Betreff
hier: ProACTIV-Platz
Am alten Sportplatz
Am Bürenbach
Bolthaus nördlicher und südlicher Wohnhof
Bruchhauser Weg vom Salzmannweg in südliche Richtung bis zur Stadtgrenze
Im Hock im Bereich der Wohnbebauung und des Tierheimes bis zurStraße Großhülsen
Karnaper Straße südlicher Stich
Kastanienweg Wendeplatz des Stichweges
Paula-Modersohn-Weg
Westring Teilstück Hausnummer 20-22
Weg von der Karnaper Straße zur Pestalozzistraße mit Verbindung zur Wilhelmine-Fliedner-Straße
Weg vom Wendehammer Am Wiedenhof zur Kunibertstraße
Weg Verlängerung des Weges 10056 (Zuweg zum SportplatzFurtwängler Straße) bis zum Area 51
Weg Verlängerung des Weges 10014 (vom Raffaelweg in nördliche
Richtung zur Grünfläche) bis zum Kalstert
Vorlage
WP 04-09 SV 61/040
Aktenzeichen
62.2 6123-12 121
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Folgende Straßen und Wege in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung jeweils

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Straße

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

1

ProACTIV-Platz

Kreuzungsbereich Neustraße - Hofstraße

58;

893, Teil aus 1595, Teil aus 1596, Teil 1597;

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Straße

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

2

Am alten Sportplatz

ganzer Straßenverlauf

48;

2028, 2035;

3

Am Bürenbach

ganzer Straßenverlauf

9;

1207;

4

Bolthaus

nördlicher und südlicher Wohnhof

18;
22;

149;
530, 510;

5

Bruchhauser Weg

vom Salzmannweg in südliche Richtung bis zur Stadtgrenze

18;

Teil aus 34;

6

Im Hock

im Bereich der Wohnbebauung und des Tierheimes bis zur Straße Großhülsen

11;

461, 463, 465, 467, 469, 471, 474, 490, 492, Teil aus 494, 1310, 1453;

7

Karnaper Straße

südlicher Stich

63;

Teil aus 1009;

8

Kastanienweg

Wendeplatz des Stichweges

21;

Teil aus 158;

9

Paula-Modersohn-Weg

ganz

65;

Teil aus 2686;

10

Westring

Teilstück Hausnummern 20-22

11;

1593, 1606, 1608;

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Weg

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

11

Weg

von der Karnaper Straße zur Pestalozzistraße mit Verbindung zur Wilhelmine-Fliedner-Straße

63;

Teil aus 1009;

12

Weg

vom Wendehammer Am Wiedenhof zur Kunibertstraße

62;

Teil aus 1114;

13

Weg

Verlängerung des Weges 10056 (Zuweg zum Sportplatz Furtwängler Straße) bis zum Area 51

26;

Teil aus 124;

14

Weg

Verlängerung des Weges 10014 (vom Raffaelweg in nördliche Richtung zur Grünfläche) bis zum Kalstert

65;

Teil aus 1033, 1034, 1039, Teil aus 1041;

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die lfd. Nr. 1 und 9 gelten als gewidmet. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird für diese Erschließungsanlagen das förmliche Widmungsverfahren erstmalig durchgeführt.

Der ProACTIV-Platz (lfd. Nr. 1) wurde bereits als Teil der Neustraße, der Paula-Modersohn-Weg (lfd. Nr. 9) als Teil des Lochnerweges gewidmet.

 

 

Die lfd. Nr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 werden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße bzw. als Weg erstmalig gewidmet.

 

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Erschließungsanlagen lfd. Nr. 6 steht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung und wurden bereits mit Beschluss vom 31.5.1979 dem öffentlichen Verkehr ohne den Zusatz “als Gemeindestraße” gewidmet.

In einem Widerspruchsverfahren wurde die Stadt Hilden darauf hingewiesen, dass dieser Zusatz nachgeholt werden sollte.

 

 

 

 

 

 

 

( Günter Scheib )