Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung
des Auftellungsbeschlusses vom 10.05.2000 über die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute Aufstellung der 33.
Flächennutzungsplanänderung Hilden mit geändertem Plangebiet gemäß § 1 Abs. 8
und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in der
zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch
die Trasse des Ostrings. Im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die
östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie
728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke
815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung ist es die bisherigen
Flächen für nicht-störendes Gewerbe sowie Gemeinbedarf aufzuheben und zum
größten Teil als Sondergebiet „Einzelhandel“ festzusetzen. Das Sondergebiet
soll für „Großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem und
nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment“ festgesetzt werden.
Die Darstellung für das Flurstück Nr. 796
(Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 10.05.2000
die 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 148 mit gleichzeitiger 33. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück der
Grundstücksgesellschaft Geschwister Breidohr -Hilden- GmbH & Co KG (ohne
Getränke- und Tierfuttermarkt, somit nur Edeka-Breidohr und der ehemalige OBI
Bau- und Gartenfachmarkt – Walder Straße 99) sowie die Grundstücke Walder
Straße 111 und Walder Straße 113 (Moschee und Wohnungen).
Ziel der Änderung war
laut Aufstellungsbeschluss, den zurzeit als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich
als „Sondergebiet“ für „großflächigen Einzelhandel“ auszuweisen. Gleichzeitig
sollte der im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene
Bereich nur verkleinert, aber darüber hinaus gesichert werden.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 06.06.2000 ortsüblich bekannt gemacht.
Aus Sicht der Stadt Hilden hat sich der
Standort Walder Str./Mühlenbachweg inzwischen zu einem Versorgungsstandort mit
gesamtstädtischer Versorgungsfunktion entwickelt. Das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept empfiehlt nach einem eventuellen Wegzug des OBI Bau- und
Heimwerkermarkts, die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkts erheblich zu
vergrößern und die restliche Fläche mit „Neben“-Nutzungen z.B. Drogeriemarkt zu
besetzen. Das Einzelhandelskonzept empfahl die Ansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters nicht zu unterstützen, da dieser auf dem Grundstück des
Margarethenhofs zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Hilden-Ost angesiedelt
werden sollte. Dieses Ziel des Konzeptes ist durch die Eröffnung des
ALDI-Markts erreicht worden.
Da Bebauungspläne jedoch nur nach abhängig von den angestrebten Kernsortimenten die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften städtebaulich ordnen dürfen, besteht keine bauplanungsrechtliche Möglichkeit auf Grundlage des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes die Ansiedlung eines Discounters an dem Standort Walder Str. / Mühlenbachweg zu verhindern.
Das städtische
Gesamtkonzept sieht daher zusammenfassend am diesem Standort vor, das grundsätzlich
alle nahversorgungsrelevanten und nicht-zentrenrelevante Sortimente als Kern-
bzw. Hauptsortimente von Einzelhandelsgeschäften zulässig sein sollten – nicht
jedoch zentrenrelevante Sortimente (z.B. Schuhe, Kleidung,…).
Die
Grundstücksgesellschaft Geschwister Breidohr – Hilden GmbH & Co KG hat ein
neues Nutzungskonzept vorgelegt, welches sich weitestgehend an die Empfehlungen
des Hildener
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts orientiert und somit eine Grundlage
für die Neuaufstellung der 33. Flächennutzungsplanänderung und dem analog zu
erstellenden Bebauungsplan Nr. 148B darstellt (siehe SV 61/291 zum
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 148B).
Flächenmäßig wurde der Geltungsbereich des Plangebietes um die nördlich gelegenen
Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12) sowie um eine private Grünfläche an
der Walder Straße unmittelbar westlich neben der heutigen Ladestraße (Flurstück
130) erweitert, wodurch auch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses, neben
der nun konkretisierten Sondergebietsausweisung, erforderlich wird.
Großflächiger Einzelhandel, der sich nach
Art, Lage und Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und
Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung mehr als nur
unwesentlich auswirken kann, ist außer in Kerngebieten (MK) nur in eigens
festgesetzten Sondergebieten (SO) nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) zulässig. Daher ist im Flächennutzungsplan ein entsprechendes
Sondergebiet darzustellen.
Des Weiteren sieht die geplante 33.
Flächennutzungsplanänderung gegenüber dem alten Aufstellungsbeschluss vom
10.05.2000 vor, die Fläche für Gemeinbedarf nicht nur zu reduzieren, sondern
sie ganz aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, da die Stadt Hilden auf diesen
Standort verzichtet. Der dort angesiedelte marokkanische Kulturverein zieht auf
Bitten der Stadt Hilden weg und hat ein Grundstück an der Telleringstraße
erworben.
Mit der Neuaufstellung der 33.
Flächennutzungsplanänderung soll neben dem parallel aufzustellenden
Bebauungsplan Nr. 148B, die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des
Standortes Walder Str./Mühlenbachweg zu dem Einzelhandelsstandort mit
gesamt-städtischer Versorgungsfunktion im Stadtteil Innenstadt geschaffen
werden.
(Scheib)