Nebenkosten bei der Stadt Hilden
verbliebe. Dies wäre dann der dauerhaft zu leistende Beitrag um ein attraktives,
ansprechendes Bahnhofsgebäude präsentieren zu können.
Selbstverständlich
müsste der Bau und die endgültige Herstellung aus den bekannten Gründen
wiederum der IGH übertragen werden.
Aus den vorgezeigten
Gründen ist deutlich, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Bahnhofes ohne
dauernde Subventionen unmöglich ist. Hier ließe sich prinzipiell die Frage
stellen, ob vor diesem Hintergrund der Denkmalschutz aufrecht erhalten bleiben
soll, weil keinem Eigentümer ein solches Denkmal zugemutet werden kann. Somit
ergeben sich für die weitere Vorgehensweise folgende Entscheidungsvarianten:
1.
Die Stadt Hilden
unternimmt nichts und belässt das Gebäude im Privatbesitz der Eigentümergemeinschaft,
da diese nicht bereit ist, für ihr Gebäude lediglich den Zeitwert zu
akzeptieren.
2.
Die Stadt Hilden
erwirbt das Gebäude zum vorgesehenen Preis von 460.000,- Euro. Die Stadt Hilden
bemüht sich darum, wegen der Unwirtschaftlichkeit den Denkmalschutz aufzuheben,
reißt das bisherige Gebäude ab und führt das gesamte Gelände im Rahmen der
Planung "Nördliche Unterstadt" einer neuen Nutzung zu.
3.
Die Stadt Hilden
erwirbt das Gebäude zum vorgesehenen Kaufpreis von 460.000,- Euro, baut es
einschließlich Unterführung für 3,4 Mio. Euro durch die IGH mbH um, weist einen
Teil des Ergeschosses sowie die Obergeschosse den Fraktionen und dem Deutschen
Roten Kreuz zu und vermarktet die übrigen Flächen an bahnhofsgerechte Nutzer,
wie im Plan aufgezeigt. Die hierfür erforderlichen Kreditmittel sind aufzunehmen
und die Folgekosten - ohne Betriebskosten - von 86.000,- sind im
Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
4.
Zusätzlich zu dem
unter Ziffer 3 genannten Vorschlag wird im Kellergeschoss noch eine Fahrradstation
eingebaut. Der Betrieb soll einem privaten Betreiber übertragen werden, der
hierfür einen maximalen Zuschuss in Höhe von 70.000,- Euro pro Jahr erhält.
5.
Der gesamte Ankauf
und Ausbau soll einem Privatinvestor übertragen werden, der das Gebäude
ausbaut, betreibt und an die Stadt Hilden - ohne Fahrradstation - für 20 Jahre vermietet.
Die jährlichen Kosten hierfür betragen rund 240.000,- Euro. Demgegenüber stehen
mögliche Einnahmen aus der Vermietung der Restfläche im Erdgeschoss.
6.
Der Rat der Stadt
bietet einem möglichen Investor eine einmalige Anschubfinanzierung von 500.000,-
Euro an. Ausgeschlossen als Nutzungen werden Spielhallen und Bordellbetriebe.
Eine Anmietung von Räumen durch die Stadt ist nicht vorgesehen.
Günter Scheib
Bürgermeister
Anlage
Finanzielle
Auswirkungen |
ergeben
sich je nach Beschlusslage |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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