Betreff
Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2005 - zugleich Anlage zum Haushaltsplan
Vorlage
WP 04-09 SV 20/018
Aktenzeichen
II-20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„1.       Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2005, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 2 Abs. 2 GemHVO.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen, verbunden mit einer Auslegungsfrist von sieben Tagen. Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne von § 79 Abs. 5 GO NW.“

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

§ 112 Abs. 3 GO NW sieht vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zweck bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Mit der Ausgabe des 9. Beteiligungsberichtes setzt die Stadt Hilden die Berichterstattung über ihre wirtschaftliche Betätigung fort. Der vorliegende Bericht beinhaltet die relevanten Daten aus den Jahresabschlüssen von 2003. Zu Vergleichszwecken wurden die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2002 und 2001 mit aufgeführt.

 

Der Beteiligungsbericht 2005 stellt eine inhaltliche Fortschreibung des Vorjahresberichtes dar mit dem Zweck einer einheitlichen und transparenten Darstellung der unterschiedlich strukturierten Gesellschaften und ihre Verzahnung mit dem städtischen Haushalt. Wie im Vorjahr wurde auf eine erweiterte Darstellung von Kennzahlen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei Unternehmen ab einer 50 %igen städt. Beteiligung Wert gelegt. Sie sind wichtige Indikatoren für die Beurteilung eines Unternehmens. Seit 2003 werden informative Daten über die Zweckverbände mit aufgeführt.

 

Bei Beteiligungen über 50 % enthält der Bericht weiterhin den Jahresabschluss einschließlich Erläuterun­gen, den Lagebericht, den Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und die Finanz­planung. Damit erfüllt dieser Bericht zugleich die Anforderungen zur Veröffentlichung von Beteiligungs­daten im Rahmen des Haushaltsplanes im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 2 Abs. 2 GemHVO. Auf eine gesonderte Darstellung der wirtschaftlichen Betätigungen im Anlagenteil des Haushaltsplanes 2005 wird deshalb verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

(Thiele)

1. Beigeordneter