Betreff
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch
Bau einer Tribünenanlage sowie Bau von Lagerräumen, Behinderten-WC, Büroräumen, Regieraum und Reinigung sowie Sanierung der Kunststofflaufbahn
Vorlage
WP 04-09 SV 20/023
Aktenzeichen
II/Th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH mit dem Bau der in der Sitzungsvorlage beschriebenen Tribünenanlage und dem Nebenraumprogramm sowie mit der Sanierung der Kunststofflaufbahn.

 

Der Gesamtpreis darf einschließlich Projektsteuerung und verbleibendem Anteil der IGH maximal 1.093.000 ,- € betragen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für die Bezirkssportanlage ist eine Tribüne bestehend aus Sitz- und Stehplätzen für ca. 500 Personen bereits seit mehreren Jahren im Gespräch. Zur Realisierung musste aber ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, welches jetzt mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan der den Neubau ermöglicht abgeschlossen ist.

 

Daneben gab es Wünsche von weiteren Nutzern wie z. B. der LG nach Funktionalräumen. Außerdem gibt es an der Bezirkssportanlage bislang kein Behinderten-WC.

 

Darüber hinaus fehlen dringend benötigte Abstellflächen.

 

Weiterhin ist es für den Wettkampfbetrieb erforderlich eine elektronische Zeitmessanlage in der Laufbahn einzubauen. Da die Laufbahn ohnehin dringend erneuert werden muss, bietet es sich an, diese Arbeiten jetzt mitzumachen.

 

Vom Grundsatz her sind im Sportförderkonzept alle diese Maßnahmen enthalten.

 

Daher hatte die Verwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales ein Raumprogramm vorgestellt, welches allen Anforderungen der Nutzer an den modernen Sportbetrieb beinhaltet.

 

Die Kostenschätzung belief sich damals auf 1.093.000,- €. Das ist die Summe, die auch im Haushaltsplan etatisiert ist.

 

Im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wurde die Verwaltung beauftragt, für die Sitzung des Rates eine genaue Kostenberechnung für die verschiedenen Maßnahmen aufzustellen.

 

Diese Kostenberechnung liegt der Sitzungsvorlage bei. Gegenüber der Ursprungsplanung gibt es einige marginale Änderungen im Bereich des Regierraumes um die ungehinderte Sicht von allen Tribünenplätzen zu gewährleisten.

 

Außerdem wurde auf Grund des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (behindertengleichstellungsgesetz NW) eine Liftanlage vorgesehen, um auch behinderten Menschen die Zugangsmöglichkeiten zu den Regieräumen und der obersten Tribünenebene möglich zu machen.

 

Außerdem wurde bei den Bodenuntersuchungen festegestellt, dass die Qualität des Bodens im vorhandenen Wall nicht ausreicht, um die Tragfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Daher muss der gesamte Boden im Tribünenbereich ausgetauscht werden.

 

Dies führt dazu, dass die Kostenberechnung mit einer Summe von 1.210.940,72 € abschließt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das gesamte Projekt der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft zu übertragen, da hier davon ausgegangen werden kann, dass durch Ausschreibung und entsprechendes Nachverhandeln es trotz dieser zusätzlichen Dinge bei dem Ursprungspreis bleiben kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den Auftrag zum Festpreis geht der Rat hier auch kein zusätzliches Kostenrisiko ein.

 

Dies bestätigen auch die guten Erfahrungen, die beim Bau des Area 51 und bei den Schulpavillions an der Beethovenstraße gemacht wurden.

 

Wie aufgezeigt handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um eine dem Platz völlig unangemessene Tribünenanlage, sondern vielmehr um eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen, die den sportlichen Wert der Anlage deutlich erhöhen werden.

 

Darüber hinaus werden die Anwohner durch den Schallschutz und die geänderte Lautsprecheranlage viel besser vor Schallemissionen als es bislang der Fall ist geschützt.

 

 

 

Günter Scheib

 

Anlage

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

5610.000.9500

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer