Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung
des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 253 vom 17.10.2007 gemäß §
2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3018) mit einem nach Westen erweiterten Plangebiet.
Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden
zwischen der Düsseldorfer Straße, der Horster Allee, dem Itterbach und der
Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 und den westlichen
Bereich des Flurstückes 369 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
2. Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Abhandlung
der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung:
2.1 Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann
vom 06.11.2008
Untere Wasserbehörde:
In der überarbeiteten Planung wurde ein mindestens 10,00 m breiter
Streifen als Abstand zu den Gewässern in fast allen Bereichen eingehalten. Der
Streifen zur Itter hin sollte allerdings zum Teil von Bepflanzung frei gehalten
werden, da er dem Bergisch-Rheinischen
Wasserverband zur Dammpflege dient. Da sich das Plangebiet in einem
Außenbereich befindet, besteht zur Abwasserentsorgung die Möglichkeiten eine
„wasserdichte Grube“ oder eine „Druckleitung“ zum öffentlichen Abwassernetz
anzulegen. Dieses muss durch einen Anlagenfachplaner geprüft und durchgeführt
werden. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass das Regenwasser versickert
werden muss. Zudem sind alle Verkehrs- und Spielflächen in offenporigen
Belagsarten auszuführen.
Untere Bodenschutzbehörde:
Der Kreis regt die Schonung des besonders schutzwürdigen Bodens an.
Da sich nach der Prüfung verschiedener Alternativflächen im Hildener
Stadtgebiet herausstellte, dass diese für eine Baseballanlage z.B. aus Gründen
des Lärmschutzes oder der zu hohen Erschließungskosten nicht nutzbar sind, wird
nun die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 253 überplant.
Es erfolgte auf Grund verschiedener Anregungen eine Verschiebung und
Minimierung des Vereinsgebäudes und der Erschließungsflächen sowie der Wegfall
der Tribüne, so dass der Versiegelungsgrad geringer wird. Das heißt, dass es im
südlichen Bereich des Plangebietes keine festen Einbauten mehr gibt, sondern
nur das zum größten Teil aus Rasenflächen bestehende Spielfeld. Die befestigten
Teile des Spielfeldes bestehen aus versickerungsfähigem Material.
Die Anregungen zu den Boden schonenden Bautätigkeiten werden in die
Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 253 aufgenommen.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Auf die Flutlichtanlage wird nun verzichtet und sie wird durch eine
Festsetzung ausgeschlossen. Auch auf die Nutzung des Parkplatzes bei 3M kann
verzichtet werden, da mit dem Wegfall der Tribüne auf dem Gelände keine
Kapazitäten mehr für 400 – 500 Zuschauer vorhanden sind. Es wird höchstens noch
mit 100 Zuschauern gerechnet. Die nachzuweisenden Stellplätze werden auf dem
Gelände untergebracht.
Auf die Empfehlungen des Lärmgutachtens wird nun in den Hinweisen zum
Bebauungsplan verwiesen. Zudem sind sie in den Umweltbericht zum Bebauungsplan
aufgenommen worden.
Kreisgesundheitsamt:
Da es nach Aussage des Vereins zurzeit nicht mehr vorgesehen ist, einen
Gastronomiebetrieb auf dem Gelände zu betreiben, wurde das Lärmgutachten
dahingehend nicht überarbeitet. Sollte irgendwann doch seitens des Vereins
Interesse an einem solchen Betrieb bestehen, wird eine erneute Untersuchung
erfolgen. Da der Verkehrsknotenpunkt frühzeitig ausgebaut werden muss und ein
erneuter Umbau zu kostspielig ist, wurde hier der Fall eines
Gastronomiebetriebes mit betrachtet.
Textliche Festsetzungen auf Grundlage des Lärm- und Verkehrsgutachtens
sind nicht notwendig, da die Untersuchungen den Maximalausbau der Anlage
betrachtet hatten. Eine weitere Vergrößerung der Anlage ist nicht möglich, da
dies die Größe des Plangebietes im Zusammenhang mit den getroffenen
Festsetzungen nicht zulässt. In den Hinweisen zum Bebauungsplan wird nun auf
die Empfehlungen des Lärm- und Verkehrsgutachters verwiesen.
Da der Bau einer Flutlichtanlage nicht mehr geplant bzw. sogar
ausgeschlossen wird, sind hier keine Festsetzungen notwendig.
Der Kreis weist auf schädliche Wirkungen in der Nähe von
Hochspannungsfreileitungen hin. Da die Sportanlage zum einen nur halbjährlich
genutzt wird und zum anderen nur einige Stunden hintereinander, wird die
Wirkung der Leitung auf den Einzelnen als geringfügig eingestuft.
Untere Landschaftsbehörde:
Es wird vom Kreis darauf hingewiesen, dass, sollten aus
artenschutzrechtlicher Sicht Maßnahmen erforderlich sein, diese auch im Bebauungsplan
festgesetzt werden müssen.
Da auf Grund der Gefährdung verschiedener Tierarten auf den Bau der
Flutlichtanlage verzichtet wurde und zudem die Ballfangzäune auf eine Höhe von
nur noch 4,00 m beschränkt werden, konnte das inzwischen erstellte und nach den
neuesten Planungsgegebenheiten überarbeitete Faunistische Gutachten keine Schädigung
von Tierarten feststellen, die unter Artenschutz stehen, solange die
Empfehlungen des Gutachtens befolgt werden. Diese Empfehlungen (frühzeitige
Ersatzpflanzung für den Bereich der Wallhecke, in den ein Eingriff erfolgt) werden
in den Bebauungsplan eingearbeitet, in dem im Maßnahmenbereich eine Fläche für
Wald und gleichzeitig für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden und die zeitliche Abfolge
der Anpflanzung festgesetzt wird.
Durch die Änderung der Planung, die unter
anderem auch den Wegfall der Flutlichtanlage beinhaltet, wurde der
Landschaftspflegerische Fachbeitrag erneuert. Da der Eingriff verringert wurde,
konnte nun eine vollständige Kompensation des Eingriffs erreicht werden.
Die Ablehnung des Beirates von 2008 wurde zur Kenntnis genommen und
führte unter anderem zu der jetzt vorliegenden Alternativplanung. Die
überarbeitete Planung vergrößert nun den freien Uferbereich zur Itter. Durch
den Wegfall der Flutlichtanlage und der niedrigeren Ballfangzäune wird die
Tierwelt (insbesondere Insekten und Fledermäuse) geschont. Die Versetzung und
Verkleinerung des Vereinsheims verbessert das Landschaftsbild gegenüber der
Vorplanung. Dies wird durch Anpflanzung entlang der Itter unterstützt.
2.2. Schreiben der Stadt Düsseldorf vom
06.11.2008
Es wird seitens der Stadt Düsseldorf die Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes durch die geplante Sportanlage bemängelt, da sie auch im
Düsseldorfer Stadtgebiet wahrnehmbar sei.
Um das Landschaftsbild zu schonen wurden die Detailplanung der Anlage
und damit auch die Ausweisungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 253
modifiziert. Das Vereinsgebäude wurde in den nordöstlichen Bereich des
Plangebietes verschoben und auf die Flutlichtanlage und die Tribüne wird
verzichtet. Zudem soll nördlich längs der Itter ein Pflanzstreifen mit Bäumen
und Feldgehölzen entstehen, um die Sportanlage mit der Gehölzpflanzung in das
Landschaftsbild einzubinden.
Durch die Änderung der Planung, die unter
anderem auch den Wegfall der Flutlichtanlage beinhaltet, wurde der
Landschaftspflegerische Fachbeitrag erneuert. Da der Eingriff verringert wurde,
konnte nun eine vollständige Kompensation des Eingriffs im Plangebiet erreicht
werden.
Die verkehrsplanerischen Maßnahmen und der Erwerb von Flächen die im
Eigentum der Stadt Düsseldorf sind, werden zu gegebener Zeit mit der Stadt
Düsseldorf abgestimmt
2.3. Schreiben des BUND vom 10.11.2008
Der BUND verweist auf die negativen Auswirkungen der
Flächennutzungsplanänderung und eine Bebauung und der Ziele bezüglich des
Natur- und Landschaftsschutzes und sieht Defizite in der Untersuchung des
Themas. Des Weiteren verweist er auf den Beschluss des Landschaftsbeirates.
Da das Planverfahren an sich dazu dient, die Planung zu untersuchen und
zu bewerten, bzw. bewerten zu lassen, wurde inzwischen auf Grund verschiedener
Anregungen die Detailplanung der Anlage überarbeitet. So wurde das geplante
Gebäude nach Nordosten verschoben und verkleinert. Auf die Tribüne und die
Flutlichtanlage wurde verzichtet und die Ballfangzäune wurden auf eine Höhe von
4,00 m minimiert. Der Abstand des Spielfeldes von dem Itterdamm beträgt in fast
allen Bereichen 10,00 m. Der Eingriff in die im östlichen Plangebiet liegende
Wallhecke wird durch die Neupflanzung von Gehölzen direkt neben der Wallhecke
ausgeglichen. Der Eingriff in das Landschaftsbild und in den empfindlichen Bereich
zwischen den Gewässern wird also minimiert. Durch den Verzicht auf die
Flutlichtanlage wird die Fauna geschont.
Bezüglich der Einwände des Beirates und des ULAN-Ausschusses 1990/91
muss klar gestellt werden, dass auf der Fläche der heutigen Änderung ein
Parkplatz geplant wurde, der auch bis jetzt als solcher im Flächennutzungsplan
ausgewiesen ist. Es wird also planerisch auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine
Ackerfläche sondern ein Parkplatz in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz umgewandelt. Der weit größere Bereich der damaligen südlichen
Planung der Therme wird voraussichtlich mit der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden.
Die Ablehnung des Beirates von 2008 wurde zur Kenntnis genommen und
führte unter anderem zu der jetzt vorliegenden Alternativplanung. Die
überarbeitete Planung vergrößert nun den freien Uferbereich zur Itter. Durch
den Wegfall der Flutlichtanlage und der niedrigeren Ballfangzäune wird die
Tierwelt (insbesondere Insekten und Fledermäuse) geschont. Die Versetzung und
Verkleinerung des Vereinsheims verbessert das Landschaftsbild gegenüber der
Vorplanung. Dies wird durch Anpflanzung entlang der Itter unterstützt.
Zu Pkt.1:
Die Untersuchung der natürlichen Gegebenheiten wird nach der
Fertigstellung aller Gutachten (Insekten, Fauna, Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag) als ausreichend und umfangreich erachtet und bewirkten eine
Änderung der Planung.
Zu Pkt.2:
Der Punkt 5.6 wird in der Begründung zum Bebauungsplan parallel zur
Flächennutzungsplanbegründung hinsichtlich der Umplanung ergänzt. Die
angesprochene Lärmproblematik hatte in den anderen untersuchten Bereichen in
Hilden insofern eine andere Qualität, dass dort die rechtlich tolerierten
Lärmpegel überschritten wurden. Das ist in dem Plangebiet deutlich nicht der
Fall, wie das Gutachten herausfand. Da die möglichen Zuschauerplätze mit der
Umplanung deutlich reduziert wurden, wird der Lärm noch weiter reduziert.
Zu Pkt.3:
Die Anlage in Düsseldorf, auf die verwiesen wurde, ist laut der
Hilden-Wains nicht ausreichend für den normalen Ligabetrieb sowie für den
Trainingsbetrieb von mehreren Vereinen. Sollten die Hilden-Wains nicht bis zur
nächsten Saison einen festen Platz für die Ligaspiele nachweisen, können sie
als Mannschaft nicht mehr in der Liga spielen.
Zu Pkt.4:
Inzwischen liegen alle notwendigen Unterlagen vor und sind schon seit
einigen Monaten im Internet oder im Rathaus einsehbar. Soweit sie nicht durch
die Umplanungen ganz aktuell sind. Alle Unterlagen werden während der Offenlage
einsehbar sein.
Laut der artenschutzrechtlichen Prüfung durch einen Diplomökologen wird
die Ackerfläche durch ihre zurzeit intensive Nutzung nicht als besonders
relevant als Jagdhabitat für die verschiedenen Tierarten gesehen.
Durch die bereits beschriebenen Änderungen der Planung wird das
Gefährdungspotential für die Fauna wesentlich herunter gesetzt. Auch die am
stärksten betroffene Wasserfledermaus wird durch den nur noch 4,00 m hohen Zaun
mit dahinter liegender Abpflanzung durch Gehölze weniger gefährdet. Für den
Erhalt der Zwergfledermaus werden Ersatzpflanzungen für die Einschnitte in die
Wallhecke im Bebauungsplan festgesetzt, so dass die Hecke funktionell erhalten
bleibt. Durch den Wegfall der Flutlichtanlage ist eine Gefährdung von Insekten
nur noch geringfügig, da sie nicht mehr an die Lichtquelle fliegen und dort als
Nahrungsquelle für andere Tierarten dienen.
