Betreff
Spielplatzentwicklungsplan 2004
Vorlage
WP 04-09 SV 66/009
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und  Finanzausschuss den Spielplatzentwicklungsplan in der vorgelegten Fassung und beauftragt die Verwaltung in den nächsten Jahren – je nach  Haushaltslage- das Handlungskonzept umzusetzen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Veranlassung

 

Neben generellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ist auch das Lebensumfeld für Kinder einer ständigen Wandlung  unterworfen.  Die  meisten Einflussfaktoren sind jedoch nur  bedingt einer unmittelbaren politischen und planerischen Einflussnahme  zugänglich. Ein wichtiger Punkt  im kommunalen Zuständigkeitsbereich ist  die Qualifizierung des öffentlichen Raumes als Bewegungs- und Aufenthaltsraum  für Kinder und Jugendliche. Hierzu  sind insbesondere die Spielplätze, aber auch die  inzwischen weit verbreiteten Spielmöglichkeiten auf Schulflächen oder etwa die  Ballspielwiesen zu zählen.

 

Um einen Überblick über den Zustand der städtischen Spielplätze (und der anderen o.g. Einrichtungen), deren Akzeptanz durch  Kinder und Jugendliche  sowie über die allgemeine Versorgung mit Spielflächen im Stadtgebiet  zu erhalten, hat die Stadt Hilden ein Fachbüro mit  der Erstellung eines Spielplatzentwicklungsplanes (SEP) für das Stadtgebiet beauftragt. In den Prozess der Planerstellung waren während der Bearbeitungszeit die verschiedenen städtischen Dienststellen (Tiefbau- und Grünflächenamt, Jugendamt, Schulverwaltungs- und Sportamt, Planungsamt, Amt für  Gebäudemanagement)  eingebunden.

 

Gleichzeitig wurde mit  dem Spielplatzbedarfsplan erstmals eine Zusammenführung der in unterschiedlichen Plänen geführten vorhandenen und geplanten Spielplätze in einem Planwerk zusammengefasst und mit einer einheitlichen Bezeichnung versehen. Diese setzt sich aus dem jeweiligen Stadtteil, einer fortlaufenden Nummer sowie einer Lagebezeichung zusammen (z.B. N25 – Lortzingstraße) und ermöglicht  auch für  die Zukunft eine Vereinheitlichung der verschiedenen in den unterschiedlichen Ämtern geführten Bezeichnungen. 

 

Der SEP Hilden wurde in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet. Dabei fanden Ergebnisse aus der Einwohnerstatistik, die Ergebnisse einer Befragung der Nutzer und Spielplatzpaten sowie  die Ergebnisse einer detaillierten Bestandsaufnahme der bestehenden sowie  der geplanten Spielplätze  vor Ort Berücksichtigung.

Der Spielplatzentwicklungsplan soll Auskunft  darüber geben, wo auf  den Spielplätzen die vorhandene Ausstattung nicht  den Erfordernissen entspricht (Handlungsbedarf Spielplätze) bzw. wo sich städtische Teilflächen befinden in denen der Spielplatzbedarf noch nicht gedeckt ist (Handlungsräume).

Für  beide Handlungsfelder wurden im Spielplatzentwicklungsplan Maßnahmenvorschläge  entwickelt und als Handlungsempfehlung zur Diskussion gestellt.

 

Das vom umweltbüro  essen vorgelegte Planwerk besteht aus  2 Teilen. Im ersten Teil (Textteil, ist  der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt) sind die Untersuchungsergebnisse und Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst, während im Teil 2 (Anhang) Datenblätter zu  sämtlichen Handlungsräumen und Einzelspielplätzen, sowie die  Ergebnisse der Nutzerbefragung und Daten zur Einwohnerstatistik enthalten sind.

 

Diese Handlungsempfehlungen des Spielplanentwicklungsplans wurden im Rahmen eines weiteren verwaltungsinternen Workshops mit den beteiligten Fachämtern auf ihre  Umsetzbarkeit hin geprüft und bewertet. Aus dieser Bewertung  wurde ein  Maßnahmenplan entwickelt der als  Entwurf in die Sitzungsvorlage aufgenommen wurde. Bei Realisierung aller abgestimmten Maßnahmen ergibt sich auf Grundlage einer Kostenschätzung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 835.000 €. Davon entfallen 435.000 € auf den Neubau  von Anlagen, während die restlichen 400.000 € für die  Ergänzung, Sanierung bzw. Optimierung  von vorhandenen Spielplätzen vorgesehen  sind.

