Betreff
Gebühren für die Benutzung der Karnkentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 37/001
Aktenzeichen
I/37-Ja
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ab 01.07.2005 den als Anlage 1 beigefügten Gebührentarif zur Satzung über die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 19.12.2001.

 

Damit werden für den 1. bis 15. Kilometer der Wegstrecke folgende Gebühren erhoben:

a)           87,00 €                     für den Krankentransportwagen

b)         264,00 €                     für den Rettungstransportwagen

 

Die den festgesetzten Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Krankentransport- (KTW) und Rettungstransportwagen (RTW) der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2005 ist erstellt. Sie ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Sie enthält die Daten im Hinblick auf die anfallenden Personalkosten, die aktualisierten Daten der Sachkosten und eines Durchschnittwertes der Einsatzzahlen der Jahre 2001 bis 2004 bei KTW und RTW.

 

Abweichend von den Vorjahren hat die Stadt Hilden auf eine Gebührenanhebung zum 01.01.2005 verzichtet. Dies wurde dadurch möglich, dass die Abrechnung 2003 saldiert einen an die Krankenkassen zu erstattenden Überschuss von 38.136,00 € ergab.  Die Gebührenabrechnung 2003 liegt als Anlage 3 bei.  Der Überschuss 2003 reicht aus, die sich aus der Gebührenbedarfsberechnung 2005 ergebenden Mehrkosten im Wege der Verrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 zu finanzieren. Hierdurch ergab sich die Möglichkeit, die Gebührenerhöhung erst zum 01.07.2005 vorzunehmen.

 

In der Gebührenbedarfsberechnung sind die einschlägigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur Gebührenbedarfsberechnung im Krankentransport und Rettungstransportbereich unter Einbeziehung der Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 14.07.1999 berücksichtigt.

 

Auf Grund der Erfassung aller, für die Gebührenbedarfsberechnung des Unterabschnitts 1600 relevanten Daten und Kosten, wird die Gebühr für den KTW um 6 € auf 87 € und die Gebühr für den RTW um 39 € auf 264 € angehoben.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist mit den Vertretern der Krankenkassen in der vorliegenden Form abgestimmt worden.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Gebührentarif  2005 zur Gebührensatzung

für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden

 

 

1

 

Benutzung eines Krankentransportwagens - KTW -

(Transport/ Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Kranken/Nicht-Notfallpatienten)

 

1.1

 

Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften

 

a) für den 1. bis 15. km der Wegstrecke eine Mindestgebühr von

 

b) für jeden weiteren km der Wegstrecke je km

 

- die Reisekosten für das Personal werden nach den Reisekostenvorschriften      zusätzlich berechnet -

 

 

 

  87,00

 

   1,50

 

 

1.2

 

Wartezeiten von mehr als 5 Minuten für jede angefangene 1/2 Std.

 

   10,00

 

1.3

 

Bei gleichzeitigem Transport weiterer Personen in einem Fahrzeug beträgt die von jeder Person zu entrichtende Gebühr 2/3 der Gebühren nach den Ziffern 1.1 und 1.2. Die Wartezeitgebühr nach Ziffer 1.2 wird für jene Person erhoben, bei deren Behandlung die Wartezeit entsteht. Sollte eine Wartezeit für mehrere Personen gleichzeitig entstehen, so werden jeweils 2/3 der Gebühr nach Ziffer 1.2 erhoben.

 

 

 

2

 

Benutzung eines Rettungstransportwagens - RTW -

(Transport/Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Notfallpatienten)

 

2.1

 

Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften

 

a) für den 1. bis 15. km der Wegstrecke eine Mindestgebühr von

 

b) für jeden weiteren km der Wegstrecke je km

 

- die Reisekosten für das Personal werden nach den Reisekostenvorschriften      zusätzlich berechnet -

 

 

 

   264,00

 

   3,00

 

2.2

 

Wartezeiten von mehr als 5 Minuten für jede angefangene 1/2 Std.

 

   20,00

 

2.3

 

Bei gleichzeitigem Transport weiterer Personen in einem Fahrzeug beträgt die von jeder Person zu entrichtende Gebühr 2/3 der Gebühren nach den Ziffern 2.1 und 2.2. Die Wartezeitgebühr nach Ziffer 2.2 wird für jene Person erhoben, bei deren Behandlung die Wartezeit entsteht. Sollte eine Wartezeit für mehrere Personen gleichzeitig entstehen, so werden jeweils 2/3 der Gebühr nach Ziffer 2.2 erhoben.

 

 

 

3

 

Reinigung des Fahrzeuges nach einer außergewöhnlichen Ver­schmutzung

 

   25,00

 

4

 

Desinfektion des Fahrzeuges

 

   25,00

 

5

 

Sauerstoffbehandlung

 

   15,00

 

6

 

Anwendung des Defibrillators

 

   20,00

 

7

 

Anwendung des Elektrokardiogramms

 

   20,00

 

 

 

Gebührenaufkommen 2003  -  Abrechnung

 

 

KTW (Krankentransportwagen)

 

 

 

anrechenbare      Einsätze

 

   festgesetzte Gebühr

 

 

 

Ansatz GBB 2003

 

      3.610   

 

                         69  

 

      249.090

 

+    Ansatz sonstige Gebühren-                    einnahmen und Erstattungen

 

 

 

 

 

        22.000

 

 

 

 

 

                        Summe:

 

      271.090

 

Rechnungsergebnis 2003

einschließlich sonstiger Gebühren-

einnahmen und Erstattungen

 

      3.499

 

                         69

             

                   

 

      241.431  

        21.808

      263.239

 

  

 

 

 

                     Differenz:

 

          7.851   

 

 

 

 

 

Guthaben  Stadt 

 

          7.851

 

 

 

 

RTW (Rettungstransportwagen)

 

 

 

anrechenbare      Einsätze

 

   festgesetzte Gebühr

 

 

 

Ansatz GBB 2003

 

      1.720      

 

                         225

 

       387.000

 

 +      Ansatz sonstige Gebühren-

         einnahmen und Erstattungen

 

 

 

                

 

         20.000

 

   

 

 

 

                        Summe:

 

       407.000

 

Rechnungsergebnis 2003

einschließlich sonstiger Gebühren-

einnahmen und Erstattungen

 

      1.902

 

                         225

 

                

 

       427.950

         25.037  

       452.987 

 

 

 

 

 

                     Differenz:

 

         45.987

 

 

 

 

 

Erstattung Kassen

 

         45.987

 

 

 

Erstattung Kassen - Guthaben Stadt = Verrechnungssumme

 

 

        38.136

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 1600.1100

                                              

Bezeichnung:  Benutzungsgebühren Kranken- und Rettungstransport

 

Mehreinnahmen von 46.800 €

 

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsjahr      2005

 

 

 

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer