hier: Verzicht auf die in der Haushaltssatzung 2005 vorgesehene Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer / Ressle Spedition und Andere
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt lehnt die Anregung nach §
24 GO NW, die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht anzuheben, ab.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 5. April 2005 stellte die
Geschäftsleitung der Ressle Spedition den Antrag – siehe Anlage - gemäß § 24 GO
NW auf die in der Haushaltssatzung 2005 vorgesehene Erhöhung der Grund- und
Gewerbesteuer zu verzichten.
Die gleichlautende Begründung ist von 184
weiteren Antragsstellern ebenfalls als Antrag eingegangen.
Zur Begründung führen die Antragssteller aus,
dass die Grund- und Gewerbesteuererhöhung nicht in die jetzige
Wirtschaftslandschaft passen würde. Der im Haushaltsplanentwurf eingeplante
Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer könne auch ohne Hebesatzerhöhung
beibehalten werden, so dass ein Defizit nicht entstehen würde. Die bisherige
Gewerbesteuer – bundesweit - hätte gezeigt, dass hier mit Mehreinnahmen zu rechnen
sei.
Der durch Nichtanhebung bedingte Ausfall bei
der Grundsteuer soll durch eine globale Minderausgabe bei den Personal- und
Sachausgaben eingespart werden. Die Verwaltung sei hier aufgefordert, durch geeignete
Instrumente die Einsparung im Laufe des Jahres zu erwirtschaften, notfalls auch
durch einen Nachtragshaushaltsplan oder durch eine Haushaltssperre.
In der dem Aufruf zur Unterzeichnung dieser
Resolution vorangegangenen Begründung des Antragsstellers heißt es weiterhin,
dass die Nachbarn Langenfeld und Düsseldorf es vormachen würden. Mit solider
Haushaltspolitik wäre man auf dem Weg zur schuldenfreien Stadt, könne Steuern
sogar senken und damit letztlich ein höheres Steueraufkommen erzielen.
Hierzu muss folgendes angemerkt werden:
Selbstverständlich besteht Verständnis dafür,
dass Steuererhöhungen grundsätzlich nicht Begeisterungsstürme auslösen. Egal zu
welcher Zeit diese Erhöhungen vorgenommen werden. Selbst zu Zeiten der
Hochkonjunktur, bei explosionsartigen Gewinnen von Unternehmen, wurden entsprechende
Proteste bei Steuererhöhungen immer gemacht. Dass die Industrie- und
Handelskammer als Interessenvertreter der Wirtschaft daher Steuererhöhungen
ablehnt, ist logisch und aus Sicht der Verbandsinteressen konsequent.
Die Stadt Hilden ist in der Vergangenheit mit
dem Instrument „Drehen an der Steuerschraube“ immer vorbildlich und im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft umgegangen.
Die letzte Steuererhöhung in Hilden bei Grund- und Gewerbesteuer ist immerhin
10 Jahre her.
Bereits seit 1998 beträgt der fiktive
Hebesatz bei der Grundsteuer B 330 %, die Stadt Hilden hat aber auf diese
Erhöhung verzichtet und weiter 320 %-Punkte erhoben. Dies bedeutete einen
durchschnittlichen jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von rund 220.000,- Euro,
zuzüglich einer echten Mehrbelastung von etwa 100.000,- € für die Kreisumlage
und den Solidarbeitrag.
Im Jahre 2003 wurden die fiktiven Hebesätze
der Gewerbesteuer von 380 auf 403 %-Punkte und von der Grundsteuer von 330 auf
381 %-Punkte heraufgesetzt. Dieser prozentuale Satz ist Ausgangspunkt für die
Berechnung der Umlagelasten der Stadt Hilden. Hierzu zählen Kreisumlage und
Solidarbeitrag. In der Praxis bedeutet dies, dass egal ob die Stadt Hilden die
Beträge erhebt oder nicht, sie so gestellt wird, als würde sie nach diesen
Sätzen Steuern erheben und auch die entsprechenden Ausgaben sind auf dieser
Basis zu leisten. Ab dem Jahr 2003 bedeutete dies, dass die Stadt Hilden ein
jährliches Strafgeld in Höhe von 850 000,- € aufbringen musste. Mit dem
Verzicht auf die Anhebung sind allein im Jahre 2003 und 2004 Einnahmeausfälle
zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden von 5,6 Mio.
€ entstanden. Rechnet man jetzt noch die Beträge hinzu, die aus der Zeit von
1998 bis 2003 resultieren, so hat die Stadt auf Einnahmen von rd. 7,2 Mio. € verzichtet.
Man muss sich hier einmal verdeutlichen, dass
diese Summe ungefähr ein Viertel der gesamten Nettoverschuldung der Stadt
Hilden ausmacht. Hierbei sind die sich daraus ergebenen Zins- und
Tilgungseffekte noch nicht einmal berücksichtigt.
Allein aus dieser Aufstellung wird deutlich,
wie behutsam die Stadt mit dem Instrument der Steuererhöhung umgegangen ist.