Zu Pkt.5:
Die Begründung wird zum Offenlagebeschluss um die noch offenen Bereiche ergänzt,
da nun alle notwendigen Gutachten vorliegen.
Zu Pkt.6:
Bezüglich der Kompensation haben sich durch die Änderungen des Projektes
auch Änderungen in der Berechnung ergeben. Da der Eingriff verringert wurde und
einige Flächen ökologisch aufgewertet werden (gem. des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes), ist im Plangebiet kein Defizit zu verzeichnen. Der Eingriff in
die Wallhecke wird durch eine Aufforstung im Plangebiet gesondert kompensiert.
2.4 Schreiben des Bergisch-Rheinischen
Wasserverbandes vom 06.11.2008 und 16.12.2008
Zu Pkt.1: Das Thema Geruchsbelästigung ist nicht Thema des
Bebauungsplanverfahrens, da die ausgewiesene „Grünfläche“ keinen Schutzanspruch
hat.
Zu Pkt. 2 und 3: Da durch den Wegfall der Tribüne auch nicht mehr die
hohen Zuschauerzahlen erwartet werden, wird der Parkplatz von 3M nicht mehr
benötigt und das Gelände komplett von der Zufahrtsstraße erschlossen.
Zu Pkt. 4 und 5 bzw. Schreiben vom 16.12.2009: Es wird nun im
Bebauungsplan ein 10,00 m breiter Streifen längs des Itterdeiches von
Überbauung und Bepflanzung frei gehalten. In dem vom BRW angegebenen
Überschwemmungsbereich, der auch in die Planung eingetragen wurde, ist
lediglich das Spielfeld untergebracht und keine festen Einbauten. Sollte die
Fläche überschwemmt werden, wird die Wiederherstellung des Spielfeldes durch
den Verein erfolgen und finanziert.
Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Ersatzaufforstung der Wallhecke
sowie des notwendigen Flächenerwerbs durch die Stadt Hilden (ca. 1063 m²), wird
die Stadt den BRW gesondert anschreiben.
2.5 Schreiben des Landesbetriebes
Straßen.NRW. vom 29.10.2008
Alle verlangten Unterlagen wurden nach Erhalt des Schreibens zugesandt.
Die genaue Ausführung der Zufahrtsstraße sowie die Notwendigkeit und evtl.
Durchführung eines Sicherheitsaudits sind Bestandteil der Ausführungsplanung
und nicht des Bebauungsplanverfahrens. Die Ausführung wird natürlich mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW. abgestimmt.
2.6 Schreiben der Rheinbahn AG vom
11.11.2008
Auf Grund einer veränderten Planung wird von einer verminderten
Zuschauerzahl (ca. 100) ausgegangen, so dass für die Neueinrichtung einer
Bushaltestelle keine Notwendigkeit mehr gesehen wird. Zudem soll bei großen
Sonderveranstaltungen vom Verein ein Busshuttle zur Verfügung gestellt werden.
Die Bushaltestelle „Brockenstraße“ auf Düsseldorfer Stadtgebiet, die von der
Linie 784 angefahren wird, ist nur ca. 650 m Gehrwegentfernung von der Anlage
entfernt.
2.7 Schreiben von Infracor vom 28.10.2008
Die Leitung mit ihren Schutzstreifen ist in dem Bebauungsplan dargestellt.
In einem Hinweis im Bebauungsplan wird darauf verwiesen, dass im Bereich der
Leitungen und ihrer Schutzstreifen alle, auch genehmigungsfreie, bauliche
Maßnahmen mit dem Leitungsträger abzustimmen sind. Zudem wurde das Verbot von
Anpflanzungen innerhalb der Schutzstreifen textlich festgesetzt.
2.8 Schreiben der
Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH vom 10.11.2008
Die Leitung mit ihren Schutzstreifen ist in dem Bebauungsplan dargestellt.
In einem Hinweis im Bebauungsplan wird darauf verwiesen, dass im Bereich der
Leitungen und ihrer Schutzstreifen alle, auch genehmigungsfreie, bauliche
Maßnahmen mit dem Leitungsträger abzustimmen sind. Zudem wurde das Verbot von
Anpflanzungen innerhalb der Schutzstreifen textlich festgesetzt.
