Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales, im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
beschließt der Rat der Stadt dem vorgelegten Konzept der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt
Hilden zuzustimmen. Der GJwH soll dazu ein Zuschuss in Höhe von 47.000 € für
ein erstes Förderjahr gewährt werden. Im Haushaltsplan 2005 sollen anteilig
16.000 € bereitgestellt werden. Beiden Fachausschüssen ist frühzeitig ein
Zwischenbericht zum Projektverlauf vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 20.01.2005 hat der
Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Hilden GmbH nach ausführlicher
Beratung eines neuen Förderkonzeptes für benachteiligte Jugendliche den
Geschäftsführer einstimmig beauftragt, eine entsprechende Erhöhung des
städtischen Zuschusses zur Finanzierung dieses Projektes zu beantragen, über
die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden ist. Eine ausführliche
Projektbeschreibung und die entsprechende Sitzungsvorlage für den Aufsichtsrat
der GJwH GmbH sind als Anlage beigefügt.
Das innovative Projekt konzentriert sich auf
einen sehr frühzeitigen Einsatz einer intensiven und umfassenden
Berufswahlvorbereitung im Bereich der Haupt- und Sonderschule, sodass diese
Schüler zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die
erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Daran
wird eine gezielte und passgenaue Ausbildungsstellenvermittlung angekoppelt.
Ziel des Projektes ist es, jedem Schüler eine Integration in den Arbeitsmarkt
zu ermöglichen. Ein beigefügter Presseartikel vom 20.11.2004 unterstreicht die
Notwendigkeit einer guten Berufswahlorientierung.
Das Projekt entspricht damit exakt der erst
kürzlich getroffenen Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz
und der Bundesagentur für Arbeit, die zur Verbesserung der Integrationschancen
von besonders benachteiligten Jugendlichen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
die Entwicklung und Erprobung von Konzepten für kooperative Maßnahmen
einfordert. Dazu sollen auch auf lokaler Ebene Netzwerke mit den relevanten
Partnern von Schule, Berufsberatung, Jugendhilfe und Beschäftigungsträgern
entstehen.
In Hilden ist ein solches Netzwerk vorhanden.
Das von der GJwH entwickelte Projekt ist in enger Abstimmung mit den Hildener
Schulleitungen der Hauptschulen und der Sonderschule entstanden und wird
ausdrücklich von den zuständigen Schulaufsichtsdirektoren des Schulamtes für
den Kreis Mettmann unterstützt. Das Schreiben ist ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Zwischenzeitlich ist dieses Projekt auch der
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit schriftlich vorgestellt worden.
Es wurden Mittel zur Finanzierung beantragt. Ob dadurch eine Reduzierung des
städtischen Anteils möglich wird, bleibt abzuwarten.
Der Aufsichtsrat der GJwH hat in seiner
Sitzung das Konzept sehr ausführlich beraten und einstimmig empfohlen, eine
Bezuschussung des Projektes aus dem Haushalt der Stadt Hilden zu beantragen.
Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft eingebrachten Mittel entsteht
ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von jährlich 47.000 €. Der Anteil, der
auf das Haushaltsjahr 2005 entfällt, beträgt 16.000 €.
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
wird auch in den nächsten Jahren eine der nachhaltigsten Aufgaben der Städte
und Gemeinden sein. Dabei steht nicht die Beschäftigung arbeitsloser
Jugendlicher in zeitlich begrenzten Maßnahmen im Vordergrund, sondern vielmehr
muss den arbeitslosen Jugendlichen eine berufliche Zukunftsperspektive eröffnet
werden. Das beschriebene Projekt setzt genau dort an, stärkt dadurch überdies
die Hauptschule und hilft der Sonderschule, ihre schwierige Aufgabe, besonders
benachteiligte Jugendliche zu fördern, durch innovative Maßnahmen zu erfüllen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: Siehe Anlage |
Bezeichnung: 4521.7180 |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel sind im
Entwurf 2005 nicht enthalten. |
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Finanzierung: Das Projekt ist sicherlich wünschenswert.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass dadurch in 2005 + 2006 ein
weiterer Kostenanstieg im defizitären Verwaltungshaushalt entsteht. Außerdem
wird eine anderweitige Unterbringung der GJwH nicht kostendeckend sein,
sodass sich der Zuschussbedarf noch weiter erhöhen wird. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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