Im Jahre 2005 ergibt sich die Situation, dass
- bedingt durch Hartz IV - sich der Verteilungsmechanismus bei der Sozialhilfe
komplett ändert. Bisher trugen die Städte im Kreis Mettmann 50 % dieser
Aufwendungen selbst, nur der Restbetrag wurde über die Kreisumlage verteilt.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist dies nur noch möglich, wenn alle
Gemeinden sich auf ein einheitliches Verfahren einigen. Dies ist nicht der
Fall. Daher wird jetzt der Gesamtbetrag über die Kreisumlage abgerechnet.
Bedingt durch die hohe Steuerkraft der Stadt Hilden betragen diese Mehrkosten
ca. 2,6 Mio. €. Außerdem gibt es eine ganz erheblich gestiegene Kreisumlage
durch die höhere Steuerkraft der Stadt Hilden im Verhältnis zu den anderen
Städten im Kreis. Die komplette Mehrbelastung der Kreisumlage beträgt daher
fast 8 Mio. €. Dieser Betrag ist im Haushalt ohne kompletten Kahlschlag der
gesamten Infrastruktur der Stadt Hilden nicht einzusparen.
Der Hinweis, keine Investitionstätigkeiten
vorzunehmen, so wie es die IHK in ihrer Stellungnahme vorschlägt, mag aus Sicht
der besonderen Interessensvertretung dieses Verbandes auch unproblematisch
sein. Wenn man allerdings die Handwerkskammer zu dieser Problematik befragen würde,
sähe dies sicherlich völlig anders aus. Die Verwaltung ist davon überzeugt,
dass sich auch die Handwerkskammer massiv gegen Steuererhöhungen aussprechen
würde. Sie würde aber in keinem Falle sich der Forderung anschließen, dass die
Stadt Hilden, als einer der größten Auftragsgeber gerade für kleine und
mittlere Betriebe unserer Stadt, auf jede Investitionstätigkeit verzichtet.
Weiterhin zeigt die nachstehende Tabelle im
Vergleich für das Jahr 2005 (Stand 5.
April 2005), dass die Stadt Hilden auch nach der Erhöhung noch eine der
Gemeinden ist, die den moderatesten Steuersatz hat.
Stadt |
Hebesatz GWSt |
Hebesatz GrdSt B |
Wülfrath |
440 |
381 |
Velbert |
440 |
420 |
Ratingen |
400 |
380 |
Heiligenhaus |
410 |
380 |
Mettmann |
395 |
357 |
Haan |
390 |
385 |
Erkrath |
400 |
380 |
Langenfeld |
403 |
381 |
Monheim |
420 |
400 |
Hilden |
400 |
380 |
Düsseldorf |
450 |
465 |
Der Hinweis der Antragssteller auf die
Vorbildlichkeit in Sachen Steuern der Städte Langenfeld und Düsseldorf
verwundert hier. Die Stadt Langenfeld hat sofort nachdem die fiktiven Hebesätze
angehoben wurden, im Jahr 2003 die Steuern erhöht. Die Stadt Düsseldorf hat bei
der Gewerbesteuer einen Hebesatz von 450 und bei der Grundsteuer einen Hebesatz
465.
Auch im laufenden Jahr hat Langenfeld diesen
Satz nicht gesenkt. Der Verwaltung ist nur von einer einzigen Stadt im Kreis
bekannt, dass die Steuern gesenkt wurden. Dies ist aktuell die Stadt Ratingen.
Sie hat aber exakt auf den Satz abgesenkt, auf den die Stadt Hilden anheben
will. Es kann eigentlich daher nicht sein, dass Städte die vor einigen Jahren
die Gewerbesteuer angehoben haben, nun gelobt werden für ihre
Entschuldungspolitik und die Stadt Hilden, die im Interesse gerade der
Bürgerinnen und Bürger und ihrer Gewerbetreibenden auf diese Erhöhungen bis es
nicht mehr ging verzichtet hat, gerügt werden soll.
Aus Wirtschaftsförderunggesichtspunkten
bestehen gegen diesen Hebesatz ebenfalls keine Bedenken, da er wie bereits
erwähnt, am unteren Rand liegt und bei Firmenneuansiedlungen in der Regel die
Frage der Gewerbesteuer keine Rolle spielt. Bei den letzten größeren
Ansiedlungen waren es vielmehr gerade die in Hilden existierenden
hervorragenden weichen Standortfaktoren wie z.B. Kindergartenplätze,
schulisches und kulturelles Angebot, die letztendlich den Ausschlag gaben.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der
Finanzierungsvorschlag der Antragssteller bei der Gewerbesteuer einfach den
Ansatz heraufzusetzen, äußerst problematisch ist. Auch die IHK hat nach Prüfung
der Haushaltsansätze der Stadt Hilden bescheinigt, dass der Ansatz realistisch
geschätzt ist. Die hohen Nachzahlungsbeträge aus dem Jahr 2004 sind einmalige
Nachzahlungen von zwei großen Firmen, wobei eine dieser Firmen die
Vorauszahlung bereits wieder reduziert hat.
Das Instrument globaler Minderausgaben gibt
es auf der Bundesebene nicht aber im Kommunalrecht.
Bei einer positiven Beschlussfassung müssten
daher haushaltsstellenscharf Kürzungen vorgenommen werden.
Aus den vorangegangenen Ausführungen wird
deutlich, dass der Steuersatz sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der
Gewerbesteuer nicht mehr unter den fiktiven Hebesätzen gehalten werden kann.
Günter Scheib
Bürgermeister