2.9 Schreiben der RWE Netzservice GmbH vom
05.11.2008
Die Leitungstrasse ist im Bebauungsplan eingetragen. Durch die
Festsetzungen im Bebauungsplan ist es lediglich möglich, genehmigungsfreie
Nebenanlagen im Zusammenhang mit der Sportanlage zu errichten. In einem
gesonderten Hinweis im Bebauungsplan wird darauf verwiesen, dass im Bereich der
Leitungen und ihrer Schutzstreifen alle, auch genehmigungsfreie, bauliche Maßnahmen
mit dem Leitungsträger abzustimmen sind.
2.10 Schreiben der WINGAS GmbH vom 07.11.2008
Die Leitung mit ihren Schutzstreifen ist in dem Bebauungsplan dargestellt.
In einem Hinweis im Bebauungsplan wird darauf verwiesen, dass im Bereich der
Leitungen und ihrer Schutzstreifen alle, auch genehmigungsfreie, bauliche
Maßnahmen mit dem Leitungsträger abzustimmen sind. Zudem wurde das Verbot von
Anpflanzungen innerhalb der Schutzstreifen textlich festgesetzt.
3. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
253 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018).
Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden
zwischen der Düsseldorfer Straße, der Horster Allee, dem Itterbach und der
Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 und den westlichen
Bereich des Flurstückes 369 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
Dem Offenlagebeschluss
liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 25.05.2009 zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan Nr. 253 wurde bereits am 17.10.2007 vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden aufgestellt. Parallel wurde auch 45. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Ziel der Planverfahren ist es, die Errichtung einer Soft- und Baseballanlage im Plangebiet zu ermöglichen.
Im April 2008 wurde im Stadtentwicklungsausschuss der Gestaltungsentwurf zur Anlage vorgestellt. Auf Grundlage dieses Gestaltungsplanes wurde das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung weitergeführt. Gleichzeitig wurden verschiedene Fachgutachten eingeholt. Mit dem Planentwurf der Änderung wurden die Bürger und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Protokoll zur Bürgeranhörung liegt der Sitzungsvorlage bei.
Da sowohl in der Bürgeranhörung als auch von den Trägern öffentlicher Belange verschiedene Anregungen kamen, sowie auch die faunistischen Fachgutachten eine Gefährdung verschiedener Tierarten durch die Planung sahen, war eine Umplanung notwendig. Der Bergisch-Rheinische Wasserverband machte darauf aufmerksam, dass es sich nördlich der Itter um einen Überflutungsbereich handelt (in der Planzeichnung dargestellt), der nicht mit baulichen Anlagen überbaut werden sollte. Aufgrund dessen wurde das Vereinsheim an einer anderen Stelle geplant und auf die Tribüne verzichtet. Ein weiterer Anlass zum Verzicht auf die Tribüne für bis zu 500 Zuschauer war die Sicherung eines geeigneten Parkplatzes. Längs der Itter wird nun in der überarbeiteten Planung ein 10,00 m breiter Streifen für einen evtl. einmal notwendigen Ausbau des Deiches und zum Bearbeiten der Deichanlage frei gehalten. Auf Grund dieser Umplanungen muss die gesamte Anlage etwas nach Nordosten verschoben werden. Dies bringt wiederum einen Eingriff in die im westlichen Bereich liegende Wallhecke mit sich. Um hier einen Ausgleich zu gewährleisten, wurde dieser Bereich mit in das Plangebiet einbezogen, so dass der Aufstellungsbeschluss geändert werden muss. Die Wallhecke und ein neu aufzuforstender Bereich östlich der Wallhecke werden nun im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Wald dargestellt.
Sollte der Offenlagebeschluss gefasst werden, könnte der Bebauungsplan im Juli/ August 2009 im Rathaus ausliegen.
Gez. Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
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120101 |
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Verkehrsflächen und Brücken |
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stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
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Betrag € |
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Der Ansatz
für Baseballanlagen (rd. 537.000 Euro) ist im Zuge der
Haushaltsplanberatungen in das Jahr 2010 geschoben worden, weil im
Zusammenhang mit dem Projekt noch Klärungen erfolgen müssen. Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |