Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
Aufhebung des Beschlusses vom 10.05.2000 über die Aufstellung der 14. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 148.
Das Plangebiet wurde im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostringes. Im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstück 873 sowie im Norden durch den Mühlenbachweg und die südliche Grenze des Flurstücks 816 (Mühlenbachweg 12).
Das angestrebte Planungsziel Sondergebiet Einzelhandel soll nicht mehr mit der Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 148 sondern durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 148B – mit vergrößertem Plangebiet – geschaffen werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 10.05.2000 die 14. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 148 mit gleichzeitiger 33. Änderung des Flächennutzungsplans
beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück der Grundstücksgesellschaft
Geschwister Breidohr -Hilden- GmbH & Co KG (ohne Getränke- und
Tierfuttermarkt, somit nur Edeka-Breidohr und der ehemalige OBI Bau- und
Gartenfachmarkt – Walder Straße 99) sowie die Grundstücke Walder Straße 111 und
Walder Straße 113 (Moschee und Wohnungen).
Ziel der Änderung war
laut Aufstellungsbeschluss, den zurzeit als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich
als „Sondergebiet“ für „großflächigen Einzelhandel“ auszuweisen. Gleichzeitig
sollte der im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene
Bereich zwar verkleinert, aber darüber hinaus gesichert werden.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 06.06.2000 ortsüblich bekannt gemacht.
Die
vorgesehene 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 148 basierte auf den aus dem
Jahre 1979 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 148 und bezog sich im wesentlichen
auf die im Grundbesitz befindlichen Flurstücke der Grundstücksgesellschaft Geschwister Breidohr
-Hilden- GmbH & Co KG, sowie einem Grundstück der Stadt Hilden, welches als
Fläche für Gemeinbedarf genutzt wurde, sowie das Grundstück Walder Straße 111.
Aufgrund der geänderten
städtebaulichen Entwicklungen in diesem Bereich in den letzten Jahren und den
Empfehlungen des Hildener Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts, hält die
Verwaltung die Einleitung eines eigenständigen Bebauungsplanverfahrens in
diesem Bereich für sinnvoller, gegenüber einer Änderung, basierend auf einem
u.U. juristisch „unausgewogenen“ Bebauungsplan früherer Jahre. Außerdem kann
dadurch das Grundstück Mühlenbachweg 12 (Getränke und Tierfuttermarkt) wieder –
entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen – planungsrechtlich in den
Einzelhandelsstandort einbezogen werden.
Die Planungsziele
wie sie im Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
148 formuliert und beschlossen wurden, entsprechen nicht mehr vollständig den aktuellen
städtebaulichen Zielen der Stadt Hilden für diesen Bereich und werden daher im Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 148B neu formuliert und angepasst.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren
für den Bebauungsplan Nr. 148B (siehe SV 61/291) durch einen neuen
Aufstellungsbeschluss einzuleiten.
(Scheib)