Es ist geplant, die Ergänzungsmaßnahmen über einen Zeitraum von  mehreren Jahren umzusetzen, wobei hierfür eine Bereitstellung  von 50.000 €/a  vorgesehen ist. Die Umsetzung  der 5 Neubaumaßnahmen ist  jeweils als Einzelanmeldung vorgesehen, da hier teilweise noch Grunderwerb getätigt  werden muss.

 

 

Für  2005 sind im HH-Plan vorgesehen

 

  • Ballspielwiese Bremshey (15.000 €)
  • Optimierung von Einzelplätzen (z.B. Zugangsbarriere) (15.000 €)

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisse

Im Rahmen der Ausstattungsanalyse wurden ca. 130 Flächen untersucht und bezüglich ihrer Ausstattung, ihrer Nutzungsaufteilung, der Zuwegung und ihrer  Einbindung  ins Umfeld bewertet. Bei diesen Flächen handelt es sich um

 

  • Vorhandene und vollständig  hergestellte Spielflächen
  • Spielflächen die bislang nur zum Teil hergestellt  worden sind
  • Spielflächen die in Planwerken (FNP/B-Plänen) enthalten aber noch nicht  realisiert sind
  • Spielflächen die bereits zurückgebaut sind

 

 

Diese Bewertung wurde durch die Ergebnisse einer Nutzerbefragung ergänzt und für die räumliche Analyse mit  den statistischen Daten zur Bevölkerungsentwicklung auf Baublockbasis verschnitten. Dadurch konnte  für  die  bestehenden Einrichtungen aufgrund ggfls. vorliegender  Ausstattungsmängel ein Handlungsbedarf ermittelt werden.

 

Durch den Abgleich von Bedarfs-  und realen Versorgungsflächen konnten  im gesamten Stadtgebiet eine  Reihe  von Flächen ausgewiesen werden, auf denen der Bedarf an Spielflächen derzeit  nicht  gedeckt ist. Hieraus ergaben sich insgesamt  30 so genannte Handlungsräume (7 Typ A, 23 Typ B).

In einem letzten Schritt wurden im Spielplatzentwicklungsplan –gesondert nach Stadtteilen- Handlungsempfehlungen für  die zukünftige Ausstattung gegeben.

 

 

Handlungsempfehlungen (Maßnahmen)

 

1. Spielplätze, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden sollten (inkl. geplanter Spielplätze)

1.1 Bau neuer Spielplätze (Umsetzung Planung)

1.2 Erweiterung vorhandener Spielplätze zur Erreichung eines anderen Typs als gelistet

1.3 Ergänzung der Ausstattung zur Behebung von Defiziten und Mängeln

1.4 Sanierung (unabhängig von der Reparatur defekter Geräte)

1.5 nur Behebung von Mängeln hinsichtlich der Zuwegung/Öffnungszeiten, Ausstattung Spielplatz     ausreichend

2. Vorhandene Spielplätze, auf denen keine Maßnahmen durchgeführt werden

2.1 Spielplatz hat keine gravierenden Mängel

2.2 Spielplatz mit Defiziten, deren Behebung nachrangig ist (z.B.Einzugsgebiet deckungsgleich mit anderen, Spielplatz wird abgestuft)

2.3 Spielplatz mit Defiziten, die aufgrund geringen oder fehlenden Flächenangebotes nicht vor Ort zu beheben sind

3. Umbenennen des Spielplatztyps

3.1 Ausstattung entspricht nicht dem festgelegten Spielplatztyp und es können keine Maßnahmen      durchgeführt werden, um den gelisteten Typ zu erreichen

 

 

 

 

4. Streichung von Spielplätzen aus der Auflistung

4.1 Spielplatz ist nicht öffentlich zugängig (z.B. Kindergarten, -hort)

4.2 Spielplatz ist aufgelöst

4.3 Spielplatz ist geplant, aber Umsetzung unwahrscheinlich oder nicht möglich (z.B. Altlast, andere Nutzung)

4.4 Spielplatz wird aufgegeben

 

 

 

 

Für  die  Gesamtheit der untersuchten  Flächen  ergibt  sich  folgendes Bild:

 

  • Maßnahmen  durchführen

für 59 Flächen werden Maßnahmen vorgeschlagen (Hierbei beziehen sich allein 22 Maßnahmen auf die Beseitigung von Mängeln in der Zugängigkeit oder in den Öffnungszeiten.

Diese werden nachfolgend in einem eigenen Kapitel der Sitzungsvorlage behandelt).

 

  • Keine Maßnahmen durchführen

auf 46 Flächen wurden keine bzw. keine gravierenden Mängel ermittelt

 

  • Spielplatztyp umbenennen

für  6 Spielplätze erfolgt eine Änderung des Spielplatztyps

 

  • Spielplatzstreichung

die Streichung von 22 Spielplätzen aus den Spielplatzlisten wird vorgeschlagen (Dabei handelt  es sich nicht um bestehende Anlagen, sondern um geplante Plätze, deren Umsetzung  nicht möglich/erforderlich ist, sowie um Anlagen, die bereits zurückgebaut bzw. in Privatbesitz  sind)

 

 

Nachdem innerhalb des  Spielplatzbedarfsplanes die o.g. Empfehlungen abgegeben worden waren, wurden diese im Einzelnen von der verwaltungsinternen Gruppe bewertet. Bestätigt  wurden die Spielplatzstreichungen sowie die Umbenennungen der Spielplatztypen.

Aus  den Maßnahmenvorschlägen hat  die Arbeitsgruppe für insgesamt 33 Flächen die Durchführung von baulichen  Maßnahmen empfohlen. Dabei wurde berücksichtigt, dass zwischenzeitlich schon bei einigen Flächen genannte Ausstattungsmängel behoben worden sind (z.B. Bau  einer Querungshilfe im Bereich  Grabenstrasse). Andererseits wurde in Einzelfällen auf die Durchführung von vorgeschlagenen Ergänzungsmaßnahmen bewusst verzichtet (z.B. zusätzlicher Sandspielbereich am Spielplatz Warringtonplatz – Grund: Gefahr  der Verschmutzung durch Hundekot etc. im stark frequentierten Innenstadtbereich), weil sie aufgrund der vorliegenden Erfahrungen als nicht realisierbar erscheinen.

Ferner wurde eine Fläche in den Maßnahmenkatalog  übernommen, die nicht  im Rahmen des SEP untersucht worden war. Hierbei  handelt es sich um eine Grünfläche im Norden  des ehemaligen Bremshey-Grundstücks. Diese Fläche ist als  Alternative  zur Anlage  einer Ballspielwiese zu der im SEP genannten Fläche O9 Walder Str. (südlich  der Walder Str.) gedacht. Die ehemalige  Bremshey-Fläche am Kalstert weist eine höhere Eignung für  die beabsichtigte  Nutzung als die Fläche  O9 auf, da sie sich  a) im städtischen Eigentum  befindet und b) näher an den potentiellen Nutzern liegt.


 

 

Im Einzelnen wurden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

 

Neubau                                                                     Neubau/Ergänzung

-Lodenheide II (N5)                                                    -Stadtpark (M10)

-Kosenberg I (N6)                                                      -Furtwängler Str. I (Schule)(N10)

-Kosenberg II (N7)                                                     -Lortzingstrasse (N23)

-An der Bibelskirch (N14)                                          -Salzmannweg I (S36)

-Auf dem Driesch/Hagebuttenweg (S31)                  -Reisholzstrasse II (W2)

-Bremshey (noch ohne Bezeichnung, alt. zu O9)

-Taubenstrasse (N33)

 

Optimierung                                                            Sanierung

-Karnaper Str./Fröbelstr. (S8)                                               -Augustastrasse (N30)                     

-Am Lindengarten (S13)                                            -Am Strauch (S18)

-Am Anger I (S27)                                                    

-Am Anger II (S28)

-Buchenweg (S30)

-Feuerbachweg (O5)

-Tizianweg (O7)

-Körnerstrasse (M1)

-Marie-Colinet Str. (M2)

-Mettmanner Str. (M3)

-Tucherweg I (M4)

-Tucherweg II (M5)

-Hummelster Str. (M6)

-Holterhöfchen (M12)

-Walder Str./Grünstrasse (M16)

-Schalbruch I (N16)

-Bürenbach (N20)

-Nordmarkt (N22)

-Hans-Sachs-Str. (N28)

 

 

Bei den Neubaumaßnahmen handelt es sich jeweils um einen kompletten Neubau eines Spielplatzes an einem bislang nicht ausgebauten Standort. In der Kategorie Neubau/Ergänzung wird  an einem vorhanden Standort (z.B. ein Bolzplatz) eine Ausstattungsergänzung mit  Spielgeräten vorgenommen, damit  die  Fläche zukünftig die ihr zugedachte Funktion eines vollwertigen Spielplatzes (z.B. Typ A) erfüllt. Im Fall der Sanierung sollen gestalterische und im Hinblick auf die Geräteausstattung veraltete Spielplätze neu angelegt werden. Schließlich wird unter der Optimierung von Spielplätzen eine Ergänzung in Ausstattungsdetails verstanden (hier sind zum Beispiel eine verbesserte Einzäunung an Gefahrenpunkten der Zuwegung oder etwa die Ausstattung mit  Sitzgelegenheiten (Findlinge oder Baumstämme) angesprochen).

 

Zukünftige Spielplatzentwicklung

Bei  Erstellung  des Spielplatzentwicklungsplans 2004 lag die neueste Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für Hilden (Ende 2004) noch  nicht vor. In der Prognose aus dem Jahr 2001 waren  für  Hilden „keine umfassenden Bevölkerungsverluste“ erwartet worden. Eine „Konsolidierung der Bevölkerungszahlen“ sollte „zukünftig  eher mit einer Strategie in Richtung  Qualität statt Quantität erreicht werden“. Nach der neueren Prognose ist nach  einem Anstieg bis 2008 bis  2020 mit  einem Bevölkerungsrückgang von etwa 3,1% zu  rechnen. Dies wird auch bei  einzelnen Spielplätzen zu  einem Rückgang der Nutzerzahl führen. In diesen Fällen muss dann in Abhängigkeit  von der jeweiligen Inanspruchnahme  und dem Vorhandensein umgebungsnaher alternativer Spielmöglichkeiten geprüft werden, ob die  Ausstattung von einzelnen Spielplätzen dann zu reduzieren ist. Im Extremfall könnte dies auch zu  einem temporären Rückbau eines Spielplatzes führen. Sollte diese Situation eintreten ist es jedoch  erforderlich, diese Fläche dann als bespielbare Grünfläche (ohne Spielgeräte) bzw. als öffentliche Grünfläche im Wohnquartier dauerhaft zu sichern. Zum einem wird hier eine Aufenthaltsfläche -auch für den zunehmenden Anteil  der älteren Bevölkerung- erhalten und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, hier wieder zu  einem späteren Zeitpunkt eine Spielgeräteausstattung vorzunehmen. Aus diesem Grund sollten auch bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes alle im Spielplatzentwicklungsplan enthaltenen Standorte gesichert werden.

 

 

Öffnungszeiten von Schulhöfen  für Spielzwecke

 

Im Rahmen des Spielplatzentwicklungsplanes wurde an mehreren Standorten festgestellt, dass insbesondere die eingeschränkten Öffnungszeiten an Schulen (Handlungsempfehlung  1.5) verhindern, dass diese Spielplätze den ihnen zugedachten Aufgaben vollständig  nachkommen können. Dieser Aspekt ist umso gewichtiger angesichts  der Tatsache, dass die Schulhöfe einen beträchtlichen Anteil an den überhaupt verfügbaren Spielflächen einnehmen (zwischen 55% im Stadtteil Mitte und  18% im Stadtteil Süd).

Durch eine Änderung  der Öffnungszeiten auf den Schulgeländen würde im Rahmen der vorhandenen Spielmöglichkeiten ohne zusätzliche  bauliche Maßnahmen eine erhebliche Erweiterung  des Spielangebotes geschaffen.  Verwaltungsseitig wurde in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die Möglichkeit einer solchen  Ausweitung  geprüft und der nachfolgende Vorschlag erarbeitet. Neben der Ausweitung  der Nutzungszeiten auf Schulhöfen wird damit auch  eine möglichst einheitliche  und übersichtliche  Regelung für  die übrigen Anlagen (Kleinspielfelder und Bolzplätze) angestrebt.

 

 

 

Schulhöfe:

Öffnungszeiten - für  alle Schulhöfe wird eine Öffnungszeit  von Mo-Fr außerhalb der Schulzeit  bis  Einbruch der Dunkelheit spätestens 20.00 Uhr, an Samstagen von  9.00-18.00 Uhr festgesetzt. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Schulhöfe geschlossen. In den Ferien sind die Schulhöfe zu  den o.g. Zeiten ebenfalls geöffnet. Die Benutzung ist für  Jugendliche bis  14 Jahre freigegeben. Hiervon ausgenommen sind die weiterführenden Schulen. Das Mitführen von Hunden ist auf allen Schulhöfen verboten.

Es wird (zunächst) darauf verzichtet weitere Einschränkungen bezüglich der Nutzung der Flächen (z.B. Rad fahren, Skaten etc.) auszusprechen.

Schließdienst – eine Umsetzung durch die Hausmeister wird aufgrund der bestehenden Arbeitsverträge und der zu erwartenden Mehrkosten als nicht  realistisch angesehen. Hier soll ein privater Schließdienst (alternativ geringfügig Beschäftigte-Hartz IV) diese Aufgabe verrichten. Die Öffnungszeit (Schließzeit) soll im Frühjahr/Sommer (01.03. – 31.10.) bis 20.00 Uhr, im Herbst/Winter (Restzeitraum) bis 18.00 Uhr ausgedehnt sein.

Da die weiterführenden Schulen i.d.R. keine feste Einzäunung (mit  Ausnahme der Albert-Schweitzer-Schule mit einer sehr niedrigen Umzäunung) besitzen, soll der Schließdienst nur an den 10 Grundschulen durchgeführt werden. Zum Betreten der Schulhoffläche wird nur  1 Tor geöffnet, an diesem ist auch ein Schild mit den Öffnungszeiten anzubringen.

 

 

Kleinspielfelder:

Öffnungszeiten – für alle Kleinspielfelder sollen die gleichen Öffnungszeiten gelten wie für die Schulhöfe, jedoch wird hier für  die Nutzung keine Altersbeschränkung ausgesprochen.

Schließzeiten – Für die Kleinspielfelder ist analog zu den Schulhöfen ein Schließdienst einzurichten.

Zu klären ist der Fortbestand des Kleinspielfeldes Lortzingstrasse, zur Sicherung des Kleinspielfeldes Pungshausstrasse ist  eine Verbesserung der vorhandenen Einzäunung in 2005 geplant.

 

 

 

Bolzplätze:

Die bisherigen Regelungen (wie Spielplätze gemäß Ortsrecht) sollen weiter Bestand haben.

 

 

Sportplätze:

Obwohl die Sportplätze  grundsätzlich für  die öffentliche Nutzung freigegeben sind existieren faktisch durch die Schul- und Vereinsnutzung starke Beschränkungen. Zudem sind die dort z.T. vorhandenen empfindlichen Kunststoffspielflächen gegen missbräuchliche Nutzung zu schützen. Inwieweit und für welche Zwecke die Sportplätze zukünftig weiterhin für die öffentliche Nutzung freigegeben sind wird noch im Dez. III geprüft.

 

 

 

 

(Zur Sitzung im Jugendhilfeausschuss wird der Verfasser des Planwerkes, Herr Bolle vom umweltbüro essen die wesentlichen Inhalte vortragen).

 

 

 

 

 

(G.  S c h e i b)

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4608.000.9401                      

Bezeichnung:

Spielplatzentwicklungsplan – Umsetzung von Maßnahmen

Kosten                                   

30.000 €

Folgekosten

 

                                              

vorgesehen im

VmHH

 

Haushaltsjahr

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: Die Umsetzung  der Maßnahmen erfolgt in einem mehrjährigen Programm. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung des Spielplatzentwicklungsplanes werden jeweils zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Im HH-Planentwurf für 2005 sind 30.000 € enthalten

Sichtvermerk Kämmerer