Betreff
Fa. Denison Hydraulik GmbH Resolution an die Geschäftsleitung zum Erhalt des Standortes Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 01/032
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss nachfolgende

 

Resolution

 

Der Rat der Stadt Hilden appelliert an alle Verantwortlichen der Firma Denison Hydraulik GmbH - und hierbei insbesondere an die Geschäftsleitung der Firma Parker (Ohio) -, den Standort Hilden nicht stillzulegen.

 

Die Menschen, die dort arbeiten, brauchen in der heutigen Zeit mehr denn je ihren Arbeitsplatz. Ihre Familien sind auf diese Arbeitsplätze zur Sicherung ihrer Existenz dringend angewiesen. Nach dem Grundrechtsverständnis in Deutschland, tragen Unternehmer auch eine soziale Verantwortung.

 

Der Rat der Stadt Hilden erinnert auch an die seinerzeit gegebene Zusage, den Standort zu erhalten. Nur im Hinblick hierauf hat der Rat der Stadt Hilden vor einigen Jahren der Veräußerung eines Teiles des Grundstückes an die Firma Aldi zugestimmt. Nun soll diese Zusage wertlos sein?

 

Seit der Gründung der Maschinenfabrik Erich Warsitz ist dieser Gewerbebetrieb für Hilden ein nicht wegzudenkender Faktor. Der Verlust dieser Arbeitsplätze träfe auch die Stadt Hilden hart.

 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Hilden erklären sich ausdrücklich solidarisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Denison Hydraulik GmbH, die um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze kämpfen.

 

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution wie folgt weiterzuleiten:

 

     a) Geschäftsleitung Firma Denison Hydraulik GmbH, Hilden

     b) Geschäftsleitung Firma Parker, Ohio

     c) Betriebsrat Firma Denison Hydraulik GmbH, Hilden“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Resolutionstext wurde mit diesem Wortlaut auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 14.3.2005 einstimmig beschlossen.

 

 

 

Günter Scheib