Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ab 01.07.2005
den als Anlage 1 beigefügten Gebührentarif zur Satzung über die Benutzung der
Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 19.12.2001.
Damit werden für den
1. bis 15. Kilometer der Wegstrecke folgende Gebühren erhoben:
a)
87,00 € für den
Krankentransportwagen
b) 264,00
€ für den
Rettungstransportwagen
Die den
festgesetzten Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden zugrunde liegende
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) wird gebilligt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die
Krankentransport- (KTW) und Rettungstransportwagen (RTW) der Stadt Hilden für
das Haushaltsjahr 2005 ist erstellt. Sie ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage
2 beigefügt. Sie enthält die Daten im Hinblick auf die anfallenden
Personalkosten, die aktualisierten Daten der Sachkosten und eines
Durchschnittwertes der Einsatzzahlen der Jahre 2001 bis 2004 bei KTW und RTW.
Abweichend von den Vorjahren hat die Stadt
Hilden auf eine Gebührenanhebung zum 01.01.2005 verzichtet. Dies wurde dadurch
möglich, dass die Abrechnung 2003 saldiert einen an die Krankenkassen zu erstattenden
Überschuss von 38.136,00 € ergab. Die
Gebührenabrechnung 2003 liegt als Anlage 3 bei.
Der Überschuss 2003 reicht aus, die sich aus der
Gebührenbedarfsberechnung 2005 ergebenden Mehrkosten im Wege der Verrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 zu finanzieren. Hierdurch ergab
sich die Möglichkeit, die Gebührenerhöhung erst zum 01.07.2005 vorzunehmen.
In der Gebührenbedarfsberechnung sind die
einschlägigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur
Gebührenbedarfsberechnung im Krankentransport und Rettungstransportbereich
unter Einbeziehung der Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom
14.07.1999 berücksichtigt.
Auf Grund der Erfassung aller, für die
Gebührenbedarfsberechnung des Unterabschnitts 1600 relevanten Daten und Kosten,
wird die Gebühr für den KTW um 6 € auf 87 € und die Gebühr für den RTW um 39 €
auf 264 € angehoben.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist mit den
Vertretern der Krankenkassen in der vorliegenden Form abgestimmt worden.
Günter Scheib
Bürgermeister
Gebührentarif
2005 zur Gebührensatzung
für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden
1 |
Benutzung eines Krankentransportwagens -
KTW - (Transport/ Behandlung oder Nutzung der
Einrichtung für/von Kranken/Nicht-Notfallpatienten) |
|
1.1 |
Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften a) für den 1. bis 15. km der Wegstrecke
eine Mindestgebühr von b) für jeden weiteren km der Wegstrecke je
km - die Reisekosten für das Personal werden
nach den Reisekostenvorschriften
zusätzlich berechnet - |
€
87,00 €
1,50 |
1.2 |
Wartezeiten von mehr als 5 Minuten für jede
angefangene 1/2 Std. |
€
10,00 |
1.3 |
Bei gleichzeitigem Transport weiterer
Personen in einem Fahrzeug beträgt die von jeder Person zu entrichtende
Gebühr 2/3 der Gebühren nach den Ziffern 1.1 und 1.2. Die Wartezeitgebühr
nach Ziffer 1.2 wird für jene Person erhoben, bei deren Behandlung die
Wartezeit entsteht. Sollte eine Wartezeit für mehrere Personen gleichzeitig
entstehen, so werden jeweils 2/3 der Gebühr nach Ziffer 1.2 erhoben. |
|
2 |
Benutzung eines Rettungstransportwagens -
RTW - (Transport/Behandlung oder Nutzung der
Einrichtung für/von Notfallpatienten) |
|
2.1 |
Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften a) für den 1. bis 15. km der Wegstrecke
eine Mindestgebühr von b) für jeden weiteren km der Wegstrecke je
km - die Reisekosten für das Personal werden
nach den Reisekostenvorschriften
zusätzlich berechnet - |
€
264,00 €
3,00 |
2.2 |
Wartezeiten von mehr als 5 Minuten für jede
angefangene 1/2 Std. |
€
20,00 |
2.3 |
Bei gleichzeitigem Transport weiterer
Personen in einem Fahrzeug beträgt die von jeder Person zu entrichtende
Gebühr 2/3 der Gebühren nach den Ziffern 2.1 und 2.2. Die Wartezeitgebühr
nach Ziffer 2.2 wird für jene Person erhoben, bei deren Behandlung die
Wartezeit entsteht. Sollte eine Wartezeit für mehrere Personen gleichzeitig
entstehen, so werden jeweils 2/3 der Gebühr nach Ziffer 2.2 erhoben. |
|
3 |
Reinigung des Fahrzeuges nach einer
außergewöhnlichen Verschmutzung |
€
25,00 |
4 |
Desinfektion des Fahrzeuges |
€
25,00 |
5 |
Sauerstoffbehandlung |
€
15,00 |
6 |
Anwendung des Defibrillators |
€
20,00 |
7 |
Anwendung des Elektrokardiogramms |
€
20,00 |
Gebührenaufkommen 2003 -
Abrechnung
KTW (Krankentransportwagen)
|
anrechenbare Einsätze |
festgesetzte Gebühr |
|
Ansatz GBB 2003 |
3.610 |
€ 69
|
€ 249.090 |
+
Ansatz sonstige Gebühren- einnahmen und
Erstattungen |
|
|
€
22.000 |
|
|
Summe: |
€ 271.090 |
Rechnungsergebnis 2003 einschließlich sonstiger Gebühren- einnahmen und Erstattungen |
3.499 |
€
69 |
€ 241.431 €
21.808
€ 263.239 |
|
|
Differenz: |
€ 7.851 |
|
|
Guthaben
Stadt |
€ 7.851 |
RTW (Rettungstransportwagen)
|
anrechenbare Einsätze |
festgesetzte
Gebühr |
|
Ansatz GBB 2003 |
1.720 |
€
225 |
€
387.000 |
+
Ansatz sonstige
Gebühren-
einnahmen und Erstattungen |
|
|
€
20.000 |
|
|
Summe: |
€
407.000 |
Rechnungsergebnis 2003 einschließlich sonstiger Gebühren- einnahmen und Erstattungen |
1.902 |
€ 225 |
€
427.950 € 25.037 €
452.987 |
|
|
Differenz: |
€
45.987 |
|
|
Erstattung Kassen |
€
45.987 |
Erstattung Kassen - Guthaben Stadt = Verrechnungssumme |
€ 38.136 |
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle:
1600.1100 |
Bezeichnung: Benutzungsgebühren Kranken- und Rettungstransport
|
||
Mehreinnahmen von 46.800 € |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2005 |
|
|
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||