Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss den
Spielplatzentwicklungsplan in der vorgelegten Fassung und beauftragt die
Verwaltung in den nächsten Jahren – je nach
Haushaltslage- das Handlungskonzept umzusetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Veranlassung
Neben generellen
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ist auch das Lebensumfeld
für Kinder einer ständigen Wandlung
unterworfen. Die meisten Einflussfaktoren sind jedoch nur bedingt einer unmittelbaren politischen und
planerischen Einflussnahme zugänglich.
Ein wichtiger Punkt im kommunalen
Zuständigkeitsbereich ist die
Qualifizierung des öffentlichen Raumes als Bewegungs- und Aufenthaltsraum für Kinder und Jugendliche. Hierzu sind insbesondere die Spielplätze, aber auch
die inzwischen weit verbreiteten
Spielmöglichkeiten auf Schulflächen oder etwa die Ballspielwiesen zu zählen.
Um einen Überblick
über den Zustand der städtischen Spielplätze (und der anderen o.g. Einrichtungen),
deren Akzeptanz durch Kinder und
Jugendliche sowie über die allgemeine
Versorgung mit Spielflächen im Stadtgebiet
zu erhalten, hat die Stadt Hilden ein Fachbüro mit der Erstellung eines
Spielplatzentwicklungsplanes (SEP) für das Stadtgebiet beauftragt. In den
Prozess der Planerstellung waren während der Bearbeitungszeit die verschiedenen
städtischen Dienststellen (Tiefbau- und Grünflächenamt, Jugendamt,
Schulverwaltungs- und Sportamt, Planungsamt, Amt für Gebäudemanagement) eingebunden.
Gleichzeitig wurde
mit dem Spielplatzbedarfsplan erstmals
eine Zusammenführung der in unterschiedlichen Plänen geführten vorhandenen und
geplanten Spielplätze in einem Planwerk zusammengefasst und mit einer
einheitlichen Bezeichnung versehen. Diese setzt sich aus dem jeweiligen
Stadtteil, einer fortlaufenden Nummer sowie einer Lagebezeichung zusammen (z.B.
N25 – Lortzingstraße) und ermöglicht
auch für die Zukunft eine
Vereinheitlichung der verschiedenen in den unterschiedlichen Ämtern geführten
Bezeichnungen.
Der SEP Hilden wurde
in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet. Dabei fanden Ergebnisse aus der Einwohnerstatistik,
die Ergebnisse einer Befragung der Nutzer und Spielplatzpaten sowie die Ergebnisse einer detaillierten
Bestandsaufnahme der bestehenden sowie
der geplanten Spielplätze vor Ort
Berücksichtigung.
Der
Spielplatzentwicklungsplan soll Auskunft
darüber geben, wo auf den
Spielplätzen die vorhandene Ausstattung nicht
den Erfordernissen entspricht (Handlungsbedarf
Spielplätze) bzw. wo sich städtische Teilflächen befinden in denen der
Spielplatzbedarf noch nicht gedeckt ist (Handlungsräume).
Für beide Handlungsfelder wurden im
Spielplatzentwicklungsplan Maßnahmenvorschläge
entwickelt und als Handlungsempfehlung zur Diskussion gestellt.
Das vom
umweltbüro essen vorgelegte Planwerk
besteht aus 2 Teilen. Im ersten Teil
(Textteil, ist der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt) sind die Untersuchungsergebnisse und Maßnahmenempfehlungen
zusammengefasst, während im Teil 2 (Anhang) Datenblätter zu sämtlichen Handlungsräumen und Einzelspielplätzen,
sowie die Ergebnisse der Nutzerbefragung
und Daten zur Einwohnerstatistik enthalten sind.
Diese Handlungsempfehlungen
des Spielplanentwicklungsplans wurden im Rahmen eines weiteren
verwaltungsinternen Workshops mit den beteiligten Fachämtern auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft und bewertet. Aus
dieser Bewertung wurde ein Maßnahmenplan entwickelt der als Entwurf in die Sitzungsvorlage aufgenommen
wurde. Bei Realisierung aller abgestimmten Maßnahmen ergibt sich auf Grundlage
einer Kostenschätzung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 835.000 €. Davon
entfallen 435.000 € auf den Neubau von
Anlagen, während die restlichen 400.000 € für die Ergänzung, Sanierung bzw. Optimierung von vorhandenen Spielplätzen vorgesehen sind.
Es ist geplant, die
Ergänzungsmaßnahmen über einen Zeitraum von
mehreren Jahren umzusetzen, wobei hierfür eine Bereitstellung von 50.000 €/a vorgesehen ist. Die Umsetzung der 5 Neubaumaßnahmen ist jeweils als Einzelanmeldung vorgesehen, da
hier teilweise noch Grunderwerb getätigt
werden muss.
Für 2005 sind im HH-Plan vorgesehen
- Ballspielwiese Bremshey (15.000 €)
- Optimierung von Einzelplätzen (z.B.
Zugangsbarriere) (15.000 €)
Ergebnisse
Im Rahmen der Ausstattungsanalyse
wurden ca. 130 Flächen untersucht und bezüglich ihrer Ausstattung, ihrer
Nutzungsaufteilung, der Zuwegung und ihrer
Einbindung ins Umfeld bewertet.
Bei diesen Flächen handelt es sich um
- Vorhandene und vollständig hergestellte Spielflächen
- Spielflächen die bislang nur zum Teil
hergestellt worden sind
- Spielflächen die in Planwerken
(FNP/B-Plänen) enthalten aber noch nicht
realisiert sind
- Spielflächen die bereits zurückgebaut
sind
Diese Bewertung
wurde durch die Ergebnisse einer Nutzerbefragung ergänzt und für die räumliche
Analyse mit den statistischen Daten zur
Bevölkerungsentwicklung auf Baublockbasis verschnitten. Dadurch konnte für
die bestehenden Einrichtungen
aufgrund ggfls. vorliegender Ausstattungsmängel
ein Handlungsbedarf ermittelt werden.
Durch den Abgleich
von Bedarfs- und realen
Versorgungsflächen konnten im gesamten
Stadtgebiet eine Reihe von Flächen ausgewiesen werden, auf denen der
Bedarf an Spielflächen derzeit
nicht gedeckt ist. Hieraus
ergaben sich insgesamt 30 so genannte Handlungsräume (7 Typ A, 23 Typ B).
In einem letzten
Schritt wurden im Spielplatzentwicklungsplan –gesondert nach Stadtteilen- Handlungsempfehlungen
für die zukünftige Ausstattung gegeben.
Handlungsempfehlungen (Maßnahmen)
1.
Spielplätze, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden sollten (inkl. geplanter
Spielplätze)
1.1 Bau neuer Spielplätze (Umsetzung Planung)
1.2 Erweiterung vorhandener Spielplätze zur Erreichung eines
anderen Typs als gelistet
1.3 Ergänzung der Ausstattung zur Behebung von Defiziten und
Mängeln
1.4 Sanierung (unabhängig von der Reparatur defekter Geräte)
1.5 nur Behebung von Mängeln hinsichtlich der
Zuwegung/Öffnungszeiten, Ausstattung Spielplatz ausreichend
2.
Vorhandene Spielplätze, auf denen keine Maßnahmen durchgeführt werden
2.1 Spielplatz hat keine gravierenden Mängel
2.2 Spielplatz mit Defiziten, deren Behebung nachrangig ist
(z.B.Einzugsgebiet deckungsgleich mit anderen, Spielplatz wird abgestuft)
2.3 Spielplatz mit Defiziten, die aufgrund geringen oder
fehlenden Flächenangebotes nicht vor Ort zu beheben sind
3.
Umbenennen des Spielplatztyps
3.1 Ausstattung entspricht nicht dem festgelegten
Spielplatztyp und es können keine Maßnahmen
durchgeführt werden, um den gelisteten Typ zu erreichen
4.
Streichung von Spielplätzen aus der Auflistung
4.1 Spielplatz ist nicht öffentlich zugängig (z.B.
Kindergarten, -hort)
4.2 Spielplatz ist aufgelöst
4.3 Spielplatz ist geplant, aber Umsetzung unwahrscheinlich
oder nicht möglich (z.B. Altlast, andere Nutzung)
4.4 Spielplatz wird aufgegeben
Für
die Gesamtheit der
untersuchten Flächen ergibt
sich folgendes Bild:
- Maßnahmen durchführen
für 59 Flächen
werden Maßnahmen vorgeschlagen (Hierbei beziehen sich allein 22 Maßnahmen auf
die Beseitigung von Mängeln in der Zugängigkeit oder in den Öffnungszeiten.
Diese werden
nachfolgend in einem eigenen Kapitel der Sitzungsvorlage behandelt).
- Keine Maßnahmen
durchführen
auf 46 Flächen
wurden keine bzw. keine gravierenden Mängel ermittelt
- Spielplatztyp umbenennen
für 6 Spielplätze erfolgt eine Änderung des
Spielplatztyps
- Spielplatzstreichung
die Streichung von
22 Spielplätzen aus den Spielplatzlisten wird vorgeschlagen (Dabei handelt es sich nicht um bestehende Anlagen,
sondern um geplante Plätze, deren Umsetzung
nicht möglich/erforderlich ist, sowie um Anlagen, die bereits
zurückgebaut bzw. in Privatbesitz sind)
Nachdem innerhalb des Spielplatzbedarfsplanes die o.g. Empfehlungen
abgegeben worden waren, wurden diese im Einzelnen von der verwaltungsinternen
Gruppe bewertet. Bestätigt wurden die
Spielplatzstreichungen sowie die Umbenennungen der Spielplatztypen.
Aus
den Maßnahmenvorschlägen hat die
Arbeitsgruppe für insgesamt 33 Flächen die Durchführung von baulichen Maßnahmen empfohlen. Dabei wurde
berücksichtigt, dass zwischenzeitlich schon bei einigen Flächen genannte
Ausstattungsmängel behoben worden sind (z.B. Bau einer Querungshilfe im Bereich Grabenstrasse). Andererseits wurde in
Einzelfällen auf die Durchführung von vorgeschlagenen Ergänzungsmaßnahmen
bewusst verzichtet (z.B. zusätzlicher Sandspielbereich am Spielplatz Warringtonplatz
– Grund: Gefahr der Verschmutzung durch
Hundekot etc. im stark frequentierten Innenstadtbereich), weil sie aufgrund der
vorliegenden Erfahrungen als nicht realisierbar erscheinen.
Ferner wurde eine Fläche in den
Maßnahmenkatalog übernommen, die nicht im Rahmen des SEP untersucht worden war.
Hierbei handelt es sich um eine
Grünfläche im Norden des ehemaligen
Bremshey-Grundstücks. Diese Fläche ist als
Alternative zur Anlage einer Ballspielwiese zu der im SEP genannten
Fläche O9 Walder Str. (südlich der
Walder Str.) gedacht. Die ehemalige
Bremshey-Fläche am Kalstert weist eine höhere Eignung für die beabsichtigte Nutzung als die Fläche O9 auf, da sie sich a) im städtischen Eigentum befindet und b) näher an den potentiellen
Nutzern liegt.
Im Einzelnen wurden die folgenden Maßnahmen
vorgeschlagen:
Neubau Neubau/Ergänzung
-Lodenheide II (N5) -Stadtpark (M10)
-Kosenberg I (N6) -Furtwängler
Str. I (Schule)(N10)
-Kosenberg II (N7) -Lortzingstrasse
(N23)
-An der Bibelskirch (N14) -Salzmannweg
I (S36)
-Auf dem Driesch/Hagebuttenweg (S31) -Reisholzstrasse II (W2)
-Bremshey
(noch ohne Bezeichnung, alt. zu O9)
-Taubenstrasse
(N33)
Optimierung Sanierung
-Karnaper Str./Fröbelstr. (S8) -Augustastrasse
(N30)
-Am Lindengarten (S13) -Am Strauch (S18)
-Am Anger I (S27)
-Am Anger II (S28)
-Buchenweg (S30)
-Feuerbachweg (O5)
-Tizianweg (O7)
-Körnerstrasse (M1)
-Marie-Colinet Str. (M2)
-Mettmanner Str. (M3)
-Tucherweg I (M4)
-Tucherweg II (M5)
-Hummelster Str. (M6)
-Holterhöfchen (M12)
-Walder Str./Grünstrasse (M16)
-Schalbruch I (N16)
-Bürenbach (N20)
-Nordmarkt (N22)
-Hans-Sachs-Str. (N28)
Bei den Neubaumaßnahmen handelt es sich jeweils
um einen kompletten Neubau eines Spielplatzes an einem bislang nicht ausgebauten
Standort. In der Kategorie Neubau/Ergänzung
wird an einem vorhanden Standort
(z.B. ein Bolzplatz) eine Ausstattungsergänzung mit Spielgeräten vorgenommen, damit die
Fläche zukünftig die ihr zugedachte Funktion eines vollwertigen Spielplatzes
(z.B. Typ A) erfüllt. Im Fall der Sanierung
sollen gestalterische und im Hinblick auf die Geräteausstattung veraltete
Spielplätze neu angelegt werden. Schließlich wird unter der Optimierung von Spielplätzen eine
Ergänzung in Ausstattungsdetails verstanden (hier sind zum Beispiel eine
verbesserte Einzäunung an Gefahrenpunkten der Zuwegung oder etwa die
Ausstattung mit Sitzgelegenheiten
(Findlinge oder Baumstämme) angesprochen).
Zukünftige
Spielplatzentwicklung
Bei Erstellung
des Spielplatzentwicklungsplans 2004 lag die neueste Fortschreibung der
Bevölkerungsprognose für Hilden (Ende 2004) noch nicht vor. In der Prognose aus dem Jahr 2001
waren für Hilden „keine umfassenden Bevölkerungsverluste“
erwartet worden. Eine „Konsolidierung der Bevölkerungszahlen“ sollte
„zukünftig eher mit einer Strategie in
Richtung Qualität statt Quantität
erreicht werden“. Nach der neueren Prognose ist nach einem Anstieg bis 2008 bis 2020 mit
einem Bevölkerungsrückgang von etwa 3,1% zu rechnen. Dies wird auch bei einzelnen Spielplätzen zu einem Rückgang der Nutzerzahl führen. In
diesen Fällen muss dann in Abhängigkeit
von der jeweiligen Inanspruchnahme
und dem Vorhandensein umgebungsnaher alternativer Spielmöglichkeiten
geprüft werden, ob die Ausstattung von
einzelnen Spielplätzen dann zu reduzieren ist. Im Extremfall könnte dies auch
zu einem temporären Rückbau eines
Spielplatzes führen. Sollte diese Situation eintreten ist es jedoch erforderlich, diese Fläche dann als
bespielbare Grünfläche (ohne Spielgeräte) bzw. als öffentliche Grünfläche im
Wohnquartier dauerhaft zu sichern. Zum einem wird hier eine Aufenthaltsfläche
-auch für den zunehmenden Anteil der
älteren Bevölkerung- erhalten und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, hier
wieder zu einem späteren Zeitpunkt eine
Spielgeräteausstattung vorzunehmen. Aus diesem Grund sollten auch bei der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes alle im Spielplatzentwicklungsplan
enthaltenen Standorte gesichert werden.
Öffnungszeiten von
Schulhöfen für Spielzwecke
Im Rahmen des
Spielplatzentwicklungsplanes wurde an mehreren Standorten festgestellt, dass
insbesondere die eingeschränkten Öffnungszeiten an Schulen
(Handlungsempfehlung 1.5) verhindern,
dass diese Spielplätze den ihnen zugedachten Aufgaben vollständig nachkommen können. Dieser Aspekt ist umso
gewichtiger angesichts der Tatsache,
dass die Schulhöfe einen beträchtlichen Anteil an den überhaupt verfügbaren
Spielflächen einnehmen (zwischen 55% im Stadtteil Mitte und 18% im Stadtteil Süd).
Durch eine Änderung der Öffnungszeiten auf den Schulgeländen
würde im Rahmen der vorhandenen Spielmöglichkeiten ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen eine erhebliche
Erweiterung des Spielangebotes
geschaffen. Verwaltungsseitig wurde in
einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die Möglichkeit einer solchen Ausweitung
geprüft und der nachfolgende Vorschlag erarbeitet. Neben der
Ausweitung der Nutzungszeiten auf
Schulhöfen wird damit auch eine
möglichst einheitliche und
übersichtliche Regelung für die übrigen Anlagen (Kleinspielfelder und
Bolzplätze) angestrebt.
Schulhöfe:
Öffnungszeiten - für
alle Schulhöfe wird eine Öffnungszeit
von Mo-Fr außerhalb der Schulzeit
bis Einbruch der Dunkelheit
spätestens 20.00 Uhr, an Samstagen von
9.00-18.00 Uhr festgesetzt. An Sonn- und Feiertagen bleiben die
Schulhöfe geschlossen. In den Ferien sind die Schulhöfe zu den o.g. Zeiten ebenfalls geöffnet. Die
Benutzung ist für Jugendliche bis 14 Jahre freigegeben. Hiervon ausgenommen
sind die weiterführenden Schulen. Das Mitführen von Hunden ist auf allen
Schulhöfen verboten.
Es wird (zunächst)
darauf verzichtet weitere Einschränkungen bezüglich der Nutzung der Flächen
(z.B. Rad fahren, Skaten etc.) auszusprechen.
Schließdienst – eine Umsetzung durch die Hausmeister wird
aufgrund der bestehenden Arbeitsverträge und der zu erwartenden Mehrkosten als
nicht realistisch angesehen. Hier soll
ein privater Schließdienst (alternativ geringfügig Beschäftigte-Hartz IV) diese
Aufgabe verrichten. Die Öffnungszeit (Schließzeit) soll im Frühjahr/Sommer
(01.03. – 31.10.) bis 20.00 Uhr, im Herbst/Winter (Restzeitraum) bis 18.00 Uhr
ausgedehnt sein.
Da die
weiterführenden Schulen i.d.R. keine feste Einzäunung (mit Ausnahme der Albert-Schweitzer-Schule mit
einer sehr niedrigen Umzäunung) besitzen, soll der Schließdienst nur an den 10 Grundschulen
durchgeführt werden. Zum Betreten der Schulhoffläche wird nur 1 Tor geöffnet, an diesem ist auch ein Schild
mit den Öffnungszeiten anzubringen.
Kleinspielfelder:
Öffnungszeiten – für alle Kleinspielfelder sollen die
gleichen Öffnungszeiten gelten wie für die Schulhöfe, jedoch wird hier für die Nutzung keine Altersbeschränkung
ausgesprochen.
Schließzeiten – Für die Kleinspielfelder ist analog zu den
Schulhöfen ein Schließdienst einzurichten.
Zu klären ist der
Fortbestand des Kleinspielfeldes Lortzingstrasse, zur Sicherung des
Kleinspielfeldes Pungshausstrasse ist
eine Verbesserung der vorhandenen Einzäunung in 2005 geplant.
Bolzplätze:
Die bisherigen
Regelungen (wie Spielplätze gemäß Ortsrecht) sollen weiter Bestand haben.
Sportplätze:
Obwohl die
Sportplätze grundsätzlich für die öffentliche Nutzung freigegeben sind
existieren faktisch durch die Schul- und Vereinsnutzung starke Beschränkungen.
Zudem sind die dort z.T. vorhandenen empfindlichen Kunststoffspielflächen gegen
missbräuchliche Nutzung zu schützen. Inwieweit und für welche Zwecke die
Sportplätze zukünftig weiterhin für die öffentliche Nutzung freigegeben sind
wird noch im Dez. III geprüft.
(Zur Sitzung im Jugendhilfeausschuss
wird der Verfasser des Planwerkes, Herr Bolle vom umweltbüro essen die wesentlichen Inhalte vortragen).
(G. S c h e i b)
Ja |
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Haushaltstelle: 4608.000.9401 |
Bezeichnung: Spielplatzentwicklungsplan
– Umsetzung von Maßnahmen |
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Kosten 30.000 € Folgekosten |
vorgesehen im VmHH |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt in einem mehrjährigen Programm. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung
des Spielplatzentwicklungsplanes werden jeweils zu den
Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Im HH-Planentwurf für 2005 sind 30.000 €
enthalten |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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